In die aktuell gültige Feuerwehr-Förderrichtlinie wurde auch die mögliche Förderung für eine Generalsanierung von Feuerwehrhäusern aufgenommen.

Mit Schreiben vom 13. Mai 2025 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, gegenüber den Förderbehörden Hinweise für die Bearbeitung von Förderanträgen zu Generalsanierungen von Feuerwehrhäusern gegeben.

Gerne geben wir das Schreiben nachfolgend zur Kenntnisnahme an unsere Feuerwehren weiter:
2025-05-12_D1-2244-1-207_D1-2244-3-260_IMS_Generalsanierung_Vollzugsfragen.pdf

Recht und Gesetz 2

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