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Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Waldaschaff die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung eines Versorgungs-LKW für die FF Waldaschaff erteilt.

Der neue Versorgungs-LKW ersetzt ein mittlerweile 20 Jahre alten LKW. 

Am Montagabend wurde die Feuerwehr Gemeinde Karlstein, mit dem Einsatzstichwort „Straße reinigen“, gegen 18:50 Uhr auf die St. 3308 im Bereich Kreisel AB 17 alarmiert. Nach Standardeinsatzregel Ölspur rückte der Gerätewagen Umweltschutz, das Tanklöschfahrzeug und der Einsatzleitwagen aus. Vor Ort angekommen ergab die Erkundung, dass sich auf einer länge von geschätzten 150 Metern, ein am Anfang über die ganze Fahrbahnbreite verteilte, weiße und zuerst unbekannte Flüssigkeit ausgebreitete hatte. Die Oberfläche war extrem glatt, mehre Fahrzeugführer berichteten, dass diese schon weggerutscht waren, einer hatte sich sogar mehrfach gedreht und die eigentliche Fahrbahn verlassen. Als erste Maßnahme wurde der Kreisverkehr St. 3308 halbseitig, sowie die AB 17 voll gesperrt. Mit diversen Teststreifen und auch Ölnachweispapier konnte der Stoff nicht weiter eingeordnet werden. Ebenfalls zeigte ein kleinflächiger Versuch mit Chemikalienbinder keinerlei Wirkung. Das eintreffen des bereits angeforderten Straßenbaulastträgers (Staatliches Bauamt), wurde daraufhin abgewartet. 

Als dieser sich von der Situation ein Bild gemacht hatte, entschied man sich eine Nassreinigungsmaschine an die Einsatzstelle zu beordern. Nach bereits einem Meter Nassreinigung begann die Oberfläche derart zu verseifen, dass auch dieser Versuch abgebrochen wurde. Es folgten Versuche mit verschiedenen Ölbindemitteln und trockenem Sand. So bald auch nur ein Tropfen Wasser hinzu kam hatten wir wieder eine Schlittschuhbahn vor Ort! Daraufhin entschied der Einsatzleiter den Kreisbrandmeister für ABC Gefahren an die Einsatzstelle zu alarmieren, alle weiteren Versuche mit den üblichen Mitteln, in verschiedensten Anwendungsvarianten, scheiterten. Daraufhin wurde mit dem KdoW, eine Probe des Materials zur Feuerwehr Frankfurt am Main gebracht. Dort stand dann nach wenigen Minuten Analyse mit modernster Technik das Produkt fest, Lanolin, besser bekannt als „Wollwachs“. Ab diesem Zeitpunkt konnten die Reinigungsversuche optimiert werden. Benzin, Essigsäure, verschiedenste Alkohole, Spezialreiniger, usw., über 15 Varianten wurden vor Ort getestet, alle ohne Erfolg. Letztendlich entschied man sich schweren Herzens die Sperrung aufrecht zu erhalten und mit Ampeln auszustatten, ebenfalls wurde für den morgen eine örtliche Umleitung durch den Bauhof eingerichtet, da ein komplettes Industriegebiet durch die Sperrung der AB 17 abgeschnitten war. Mit heißem Wasser, welches im Hochdruckvakuumverfahren angewandt wurde, konnten die besten Erfolge erzielt werden. Dieses Verfahren wurde nun bereits die ganze Nacht und wird wahrscheinlich auch noch den restlichen Tag vor Ort eingesetzt. Die Einsatzstelle wurde durch die Feuerwehr, mit einem Lichtmastanhänger, bis zum Tagesanbruch ausgeleuchtet. Die restlichen Feuerwehrkräfte verließen gegen 02:00 Uhr den Einsatzort. 

Der Einsatzleiter vor Ort, Kommandant Andreas Emge, konnte ständig auf ca. 12 Personen vor Ort zurückgreifen, welche im Laufe des Einsatzes ausgetauscht wurden. Ebenfalls vor Ort war der Bürgermeister der Gemeinde Karlstein, Herr Peter Kreß. 

Zur Schadenshöhe und Ursache können wir keinerlei Angaben machen. 

gez. Andreas Emge

Pressesprecher Kreisbrandinspektion Aschaffenburg

 

Bei nahezu jedem Einsatz im Bereich der Unwetterlagen und Hochwasser kommen Schmutzwasserpumpen zum Einsatz. Wir möchten gemeinsam mit der Firma Spechtenhauser (Hersteller der Chiemseepumpen) ein Seminar zu diesem Thema anbieten.

In diesem Seminar lernen die Teilnehmer wichtige Einsatzregeln und erhalten Tipps und Tricks für den Einsatz - auch mit praktischen Übungen

Auch die Wartung und Pflege ist ein wichtiger Bestandteil bei der Verwendung der Schmutzwasserpumpen. Daher erhalten die Teilnehmer einen genauen Überblick über die möglichen Wartungen und Reparaturen.


Inhalte des Seminars:

Produktionsübersicht im Bereich Schmutzwasserpumpen

Anwendungsgebiete

Einsatzregeln

Bedienung

Tipps und Tricks

Wartung und Pflege

Reparaturen

Praktische Übungen


Referent: Christian Hebeisen von der Firma Spechtenhauser


Termin: Samstag, 01. Dezember 2018 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ort: Gerätehaus der FF Schimborn

Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen - in Schutzkleidung

Kosten: 25,-- € je Teilnehmer (inkl. Verpflegung)


Ansprechpartner: KBI Frank Wissel

Die Anmeldung zum Seminar erfolgt online über unsere Lehrgangsverwaltung auf der Homepage und ist ab dem 22.08.2018 zu buchen.

Lehrgangsart: ABC-Einsatz Strahlenschutz
Lehrgangstermin: 08.10.2018 10:00 Uhr – 12.10.2018 15:00 Uhr
Schulungsort: Regensburg

Interessierte melden sich bitte umgehend bei mir 0171/5100248

Am Montagmorgen gegen 03:20 Uhr, wurde die Feuerwehr Rothenbuch, zusammen mit der Drehleiter der Feuerwehr Waldaschaff, nach B3 (Brand Gebäude/Rauchentwicklung) in den Ölberg nach Rothenbuch alarmiert. Die Anwohner, welche durch im Haus installierte Rauchmelder geweckt wurden, konnten sich dank einer installierten Notbeleuchtung (der Strom im Gebäude war bereits ausgefallen), durch das bereits verrauchte Haus, unverletzt aus dem Dachgeschoß bis nach draußen ins freie retten. Aber was war passiert?

Im Außenbereich des Anwesens geriet hölzernes Mobiliar, Brennholz und weitere Gerätschaften in Brand. Das Feuer hatte bereits auf die Fassade übergegriffen und schlug bis unter einen Dachüberstand. Durch geöffnete Fenster drang nun massiv Rauch in das Gebäude ein, verrauchte das Innere und löste die Rauchmelder aus. Zeitgleich verbrannten stromführende Kabel an der Fassade, welche einen Kurzschluss auslösten und somit das 1 Familienhaus vom Stromnetz trennten. Glücklicherweise hatte der Hausherr aber für einen solchen Fall, mit einer batteriebetriebenen Notbeleuchtung vorgesorgt. Diese aktivierte sich durch den Stromausfall selbstständig und spendete genügend Licht um den lebensrettenden Weg, sicher und unverletzt nach draußen zu finden. 

Nach dem Eintreffen des ersten Einsatzfahrzeuges wurde sofort ein Strahlrohr unter schwerem Atemschutz vorgenommen und das Feuer im Außenbereich gelöscht. Zwei weitere Trupps unter Atemschutz und zusätzlich je einer Wärmebildkamera, gingen in das verrauchte Gebäude vor und kontrollierten dieses. Glücklicherweise hatten die Flammen sich noch nicht bis nach innen durchfressen können so dass sehr schnell mit einer gezielten Überdruckbelüftung begonnen werden konnte. 

