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112 Newsletter vom 25. Juni 2020

Liebe Leserinnen und Leser, 

Sie wundern sich wahrscheinlich, warum Sie jetzt doch wieder ein Corona-Update „Ihres“ Newsletters aus dem Innenministerium vorfinden, obwohl erst vor gut einer Woche die Serie der täglichen Ausgaben beendet wurde und ich mich an dieser Stelle unter Bezugnahme auf das formale Ende der Feststellung des Katastrophenfalles in meiner Funktion als Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz Bayern (FüGK Bayern) von Ihnen verabschiedet habe.

Natürlich bleibt es dabei, die Corona-Lage ist in Bayern auch weiterhin sehr gut eingedämmt. Wir haben keinen neuerlichen Katastrophenfall Corona und deshalb schreibe ich Ihnen heute auch nicht als Leiter der FüGK Bayern, sondern schlicht als „Ihr“ Innenminister.

Die zahlreichen, allesamt außerordentlich freundlichen Zuschriften, die mich nach dem erklärten Ende der täglichen Updates erreicht haben, waren durch die Bank nicht bloß ein zu Papier gebrachtes „Danke“, was allein für sich genommen schon eine hohe Ehre und auch eine persönliche Freude dargestellt hätte. Vielfach haben Sie mir auch erklärt, warum für Sie persönlich der Newsletter interessant, informativ, unterhaltend oder bedeutsam war. Nicht wenigen Menschen hat demnach der Newsletter sogar emotionalen Halt und gesellschaftliche Orientierung in einer unübersichtlichen Zeit gegeben. Es gab und gibt offenbar einen Bedarf für diese Art der Information und dies quer durch alle Bevölkerungsschichten Bayerns. Denn entsprechende Äußerungen kamen aus allen Regionen und dabei nicht etwa nur von Privatpersonen, sondern auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kommunalen und staatlichen Behörden, von Kommunalpolitikern, Verbandsvertretern, bis hin zu Angehörigen der Ärzteschaft und vielen anderen, die in irgendeiner Weise ehrenamtlich oder beruflich mit der Bewältigung der Pandemie befasst sind.   Und diese ist keineswegs vorbei, wie uns nicht zuletzt die jüngsten Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zeigen. Es kann jederzeit wieder losgehen, ein Funke kann genügen, um den Wald in Brand zu setzen, wie es Ministerpräsident Dr. Söder am Dienstag ausgedrückt hat. Wir müssen also weiterhin wachsam bleiben. Wachsam zu sein – und so will sich auch Ministerpräsident Dr. Söder ausdrücklich verstanden wissen –, bedeutet aber keineswegs, in eine latent traurige Stimmung zu verfallen. Im Gegenteil: Auch wenn Bayern von einer großen Vielfalt der Regionen und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner geprägt ist und es hier und da in Nuancen Unterschiede im „Bavarian Way of Life“ geben mag, so zeichnen sich Franken, Schwaben und Altbayern durch ein besonderes Lebensgefühl aus, um das uns viele andere Landsmannschaften in Deutschland beneiden. Eine besondere Leichtigkeit des Lebensstils, ohne dabei leichtfertig zu sein.

Genau diese bayerntypische Mischung einer heiteren Ernsthaftigkeit oder ernsthaften Heiterkeit, wie immer Sie es sehen möchten, gilt es in diesen schwierigen Zeiten zu bewahren. Und wenn ich hierzu einen Beitrag leisten kann, dann will ich dies sehr gerne tun.

Deshalb habe ich mich entschlossen, die Newsletter zwar nicht wieder täglich herauszugeben, aber mich doch immerhin wöchentlich an Sie zu wenden. Hierbei wird es bei der bewährten Zweiteilung des Newsletters bleiben, der mit einem Statistikteil beginnt und im zweiten Teil relevante Sachverhalte zur Corona-Krise aufgreift.

Dann sehen wir uns also zunächst die Lage an. Stand heute, 10:00 Uhr, haben wir 48.110 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Dienstag, den 16. Juni 2020, als ich Ihnen letztmals Zahlen mitgeteilt hatte und für den 47.696 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen waren, 414 Fälle mehr. Im Durchschnitt der letzten neun Tage sind dies 46 Neuinfektionen pro Tag, wir bewegen uns diesbezüglich also weiterhin auf dem niedrigen Niveau der letzten Wochen.

Wieder genesen sind heute amtlich ausgewiesen 44.950 Personen oder 650 mehr als vor neun Tagen.

Die Zahl der aktuell an COVID-19-Erkrankten beläuft sich heute in Bayern auf nunmehr 580 im Vergleich zu 860 vor gut einer Woche. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind damit statistisch betrachtet noch 4 Personen entsprechend betroffen (Dienstag vergangener Woche waren dies 7).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.582 Personen. Das ist im Vergleich zum Dienstag letzter Woche, an dem 2.539 mit oder wegen Corona verstorbene Personen registriert waren, + 43 Corona-Tote mehr oder im Durchschnitt + 4,8 pro Tag.   Damit zeigen sich die Neuinfektionen und die Letalität – das ist die Quote der Zahl der Corona-bedingt Verstorbenen im Verhältnis zur Zahl der Erkrankten – als die aussagekräftigsten Kernkenngrößen des Corona-bedingten Infektionsgeschehens weiterhin stabil auf einem sehr niedrigen Niveau.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern heute auf R=1,18 (nach R=0,83 letzte Woche Dienstag). Die allein auf den Tag abstellende Reproduktionszahl liegt heute bei R=0,96 (nach R=0,91 Dienstag letzter Woche). Damit bewegen sich auch diese Werte wieder knapp um 1 und entsprechen jedenfalls für Bayern nicht den vergleichsweise hohen Werten, die in den letzten Tagen in den Medien im Zusammenhang mit den Vorgängen in Gütersloh bezogen auf den Bund genannt worden waren. Es gilt weiterhin das, was ich in den letzten Wochen immer wieder zum Ausdruck gebracht hatte. Zu aller erst kommt es für die Beurteilung der Lage auf die Neuinfektionen und das Sterbegeschehen an, die Aussagekraft des R-Wertes ist angesichts der erfreulich niedrigen Zahl der Neuinfektionen als Folge des Problems der kleinen Zahl eingeschränkt.

Auch heute darf ich Ihnen eine Einschätzung zu den 7-Tage-Inzidenzen für die Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns mitteilen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt.

Sie erinnern sich sicher. Letzte Woche hatten wir einen Hotspot im Landkreis Aichach-Friedberg, der wegen des Infektionsgeschehens unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Spargelhofes bei der 7-Tage-Inzidenz bezogen auf 100.000 Einwohner deutlich über der Meldemarke von 50 lag, konkret bei einem Wert von 56,1. Mit neun Tagen Abstand sieht alles wieder gut aus und ist in Aichach-Friedberg wieder alles im „grünen Bereich“. Der Hotspot auf dem besonders betroffenen Betrieb ist abgeklungen, weitere Infektionsfälle gab es nicht, sodass der Landkreis heute eine 7-Tage-Inzidenz von Null ausweist.

Das gilt im Übrigen für 49 weitere Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern. Und auch sonst zeigt die graphische Darstellung der kreisfreien Städte und Landkreise in Bayern nur „grün“. Eine Stadt – die Stadt Coburg – und ein Landkreis – der Landkreis Erding – erscheinen in der Darstellung hellgrün, was für einen Wert zwischen 10 und 34 steht. Alle anderen 94 Gebietskörperschaften sind dunkelgrün gekennzeichnet. Die korrespondierenden Werte liegen zwischen 0 und 9 und sind damit weit weg von der internen Vorwarnstufe, die bei 35 liegt oder gar 50, die einen Notfallplan aktiviert.

Wir können somit insgesamt froh und dankbar sein, dass wir in Bayern aktuell eine sehr ruhige Infektionslage haben. Wie schnell sich dies ändern kann, zeigt vor allem der Fall des Schlachthofes und Zerlegebetriebes Tönnies in Gütersloh. Die Situation dort hat die örtlichen Behörden veranlasst, für die Landkreise Gütersloh und Warendorf bestimmte Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu veranlassen, die aber nicht annähernd die Schärfe der vormaligen Einschränkungen besitzen. Gleichwohl hat sich für die Staatregierung die Frage gestellt, wie mit der Situation umzugehen ist, nachdem am kommenden Wochenende in NRW die Schulferien beginnen und erfahrungsgemäß viele Urlauber aus NRW und damit wahrscheinlich auch aus den genannten beiden Landkreisen ihre schönsten Tage des Jahres in Bayern verbringen wollen. Man konnte und durfte diese Situation nicht ignorieren. Zu frisch und zu eindrücklich sind die schlimmen Erinnerungen an das pandemische Geschehen im Februar und März, das vor allem mit der Reisetätigkeit von Skiurlaubern in ursächlichem Zusammenhang stand, die die Faschingsferien in verschiedenen Alpenregionen verlebt und das Virus nach Bayern und in andere Regionen Deutschlands eingetragen hatten. Oder anders gesprochen: Urlaubsreisende dürfen nicht noch einmal zu Corona-Boten werden.

Die Staatregierung hat deshalb am Dienstag beschlossen, in Bezug auf innerdeutsche Hotspots einen Weg zu gehen, der sich konsequent in das bereits ansonsten geltende Quarantäneregime einfügt. Wie Sie wissen müssen Personen, die aus einem Drittstaat wie etwa den USA oder Australien nach Bayern einreisen, für 14 Tage in Quarantäne, sofern das Robert Koch-Institut für den jeweiligen Staat eine 7-Tage Inzidenz von größer gleich 50 ausweist.

Den selben Grenzwert hat die Staatsregierung auch für den vergleichbaren inländischen Fall zum Maßstab erhoben. Deshalb dürfen nach dem Wortlaut der Verordnung zur Änderung  der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 24. Juni 2020 seit heute 00:00 Uhr Beherbergungsbetriebe, also insbesondere Hotels und Pensionen, keine Gäste aufnehmen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI) höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Das Verbot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die entweder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen oder einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere einen Besuch bei engsten Familienangehörigen oder die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben. Den genauen Wortlaut der Änderungsverordnung finden Sie HIER.

Mir ist es besonders wichtig, dass es bei dieser Maßnahme nicht etwa um die Stigmatisierung von Menschen aus Landkreisen wie Gütersloh oder Warendorf geht, sondern einzig und allein um einen wirksamen Infektionsschutz. Der von Bayern beschrittene Weg ist auch kein Sonderweg und schon gar keine bayerische „Extrawurst“. Bereits jetzt haben u.a. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vergleichbare Regelungen erlassen. Und wie ich höre, arbeitet man auch gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt auf Ebene der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien mit Hochdruck an einer bundesweit einheitlichen Musterregelung, die sich aller Voraussicht nach sehr an der in Bayern und den anderen genannten Ländern bereits geltenden Verordnungslage orientieren wird.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister