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112 Newsletter vom 10. Dezember 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

ich darf Ihnen heute die 25. Ausgabe meines Corona-Wochennewsletters vorlegen. Es entbehrt dabei nicht einer gewissen Ironie, dass dieses kleine Jubiläum zeitlich ausgerechnet mit der erneuten Feststellung des Corona-Katastrophenfalles zusammenfällt, nachdem der erste Wochennewsletter mit dem Ende des ersten Katastrophenfalles herauskam und insoweit das tägliche Format abgelöst hatte. In der aktuellen Phase will ich es jedenfalls bis auf Weiteres beim wöchentlichen Erscheinen belassen. Denn mittlerweile sind wir alle deutlich erfahrener im Umgang mit der Pandemie, als das im Frühjahr der Fall war und insoweit gehe ich davon aus, dass eine wöchentliche Information der Leserinnen und Leser ausreicht.

Natürlich beginne ich auch heute mit einer Betrachtung der statistischen Zahlen und Daten zur aktuellen Corona-Lage in Bayern. Heute, Donnerstag, 10.12.2020, 08:00 Uhr, verzeichnen wir 244.133 bestätigte COVID-19-Infektionen (Vorwoche 218.665). Das sind im Vergleich zum letzten Donnerstag 25.468 mehr (nach 24.326, 25.243, 24.022, 25.177, 20.425, 15.074, 8.702, 4.561, 2.601 und 2.292 die Wochen davor). Dies bedeutet für die zurückliegenden Tage einen rechnerischen Schnitt von ca. 3.638 Neuinfektionen. Für die 12 vorangegangenen Wochen lagen die Vergleichswerte bei 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652, 372, 327, 375 bzw. 376.

Diese Durchschnittszahlen sehen vergleichsweise „hergebracht unauffällig“ und im mittelfristigen Trend liegend aus und doch lassen die jüngsten Tageszahlen aufhorchen. Denn anders als in den letzten Wochen, als wir beim 7-Tage-Vergleich kaum größere Ausschläge beobachtet haben – da waren es an einen Tag mal 165 mehr, dann waren es am nächsten Tag wieder 115 weniger – sieht dies aktuell anders aus. So lag der gestrige Tageswert satte 657 Neuinfektionen über dem Vergleichswert der Vorwoche, ohne dass es dafür einen erfassungstechnischen Grund gäbe. Ganz ähnlich stehen die Dinge bundesweit. Hier lag der gestrige Wert 3.545 Fälle über dem Vergleichswert der Vorwoche. Das ist noch kein exponentielles Wachstum, aber bei einer Verstetigung dieses Trends könnte daraus schnell eines werden. Und das darf auf gar keinen Fall geschehen, zumal das Gesundheitssystem bereits jetzt stark belastet ist.

Im innerdeutschen Ranking steht Bayern auf Platz 3 (Vorwoche: 2) direkt hinter Sachsen, das eine 7-Tage-Inzidenz von 310 (Vorwoche 267) verzeichnen muss, und Thüringen mit einem Wert von 192 (Vorwoche 139). Mit der wieder gestiegenen Rate von jetzt 186 (Vorwoche 172) liegt Bayern nun vor Berlin (176), Baden-Württemberg (160) und Hessen (151). Am anderen Ende der Skala finden sich auch diese Woche die Küstenstaaten Mecklenburg-Vorpommern (66) und Schleswig-Holstein (59), die allerdings jetzt beide auch jenseits der „roten Linie“ von 50 liegen.

Wie Sie wissen, schaue ich bei der Beurteilung der Lage nicht allein auf die Zahl der Neuinfektionen. Zwar bildet dieser Parameter das Kernelement, aber auch andere Kenngrößen liefern wichtige Hinweise, etwa die Positivrate. Sie setzt die Zahl der laborpositiven Tests ins Verhältnis zu deren Gesamtzahl. Die Positivrate lag in Bayern in den zurückliegenden Tagen bei Werten zwischen 7,6 und 9,9 Prozent (Vorwoche: 6,4 und 9,1 Prozent), was bei einer in etwa gleichbleibenden Zahl der täglichen Testungen leider weiterhin auf eine erhebliche innere Stabilität der zweiten Welle hindeutet und insoweit die eben aus dem Infektionsgeschehen hergeleitete Besorgnis nicht gerade zu entkräften vermag.

