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112 Newsletter vom 19. November 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie jeden Donnerstag darf ich auch heute mit einer Betrachtung der statistischen Zahlen und Daten zur aktuellen Corona-Lage in Bayern und darüber hinaus beginnen. Die Lage ist weiterhin sehr ernst. Heute, Donnerstag, 19.11.2020, 08:00 Uhr, verzeichnen wir 169.096 bestätigte COVID-19-Infektionen (Vorwoche 145.074). Das sind im Vergleich zum letzten Donnerstag 24.022 mehr (nach 25.177, 20.425, 15.074, 8.702, 4.561, 2.601 und 2.292 die sieben Wochen davor). Dies bedeutet für die zurückliegenden Tage einen rechnerischen Schnitt von rund 3.432 Neuinfektionen. Für die elf vorangegangenen Wochen lagen die Vergleichswerte bei 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652, 372, 327, 375, 376, 392 bzw. 273.

Diese Zahlenreihen deuten – positiv gesprochen – an, dass das noch vor drei Wochen ungebremst erscheinende Wachstum nun unter dem Einfluss des Lockdown light zumindest ein vorläufiges Ende gefunden und bei ca. 3.500 Neuinfektionen pro Tag eine Plateaubildung eingesetzt hat. Der nicht so positive Teil der Nachricht ist eben diese Plateaubildung. Denn um möglichst vielen Menschen eine ggf. auch sehr schwere Erkrankung zu ersparen und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, insbesondere der Intensivstationen in den Kliniken, zu erhalten, muss sich der Trend schnell umkehren und in Richtung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 laufen. Das sehe ich aber leider so noch nicht, zumal auch der Vergleich des Wertes für heute mit dem von vor sieben Tagen eine Stagnation auf hohem Niveau anzeigt. So standen am 12. November 4.565 Neuinfektionen zu Buche, heute sind es 4.539.

Die Situation für Gesamtdeutschland stellt sich im Grunde ganz ähnlich dar. Heute weist das Robert Koch-Institut (RKI) als Tageswert 22.609 COVID-19-Neuinfektionen aus, nach 21.866, 19.990, 16.744, 11.287 und 6.638 Neuinfektionen in den Wochen davor.

Im innerdeutschen Ranking steht Bayern zum Glück nicht mehr ganz an der Spitze. Mit einer leicht verbesserten 7-Tage-Inzidenz von 167,1 (Vorwoche 178,9) belegt der Freistaat nun Platz 4, hinter Berlin (208,4), Sachsen (178,2) und der Freien Hansestadt Bremen (169,3). Am anderen Ende der Skala finden sich die Küstenstaaten Schleswig-Holstein (46,8) und Mecklenburg-Vorpommern (46,5). Diese Spreizung der Inzidenzen ist sicherlich der Grund für die immer wieder aufscheinenden Unterschiede in der Beurteilung der Lage und ich wage die Prognose, dass es bei den weiteren Beratungen auf Bund-Länder-Ebene eine erhebliche Herausforderung sein wird, einheitliche Beschlüsse zu fassen. Dabei sollte sich jeder Entscheidungsträger bewusst sein, dass es sich bei diesen Werten um tagesaktuelle Befunde handelt, die sich schnell negativ entwickeln können. So hatte etwa Sachsen, wo viele sehr aktive Corona-Leugner zu Hause zu sein scheinen – lange den Eindruck erweckt, fast Siegfrieds-gleich quasi immun zu sein. Und jetzt? Platz 2. Ähnlich Thüringen. Und jetzt? Platz 10 mit einer 7-Tage-Inzidenz von 102, und das bei einer deutlich defensiveren Teststrategie, als Bayern sie verfolgt.

Weiterhin sehr angespannt ist die Lage bei unseren europäischen Nachbarn. Stark gebeutelt ist weiterhin Österreich. Denn die Alpenrepublik hatte auch im Verlauf der zurückliegenden Woche stabil und plateauartig sehr hohe Zahlen bei den Neuinfektionen verzeichnen müssen. Gestern waren dies 7.091, vor einer Woche 7.514. Sehr ungünstig zeigen sich die Sterbefallzahlen mit gestern 109, nach 65 Corona-Toten vor einer Woche. Angesichts dieser Lage, die ihren Ausdruck z.B. in 7-Tage-Inzidenzen von deutlich über 700 in einigen Bundesländern gefunden hatte, und einer sehr angespannten Situation in den Kliniken hat die österreichische Bundesregierung seit Dienstag für drei Wochen einen neuerlichen Totallockdown angeordnet. Dieser umfasst nicht nur die Schließung aller Geschäfte, die nicht lebensnotwendige Waren feilbieten, sondern auch weitreichende Ausgangsbeschränkungen

