Die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020 zur allgemeinen Kenntnisnahme. Diese Verordnung gilt ab heute, den 22.06.2020 und tritt mit Ablauf des 5. Juli 2020 außer Kraft.
6. BayIfSMV.PDF
Die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020 zur allgemeinen Kenntnisnahme. Diese Verordnung gilt ab heute, den 22.06.2020 und tritt mit Ablauf des 5. Juli 2020 außer Kraft.
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