Weitere bedeutende Gradmesser sind für die Einschätzung der Corona-Situation seit jeher die Kenngrößen „Sterbefallzahl“ und „Hospitalisierungssituation“. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Bayern mittlerweile 4.644 Personen verstorben. Das sind im Vergleich zur Vorwoche 562 Sterbefälle mehr nach 424, 344, 264, 198 bzw. 65 in den fünf vorvergangenen Wochen. Diese Entwicklung macht angesichts ihrer Wucht, die sich binnen Wochenfrist entwickelt hat, betroffen. Denn bei dieser Kenngröße war an jedem der zurückliegenden Tage der Tageswert deutlich, teils mehr als ein Drittel, höher als der jeweils eine Woche davor gemessene Wert. Und der gestrige Tageswert von 108 binnen 24 Stunden registrierten Todesfällen markierte einen traurigen Rekord. Bundesweit bietet sich übrigens ein nahezu identisches Bild. Hier war gestern mit 590 zu beklagenden Corona-Sterbefällen ein All-time-high zu verzeichnen, der bisherige Höchstwert lag bei 487.

Aktuell sind in Bayern 60.300 Personen an COVID-19 erkrankt (Vorwochen 58.600, 56.840, 52.970, 45.780, 34.420, 23.100 bzw. 13.190) und damit 1.700 (Vorwoche: 1.800) mehr als letzten Donnerstag. Stand heute befinden sich von den 60.300 erkrankten Personen 4.663 in einer Klinik (in den Vorwochen 4.015, 3.730, 2.626, 2.243, 1.751, 1.072, 614, 328, 243, 213, 215, 166, 215 bzw. 106). Von diesen wiederum befinden sich 3.872 auf einer Normalstation und 791 (Vorwochen: 726, 683, 530, 491, 367, 151 bzw. 100) auf „Intensiv“.

Lassen Sie uns nun noch kurz das Augenmerk auf die lokalen Entwicklungen richten. Dies zeigen zunächst die absoluten Werte der 7-Tages-Inzidenzen. Den höchsten Einzelwert verzeichnet aktuell der Landkreis Regen mit dem Höchstwert von 607,2 (479,0). Dahinter folgt die Stadt Hof mit 416,8 Neuinfektionen binnen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner. Auf Platz 3 findet sich nunmehr der Landkreis Freyung-Grafenau mit 344,6, gefolgt vom Landkreis Passau (312,5), der Stadt Nürnberg (310), dem Landkreis Erding (297,4) und der Stadt Fürth (295,7). Natürlich drängt sich die Frage nach den Ursachen auf und die ist weiterhin nur sehr schwer zu beantworten. Einzig Alten- und Pflegeheime lassen sich verschiedentlich als Hotspots herauskristallisieren, so in Passau, Hof und im Landkreis Regen, die alle drei ohne ihre Hotspots irgendwo im Mittelfeld liegen würden. Jenseits der Heime bleibt das Bild diffus, denn nur eine Minderheit der außerhalb dieser Einrichtungen Infizierten kann (oder will) die eigene Infektion konkret verorten.

Bildet man Cluster, dann liegen von den 96 Landkreisen und kreisfreien Städten heute weiterhin zwei jenseits einer Marke von 400. In dem Segment zwischen 300 und 400 sind es nunmehr 3 (Vorwoche: 4) Gebietskörperschaften, bei Werten zwischen 200 und 300 liegen 28 (16) Gebietskörperschaften und in einem Korridor mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 finden sich weitere 58 (67) Kommunen. Den niedrigsten Wert verbucht nunmehr der Landkreis Bamberg mit 64,6. Insgesamt betrachtet hat es binnen Wochenfrist leider eine deutliche Stärkung des Clusters „200-300“ gegeben, zu Lasten der darunterliegenden Cluster. Das ist keine gute Entwicklung, die insoweit demselben Trend folgt wie die Entwicklung bei den Neuinfektionen. Alle Parameter senden dieselbe Botschaft: Die Werte gehen nicht entscheidend zurück. Im Gegenteil: Es deutet sich an den zentralen Messpunkten zur Bewertung der Lage eine Verschlechterung an. Zudem ergibt sich ein ganz ähnlicher Befund für Gesamtdeutschland. Heute weist das Robert Koch-Institut (RKI) als Tageswert den neuen Höchstwert von 23.679 neuen COVID-19-Fällen aus, nach 22.046, 22.268, 22.609, 21.866, 19.990, 16.744, 11.287 und 6.638 Neuinfektionen an den Vergleichstagen der Vorwochen.

