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Aufgrund der Ukraine-Krise wird ab 10. März 2022 das Vorliegen der Katastrophe im Freistaat Bayern gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG auch aus diesem Grund festgestellt.

Wir haben daher aktuell den Katastrophenfall wegen der Corona-Pandemie und aufgrund der Ukraine-Krise.