Demgegenüber setzt sich für Tschechien die bereits letzte Woche erkennbare Besserung der Situation fort. Nach Höchstständen von ca. 15.700 Neuinfektionen vor etwa zwei Wochen sind die täglichen Neuinfektionen über den Zwischenwert von ca. 9.000 vor einer Woche auf nunmehr 5.500 abgesunken. Leider befinden sich die Sterbefallzahlen noch in der Gegenbewegung. Diese sind an den letzten drei Vergleichs-Donnerstagen von 108 über 123 auf nunmehr 182 angestiegen. 

Dass ein Lockdown wirkt, zeigt sich u.a. auch am Beispiel von Belgien. Ausgehend von einem Tagesspitzenwert am 30. Oktober von fast 24.000 Neuinfektionen wurden gestern noch 2.734 Neuinfektionen registriert. Aber auch hier läuft noch eine massive Sterbefallwelle nach, die sich glücklicherweise abzuflachen beginnt. Hatte das Land mit seinen knapp 11,5 Millionen Einwohnern letzte Woche Mittwoch sage und schreibe 345 neue mit COVID-19 in Zusammenhang stehende Sterbefälle zu beklagen, waren es gestern 223. Gehen vor allem die Neuinfektionen weiterhin so deutlich zurück, wird eine belgische Erfindung namens „Knuffelcontact“, sprich „Knüffelkontakt“, bald der Vergangenheit angehören. Demnach darf jeder Belgier neben den Personen des eigenen Haushalts nur noch einen einzigen weiteren Besucher zu Hause empfangen, mit dem ggf. auch „geknüffelt“, zu Deutsch gekuschelt werden darf. Singles dürfen zwei „Knuffelcontakte“ haben, wobei gilt, dass man „knüffeln“ darf, aber nicht muss. Was für unsere Ohren im Flämischen putzig klingt, ist de facto eine knallharte Einschränkung der Sozialkontakte, die in einer derart strengen Ausprägung zum Glück in Deutschland noch nicht angeordnet werden musste.

Wie Sie wissen, stelle ich bei der Beurteilung der Lage nicht allein auf die Neuinfektionen ab. Zwar bildet dieser Parameter das Kernelement, aber auch andere Kenngrößen liefern wichtige Hinweise – so z. B. die Positivrate. Sie setzt die Zahl der laborpositiven Tests ins Verhältnis zu deren Gesamtzahl und gibt unabhängig von der absoluten Zahl der erkannten Neuinfektionen einen Hinweis darauf, wie sich die Lage strukturell entwickelt. Die Positivrate liegt in Bayern in den zurückliegenden Tagen bei Werten zwischen 6,8 und 7,3 Prozent, auf Bundesebene bei gut 9 Prozent. Die höheren Bundeszahlen erklären sich vor allem mit einer weniger dynamischen Teststrategie der meisten Bundesländer, nach der weniger Personen ohne Symptome getestet werden. Wenn ich aber von vorne herein vor allem Leute teste, die Symptome zeigen und für die deshalb die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung deutlich höher liegt, dann steigt auch die Positivrate. Unser Vorgehen bringt meines Erachtens validere Ergebnisse, weil es das Dunkelfeld besser ausleuchtet und insoweit ein klareres Bild liefert.

Weitere bedeutende Gradmesser sind für meine Einschätzung der Corona-Situation seit jeher die Kenngrößen „Sterbefallzahl“ und „Hospitalisierungssituation“. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Bayern mittlerweile 3.314 Personen verstorben. Das sind im Vergleich zur Vorwoche 264 Sterbefälle mehr, nach +198 bzw. +65 in den beiden vorvergangenen Wochen. Aktuell an COVID-19 erkrankt sind in Bayern 52.970 (Vorwochen 45.780, 34.420, 23.100 bzw. 13.190) Personen und damit 7.190 mehr als letzten Donnerstag. Gerade die letztgenannte Zahl lässt einen gewissen Hoffnungsschimmer erkennen, denn im Vergleich der beiden Wochen davor betrug dieser Wert noch 11.360. Der geringere Anstieg entlastet aber keinesfalls bereits jetzt die Kliniken, im Gegenteil. Denn auch eine geringere Zunahme ist eine Zunahme. Stand heute sind 52.970 Personen an COVID-19 erkrankt. Von diesen liegen 2.626 in einer Klinik (in den Vorwochen 2.243, 1.751, 1.072, 614, 328, 243, 213, 215, 166, 215 bzw. 106). Von diesen befinden sich 530 (Vorwochen: 491, 367, 151 bzw. 100) auf „Intensiv“. Auch bei diesen Parametern beobachten wir somit immer noch eine Zunahme, wenngleich sich glücklicherweise die Kurve langsam abflacht. Auch wenn mir nichts fernerliegt, als diese leichte Positiventwicklung kleinzureden, so muss man diese doch ein wenig relativieren, nachdem, wie gesehen, die Sterbefallzahlen deutlich zunehmen. 