Die Feuerwehr Rothenbuch, unter der Einsatzleitung des stv. Kommandanten Christian Krimm, war mit 15 Personen und drei Fahrzeugen vor Ort. Sie wurden unterstützt durch drei Kameraden aus Waldschaff, welche mit der Drehleiter angerückt waren. Als Vertreter der Kreisbrandinspektion, war Kreisbrandmeister Marco Eich vor Ort im Einsatz. Der Einsatz war gegen 05:00 Uhr, mit dem herstellen der Einsatzbereitschaft in den Gerätehäusern, beendet. 

Zur Brandursache und Schadenshöhe können wir keinerlei Aussagen treffen. 

gez. Andreas Emge

Pressesprecher Kreisbrandinspektion Aschaffenburg

Am 20.08.2018 wurde die Brandmeldeanlage des Schlosshotel Rothenbuch in der Schlossstraße 1 mit der Übertragungseinrichtung 6102- 2116 zur Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain geschaltet.

Am frühen Sonntagabend wurden die Feuerwehren Hörstein, Wasserlos, Alzenau (alle Stadt Alzenau) zu brennenden Strohballen (Quaderballen) in der Feldgemarkung zwischen Hörstein und Karlstein, kurz vor der A45, alarmiert. Ebenfalls alarmiert wurde der zuständige Kreisbrandinspektor Frank Wissel sowie ein Rettungswagen zur Absicherung der Einsatzkräfte. Als die ersten Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, standen ca. 100 Quaderballen in Vollbrand, das Feuer war aber unmöglich einzudämmen und sprang sehr schnell auf die restlichen Quaderballen über. Direkt an der Einsatzstelle vorbei verlief eine 380 kV Leitung, woraufhin der Betreiber der Stromleitung informiert und der Bereitschaftsdienst zur Kontrolle und Beurteilung vor Ort gerufen wurde. Im Laufe des Einsatzes wurde noch der Schlauchwagen der Feuerwehr Kahl, zum Verlegen einer Löschwasserförderleitung, an die Einsatzstelle alarmiert. Die Staatsstraße 2443 wurde für die Zeit des Einsatzes, zwischen der AS Karlstein an der A45 und dem Kreisel Ortsteingang Hörstein, voll gesperrt. 

In der Anfangsphase wurde das Feuer mit Löschwasser aus mehreren Strahlrohren, welches die Fahrzeuge mit vor Ort brachten, bekämpft. Der Nachschub an Löschwasser wurde im Pendelverkehr und später zusätzlich durch eine 800 m lange Löschwasserförderleitung sichergestellt. Um die brennenden Strohballen besser ablöschen zu können, wurde ein Radlader eines Unternehmens hinzu gezogen, welcher das Stroh verteilte. Weiterhin wurde die gesamte Einsatzstelle großräumig ausgeleuchtet, um eine sicheres Arbeiten der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Auf Grund der starken Rauchentwicklung, wurde durch die Polizei eine Gefahrenmitteilung an die Rundfunkstationen, für die Bereiche Hörstein, Wasserlos, Alzenau und Karlstein, abgesetzt. 

Insgesamt befanden sich momentan 70 Einsatzkräfte mit 13 Fahrzeugen, unter der Leitung des Hörsteiner Kommandanten Michael Bott, im Einsatz. Der Einsatz wird sich wohl bis spät in die Nacht bzw. zum frühen Morgen hinziehen und somit vielen Einsatzkräften nur sehr wenig Schlaf genehmigen. 

Zur Brandursache und Schadenshöhe können wir keinerlei Aussagen treffen. 

gez. Andreas Emge

Pressesprecher Kreisbrandinspektion Aschaffenburg

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Bei nahezu jedem Einsatz im Bereich der Unwetterlagen und Hochwasser kommen Schmutzwasserpumpen zum Einsatz. Wir möchten gemeinsam mit der Firma Spechtenhauser (Hersteller der Chiemseepumpen) ein Seminar zu diesem Thema anbieten.

In diesem Seminar lernen die Teilnehmer wichtige Einsatzregeln und erhalten Tipps und Tricks für den Einsatz - auch mit praktischen Übungen

Auch die Wartung und Pflege ist ein wichtiger Bestandteil bei der Verwendung der Schmutzwasserpumpen. Daher erhalten die Teilnehmer einen genauen Überblick über die möglichen Wartungen und Reparaturen.

Inhalte des Seminars:

Produktionsübersicht im Bereich Schmutzwasserpumpen

Anwendungsgebiete

Einsatzregeln

Bedienung

Tipps und Tricks

Wartung und Pflege

Reparaturen

Praktische Übungen

Referent: Christian Hebeisen von der Firma Spechtenhauser

Termin: Samstag, 27. Oktober 2018 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ort: Gerätehaus der FF Schimborn

Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen - in Schutzkleidung

Kosten: 25,-- € je Teilnehmer (inkl. Verpflegung)

Ansprechpartner: KBI Frank Wissel

Die Anmeldung zum Seminar erfolgt online über unsere Lehrgangsverwaltung auf der Homepage.

Die situative Winterreifenpflicht ist in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Bereits mit der 40. Änderungsverordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.12.2005 wurde vorgegeben, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisseanzupassen ist, da Kraftfahrzeugführer mit Sommerreifen in den Wintermonaten unnötige Verkehrsengpässe verursachten. Ende 2010 hat der Bundesverordnungsgeber diese Vorschrift konkretisiert und festgelegt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden darf, wenn gewisse technische Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu wurde zwei Jahre später das Alpine-Symbol für die Geeignetheit der Reifen vorgegeben.

Bereits mit Einführung dieser Regelung hat der Verordnungsgeber eine Freistellung für die Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationen vorgesehen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.Dies beruht auf dem Erfordernis, derartigen Fahrzeugen eine Teilnahme am öffentlichen Verkehr zu ermöglichen, wenn dies zwar unterhalb der Schwelle des § 35 Absatz 1 (dringendes Erfordernis) erfolgt, aber zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. Voraussetzung ist allerdings, dass für diese Einsatzfahrzeuge bauartbedingt keine M + S-Reifen erhältlich sind.

Somit haben sich die Vorgaben für die situativen Winterreifenpflicht und die grundsätzliche Festlegung mit der Anpassung der StVO zum 01.06.2017 nicht geändert. Lediglich die Definition, was ein geeigneter Winterreifen ist, wurde von der StVO in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überführt. Ergänzend wurde festgelegt, dass Winterreifen auch das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) haben müssen. Weiterhin wurde aber eine Übergangsfrist bis 30.09.2024 vorgesehen. Somit können die bisherigen M+S-Reifenweiter verwendet werden, wenn diese vor dem 31.12.2017 hergestellt worden sind.

Weiterhin wurde eine spezielle Übergangsbestimmung für Winterreifen auf der Lenkachse von Kraftfahrzeugen der Klassen M2, M3 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen) und N2, N3 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 t) in § 52 Abs. 3 StVO vorgesehen, die, sofern keine Felduntersuchung bei der Bundesanstalt für Straßenwesenin Auftrag gegeben wird, bis zum 01.07.2020 vorgesehen ist.

Auch die Feuerwehren können für eine regelkonforme Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge für Einsatzlagen im Winter die Übergangsfrist bis zum 30.09.2024 in Anspruch nehmen.

Die Beurteilung der Situation nach diesem Zeitpunkt ist davon abhängig zu machen, wie das Fahrzeug eingesetzt wird.

Gemäß DIN EN 1846-1 (Feuerwehrfahrzeuge – Teil 1 Nomenklatur und Bezeichnung) werden Feuerwehrfahrzeuge abhängig von ihrem Fahrvermögen auf Straßen oder im Gelände nach einer der folgenden drei Kategorien klassifiziert:

Kategorie 1: straßenfähig Kraftfahrzeug, das üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen ge-eignet ist.

