Wenn die Feuerwehr bzw. der Feuerwehrverein einen Newsletter oder eine Zeitschrift erstellt und versendet, eine Webseite betreibt oder einen eigenen Auftritt in den Social-Media-Kanälen hat, müssen sie dort ein so genanntes Impressum haben, das Angaben zu den Verantwortlichen in der Feuerwehr bzw. im Verein enthält.

Für den Webauftritt und den Auftritt in den sozialen Medien waren die entsprechenden Pflichtangaben in  § 5 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Klassischerweise befinden sich diese in einem „Impressum“. Auf der Webseite und in den sozialen Medien vieler Verbände und Vereine wird deshalb im Impressum auf „Angaben nach § 5 TMG“ verwiesen.

Das Telemediengesetz ist nunmehr aber außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Das heißt: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, streichen Sie im Impressum den Hinweis auf § 5 TMG und ersetzen ihn durch § 5 DDG.

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