Die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) wurde mit einer Änderungsverordnung vom 14.05.2020 angepasst und ist in folgender Form ab dem 25.05.2020 gültig.
4._BayIfSMV.pdf
Die 4. BayIfSMV tritt mit Ablauf des 29. Mai 2020 außer Kraft