Kategorie 2: geländefähig Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten geeignet ist. Das    bessere Fahrvermögen im Gelände, wird üblicherweise mit Differenzialsperre und Singlebereifung erreicht.

Kategorie 3: geländegängig Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahrten) geeignet ist. Diese Fahrzeuge haben üblicherweise einen Antrieb an allen Achsen mit Differenzialsperre und Singlebereifung.

Abhängig von der Massenklasse (Leicht –Mittel–Schwer) und von der Kategorie müssen Feuerwehrfahrzeuge gemäß DIN EN 1846-2 (Feuerwehrfahrzeuge – Teil 2: Allgemeine Anforderungen –Sicherheit und Leistung) zudem noch weitere technische Anforderungen wie etwa vorderer/hinterer Überhangwinkel, Rampenwinkel, Bodenfreiheit und Bodenfreiheit unter der Achse erfüllen.

Feuerwehrfahrzeuge der Kategorie 2 (z. B. Serien-Lkw-Fahrgestelle mit Allradantrieb) verfügen oft über Reifen der Bezeichnung S+G (Straße und Gelände) oder reine Geländebereifung (bei Singlebereifung). Feuerwehrfahrzeuge der Kategorie 3 (z. B. auf Basis eines Mercedes Unimog) sind grundsätzlich immer mit Singlebereifung und Geländebereifung ausgestattet.

Da die Geländefähigkeit bzw. die Geländegängigkeit der in Kategroie 2 und 3 verwendeten Fahrzeugen von der verwendeten Bereifung abhängig ist, diese Reifen derzeit aber nicht mit dem nach § 36 Abs. 4 Nr. 2 StVZO getroffenen Festlegungen erhältlich sind, sehen wir die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3a Ziff. 5 StVO als gegeben an. Dies bedeutet, dass diese Einsatzfahrzeuge u. a. der Feuerwehr bei entsprechenden Witterungslagen auch ohne Winterreifen i. S. d. § 36 Abs. 4 Nr. 2 StVZO am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Die Sonderrechtsregelungen des § 35 Abs. 1 StVO werden von vorstehenden Ausführungen nicht eingeschränkt.

Für Freitag, den 17.08. erwartet der Deutsche Wetterdienst sehr hohe Waldbrandgefahr in Unterfranken, am Samstag, den 18.08. tritt lt. DWD eine deutliche Entspannung der Situation ein.


Für den Sonntag, den 19.08. erwartet die Regierung dagegen bereits wieder hohe Waldbrandgefahr.

Außer der hohen Waldbrandgefahr besteht im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken hohe bis sehr hohe Feuergefahr in offenem, nicht abgeschattetem freien Gelände mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs.

Aus diesen Gründen wird die Luftbeobachtung am Freitag, den 17. und Sonntag, den 19. August 2018 im Regierungsbezirk Unterfranken fortgeführt.

Deutscher Feuerwehrverband prüft Bedingungen für UNESCO-Kandidatur

Berlin – Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) begrüßt die aktuell geäußerten Anregungen, das System der Freiwilligen Feuerwehren zum immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe erklären zu lassen: „Diese Idee gibt es bereits seit einiger Zeit. Wir prüfen zurzeit, ob das Feuerwehrwesen und seine Geschichte die Bedingungen für eine Kandidatur bei der UNESCO erfüllen“, berichtet DFV-Präsident Hartmut Ziebs. Ein entsprechender Antrag könne – wenn er die nötige Unterstützung durch die Mitgliedsverbände in den Bundesländern finden sollte – sofort vorgelegt werden.

