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112 Newsletter vom 6. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie immer darf ich auch diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Mittwoch, 10:00 Uhr, haben wir in Bayern 43.807 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind + 211 im Vergleich zum Vortag oder + 0,5 Prozent.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 35.800 Personen, das sind 610 mehr als gestern (+ 1,7 Prozent). Setzt man diesen Wert in Beziehung zu den Neuinfektionen (+ 211), dann liegt die Zahl der Genesenen um den Faktor 2,9 über dem Wert für die Neuinfektionen. Das ist ein sehr gutes Ergebnis.

An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind in Bayern mittlerweile 2.043 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 69 oder insgesamt + 3,5 Prozent mehr.

Der Blick auf die aktuelle Belastung des bayerischen Gesundheitssystems beginnt mit der Frage nach der Zahl der aktiv erkrankten und erkannten Corona-Patienten. Zieht man von 43.807 erkannten Infektionen die Zahl der genesenen Patienten, also - 35.800, ab und subtrahiert weiterhin die Anzahl der Verstorbenen, - 2.043, dann kommt man auf 5.964 aktuell erkrankte Corona-Patienten, die sich gleichsam „im System“ der bayerischen Gesundheitsstrukturen befinden. Diese Zahl geht rasant nach unten – allein im Vergleich zu gestern sind es ca. 450 aktiv Erkrankte weniger. Damit ist heute erstmals seit Wochen die 6.000er-Marke unterschritten.

Hospitalisiert sind aktuell 1.933 COVID-19-Patienten. Von diesen liegen 1.432 auf einer Normalstation, nur noch 501 befinden sich auf einer Intensivstation. Letztere differenzieren sich nach einer Behandlung im Intensivbett mit Beatmungsgerät, dies ist in 439 Fällen gegeben, und einer Behandlung im Intensivbett ohne Beatmungsgerät, was für 62 Patienten gilt.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, liegt nach den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts bei R=0,71. Dieser Wert ist im Vergleich zu den zurückliegenden Tagen stabil.

Sicherlich haben Sie den Medien entnommen, dass heute wieder die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin getagt haben, um zu besprechen, wie es bei den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie weitergehen soll. Unmittelbar vor Ort im Bundeskanzleramt waren neben der Bundeskanzlerin unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder als derzeitiger Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), sowie sein Vorgänger in dieser Funktion und gleichzeitig Sprecher der SPD-regierten Bundesländer, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher. Die übrigen Regierungschefinnen und Regierungschefs waren per Videokonferenz zugeschaltet. Ich darf Sie über einige wesentliche Ergebnisse der heutigen Bund-Länder-Beratungen informieren:

Der Bayerische Ministerrat hatte sich ja bereits gestern mit den weiteren Planungen für den Eintritt in eine „neue Normalität“ befasst und hierzu mit einer zeitlichen Perspektive bis Pfingsten teils verbindliche Beschlüsse gefasst, teils ergänzende Schritte politisch in Aussicht gestellt. Die erste Frage lautet deshalb, ob es zwischen dem, was gestern das Kabinett beschlossen, und dem, worauf sich das Bund-Länder-Gremium heute verständigt hat, Widersprüche auftreten. Die Antwort ist: Nein.

Der politische Gleichklang hat seinen Ausgangspunkt in einem völlig übereinstimmenden staats- und grundrechtspolitischen Grundverständnis der aktuellen Situation. Heißt es in Bayern, soviel Freiheit wie möglich zu gewährleisten und so viel Sicherheit wie nötig zu schaffen, so kommt dieser Ansatz auf Bundesebene in der Maßgabe zum Ausdruck, die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.

Eine gleichermaßen bundesweite Einheitlichkeit besteht auch bei der Beurteilung der Lage. In Deutschland ist es demnach politischer Konsens, dass, Stand heute, keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar ist. Gleichwohl ist es aber erforderlich, wachsam zu bleiben und bei einem eventuellen Wiederaufflammen von Pandemieherden sofort und entschlossen zu handeln. Denn mit jedem weiteren Grad der Öffnung steigt aufgrund einer zunehmenden Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten, wie es in dem Papier von heute völlig zutreffend heißt. Deshalb bleibt der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso unangetastet, wie die in bestimmten Bereichen bestehende Maskenpflicht und das Prinzip der Kontaktbeschränkung. Dieses ist nach dem heutigen Beschluss der MPK zunächst bis zum 5. Juni 2020 maßgeblich.

Gleichzeitig haben sich die Regierungschefs auf eine gewisse Lockerung verständigt. Danach sollen sich nicht nur die Angehörigen eines Hausstandes und eine hausstandsfremde Person treffen dürfen, vielmehr soll es künftig möglich sein, dass sich die Mitglieder zweier Hausstände treffen – selbstverständlich unter Einhaltung der bekannten Hygieneauflagen. Für Bayern wird sich zunächst nichts ändern, denn bestehende Regelungen der Länder, wie etwa die gestern vom Ministerrat beschlossene, bleiben nach dem Beschluss der MPK ausdrücklich unberührt.

An vielen Stellen des heutigen Beschlusspapiers blitzt die besondere Stärke eines föderalen Systems auf. Diese liegt darin, nicht nur um des Prinzips oder der Einheitlichkeit willen in einem Staat mit 82 Millionen Einwohnern an jedem Ort alles gleich behandeln zu müssen, sondern regional Ungleiches ungleich behandeln zu können und zu dürfen. Besonders deutlich wird diese Flexibilität in der Festlegung, dass bei einem weiterhin unauffälligen Infektionsgeschehen die Länder in eigener Verantwortung die verbliebenen Schritte hin zu einer Normalisierung gehen sollen. Im Klartext bedeutet dies: Abhängig von der jeweiligen Pandemielage entscheiden die Landesregierungen selbst, ob und wann beispielsweise die Gastronomie und die Hotellerie in landesspezifisch gestalteten Schritten wieder öffnen dürfen. Damit ist der Ansatz der pandemisch wesentlich schwächer betroffenen Küstenländer, manche Maßnahmen vorzuziehen, ebenso vom gemeinsamen Willen der Länderchefs und der Bundeskanzlerin gedeckt, wie der bayerische Weg, sich angesichts einer starken Betroffenheit mit weiteren Lockerungen etwas mehr Zeit zu lassen.  