Liebe Leserinnen und Leser, angesichts dieser Tendenzen wird es Sie kaum verwundern, dass ich Ihnen einmal mehr über eine Nachjustierung der Regelungslage zu berichten habe. Vor einer Woche hatte ich ja noch die leise Hoffnung geäußert, wir könnten diesbezüglich bis Weihnachten „safe“ sein. Hergeleitet hatte sich diese Erwartung von einem Silberstreif am Horizont, den das RKI projiziert hatte. Danach hätte bei einem Beibehalten der bisher getroffenen Maßnahmen zwar kein steiler Abfall der Infektionszahlen, aber doch ein langsamer und dabei stetiger, sinkflugartiger Abwärtstrend eintreten können. Gestützt war diese Annahme auf das sog. Nowcasting. Das ist eine auch in der Meteorologie zur Anwendung kommende Methode, bei der anhand einer mathematischen Betrachtung und Gewichtung bestimmter, in der Vergangenheit erfasster Parameter der zukünftige Verlauf einer Entwicklung prognostiziert werden kann. Auch wenn das RKI die Rechenmodelle im Laufe der Zeit und im Lichte der Erfahrungen mit der Pandemie mittlerweile stark verbessert hat, so ist ihm doch Ähnliches widerfahren, das die „Wetterfrösche“ nur zu gut kennen. Die Wettervorhersage trifft das tatsächliche Wettergeschehen in aller Regel ziemlich, aber eben doch nicht ganz genau. Die Wetterbesserung tritt tatsächlich ein, aber womöglich etwas später oder nicht ganz so strahlend wie vorhergesagt. Und so war es mit dem „Newcasting-Blick“ auf den Pandemieverlauf auch. Zwar verzeichnen wir nach wie vor zum Glück noch kein neuerlich exponentielles Wachstum, sondern die berühmte Seitwärtsbewegung, diese zeigt aber, wie beschrieben, tendenziell eher nach oben. Damit rückt das Zwischenziel einer flächendeckenden 7-Tage-Inzidenz von 50 weiter weg. Und als dann zum Wochenende die Infektionszahlen in Hotspots wie Passau, Regen oder Nürnberg noch einmal gestiegen sind, zudem auch aus einzelnen Bezirken erste Hinweise kamen, dass wegen einer absehbaren Volllast auf den Intensivstationen demnächst von der Möglichkeit einer Verlegung von Patienten in andere Regionen Gebrauch gemacht werden müsse, und die Corona-bezogenen Sterbefälle in Bund und Land Höchststände erreicht haben, hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder das Kabinett am vergangenen Sonntag zusammengerufen, um über Maßnahmen zu beraten, mit denen die für die Weihnachtsfeiertage geplanten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen abgesichert und gleichzeitig eine echte Trendumkehr eingeleitet werden können.

Hierzu hat der Ministerrat einen mit dem Leitsatz „Daheimbleiben“ überschriebenen Zehn-Punkte-Plan beschlossen, der am Dienstag nach einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Landtag intensiv diskutiert wurde und dessen Maßgaben regelungstechnisch mit einer Änderung der 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt wurden. Diese ist seit gestern 00:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 05.01.2020. Den Link zur neuen Verordnung finden Sie hier.