„Eine Anerkennung und Aufnahme in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes würde einen wichtigen Aspekt des Feuerwehrwesens im deutschen Sprachraum unterstreichen, der oft übersehen wird“, so der für die historische Entwicklung des Feuerwehrwesens zuständige DFV-Vizepräsident Frank Hachemer: „Die Feuerwehren sind hier nicht einfach eine Sicherheitseinrichtung. Sie sind vielmehr eine Säule unserer Gesellschaft und ein wichtiger Bestandteil der Kultur in diesem Raum.“ Er rechnet daher mit besten Chancen, in die UNESCO-Liste aufgenommen werden zu können. „Dass das aktuell auch von vielen anderen Stellen ebenso geäußert wird, bestärkt uns in dieser Ansicht“, freut man sich über weitere Vorstöße auch von anderen Seiten.

Am Dienstagmorgen (14.08.2018) wurden gegen 6:48 Uhr die Feuerwehren aus Waldaschaff, Bessenbach und Weibersbrunn sowie die zuständigen Führungsdienstgrade der Kreisbrandinspektion Aschaffenburg zu einem Verkehrsunfall auf die BAB 3 zwischen die Anschlussstellen Bessenbach / Waldaschaff und Weibersbrunn in Fahrtrichtung Nürnberg gerufen. Ein mit Kosmetikartikeln und Lebensmitteln beladener LKW war aus derzeit noch ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, durchbrach die Leitplanke sowie einen Schutzzaun und war etwa 100 Meter neben der Fahrbahn im tiefer liegenden Straßengraben auf dem Dach zum Liegen gekommen. Die Ladung des Sattelzuges hatte sich über die komplette Böschung verteilt.

Mit Hilfe von Ersthelfern konnte der 57-jährige Fahrer sein Fahrzeug verlassen. Ein Entstehungsbrand wurde durch die vor der Feuerwehr eingetroffene Polizei mittels Handfeuerlöscher abgelöscht. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr versorgten Feuerwehrsanitäter den Verletzten. Weiterhin wurde der Brandschutz sichergestellt und die Autobahn für die Landung eines Rettungshubschraubers voll gesperrt. Zur Sicherung des LKW’s kamen die Seilwinden zweier Rüstwagen zum Einsatz. Auch mussten durch das Unfallgeschehen beschädigte Bäume mittels Kettensägen entfernt werden. Nach dem Eintreffen des Rettungsdienstes wurde der Verletzte an diesen übergeben. Die LKW-Tanks wurden umgepumpt, um weiteren Kraftstoffaustritt zu verhindern. Bis zum Start des Rettungshubschraubers war die Autobahn voll gesperrt. Gegen 8:00 Uhr konnten zwei der vier Fahrstreifen wieder für den Verkehr freigegeben werden. Hierfür waren zwei Verkehrssicherungsanhänger der Feuerwehr im Einsatz.

Einsatzleiter Kreisbrandinspektor Otto Hofmann kann auf 15 Fahrzeuge und rund 60 Einsatzkräfte zurückgreifen. Von Seiten des Rettungsdienstes waren ein Rettungswagen und ein Rettungshubschrauber im Einsatz. Weiterhin sind an der Einsatzstelle die Autobahnmeisterei, Wasserwirtschaftsamt sowie die untere Wasserbehörde und Verantwortliche des bayerischen Staatsforstes zugegen. Ein Einsatzende ist derzeit (11:45 Uhr) noch nicht absehbar.

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Bilder und Text: Markus Fischer, Pressesprecher der Kreisbrandinspektion

Am Seminar-Wochenende für die Betreuerinnen und Betreuer unserer Kinderfeuerwehren sind noch sechs Plätze frei.


Das Seminar findet von Freitag, den 21. September 2018 (17:00 Uhr) bis Sonntag, den 23.September 2018 (ca. 13:00 Uhr) statt.

Veranstaltungsort ist das landkreiseigene Schullandheim in Hobbach.


Die Kosten für das Seminar einschließlich Unterkunft und Verpflegung belaufen sich auf 120,-- €.

Wer noch Interesse hat daran teil zu nehmen, sollte sich so schnell wie möglich mit Volker Hock (0151/17062979 oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) in Verbindung setzen!  

