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Corona Warnstufe ROT: CORONA-Empfehlungen für die Feuerwehr

In Anbetracht der steigenden Inzidenzzahlen und der Auslastung der Intensivstationen raten wir innerhalb der Feuerwehren wieder verstärkt auf den Infektionsschutz zu achten, um uns und unsere Kameradinnen und Kameraden vor einer Ansteckung zu schützen und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu sichern.  

Wir geben hierzu folgende Hinweise und Empfehlungen:

Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst

Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Ausbildungs- und Übungsdienst teil.

Alle Feuerwehrleute

  • mit Anzeichen eines Infekts, wie z. B. Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust, Durchfall oder
  • die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem gesicherten COVID-19 Fall (Kontaktperson I) hatten oder
  • mit Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet oder
  • mit angeordneter Quarantäne, Isolation, Absonderung

bleiben dem Feuerwehrdienst (auch im Alarmfall!) fern!

Allen Einsatzkräften der Feuerwehr wird dringend als Schutz der Impfstatus geimpft oder genesen angeraten und nach sechs Monaten unbedingt den Impfschutz durch eine „Booster-Impfung aufzufrischen.

Feuerwehrleute, die eine 2-G-Regelung nicht erfüllen, müssen vor Aus- und Fortbildungen und Übungen vor dem Kontakt mit anderen Kameradinnen und Kameraden auf Corona getestet sein.

Der Testnachweis von getesteten Feuerwehrleuten darf bei PCR-Tests oder PoC-PCR-Tests höchstens 48 Stunden und bei PoC-Antigentests höchstens 24 Stunden alt sein.  

Mit einer Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) wird eine Kontaktverfolgung bzw. eine Information jederzeit ermöglicht.

Alle Kontaktflächen im Feuerwehrgerätehaus und in den Einsatzfahrzeugen sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Jeder ist im Feuerwehrdienst angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten ist auf ausreichende Belüftung zu achten. Wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen nicht möglich ist, ist unbeschadet von nachfolgenden weitergehenden Maskenpflichten, mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

Im Feuerwehreinsatz

  • ist kein ein ausreichender Abstand, insbesondere auch nicht zu feuerwehrfremden Personen, einzuhalten und der Einsatz innen oder außen ist nicht vorher abzusehen, daher ist immer eine FFP 2-Maske von allen Einsatzkräften zu tragen 
  • wird die Feuerwehr-Schutzkleidung vollständig und geschlossen getragen und ggf. mit zusätzlicher Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Helmvisier, medizinische Einmalhandschuhe) ergänzt


Masken im Feuerwehrgerätehaus

  • In Gebäuden und geschlossenen Räumen ist eine FFP 2-Maske zu tragen. 
  • Relevante Ausnahmen von der Maskenpflicht für FFP 2-Masken sind:
    • Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr müssen im Feuerwehrgerätehaus nur eine medizinische Maske tragen
    • Am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, wenn zuverlässig ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gewahrt wird.
    • Im Aufenthaltsraum am Tisch

Masken am Feuerwehrgerätehaus im Freien

  • Im Freien besteht zunächst keine Maskenpflicht 
  • Wenn bei Aus- und Fortbildungen und Übungen im Freien zuverlässig ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht gewahrt wird, sollte mind. eine medizinische Maske getragen.

 
Masken im Einsatzfahrzeug

  • In geschlossenen Fahrzeugbereichen, Kabinen und Ähnlichem ist eine FFP 2-Maske zu tragen.