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Unten erhalten Sie zur Kenntnisnahme die heutige Allgemeinverfügung des Innenministeriums zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie.

Bei einem Feuerwehreinsatz ist an Kontrollstellen (z.B. Polizei) bei einer Kontrolle nur glaubhaft zu machen, dass man sich von oder zu einem Feuerwehrdienst (Einsatz) oder zurück zur Wohnung befindet.

Eine schriftliche Legitimation des Feuerwehrdienstleistenden durch die Feuerwehr ist derzeit nicht erforderlich.

20-03-19_ausgangsbeschränkung_bayern_.pdf