An alle Besitzer eines Brandschutzerziehungs-Ordner "Alles über Feuer und Rauch"

Es ist eine Ergänzungslieferung in digitaler Form eingetroffen.

Ich bitte um Rückmeldung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wo solche Ordner vorhanden sind. Rückmeldung bitte mit Angabe einer Mailadresse wo die Ergänzungslieferung per Mail hin geschickt werden soll.

KUVB: Kindergruppen in Freiwilligen Feuerwehren

Nach Art. 7 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) können bei den Freiwilligen Feuerwehren Kindergruppen für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr gebildet werden. Eine Verpflichtung Kindergruppen zu gründen besteht nicht. Zu beachten ist, dass der Begriff Kindergruppe keine Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr darstellt. Denn weiterhin gilt, dass Minderjährige erst vom vollendeten 12. als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst in Jugendfeuerwehren leisten können.

Versicherungsschutz

Die Kinderfeuerwehren/Kindergruppen, die bislang dem Feuerwehrverein angegliedert waren, gehen nicht automatisch in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr über. Will die Freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung eine Kindergruppe einrichten oder aus dem Feuerwehrverein übernehmen, ist hierfür eine Absprache mit der Gemeinde und deren Zustimmung erforderlich. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht. Soweit diese Zustimmung vorliegt stehen Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 12. Lebensjahr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Geeignete Betreuung und Aufsicht

Kinder in Kindergruppen der Feuerwehr müssen in geeigneter Form betreut und beaufsichtigt werden. Die Anforderungen an Aufsicht und Betreuung sind dabei deutlich höher als bei der Jugendfeuerwehr. Der körperliche und geistige Entwicklungsstand von 6 bis 11-jährigen ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Das Personal, das die Betreuung übernimmt, muss über die hierfür erforderliche persönliche und fachliche Eignung verfügen. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. gibt für die Betreuung der Kindergruppen eine klare Leitlinie: Die geringere Leistungsfähigkeit von Angehörigen der Kinderfeuerwehren gegenüber den Feuerwehranwärtern verbietet die üblichen feuerwehrtechnischen Tätigkeiten der Jugendfeuerwehr in der Kinderfeuerwehr. Daher sollen Kindergruppen zeitlich und räumlich getrennt von Jugendfeuerwehrgruppen ihre „Ausbildungsdienste“ gestalten. Der Löschangriff mit Strahlrohren der Feuerwehr stellt z.B. schon eindeutig einen Tätigkeitsbereich der Jugendfeuerwehr dar, bei dem es einer entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung bedarf. Somit ein Tabu für die Kinderfeuerwehr! Einzig tolerierbar: Zu Zwecken der Brandschutzerziehung einsetzte Kübelspritzen für kleine „Zielübungen“.

Die Betreuer der Kindergruppen sind daher gefragt, kreative Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden, die auf die Altersgruppe zugeschnitten sind. Anregungen hierfür finden sich z.B. in der Brandschutzerziehung. Im Internet findet man u.a. interessante Beispiele, wie man verschiedene Gerätschaften der Feuerwehr spielerisch einbinden und erlernen kann.

Besondere Herausforderungen an die Beaufsichtigung ergeben sich auch insofern, als Feuerwehrhäuser im Gegensatz zu Kindertageseinrichtungen oder Schulen in weiten Bereichen nicht kindgerecht gestaltet werden können. Auch durch Übungen, Einsätze und Arbeiten im Feuerwehrhaus können sich Gefährdungen für Kinder ergeben, die durch organisatorische Maßnahmen kompensiert werden müssen. Insbesondere Fahrzeughallen, Werkstätten, der Stauraum vor den Toren (Vorplatz), aber auch Übungshof und Parkplatz beherbergen Gefahrenquellen, vor denen es die Kinder zu schützen gilt.

Aus Sicht der KUVB können Kindergruppen nur dann eingerichtet werden, wenn dies den Aufgaben der Feuerwehr nicht entgegensteht. So muss z.B. gewährleistet sein, dass auch bei Alarmierungen die Betreuer weiter die Kinder beaufsichtigen und folglich nicht für den Einsatz zur Verfügung stehen können.