Die v.a. aus der Sicht des Innenministers maßgeblichen Kernelemente des Ministerratsbeschlusses darf ich Ihnen kurz skizzieren. Hier ist zuallererst die erneute Ausrufung des Katastrophenfalles zu nennen, die ich als der für den Katastrophenschutz zuständige Minister vorgestern verfügt habe. Das damit verbundene Regularium gilt seit gestern 00:00 Uhr.

Dies bedeutet organisatorisch, dass im Innenministerium, auf Ebene der Regierungen sowie bei den kreisfreien Städten und Landkreisen als Kreisverwaltungsbehörden die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) wieder aufgerufen wurden. Nachdem wir ja aus einem seit dem Frühjahr laufenden Prozess kommen, der auch nach Ende des Katastrophenfalles vom Frühjahr nicht komplett eingestellt wurde, wir also nicht bei null anfangen, und zudem in Anbetracht einer außergewöhnlich langanhaltenden Lage die Schonung der Ressource Personal im Auge behalten müssen, werden wir für die „FüGKen“ zunächst mit einem Präsenzdienst von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr arbeiten. Außerhalb dieser Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen ist eine telefonische Rufbereitschaft sicherzustellen. So wie ich die Sache sehe, wird es – im Unterschied zum Frühjahr – jetzt nicht um die Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung gehen, sondern vor allem um die Steuerung der Krankenhausbelegung, der noch intensiveren Anwendung der Teststrategie sowie der Vorbereitung der Umsetzung der Impfstrategie. Da ist jeweils schon eine ganze Menge geschehen, aber mit den Regularien des K-Falles eröffnen sich gerade beim erstgenannten Punkt effektivere Entscheidungsprozesse.

Übrigens: Was es ganz generell bedeutet, in einer Pandemie im Katastrophenfallmodus zu arbeiten, haben wir am Beispiel des vergangenen Frühjahrs – Titel: 92 Tage K-Fall – in einer Broschüre und einem Film aufbereitet, die Sie auch online abrufen können.

Zweites Kernelement des Ministerratsbeschlusses ist die Reduzierung vor allem der privaten Kontakte jenseits des engsten persönlichen Umfeldes. Denn man kann den so banalen wie folgenschweren Zusammenhang gar nicht oft genug wiederholen: Die einzige Chance des Virus, sich zu verbreiten, sind physische Kontakte zwischen Menschen. Also gilt: Je weniger Kontakte, desto weniger Neuinfektionen; je mehr Kontakte, umso mehr Ansteckungen. Das ist aber nicht das Ende der Geschichte, denn daran anschließend betreibt die Natur eine Art Sortiermechanismus. Dieser teilt nach der Schwere des Krankheitsverlaufes in verschiedene Gruppen ein. Viele Betroffene merken nichts oder haben allenfalls Befindlichkeitsstörungen. Aus der absoluten Zahl der Neuinfizierten wird aber stets auch ein bestimmter Prozentsatz an symptomatisch erkrankten Patienten hervorgehen. Ca. 1-2 Prozent aller Infizierten wird so schwer an COVID-19 erkranken, dass die Betroffenen entweder in ein normales Klinikbett, ein Klinik-Intensivbett oder, noch tragischer, auf das Sterbebett kommen. Die entscheidende Größe, nach der sich alles Weitere anteilig bestimmt, ist somit die absolute Zahl der Neuinfektionen. Die Gleichung lautet also: Viele Infizierte = anteilig mehr Kranke = anteilig mehr Schwerkranke = anteilig mehr Corona-Todesfälle. Und umgekehrt: Weniger Infizierte = weniger Kranke usw.

Leider haben wir in den letzten Wochen auch im Teillockdown zu viele unnötige und gefahrgeneigte Kontakte gesehen. Etwa an „To go-Verkaufsstellen“ für Glühwein, in deren unmittelbarem Umfeld sich stetig anwachsende Menschentrauben gebildet haben, zumal es meist nicht bei einem „Glüli“ geblieben ist und es deshalb kaum ein Gehen, aber vielfach ein Kommen gab. Daneben musste die Polizei immer wieder Privatpartys mit Angehörigen von deutlich mehr als zwei Hausständen oder den erlaubten fünf Personen auflösen und man konnte insgesamt den Eindruck gewinnen, dass noch zu viele permanent nach dem Schlupfloch suchen, um den bestehenden Regeln zu entkommen. Deshalb gilt seit Mittwoch eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Die Wohnung darf nur verlassen werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Als solcher zählen etwa die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden, Versorgungsgänge, der Besuch von zulässig geöffneten Geschäften und Dienstleistungsbetrieben (inkl. Weihnachtsbesorgungen), der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen u.a.m.

