Das Landratsamt Aschaffenburg weist darauf hin, dass es vor allem bei älteren Öltanks und Ölverbraucheranlagen sinnvoll ist, eine regelmäßige AwSV-Sachverständigenprüfung zu beauftragen. Durch eine regelmäßige Kontrolle können mögliche Schäden frühzeitig erkannt, größere Schäden vermieden oder direkt behoben werden.

Unabhängig von einer externen Prüfung, sind alle Besitzerinnen und Besitzer von Heizöltanks in der Pflicht, den Tank regelmäßig zu kontrollieren, auch wenn bei privat genutzten Öltanks oftmals keine gesetzlich wiederkehrende Prüfpflicht besteht. Hierbei sind bei einer Sichtkontrolle besonders auf folgende Anzeichen zu achten:
- Verformungen des Tanks
- Feuchte Stellen oder Ölflecken rund um den Tank
- Rost oder sichtbare Risse im Material
- Unangenehme Ölgerüche im Raum

Die Behälter und andere Bauteile verändern im Laufe der Zeit ihre Eigenschaften und es kann durch Materialermüdung zu schweren Schäden kommen. Diese verursachen nicht nur hohe Kosten, sondern gefährden auch die Umwelt. Heizöltanks - zum Beispiel aus Polyethylen - sind für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ausgelegt. Daher wird dringend empfohlen nach 25 Jahren alle fünf Jahre eine Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen.

Für Fragen steht der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz im Landratsamt Aschaffenburg per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 06021/394-7221 zur Verfügung. Weitere Informationen sind außerdem unter www.landkreis-aschaffenburg.de/Heizölverbraucheranlagen zu finden.

(Quelle PM 63/2025 LRA AB)
Ölunfall

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