Bauliche Voraussetzungen

Neben organisatorischen und personellen Voraussetzungen müssen auch geeignete Aufenthaltsräume und erforderlichenfalls Außenbereiche vorhanden sein, die den Kindergruppen zur Verfügung stehen. Zur sicheren Gestaltung der Bereiche, die dem Aufenthalt der Kindergruppen in Feuerwehren dienen, empfehlen wir dringend, den Abschnitt III „Ausführungs- und Gestaltungsgrundsätze“ der Unfallverhütungsvorschrift „Schulen“ (DGUV Vorschrift 81) zu beachten. Weitere Informationen finden sich auch auf der Homepage der KUVB für Schulen.

Der LFV Bayern empfiehlt: „Besteht keine Möglichkeit, die für Kinder gefährlichen Bereiche abzugrenzen, ist zu prüfen, ob die Ausbildung der Kinder in der örtlichen Schule oder dem örtlichen Kindergarten erfolgen kann.“

Persönliche Schutzausrüstung

Da die Kinder in Kindergruppen der Feuerwehr keine feuerwehrtechnische Ausbildung absolvieren dürfen, erübrigt sich hier die Notwendigkeit einer persönlichen Schutzausrüstung wie z.B. einer Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe oder Sicherheitshelme.

Mitnahme in Fahrzeugen

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 1,50 m sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden. Die Rückhalteeinrichtungen müssen den rechtlichen Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sein (§21 Absatz 1a StVO). Amtlich genehmigt sind Kinderrückhaltesysteme, die der ECE-Regelung 44/04 entsprechen. „Sitzerhöhungen“, also Kinderrückhalteeinrichtung der Gruppe ECE R 44/04 Gruppe III (Körpergewicht 22 bis 36 kg, ab ca. sechs Jahren), dürfen nur in Verbindung mit Dreipunkt-Sicherheitsgurten verwendet werden. Zusätzlich sind immer die Herstellerangaben zur Benutzung des Rückhaltesystems zu beachten.

Kinder dürfen ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten [Anm.: ohne Kinderrückhalteeinrichtung] gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht.

In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 1,50 m sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden(§ 21 Absatz 1b StVO). Jedoch empfiehlt die KUVB, auf die ungesicherte Mitnahme von Kindern in Feuerwehrfahrzeugen zu verzichten.

Weitere Informationen

Die ganz große Hitzewelle hat sich vorübergehend etwas reduziert.


Der dringend notwendige Regen lässt weiter auf sich warten; die Waldbrandgefahr und die Gefahr von Vegetationsbränden in der Flur ist weiterhin hoch.


Für das kommende Wochenende (11. und 12.08.2018) ordnet deshalb die Regierung für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken Überwachungsflüge an.

Wir bitten die Bevölkerung weiterhin um ein sehr umsichtiges Verhalten in Wald und Flur, um Wald- und Flächenbrände zu verhindern.

Über eine Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern bietet Stage Entertainment den Angehörigen der Mitgliedsfeuerwehren des LFV Bayern Tickets zu attraktiven Vorzugspreisen an.

Der LFV Bayern freuen sich, Sie über die aktuelle Sonderaktion für BODYGUARD in Stuttgart informieren zu dürfen.


Sie erhalten mit diesem Angebot
50 % Rabatt auf den regulären Ticketpreis.

Buchung und Terminübersicht der buchbaren Vorstellungen ganz einfach online unter www.musicals.de/frank

oder telefonisch unter der Rufnummer: 01805 114 113 - Stichwort: FRANK.

Das Angebot ist bis zum 31.08.18, für ausgewählte Vorstellungen bis 13.10.18, buchbar.


Weitere Details zur Buchung entnehmen Sie bitte beiliegender Information.
Sonderaktion_BODYGUARD_-_DAS_MUSICAL.pdf