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Bayern hat gemäß Artikel 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes den Katastrophenfall festgestellt. "Im Katastrophenfall hat der Freistaat klare Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten", erläuterte Innenminister Herrmann. "Das eröffnet uns bei der Eindämmung des Coronavirus und dessen Folgen wichtige Handlungsspielräume."

Dem Innenministerium obliegt damit, so Herrmann, die Führung aller Einsatzkräfte, ist also auch gegenüber der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen unmittelbar weisungsbefugt, ebenso gegenüber allen nachgeordneten Behörden.

Darüber hinaus können zum Beispiel zur Abwehr von Gefahren oder für die medizinische Versorgung Dienstleistungen in Anspruch genommen oder auch Beschlagnahmen vorgenommen werden.

In der entsprechenden Bekanntmachung des bayerischen Innenministeriums heißt es zur Begründung: "Die Corona -Pandemie breitet sich weltweit und auch in Bayern rasch aus. Sie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken."

Im Innenministerium, bei den Bezirksregierungen und bei den Kreisverwaltungsbehörden wurden jeweils sogenannte Führungsgruppen-Katastrophenschutz (FüGK) eingerichtet.

Seit dem 16.03.2020 wurde auch im Landratsamt Asschaffenburg eine Führungsgruppe-Katastrophenschutz einberufen. Sie koordiniert alle erforderlichen Maßnahmen auf Kreisebene.

Die Feuerwehren sowie auch die Hilfsorgansiationen stehen für Hilfen im Landkreis bereit. Für sie besteht aber aktuell noch kein koinkreter größerer Handlungsbedarf.