Eine erweiterte Ausgangssperre gilt in Hotspots, das sind kreisfreie Städte und Landkreise mit einer Inzidenz von über 200. In dieser Situation ist, begrenzt auf die Zeit zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr, der Katalog triftiger Gründe, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten, verkürzt, u.a. fehlen der Besuch eines anderen Hausstandes oder die sportliche Betätigung. Aber natürlich darf man auch dann noch von der Arbeit nach Hause oder von dort zur Arbeit, zur notwendigen medizinischen Behandlung oder mit dem Hund Gassi gehen.

Ob „Ihre“ Stadt oder „Ihr“ Landkreis zum Hotspot geworden sind, entnehmen Sie bitte der örtlichen Tagespresse. Wer es amtlich haben will, checkt das Amtsblatt der jeweiligen Gebietskörperschaft. Und auch auf der Homepage des Innenministeriums und des Gesundheitsministeriums werden wir täglich die Liste der betroffenen Gebietskörperschaften fortschreiben. Hierfür werden wir die Kreisverwaltungsbehörden, die Maßnahmen anordnen und nach entsprechender Besserung der Lage wieder aufheben, veranlassen, die jeweiligen Veröffentlichungen in ihrem Amtsblatt auch „nach München“ zu übermitteln.

Egal ob Hotspot oder nicht: Der Konsum von Alkohol ist nach den neuen Regeln in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel bis auf Weiteres untersagt. Glühwein-To Go ist also nicht generell ausgeschlossen, aber nur im engen Wortsinne möglich. Schließlich heißt es ausdrücklich „To go“ und nicht „For here“ oder „To stay“! Also Glühwein kaufen, heimtragen, dort trinken.   

Die für den 23. bis. 26.12. vorgesehene „Sonderregelung Weihnachten“ mit erweiterten Kontaktmöglichkeiten für private Treffen bleibt unangetastet. Demgegenüber entfällt die auf Bundesebene besprochene Erstreckung der Lockerung bis zum Neujahrstag in Bayern und ich prognostiziere, dass dem zumindest noch einige Länder folgen werden. Und sollte sich die Lage deutlich verschärft darstellen, so will ich nicht ausschließen, dass auch die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundeskanzlerin noch vor Weihnachten erneut auf den Plan treten.  

Vorschriften sind das eine, deren Beachtung das andere. Deshalb sind immer wieder Kontrollen nötig. Denn auch wenn sich die meisten Menschen vorbildlich an die Maskenpflicht halten, so ist für die anderen und die, die in der Gefahr stehen, vom „rechten Weg abzukommen“, gelegentlich eine Ermahnung, in gravierenderen Fällen auch eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld oder eine Anzeige nötig. Deshalb hat Bayern an diesem Montag am bundesweiten Kontrolltag zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV mitgewirkt. Hierbei hat die Polizei immerhin 2014 Verstöße feststellen müssen. In der Folge haben unsere Ordnungshüter 663 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld von 55,- Euro verhängt, im Übrigen auch Anzeigen erstattet. Eine solche kostet den Betroffenen üblicherweise 250,- Euro plus Gebühren.

Und natürlich werden wir gerade in den kommenden Wochen die geltenden Ausgangsbeschränkungen und an den Hotspots die Ausgangssperren intensiv polizeilich überwachen.    

Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, tagen seit gestern Abend die Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes, die sog. Innenministerkonferenz oder kurz die „IMK“. Diese tritt routinemäßig zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst zusammen, um sich zu aktuellen innenpolitischen Themen abzustimmen.

Bei dieser Gelegenheit wurde es für mich wieder einmal geradezu mit Händen greifbar, wie sehr Corona auch die beinahe schon ritualisierten Abläufe in der Politik beeinflusst. Üblicherweise handelt es sich bei der IMK um eine Präsenzveranstaltung, deren besonderer Wert darin liegt, in verschiedenen Formaten u.a. auch mal im ganz kleinen Kreis an einem Tisch zu sitzen und gleichsam in einem geschützten Raum Gedanken auszutauschen. Diesmal fand die Tagung als Hybridveranstaltung statt. D.h. es haben sich nicht die Minister aus allen Ländern wie sonst üblich in einer Stadt des aktuellen Vorsitzlandes, derzeit Thüringen, getroffen, sondern die meisten Kollegen waren von zu Hause per Video zugeschaltet. Im Bundesinnenministerium in Berlin kamen allein der Hausherr, der amtierende IMK-Vorsitzende, der Sprecher der SPD geführten Innenministerien und ich als amtierender Sprecher der CDU/CSU-geführten Innenministerien zusammen, um gleichsam als Sachwalter der Daheimgebliebenen auch aus deren Diskussionsbeiträgen die erforderlichen Dokumente und Erklärungen zu erstellen. Ein Unterfangen, das unter strikten Abstandsregeln und mit einem stark reduzierten Arbeitsstab gar nicht so einfach ist. Aber auch unter den gegebenen Umständen hat dieses Instrument des gelebten Föderalismus sehr gut seine koordinierende Wirkung entfaltet.

Natürlich haben wir als Innenminister hauptsächlich über andere als Corona-Themen beraten, aber daran vorbeigekommen sind wir nicht. Dies vor allem bei der Frage, welche sicherheitspolitischen Herausforderungen sich aus Bewegungen wie den sog. „Querdenkern“ und den vielen diffusen, teils obskuren Strömungen ergeben, die zur Erreichung eigener Ziele auf den Zug der Corona-Kritiker aufspringen wollen.

Einen gewissen Etikettenschwindel stellt hierbei schon die Verwendung des Begriffs „Querdenker“ dar. Denn „Querdenken“ ist in seinem Ursprung eine in den 1960er Jahren von dem britischen Mediziner und Kognitionswissenschaftler Edward de Bono entwickelte Denkmethode, die durch die Anwendung von Kreativitätstechniken zur Lösung von Problemen und zur Ideenfindung eingesetzt werden kann (Quelle: Wikipedia, „Laterales Denken“). Kreativ und offen ist in der Gedankenwelt der Corona-Querdenker wenig, insofern wäre die Bezeichnung „Engstirner“ passender. Wobei ich auch an dieser Stelle betonen möchte, dass es nicht verboten ist, engstirnig oder verbohrt zu sein und entsprechende Thesen zu vertreten – das ist alles von der verfassungsrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt.

Allerdings wird es hoch problematisch, wenn besorgte oder gar verängstigte und deshalb womöglich auch leichter manipulierbare Menschen in die Fänge sektenartig agierender Tatsachenleugner, Verschwörungsideologen, militanter Impfgegner und verschiedentlich auch von Esoterikern, vor allem aber von Personen und Organisationen mit rechtsextremistischem Weltbild geraten. Diese nutzen ganz offensichtlich immer öfter von Gegnern der Anti-Corona-Maßnahmen veranstaltete Versammlungen sowie einschlägige Internet-Foren, um sich die Reichweite der Protestbewegung in bis dato nicht erreichbare Gesellschafts- und Bevölkerungsschichten hinein zu erschließen. Ich bin mir mit meinen Kollegen aus Bund und Ländern absolut einig, dass wir es bei dieser sich gerne bürgerlich gebenden, aber ganz und gar nicht harmlosen „Querdenker“-Bewegung mit einem Phänomen zu tun haben, das bewusst mehr und mehr die Grenzen zwischen gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckten Positionen und solchen, die in Richtung Verfassungsfeindlichkeit und Extremismus gehen, verschwimmen lässt. Auf diesen schleichenden Prozess haben Polizei und Verfassungsschutz in Bund und Ländern ein waches Auge.

Glühwein „To Go“ gleich vor Ort schlürfen ist ein „No Go“!!!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister