Unwetterwarnung für Kreis und Stadt Aschaffenburg : |
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Es ist zur Zeit keine Unwetterwarnung aktiv. | Insgesamt sind 0 Unwetterwarnung(en) aktiv. Weitere Informationen auf https://www.dwd.de Quelle: Deutsche Wetterdienst Letzte Aktualisierung 29.03.2024 - 08:25 Uhr |
Immer wieder gehen vor allem den Rettungsdiensten - aber auch der Polizei und den Feuerwehren - wertvolle Minuten verloren, weil Häuser gar nicht oder nicht deutlich sichtbar mit Hausnummern versehen sind.
Im schlimmsten Fall können verlorene Minuten, vor allem bei Herz-Kreislauf-Notfällen, über Leben und Tod entscheiden. Denn bei Patienten mit Atemstillstand sinken die Überlebenschancen pro Minute um 10 Prozent. Das heißt, ungefähr 10 Minuten nach Eintritt eines unbehandelten Atem- und Kreislaufstillstandes, sinken die Chancen einer erfolgreichen Wiederbelebung statistisch gegen Null!
Jeder Hausbesitzer muss grundsätzlich davon ausgehen, dass angeforderte Hilfskräfte ortsunkundig sein können! Mittels mitgeführter Ortspläne, Fahrzeug-Navigationsprogrammen oder durch Ortskunde werden in der Regel die Straßen problemlos gefunden, aber das betreffende Haus muss normalerweise anhand der Hausnummer ermittelt werden. Und das wohlgemerkt bei Tag und Nacht!
Im Idealfall ist die Hausnummer von der Straße aus deutlich sichtbar und in der Nacht beleuchtet. Das Einschalten der Außenbeleuchtung und einiger von der Straße aus sichtbarer Zimmerbeleuchtungen hilft den anfahrenden Einsatzkräften bei Dunkelheit eventuell auch. Ist das Gebäude weiter von der Straßeentfernt, kann es sinnvoll sein, die Hausnummer an der Gartenpforte oder an der Garage – nach Möglichkeit beleuchtet – anzubringen. Bei Hecken sollte auch darauf geachtet werden, dass diese die Hausnummern nicht zuwuchern.
Wenn irgendwie machbar, sollte immer eine Person als Einweiser an der Straße postiert werden, welche die Hilfskräfte auf sich und die Einsatzstelle aufmerksam machen kann.
Alle diese Vorkehrungen und Maßnahmen tragen dazu bei, Ihre und die Chancen Ihrer Angehörigen bei Eintritt eines Notfalles auf möglichst hohem Niveau zu halten!
Hinweisschilder
Feuerlöscher sind an leicht zugänglichen Stellen aufzustellen und diese durch gut sichtbare Hinweisschilder zu kennzeichnen. In größeren Gebäuden, z.B. Gasthäusern, Versammlungsräumen, Kindergärten, Schulen, Betriebsstätten etc., ist dies zwingend vorgeschrieben.
Aufstellungsort eines Feuerlöschers | Markiert den Weg zum nächsten Feuerlöscher |
Einsatztaktik beim Gebrauch von Feuerlöschern
Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen, von unten in die Glut, nicht in die Flammen spritzen, dabei genug Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt. Unbedingt stoßweise löschen | |
Flächenbrände von vorne und von unten ablöschen, nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen. | |
Bei Tropf- oder Fließbränden von oben (Austrittstelle) nach unten (brennende Lache) löschen. | |
Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen. | |
Auf Rückzündung achten, Brandstelle nicht verlassen, sondern beobachten. | |
Nach der Benutzung des Feuerlöschers, diesen auf keinen Fall wieder an seinen angestammten Platz verbringen, sondern sofort wieder füllen lassen. |
Einteilung der Brandklassen und die dafür geeigneten Feuerlöscher
Brand- klassen | ||||||
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Pulverlöscher mit Glutbrandpulver |
PG | |||||
Pulverlöscher mit Metallbrandpulver |
PM | |||||
Pulverlöscher | P | |||||
Kohlendioxid-Löscher (CO2) | K | |||||
Wasserlöscher | W | |||||
Schaumlöscher | S | |||||
Fettbrandlöscher | F |
Rauchmelder RETTEN LEBEN!!!
Bayern hat Rauchmelder gesetzlich verankert:
§46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Weitere Informationen unter: www.rauchmelder-lebensretter.de
und unter: http://rauchmelderpflicht.net
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