Zum Glück genesen die meisten Infizierten. Statistisch gesehen sind von den bisher 169.096 in Bayern erkannt infizierten Menschen mittlerweile 112.810 wieder genesen.

Lassen Sie uns nun noch kurz das Augenmerk auf die lokalen Entwicklungen richten. In ganz Bayern bleibt der Infektionsdruck sehr hoch, aber es deutet sich auch beim Blick in die Regionen zumindest die eingangs erwähnte Plateaubildung an. Dies zeigen jedenfalls die absoluten Werte der 7-Tages-Inzidenzen.

Den höchsten Einzelwert verzeichnet aktuell der Landkreis Freyung-Grafenau mit 345,8 Neuinfektionen binnen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner. Vor einer Woche lag der Spitzenwert, der für den Landkreis Traunstein ermittelt wurde, noch bei 412,3. Auf Platz 2 liegt die kreisfreie Stadt Passau mit 335,2, auf Platz 3 die kreisfreie Stadt Kaufbeuren mit 306,3 und auf Platz 4 der vormalige Spitzenreiter Traunstein mit jetzt 298,9.

Bildet man Cluster, dann liegt von den 96 Landkreisen und kreisfreien Städten heute keine(r) mehr jenseits einer Marke von 400. Über einem Wert von 300 sind es – wie vor einer Woche – drei Gebietskörperschaften, über 200 liegen 22 Gebietskörperschaften nach 19 am letzten Donnerstag und über 100 finden sich jetzt 86 Kommunen wieder (90). Den niedrigsten Wert verbucht die Stadt Bayreuth mit 52,5, dort ist somit die zunächst anzupeilende Zielmarke von 50 in Sichtweite.

Themenwechsel. In Sachen Bekämpfung von COVID-19 hat die politikbezogene Musik diese Woche vor allem in Berlin gespielt und hier wiederum im Bundeskanzleramt, im Bundestag und im Bundesrat. Hierzu möchte ich Sie über die wesentlichen Beschlüsse unterrichten.

Wie bereits Ende Oktober vereinbart, hatten sich am vergangenen Montag die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) per Video zusammengeschaltet, um gemeinsam zu beraten, wo man zwei Wochen nach dem Inkrafttreten des zunächst bis Ende November befristeten sog. „Lockdown light“ steht und wie es weitergehen soll. Das gemeinsame Ziel dieser Maßnahme besteht ja darin, die zwischenzeitlich in ein exponentielles Wachstum übergegangene Welle der Neuinfektionen nicht nur zu brechen, sondern so weit herunterzudrücken, dass das Weihnachtsfest ohne allzu starke Einschränkungen gefeiert werden kann. Als Richtgröße gilt hierbei eine 7-Tage-Inzidenz von 50. Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, gab es im Rahmen der MPK intensive Diskussionen um das richtige Vorgehen. Einerseits hat die MPK konstatiert, dass sich in der bundesweiten Betrachtung die Fallzahlen allein von Ende Oktober bis zum 14. November von etwa 520.000 um etwa 50 Prozent auf 780.000 Infizierte erhöht haben. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der COVID-19-Intensivpatienten um etwa 70 Prozent zugenommen, ein Trend den wir, wie gesehen, auch in den bayerischen Kliniken beobachten müssen. Andererseits scheinen die Maßnahmen jedenfalls schon so weit zu wirken, dass das ungebremste exponentielle Wachstum gestoppt und in eine Plateaubildung auf hohem Niveau übergegangen ist. Auf zu hohem Niveau, wie sich alle einig sind. Die sich daran anschließende Kernfrage, ob das aktuelle Plateau den Einstieg in die Trendumkehr nach unten einleitet oder lediglich eine Seitwärtsbewegung bedeutet, musste letztlich offenbleiben. Für eine abschließende Einschätzung war der Beobachtungszeitraum von zwei Wochen zu kurz, es bedarf weiterer Evaluierungen. Deshalb wird die MPK erst nächsten Mittwoch konkrete Entscheidungen treffen.

Einstweilen haben sich die Bundeskanzlerin und die MPK darauf beschränkt, einige eindringliche Appelle an die Menschen in Deutschland zu richten. Diese sollen insbesondere ihre privaten Kontakte noch einmal deutlich reduzieren, indem sie von folgenden Aktivitäten Abstand nehmen: Private Feiern veranstalten oder besuchen; private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten über einen festen weiteren Hausstand hinaus ausdehnen; freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr durchführen; nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren antreten; nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchführen.

In den letzten Wochen ist immer wieder Kritik laut geworden, das Handeln der Landesregierungen – und damit der Exekutive als der sog. zweiten Gewalt im System der staatlichen Gewaltenteilung – leide an demokratiepolitischen und rechtsstaatlichen Defiziten. Denn, so die Kritiker, Rechtseingriffe wie Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen oder die temporäre Untersagung einer Geschäftstätigkeit seien gerade bei längerem Andauern so gravierend, dass diese alleine die Parlamente als die unmittelbar durch Wahlakt legitimierte erste Gewalt anordnen dürften. In diesem Kontext wurde gerade aus den Kreisen der Corona-Leugner, Reichsbürger, „Querdenker“ und Verschwörungsideologen immer wieder behauptet, die Anordnungen, wie sie z.B. in Bayern das Gesundheitsministerium mit den Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen oder der Einreisequarantäneverordnung erlassen haben, hielten nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes Stand.

Abgesehen davon, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, wenn ausgerechnet aus Kreisen der Reichsbürgerszene, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestreiten, mit Verstößen gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland argumentiert wird, so ist die Behauptung als solche schlicht unzutreffend. Und so darf ich zur Vorbeugung gegen jegliche Mythenbildung Folgendes festhalten: Vom ersten Moment der Bekämpfung dieser Pandemie an gründete das Handeln der Staatsregierung auf geltendem Recht und Gesetz. Denn auch wenn immer wieder ein anderer Eindruck zu erwecken versucht wird: Die bisher acht Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen waren nicht etwa freie Schöpfungen einer sich selbst zur Verordnungsgeberin aufschwingenden Gesundheitsministerin, sondern sind demokratiepolitisch und rechtsstaatlich einwandfrei zu Stande gekommen. So sind nach der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes die Bundesländer für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig und nicht etwa der Bund. Allerdings hat dieser im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung gleichsam zur Herstellung bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen von seiner Gesetzeskompetenz Gebrauch gemacht. Das entsprechende Bundesgesetz ist das Infektionsschutzgesetz. Dieses enthält mit § 32 eine Verordnungsermächtigung, die, wie das Wort schon sagt, die Landesregierungen ermächtigt, mittels Verordnungen Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen

Wie wir mittlerweile schmerzlich erfahren mussten unterscheidet sich die COVID-19-Pandemie in ihrer Neuartigkeit bei Intensität, Dauer und Folgen deutlich von Infektionskrankheiten, mit denen die Menschen in Deutschland, Europa und der Welt üblicherweise zu kämpfen haben und mit denen sie über zahlreiche Generationen hinweg physiologisch umzugehen gelernt haben. Deshalb sind absehbar auch die zu ergreifenden Maßnahmen auf die Dauer in ihren Wirkungen tiefgreifender, als es dem Gesetzgeber beim Erlass des Infektionsschutzgesetzes in seiner bisherigen Fassung vor 19 Jahren womöglich vor Augen gestanden haben mag.

Diese Überlegungen hat nicht zuletzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in mehreren COVID-19-Entscheidungen artikuliert. So hatte das höchste bayerische Verwaltungsgericht zwar die jeweiligen Anordnungen der Staatsregierung im konkreten Einzelfall gehalten, aber doch zu verstehen gegeben, dass die Frage der Rechtmäßigkeit neu zu bewerten sei, wenn gravierende Maßnahmen wie die Schließung von Gaststätten, die Beschränkung persönlicher Kontakte oder die Untersagung von Feiern auf längere Frist getroffen werden. Denn diese Maßnahmen würden aktuell auf eine vergleichsweise allgemein und generalklauselartig gehaltene Befugnisnorm im Infektionsschutzgesetz des Bundes gestützt und es stelle sich die Frage, ob diese gesetzliche Konstruktion dem Bestimmtheitsgrundsatz genüge. 

Der Bundesgesetzgeber hörte die Signale und hat deshalb gehandelt. Neben zahlreichen weiteren Vorschriften zum Themenkreis Corona haben Bundestag und Bundesrat gestern zum einen den neuen § 28a Infektionsschutzgesetz beschlossen. Dieser listet in Ergänzung der bisherigen Vorschriften des § 28 in einem 15 Punkte umfassenden, nicht abschließenden Beispielskatalog im Grunde all die Maßnahmen ausdrücklich auf, die aktuell zur COVID-19-Bekämpfung angeordnet werden mussten. Es sind dies u.a. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, die Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht), die Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen oder Übernachtungsangeboten, die Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften, das Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten sowie Reisebeschränkungen.

Diese Maßnahmen hat der Bundesgesetzgeber in einen engen Rahmen gestellt. So gelten diese nicht etwa unbefristet und im Zusammenhang mit künftigen Epidemien, sondern allein für Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Diese stellt nicht etwa der Bundesgesundheitsminister oder die Bundesregierung fest, sondern der Bundestag, also das Parlament. Dieser kann die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite jederzeit aufheben, mithin auch gegen den erklärten Willen des Bundesgesundheitsministers. Durch Rechtsverordnungen der Länder angeordnete Maßnahmen sind in der Regel auf maximal vier Wochen zu befristen und einzeln zu begründen, Verlängerungen sind aber möglich.

Für besonders grundrechtssensible Maßnahmen fordert das Gesetz besonders qualifizierte tatbestandliche Voraussetzungen. Dies gilt etwa für Versammlungen oder Aufzüge, religiöse bzw. weltanschauliche Zusammenkünfte, die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen sowie die Einschränkung des Besuches von Menschen in Alten-, Pflege-, Behindertenheimen oder vergleichbaren Einrichtungen. Deren Bewohner dürfen durch die angeordneten Maßnahmen keinesfalls in eine vollständige Isolation geraten. Des Weiteren hat der Bundesgesetzgeber spezifische Anforderungen an die Erforderlichkeit solcher Maßnahmen geregelt. So müssen sich Entscheidungen über COVID-19-Schutzmaßnahmen insbesondere am Schutz von Leben und Gesundheit und an der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ausrichten und auf die regionalen Infektionsgegebenheiten abstellen. Hierbei sind die – bekannten – Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenzen von 35 bzw. 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner zu berücksichtigen. Mit diesen Schwellenwerten verbinden sich abgestufte Maßnahmen, die vom Verordnungsgeber angeordnet werden.

Unter dem Strich bringt das heute in Kraft getretene Gesetz ein deutliches Mehr an parlamentarisch-demokratischer Legitimation, an effektiven Kontrollmöglichkeiten für den Bundestag sowie Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit bei den Eingriffsvoraussetzungen.

Vor diesem Hintergrund ist es geradezu eine geschichtsvergessene Ungehörigkeit, dass Teile der aus den Reihen der sog. „Querdenker“, richtiger wäre „Verquer-Denker“, kommenden Kritiker das 3. Bevölkerungsschutzgesetz als „Ermächtigungsgesetz“ verunglimpfen. Dieser Begriff ist historisch höchst negativ belegt, ist es doch 1933 im Reichstagsgebäude, also an selber historischer Stätte unter Anwesenheit bewaffneter SS- und SA-Schergen erzwungen worden, um faktisch die Gewaltenteilung aufzuheben und so der NS-Diktatur den Weg zu bereiten. Da passt es auf erschreckende Weise ins Bild, dass Querdenker-Aktivisten wohl mit Unterstützung einzelner Parlamentarier unbefugt in den Reichstag gelangt sind, wo sie mit vorgehaltener Kamera und livestreamend auf dem Weg ins Plenum befindliche Parlamentarier bedrängt, angepöbelt und beleidigt haben. Es ist besorgniserregend, dass die sog. „Querdenker“ schleichend aber stetig den Abstand zu rechtsextremen Kreisen abschmelzen lassen. Ich billige jedem zu, gegen die Corona-Maßnahmen zu sein und seine Kritik deutlich und laut zu äußern, das garantiert unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Es sollte sich aber jeder überlegen, ob er seinen Protest nicht besser in einem demokratie- und rechtsstaatsnäheren Umfeld artikulieren möchte und deshalb Abstand hält von Ideologen, die nur für ihre obskuren Zwecke die Sorgen der Menschen vereinnahmen wollen.

Wir wollen Abstand nehmen!   

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister