Mit Ablauf des 03.05.2020 verliert die Zweite Bayerische Infektionsschutzverordnung ihre Gültigkeit. Die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt mit dem 04.05.2020 in Kraft. Sie ist bis zum Ablauf des 10.05.2020 gültig.
Die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter dem Link https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/239/baymbl-2020-239.pdf herunter geladen werden und enthält die ab 04.05.2020 geltenden Beschränkungen.