Die Länder stehen aber auch dann zu allererst in der Verantwortung, sollte sich die Infektionssituation wieder verschärfen. Die Länder haben im Rahmen eines Notfallmechanismus` durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sich nicht aus einem kleinen lokalen Infektionsherd urplötzlich ein Problem für ein Bundesland oder gar für ganz Deutschland entwickelt. Um hierfür einen Indikator zu haben, wurde zunächst eine Richtgröße vereinbart, nach der vom Vorliegen einer gewissen Relevanz des Infektionsgeschehens auszugehen ist. Diese liegt vor, wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten innerhalb von 7 Tagen kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen sind. Das ist die sog. „7-Tage-Inzidenz“, über die ich Ihnen im Zusammenhang mit Hotspots in Bayern bereits mehrfach berichtet hatte.

Dieser Schwellenwert – bundesweit liegt momentan nur noch eine einzige kreisfreie Stadt, die bedauerlicherweise in Bayern liegt und für die ein Wert von 52,1 ausgewiesen ist, jenseits des Grenzwertes (für die nächstbelastete Gebietskörperschaft in Bayern liegt der Wert bei 34,1) – wird dann nicht einen starren Maßnahmenautomatismus in Kraft setzen. Vielmehr gibt dies Anlass, sich das Zustandekommen des Wertes genau anzusehen, um dann zu entscheiden, was lageentsprechend zu tun ist. Denn die rechnerische Größe könnte sich ebenso aus dem Infektionsgeschehen in einem großen Altenheim ergeben, aber auch aus zahlreichen Einzelinfektionen verteilt über das Kreis- oder Stadtgebiet.

Die dahinterstehende Idee des landesweiten Hotspot-Monitorings entspricht voll und ganz der bayerischen Praxis, wonach die Task Force des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei entsprechenden Problemfällen vor Ort geht, um mit der örtlichen Gesundheitsbehörde die zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen und zu veranlassen. Insoweit richtet sich dieser Beschlusspunkt der MPK vor allem an die erhebliche Zahl von Ländern, die – im Unterschied zu Bayern – den öffentlichen Gesundheitsdienst nicht mehr staatlich betreiben, sondern umfassend kommunalisiert haben.

Ein wichtiges Mittel der Unterbrechung von Infektionsketten soll das sog. Contact Tracing sein, also die unverzügliche Nachverfolgung der Sozialkontakte einer infizierten Person, um deren Kontaktpartner sofort auf eine eventuelle Ansteckung testen und ggf. Quarantänemaßnahmen anordnen zu können. Auch hierauf ist Bayern vorbereitet und hat den Gesundheitsbehörden zur Verstärkung bereits ca. 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden zugewiesen.

Einmal mehr hat sich die MPK mit dem Einsatz einer Tracing App befasst. Ist diese auf Mobilfunkgeräten installiert, verzeichnet sie fortlaufend technische Kennungen anderer, ebenfalls mit einer Tracing App ausgestatteter Mobilfunkgeräte, die an besagtem Mobilfunkgerät und damit – nach dem Prinzip „Gerät am Mann oder der Frau“ – an dessen Besitzer in infektionsrelevantem Abstand vorbeigeführt werden. Wird später die Infektion eines App-Nutzers bekannt, kann nachvollzogen werden, wer zu warnen und darauf hinzuweisen ist, dass er sich in den letzten drei Wochen in einer infektionskritischen Distanz zu einer infizierten Person befunden hat. Dies erfolgt anonymisiert. Der Gewarnte erhält eine technisch generierte Mitteilung und muss sich um alles Weitere selbst kümmern. Das gilt insbesondere für die Durchführung eines Corona-Tests.

Für den Einsatz der App, die derzeit noch nicht verfügbar ist, soll das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit gelten. Freiwillig ist es, sich die App auf das eigene Mobilfunkgerät herunterzuladen, und freiwillig ist außerdem die anonymisierte Weitergabe der Daten an das Robert-Koch-Institut zu Zwecken der App-Optimierung.

Es bleibt abzuwarten, bis wann die App technisch so ausgereift ist, dass sie in an Interessierte ausgeliefert werden kann.

Die medial größte Aufmerksamkeit galt heute in Bezug auf die MPK ganz sicher der Frage, ob, und wenn ja, ab wann und unter welchen Bedingungen die 1. und 2. Fußballbundesliga den unterbrochenen Spielbetrieb wiederaufnehmen können. Die MPK hat beschlossen, dass der Ball ab der zweiten Maihälfte wieder rollen kann. ABER: Dies wird unter einschneidenden Auflagen geschehen. Zu aller erst heißt dies, dass die Spiele ohne Publikum stattfinden. Zusätzlich wird ein restriktives Hygiene- und Infektionsschutzregularium zur Anwendung kommen. Dieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende vorausgehende Quarantäne für alle Teams, die z.B. in Form eines Trainingslagers organisiert werden kann. Weitergehende Anforderungen werden sich an den Vorschlägen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) orientieren und von den zuständigen Gesundheitsbehörden verbindlich zu erlassen sein.

Der Ball kann wieder rollen!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister