Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 31.03.2025 die Änderung der Ehrenamtssatzung beschlossen.
In dieser Ehrenamtssatzung sind auch für die Feuerwehr die Aufwandsentschädigungen der Ausbilder auf Landkreisebene und der Schiedsrichter für die Abnahme der Leistungsprüfungen geregelt.
Rückwirkend zum 01.01.2025 wurde der Stundensatz von bisher 12,00 € auf nun 13,00 € erhöht.
Herzlichen Dank an die Mitglieder des Kreistages für diese Entscheidung.