Am Fasching-Dienstag ist das Atemschutzzentrum in Goldbach ab 12 Uhr geschlossen.
Am Montagmorgen, 12.02.2024 wurde um 10:04 Uhr die Feuerwehr Stockstadt zu einem Brand in einen Solarpark in der Nähe der Autobahn A3 gerufen. Dort war ein Kabelstrang in Brand geraten, der den Strom aus mehreren hundert Photovoltaikmodulen zum Gleichrichter und Übergabestation in das Stromnetz führt. Eine schwarze Rauchwolke war weithin sichtbar.
Mit Wasser aus den Tanks der Löschfahrzeuge gelang es das Feuer schnell unter Kontrolle zu bringen. Zusätzliches Löschwasser wurde mit einem Tanklöschfahrzeug aus Großostheim an die Einsatzstelle herangeführt. Aufgrund der Tatsache, dass die angeschlossenen Photovoltaikmodule immer noch Strom lieferten, kam es durch Kurzschlüsse im betroffenen Kabelstrang immer wieder zum Aufflammen des Brandes. Diese wurden laufend durch die Feuerwehr abgelöscht.
Mit den Mitteln der Feuerwehr ist es nicht möglich die hunderten von Photovoltaikmodulen stromlos zu schalten. Dies wird im Laufe des Tages eine Fachfirma übernehmen. Bis dahin wird von der Feuerwehr eine Brandwache mit einem Löschfahrzeug gestellt. Die gesamte Anlage wurde vom Netzbetreiber vom Stromnetz getrennt.
Die Feuerwehr Stockstadt war mit sieben Fahrzeugen und 23 Einsatzkräften vor Ort. Ein Tanklöschfahrzeug aus Großostheim kam mit drei Mann. Kreisbrandinspektor Otto Hofmann verschaffte sich ein Überblick an der Einsatzstelle. Ein Rettungswagen stand in Bereitschaft, wurde jedoch nicht benötigt.
Bilder und Text: Armin Lerch, Pressesprecher der Freiwilligen Feuerwehr Stockstadt
Wir haben folgenden Lehrgangsplatz für euch im Angebot:
Lehrgangsart: Aufbaulehrgang für Führungskräfte - Vegetationsbrandbekämpfung
Lehrgangsdauer: 25.03. - 26.03.2024
Lehrgangsort: SFS Regensburg
Interessierte melden sich bitte bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120 oder per Email an
Heute Mittag (10.02.24) wurden zwei Spaziergängerinnen am Alzenauer Meerhofsee zu unerwarteten Helferinnen, als sie einen in Not geratenen Schwan entdeckten, der sich im dichten Gestrüpp verfangen hatte und nicht mehr aus eigener Kraft befreien konnte.
Die beiden Frauen reagierten sofort und wählten den Notruf 112, um Hilfe anzufordern. Um 12:38 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Alzenau alarmiert, die mit sechs Einsatzkräften und dem Gerätewagen-Logistik schnell vor Ort war.
Nach einer kurzen Erkundung durch den Einsatzleiter gelang es den Einsatzkräften zusammen mit einem Mitglied des naheliegenden Angelvereins, den verängstigten Schwan aus seiner misslichen Lage zu befreien. Das Tier wurde unverletzt in die Freiheit entlassen.
Fotos: Sascha Rheker
Liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,
zunächst möchte ich mich an dieser Stelle herzlich für die zahlreichen Genesungswünsche bedanken, die mich in den letzten Tagen erreicht haben. Euer Mitgefühl hat mich sehr berührt und gibt mir zusätzliche Kraft für meine Genesung.
Ich möchte kurz über meinen aktuellen Krankheitsstand informieren:
Am 04.01.2024 ereignete sich während eines Feuerwehreinsatzes ein Unfall, bei dem ich mit meinem Schienbein gegen die Schrägabstützung einer Drehleiter gestoßen bin. Zunächst zeigte sich lediglich eine leichte Schwellung.
Jedoch verschlechterte sich mein Zustand am 02.02.2024 rapide. Mein Bein schwoll stark an, begleitet von intensiven Schmerzen sowie hohem Fieber und stark erhöhten Laborwerten. Aufgrund dieser Entwicklung musste mein Schienbein operativ im Klinikum Aschaffenburg versorgt werden. Am vergangenen Dienstag wurde ich aus dem Krankenhaus entlassen. Die Wunde wird nun regelmäßig von den Unfallchirurgen nachversorgt.
