Allgemeine Hinweise des Atemschutzzentrums:
Teilnehmer müssen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Atemschutzgeräteträger verfügen.
Eine positive Eignungsbeurteilung für Atemschutzgeräte der Gruppe 3 einer geeigneten Ärztin oder geeigneten Arztes (nach alter G26.3 schwerer Atemschutz) muss zwingend bei der Lehrgangsanmeldung vorliegen und kann unter
Die Gültigkeit der Untersuchung beträgt in der Regel 3 Jahre.
Es werden nur noch „Ärztliche Bescheinigungen“ in Form der Eignungsbeurteilung gemäß den Vorgaben des KUVB’s akzeptiert. Alte Formulare, wie z.B. der grüne Vordruck „Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung“ sind seit dem 01.01.2011 nicht mehr zu verwenden.
Die Lehrgangsbuchungen erfolgen ausschließlich über das Buchungsportal auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes Aschaffenburg (www.kfv-ab.de) den/die Kommandanten/In. Das Buchungsportal ist ab dem 16.11.2025 18:00 Uhr freigeschaltet.
Die Teilnehmer sollten ausreichend Wechselkleidung einplanen (z.B. 3x T-Shirt, 2x Handtuch, Übersocken).
Als Schutzkleidung reicht leichte Kleidung (keine Brandschutzkleidung) wie z.B. THL-Schutzanzug oder auch ein Jogginganzug, der Feuerwehrschutzhelm. Ein Funkgerät sowie eine Atemschutzgerät ohne Atemluftflasche sind mitzubringen.
Angebot für die Zusatzausbildung für Atemschutzgeräteträger:
1. Lehrgang für Atemschutzgeräteträger für die Zusatzausbildung zum Chemikalienschutzanzugträger
CSA für Atemschutzgeräteträger 01/2026:
Fr. 30. Januar 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sa. 31. Januar 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Für Rückfragen steht Kreisbrandmeister Oliver Jäger gerne unter nachfolgenden Erreichbarkeiten zur Verfügung.
Mobil: 0177 / 17 27 78 0
E-mail: