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112 Newsletter vom 14. April 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Stand heute, Dienstag, 10:00 Uhr, haben wir in Bayern 33.919 Corona-Infektionen zu verzeichnen (+ 584 im Vergleich zum Vortag, + 1,8 Prozent). Wiedergenesen sind amtlich ausgewiesen 14.910 Personen, das sind 1.290 mehr als gestern. Damit hat die Anzahl der innerhalb von 24 Stunden Genesenen (1.290) die Anzahl der neu Infizierten (584) neuerlich wieder überschritten, nachdem sich diese Zahlen gestern umgekehrt zueinander verhalten hatten.

An einer Corona-Infektion sind weitere 57 Patienten (+ 3,1 Prozent) verstorben (gestern + 31), sodass sich in Bayern nun die Gesamtzahl auf 891 Todesfälle beläuft.

Von Beginn an hat die Staatsregierung zur Bewältigung der Corona-Krise der sog. „Containment-Strategie“ eine herausragende Bedeutung zugemessen. „Containment“, also Eindämmung, bezeichnet in epidemiologischer Hinsicht ein Vorgehen mit zwei wesentlichen Komponenten. Die erste Säule bildet die Reduzierung der unmittelbaren Sozialkontakte. Dies spiegelt sich in all den Maßnahmen wider, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungs- und Versammlungsverboten, Betriebsuntersagungen und der vorläufigen Ausgangsbeschränkung stehen. Die zweite Säule bildet die konsequente Nachverfolgung der Sozialkontakte infizierter Personen, um so weitere potentielle Überträger möglichst rasch zu identifizieren und die Weiterverbreitung des Virus dadurch zu unterbinden, dass die betroffenen Personen in Quarantäne kommen.

Für die Wirksamkeit des Containments ist entscheidend, dass die betroffene Person sehr schnell zielgerichtet befragt wird, wann sie wo mit wem gleichsam „in Berührung“ gekommen ist. Daran knüpfen die erforderlichen Präventionsmaßnahmen an, insbesondere müssen die Kontaktpersonen schnellstens getestet werden, um festzustellen, ob es tatsächlich zu einer Übertragung gekommen ist. Hierbei ist große Eile geboten. Denn mit jedem Tag, der ungenutzt verstreicht, kann das Virus ungebremst weitergetragen werden.

Schnell agieren zu können, setzt für die Behörden und ihr Handeln zunächst voraus, dass sie möglichst nah am Geschehen sind. Deshalb sind mit dieser „Ermittlungsarbeit“ die insgesamt 76 über ganz Bayern verteilten Gesundheitsämter betraut und nicht etwa eine oder wenige Zentralstellen. Das vor Ort verantwortliche Gesundheitsamt wiederum muss auf sich ändernde Fallzahlen und andere Lageänderungen flexibel reagieren können. Deshalb wurden für diese Aufgabe bei allen Gesundheitsämtern mehrere sog. Corona Tracing Teams („Corona-Rückverfolgungs-Teams“), kurz CTT, eingerichtet. Diese bestehen regelmäßig aus zwei Mitarbeitern, werden in flachen Hierarchien organisiert und geführt und können binnen weniger Stunden beim Betroffenen sein, um diesen zu interviewen.

Insgesamt steht und fällt dieses Vorgehen, das auch unter dem Stichwort „Unterbrechung von Infektionsketten“ bekannt ist, mit einer ausreichenden personellen Unterfütterung der Gesundheitsämter. Hier gilt es ganz bewusst, nicht zu kleckern, sondern zu klotzen, denn diese unterliegen seit geraumer Zeit einer enormen Arbeitsbelastung und können deshalb die beschriebene Aufgabe unmöglich mit dem regulär vorhandenen Personal stemmen. Deshalb hat die Staatsregierung bereits mehrfach entschieden, den Gesundheitsämtern personell massiv unter die Arme zu greifen. Galt dies zunächst für ca. 800 Lehrer und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes und weiterer Landesämter, wurden der Gesundheitsverwaltung nun speziell für Aufgaben der CTT insgesamt ca. 3.000 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugewiesen. Diese werden nun durch die sieben Bezirksregierungen entsprechend der Größe und der Bevölkerungszahl der jeweiligen Gesundheitsamtsbezirke weiterverteilt.

Bei den neuerlich zugewiesenen Unterstützungskräften handelt es sich größtenteils um Studierende der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, mithin um den Nachwuchs für die sog. „Inspektorenlaufbahnen“ bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung, der Justiz („Rechtspfleger“), der Finanz-, Steuer- oder der Sozialverwaltung. Die angehenden Inspektoren sind unmittelbar verfügbar, nachdem derzeit der Studienbetrieb der Hochschule ohnehin ruht. Weiterhin haben sie sich in ihrem Studium bereits intensiv mit den Grundlagen des für die Arbeit der CTT prägenden öffentlichen Rechts auseinandergesetzt und haben auch während mehrerer Verwaltungspraktika bei ihren Stammdienststellen erste praktische Erfahrungen als Behördenmitarbeiter gesammelt. Insoweit verfügt dieser Personenkreis über sehr gute fachliche Grundlagen für das Corona Tracing.

Zusätzlich und speziell zur Vorbereitung auf die Tätigkeit in den CTT erhalten die Unterstützungskräfte eine von der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angebotene Online-Schulung. Diese läuft als webbasierte Plattform, die rund um die Uhr zugänglich ist. Hier geht es nicht nur um die Grundlagen einer sensiblen und angemessenen Gesprächsführung gegenüber Menschen, bei denen das Wissen um die Corona-Infektion Ängste ausgelöst haben kann. Vielmehr lernen die Kandidaten praktische Aspekte der Erhebung personenbezogener Daten im medizinischen Kontext, des Datenschutzes und der Informationssteuerung. Flankiert wird dieses Lernangebot durch eine Telefonhotline der Akademie, die bei weitergehendem Informationsbedarf oder eventuellen Unklarheiten Auskunft gibt.

Die praktische Arbeit der CTT wird vor Ort durch erfahrene Ermittlungsbeamte der Kriminalpolizei oder großer Polizeiinspektionen am Sitz des Gesundheitsamtes unterstützt. Den Ermittlungsbeamten obliegt insbesondere die Beratung der CTT zu spezifischen Aspekten der Interviewtechnik und Gesprächsführung. Daneben sind sie aber auch für die Gesundheitsämter erste Ansprechpartner, sollten sich Infizierte hartnäckig der angeordneten Quarantäne verweigern und deshalb weitergehende Vollzugsmaßnahmen erforderlich werden.

Ich darf kurz beim Stichwort „Quarantäneverweigerer“ verbleiben. Zum Glück hat sich in Bayern bisher nur eine Hand voll Menschen dazu entschlossen, sich der nach einem positiven Test nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes notwendig werdenden zweiwöchigen Quarantäne zu entziehen. Sollte der Betreffende aber auch nach intensiver Erläuterung der Sach- und Rechtslage immer noch kein Einsehen zeigen, dann muss der Rechtsstaat zum Schutz der vielen potentiell gefährdeten Menschen entschlossen handeln. Konkret bedeutet dies, dass die Gesundheitsbehörde beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf richterlichen Beschluss stellt, der die mit der Quarantäne einhergehende Freiheitsentziehung richterlich anordnet. Folgt das Gericht dem Antrag, wird der Betroffene von der Polizei in eine geeignete Einrichtung gebracht und dort bis zum Ablauf der richterlich angeordneten Quarantäne rund um die Uhr bewacht.

Und nicht nur hartnäckige Quarantäneverweigerer müssen mit schmerzhaften Konsequenzen rechnen. Auch Menschen, die nachdrücklich erkennen lassen, dass ihnen die geltenden Beschränkungen völlig „wurscht“ sind und sie ihren eigenen Vorteil rücksichtlos über das Gemeinwohl stellen, bringen sich selbst in die Gefahr, für eine gewisse Zeit ihre persönliche Freiheit zu verlieren. So erging es Anfang des Monats einem Mann in Oberfranken, der trotz behördlichen Verbotes und mehrmaliger Androhung von Zwangsmaßnahmen immer wieder sog. Corona-Partys veranstaltet hatte. Er musste auf richterliche Anordnung hin fast drei Wochen in Gewahrsam. Einen anderen Unbelehrbaren hat im Raum Niederbayern ein Gericht nach insgesamt 11 Verstößen gegen Betretungsverbote für eine Woche hinter „schwedische Gardinen“ geschickt. Und zuletzt verhielten sich am vergangenen Wochenende in Schwaben zwei positiv auf Corona getestete Personen völlig verantwortungslos, weil sie trotz des eindeutigen medizinischen Befundes mehrfach Gäste zu sich nach Hause eingeladen hatten. Nachdem es innerhalb der Familie auch noch zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen war und die Betroffenen erklärten, auch in Zukunft die Quarantänevorschriften auf gar keinen Fall beachten zu wollen, blieb Polizei und Gericht keine Wahl. Auf Antrag der Polizei verhängte das Gericht einen längerfristigen Gewahrsam, der erst am 15. April 2020 enden wird.

Das aber sind zum Glück höchst seltene Einzelfälle, die nicht den Blick darauf verstellen können, dass sich die weit überwiegende Zahl der Menschen im Allgemeinen und die der positiv getesteten Personen im Besonderen ihrer jeweiligen Verantwortung absolut bewusst sind und sich absolut angemessen verhalten. Dies ist umso wichtiger, weil erst der verantwortungsvolle, ja disziplinierte Umgang der Bevölkerung mit der Corona-Lage die Voraussetzungen für die schrittweise Lockerung der aktuellen Beschränkungen ermöglicht.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister