Der Tragkraftspritzenanhänger und der Verkehrssicherungsanhänger sind jetzt mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils 1500 kg förderfähig.
Der Tragkraftspritzenanhänger und der Verkehrssicherungsanhänger sind jetzt mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils 1500 kg förderfähig.