Aufgrund der Ukraine-Krise wird ab 10. März 2022 das Vorliegen der Katastrophe im Freistaat Bayern gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG auch aus diesem Grund festgestellt.
Wir haben daher aktuell den Katastrophenfall wegen der Corona-Pandemie und aufgrund der Ukraine-Krise.