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Am vergangenen Freitag, den 27. März hat Landrat Dr. Ulrich Reuter den Mediziner  Dr. Rudolf Soeder zum Versorgungsarzt berufen. Die Möglichkeit dazu bot sich durch die gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums sowie des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 26. März. Mit jener Bekanntmachung wurde die Personalstruktur der Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) in den Kreisverwaltungsbehörden um diese Aufgabe ergänzt.

Der Versorgungsarzt hat die Aufgabe, eine ausreichende ambulante Versorgung mit ärztlichen Leistungen in den Praxen und der dazu notwendigen Schutzausrüstung im Landkreis zu planen und zu koordinieren. Sollte es bei der Bewältigung des vom Ministerpräsidenten ausgerufenen Katastrophenfalles notwendig sein, kann der Versorgungsarzt von weitreichenden Kompetenzen Gebrauch machen. Denkbar sind hierbei insbesondere:

  • Einrichtung von entsprechenden Schwerpunktpraxen sowie die Rekrutierung des hierfür erforderlichen Personals
  • Planung und Vorbereitung aller notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung im Katastrophenfall

Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Versorgungsarzt ein eigener Arbeitsstab zur Verfügung.

Die nach der Planung und Vorbereitung des Versorgungsarztes notwendigen Anordnungen werden im Einzelfall aber vom Landrat als Leiter der örtlichen Katastrophenschutzbehörde getroffen.

„Mit Herrn Dr. Rudolf Soeder ließ sich eine hervorragende Besetzung dieser Stelle finden.“, so Landrat Dr. Reuter. „Grund für dessen Berufung war nicht nur sein Engagement für den Katastrophenschutz, in dessen Rahmen er schon diverse Fortbildungsangebote der der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wahrgenommen hat. Auch seine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz im Landratsamt Aschaffenburg sprach für diese Entscheidung.“

Der Landrat begrüßt die Entscheidung aus München, die ärztliche Versorgung in den Praxen mit dieser neuen Aufgabe der FüGK so zu stärken. Denn abhängig vom Erfolg der bereits umgesetzten Infektionsschutzmaßnahmen, die Verbreitung des Virus zeitlich zu entzerren, werden sich die medizinischen Einrichtungen – Arztpraxen ebenso wie Krankenhäuser – einer Herausforderung gegenüber sehen wie noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik.

Sollte es notwendig werden, reichen die Kompetenzen des Versorgungsarztes weit hin, um wirkungsvoll gegen zu steuern. Die Einrichtung von Schwerpunktpraxen kann bspw. insoweit sinnvoll sein, als dass unter dem Gesichtspunkt der möglichst durchgehenden Aufrechterhaltung der ambulanten ärztlichen Versorgung gleichzeitig das Infektionsrisiko innerhalb der örtlichen Ärzteschaft und deren Mitarbeitern stärker eingegrenzt werden kann. Es ließen sich so nicht nur die Zahl der Personen, die unmittelbaren Kontakt haben, reduzieren, sondern auch Infektionsschutzmaßnahmen nachhaltiger etablieren und dennoch Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel ressourcen-schonender einsetzen.

Bereits im Laufe des vergangenen Wochenendes konnte Herr Dr. Soeder die FüGK des Landkreises Aschaffenburg bei der Einrichtung des neuen Testzentrums maßgeblich unterstützen.