Gemäß der Nr. 9 der Richtlinien zur Waldbrandabwehr als gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Innern vom 09.04.2013; Az.: F 3-7746-1/20 u. ID4-2252.15-21 (AllMBl Nr. 5/2013) hat der Einsatzleiter bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr die Verpflichtung einen gelöschten Waldbrand zu melden.
Online steht für diese Meldepflicht ab sofort unter folgenden Links das Meldeblatt online ausfüllbar zur Verfügung.
Link zum Meldeblatt über die Website des Landratsamtes Aschaffenburg:
Meldeblatt für Waldbrände / Landkreis Aschaffenburg
Link direkt zum Meldeblatt:
FB53-Meldeblatt für Waldbrände
Im Zuge der Onlinemeldung an das Landratsamt erfolgt auch automatisch eine Benachrichtigung an das Amt für Landwirtschaft und Forsten sowie der Regierung von Unterfranken.
