Am Montagmorgen, den 23.12.2024 alarmierte die Integrierte Leitstelle Bayer. Untermain gegen 7:00 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Karlstein in den Karlsteiner Karolingerring zu einem in einer Wohnung ausgelösten Rauchwarnmelder. Außerhalb der Wohnung waren Personen auf den piepsenden Rauchwarnmelder in der Wohnung aufmerksam geworden und hatten über 112 einen Notruf abgesetzt.
Die vor Ort mit einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 eingetroffene Karlsteiner Feuerwehr konnte bei ihrer Erkundung einen deutlichen „Brandgeruch“ schon im Treppenraum des Mehrfamilienhauses feststellen, in der Wohnung war der Rauchwarnmelder weiterhin zu hören. Trotz starkem Klopfen und lautem Rufen war kein Kontakt in die Wohnung herzustellen. Sofort wurde ein weiteres Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 sowie die Drehleiter DLA (K) 23/12 aus dem Feuerwehrhaus an die Einsatzstelle nachbestellt und der weitere Einsatz vorbereitet.
Ein Trupp öffnete zerstörungsfrei die Wohnungstür und ging zur weiteren Erkundung in die verrauchte Wohnung vor. Zum einen konnte eine Person im Schlafzimmer schlafend auf dem Bett, sowie ein Kochtopf auf dem eingeschalteten Herd mit angebranntem Essen in der Küche vorgefunden werden. Die Person wurde geweckt und schaute nicht schlecht wer da plötzlich alles in seinem Zimmer stand. Der Topf wurde vom Herd genommen und im Waschbecken abgelöscht, der Herd wurde abgeschaltet und die Fenster zur Lüftung geöffnet.
Die weiteren Einsatzkräfte brauchten somit nicht mehr tätig werden. Alle Einsatzkräfte konnten sehr schnell die Rückfahrt ins Feuerwehrhaus wieder angetreten.
Hinweis der Feuerwehr:
In Bayern besteht gemäß der Bayer. Bauordnung für alle Wohnungen ein Rauchwarnmelderpflicht.
In Bayern besteht gemäß der Bayer. Bauordnung für alle Wohnungen ein Rauchwarnmelderpflicht.
Gem. Art. 46 Abs. 4 BayBO müssen in allen Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern bzw. Nutzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
(Quelle FF Karlstein)
(Quelle FF Karlstein)
