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Zum 01.01.2020 tritt für die Aufwandsentschädigung für Kreisausbilder und Schiedsrichter eine neue Richtlinie in Kraft, die auf der letzten Sitzung des Kreisausschusses beschlossen wurde.

Ab dem 01.01.2020 erhalten alle ehrenamtlichen Feuerwehrausbilder, die bei den von der Kreisbrandinspektion veranstalteten Aus- und Fortbildungen tätig sind und alle Schiedsrichter, die Abnahmen von Leistungsprüfungen durchführen, eine Entschädigung von 9 Euro je Stunde.

Ab dem 01.01.2020 gibt es dazu ein neues Formular, das unbedingt für alle Aus- und Fortbildungen ab dem 01.01.2020 für die Beantragung der Aufwandsentschädigung zu benutzen ist. Für Aus- und Fortbildungen aus dem Jahr 2019 gilt das alte Formular mit den alten Regelungen.

Ich verweise nochmals auf die sechsmonatige Verjährungsfrist dieser Ansprüchen hin. Bitte unbedingt die jeweilige Entschädigung durch eine zeitnahe Einreichung der vollständig ausgefüllten Formulare anfordern.

KBM Thilo Happ muss für die Kreisausbilder und Petra Schulte muss für die Schiedsrichter die vollständig ausgefüllten und von ihnen geprüften neuen Formulare fristgerecht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.

Neues Formular: Entschaedigung_Kreisausbilder-Schiedsrichter_2020.pdf