Für die Zeit meiner Genesung ist mein Telefon auf Kreisbrandinspektor Otto Hofmann umgestellt. Bitte habt Verständnis dafür, dass ich aktuell nicht persönlich erreichbar bin. Eingehende Emails werden von der Inspektionsspitze gelesen und entsprechend bearbeitet.
Ich danke allen für Ihr Verständnis und die Geduld während meiner Abwesenheit. Ich freue mich darauf, bald wieder aktiv am Feuerwehrdienst teilnehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Der lustige Cartoon mit den Feuerwehrleuten aus dem Internet passt super zum aktuellen Info-Beitrag unserer Feuerwehr-Webseite! Das traurige Foto mit dem Kind und den Streichhölzern lässt sich gut in der nächsten Unterrichtseinheit in der Schule verwenden!
Was darf man verwenden, was nicht?
Am Montag, 19. Februar 2024, in der Zeit von 18 - 19 Uhr erklärt Cartoonist Stefan Roth in der nächsten Ausgabe des Online-Fortbildungsformats „DFV direkt“ das Urheberrecht in der Brandschutzerziehung und -aufklärung.
Infos und Anmeldung: https://www.eventmanager-online.com/.../urheberrecht-in...
Drei Jahrzehnte Rauchwarnmelder in Wohnungen: Bilanz und Ausblick
DFV und AGBF-Bund bilanzieren: Gesetzliche Installationspflicht rettet Leben!
Vor mehr als 30 Jahren waren Rauchwarnmelder in Wohngebäuden in Deutschland so gut wie nicht vorhanden. Gemeinsam ziehen der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Karl-Heinz Banse, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF-Bund), Jochen Stein, angesichts des Europäischen Tags des Notrufs 112 am 11. Februar Bilanz und blicken in die Zukunft.
„Die deutschen Feuerwehren waren in der Aufklärungsarbeit und Werbung für Rauchwarnmelder in Wohngebäuden immer sehr aktiv. Sie waren es, die das Fehlen solcher Melder mit ihren Konsequenzen immer unmittelbar erlebten“, erinnert Jochen Stein. Prägend seien dabei vor allem im Vergleich zu heute häufige Brandereignisse in Wohngebäuden mit gleichzeitig mehreren Toten und schwer verletzten Personen gewesen. „Es folgten Jahre der politischen Überzeugungsarbeit für eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden. Dies ist nun in allen Bundesländern erfolgreich abgeschlossen, die Übergangsfristen für die Ausstattung von Bestandsgebäuden sind überall ausgelaufen. Wir haben damit eine flächendeckende, gesetzliche Verpflichtung für Rauchwarnmelder in Wohngebäuden in Deutschland“, berichtet Karl-Heinz Banse.
Zur Auswertung der Wirksamkeit der Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes hat die AGBF-Bund 2017 das Verfahren der Einsatzstellenbewertungen eingeführt. Für die Bewertung des quantitativen Nutzens von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden sind aber nach Einschätzung der beiden Experten schon die Statistiken zu den Todesursachen vollkommen ausreichend: Im Zeitraum zwischen dem Jahr 1990 (so gut wie keine Rauchwarnmelder in Wohngebäuden) und dem Jahr 2022 (weitgehend flächendeckende Verbreitung von Rauchwarnmeldern) haben sich demnach die Todesfälle durch Exposition gegenüber Rauch, Feuer und Flammen um 59 Prozent reduziert, wie eine Auswertung der Daten des Statistischen Bundesamtes ergibt. „Aus fachlicher Sicht ist die Aussage zulässig, dass ganz überwiegend die flächendeckende Verbreitung von Rauchwarnmelder in den Wohngebäuden zu dieser Reduzierung der Todesfälle geführt hat“, so Stein.
Die Anzahl der Todesfälle hat sich durch die Verbreitung von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden stark reduziert, aber immer noch starben im Jahr 2023 insgesamt 324 Menschen an den Folgen von solchen Brandereignissen. Mehr als 70 Prozent von ihnen waren älter als 60 Jahre. „Hier wird klar, dass heute vor allem noch ältere und eher hilflose Menschen zu Schaden kommen. Der Rauchwarnmelder allein löscht noch keinen Brand und sorgt auch nicht für von selbst für das richtige Verhalten im Brandfall“, so Banse.
Umfangreiche Informationen rund um das Thema Rauchwarnmelder gibt es online bei der Initiative „Rauchmelder retten Leben“, zu deren Gründungsmitgliedern der Deutsche Feuerwehrverband zählt. Hier gibt es auch umfangreiche Hinweise zum Verhalten im Brandfall: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/verhalten-im-brandfall.