Früher genügte eine Selbsterklärung des Feuerwehrangehörigen, dass er den Entzug seiner Fahrerlaubnis seiner Gemeinde als Halter des Fahrzeuges mitteilen musste. Nach neuer Rechtsauslegung und den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes ergeben sich für den Halter von z.B. Feuerwehrfahrzeugen (i.d.R. die Gemeinden) aber weitere Verpflichtungen hinsichtlich der Überprüfung. Diese Verpflichtungen können vom Halter an den Kommandanten übertragen werden. In diesem Falle sollten die u.a. Informationen dazu beachtet werden. Kommt es trotz aller Umsicht einmal zu einem Strafverfahren gegen den Halter, muss er zu seiner Verteidigung nachweisen, dass er seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist. Daher empfiehlt es sich, die Routinekontrollen übersichtlich zu dokumentieren.

Der Fachbereich 2 hat hierzu nun eine Fachinformation zur Überprüfung der Fahrerlaubnis von Maschinisten/Fahrzeugführern und der damit verbundenen Halterhaftung erstellt, die nun in der aktualisierten Fassung vorliegt.

Download der Fachinformation:
lfv_bayern_fachinfo_fuhrerscheinkontrolle_2025.pdf

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des LFV Fachbereichs 2.

Informationen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) zum Datenschutz bei der Führerscheinkontrolle finden Sie hier.

Recht und Gesetz 1

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