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112 Newsletter vom 13. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser, 

auch heute möchte ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Denn nur eine gesicherte Datenbasis bildet eine fundierte Grundlage für weitere Diskussionen und anstehende Entscheidungen. Stand heute, Mittwoch, 10:00 Uhr, haben wir 45.154 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 221 mehr oder + 0,5 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind in Bayern statistisch bisher 345 Menschen bestätigt an COVID-19 erkrankt.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 38.770 Personen oder 370 mehr als gestern (+ 1,0 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 4.150 Personen an COVID-19, das sind ca. 180 weniger als gestern (- 4,2 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 32 Bewohner Bayerns erkrankt.

Die Zahl der Corona-Toten liegt heute innerhalb eines für die letzten Wochen normalen Korridors. An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.231 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 29 (gestern + 32) oder insgesamt + 1,3 Prozent mehr.

Die (geglättete) Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, lautet entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Deutschland auf R=0,96.

Und auch die 7-Tage-Inzidenzraten will ich Ihnen für die derzeit am stärksten betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern nicht vorenthalten. Demnach ist der Wert für die Stadt Rosenheim leider wieder über die kritische Marke von 50 gesprungen und beträgt 52,1. Dies bedeutet, dass sich in der Stadt Rosenheim binnen sieben Tagen, bezogen auf 100.000 Einwohner, statistisch gut 52 Personen neu mit Corona infiziert haben. Dies hängt u.a. mit dem Infektionsgeschehen in einem relativ großen Asylbewerberheim und seiner Dependance zusammen, dessen Bewohner umfassend getestet wurden und das schon seit knapp zwei Wochen unter Quarantäne steht. Die zuständigen Behörden haben mittlerweile die noch nicht erkrankten Personen von den Infizierten räumlich getrennt, um so weitere Ansteckungsfälle möglichst zu vermeiden. Damit dürfte sich die Situation in Rosenheim in dem Maße entspannen, wie die Infizierten nach und nach gesunden.

Den zweithöchsten Wert in Bayern muss der die kreisfreie Stadt Rosenheim umschließende Landkreis Rosenheim hinnehmen, für den eine 7-Tage-Inzidenzrate von 36,0 ermittelt wurde. Der Landkreis Rosenheim hat damit noch deutlichen Abstand zur Marke von 50, die regelmäßig einen Notbremsmechanismus auslöst, liegt aber über dem „kleinen“ Schwellenwert von 35, der regelmäßig Nachfragen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auslöst. Auf Platz 3 dieser Reihung liegt die kreisfreie Stadt Weiden i.d.Opf. mit einer 7-Tage-Inzidenzrate von 30,6.

Wie Sie sicherlich schon im Radio gehört oder Online-Medien entnommen haben, befassen sich derzeit viele Gremien auf Bundes- und Landesebene und auch eine breite Öffentlichkeit mit der Frage, wann es an der Zeit ist, die Binnengrenzkontrollen und auch Quarantänevorschriften wieder aufzuheben. Dass die Frage deutlich vielschichtiger ist, als es auf den ersten Blick scheinen mag, zeigt sich schon in Bezug auf die Grenzkontrollen. Denn hier muss man sehr genau differenzieren und präzise argumentieren.

In der aktuellen Diskussion geht es allein um die Grenzkontrollen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie temporär angeordnet worden sind. Diese stützen sich europarechtlich auf Art. 25 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative i.V.m. Art. 28 des Schengen-Grenzkodex und dienen der Abwehr einer ernstlichen Bedrohung für die öffentliche Ordnung, deren wesentlicher Teilbereich definitionsgemäß die öffentliche Gesundheit ist. Ziel dieser zeitlich befristet angeordneten Grenzkontrollen ist somit allein die Verhinderung des Eintrags von Corona-Viren aus anderen Staaten nach Deutschland, bzw. in jeden anderen EU-Mitgliedsstaat, der – wie zum Beispiel Österreich und Tschechien – von der Möglichkeit zur Anordnung von Personenkontrollen an Schengen-Binnengrenzen Gebrauch gemacht hat. Deutschland führt in diesem Zusammenhang an seinen Landgrenzen aktuell Personenkontrollen gegenüber Österreich, gegenüber der bei Schengen assoziierten Schweiz, sowie Frankreich, Luxemburg und Dänemark durch. Dazu kommen noch grenzpolizeiliche Kontrollen im Luftverkehr im Verhältnis zu Italien und Spanien.

Von diesen Corona-bedingten Kontrollen streng zu unterscheiden sind die nach Sinn und Zweck erstmals im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015 angeordneten temporären Personenkontrollen zur Bekämpfung der illegalen Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Diese Kontrollen stützen sich auf Art. 25 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative i.V.m. Art. 28 des Schengen-Grenzkodex und dienen der Abwehr einer ernstlichen Bedrohung für die innere Sicherheit. Diese Kontrollen vollzieht Deutschland ausschließlich gegenüber Österreich, sie sind in der aktuellen Phase bis zum 11. November 2020 angeordnet und bei der EU-Kommission notifiziert.

Deshalb möchte ich deutlich hervorheben: Beide Alternativen stehen separat nebeneinander, folgen unterschiedlichen Voraussetzungen und teilen deshalb in ihrer Zulässigkeit und Dauer ausdrücklich kein gemeinsames Schicksal.

Ich darf also nochmals betonen, dass es in der derzeitigen Debatte allein um die Corona-bezogenen Grenzkontrollen geht. Auch in dieser Frage bin ich kein Freund von anbiedernden, den aller Einschränkungen überdrüssigen Menschen sicherlich besser gefallenden Forderungen nach einer sofortigen Aufhebung der Grenzkontrollen. Nach meiner festen Überzeugung muss es zu aller erst darum gehen, die pandemischen Gefahren so gut wie möglich im Zaum zu halten, ohne dabei die Freiheit der Menschen aus den Augen zu verlieren. Deshalb sind Entscheidungen auf der Basis von Fakten und Notwendigkeiten zu treffen. Es ist schrittweise vorzugehen und das Vorgehen ist mit den unmittelbaren Nachbarn eng abzustimmen.

Deshalb begrüße ich es zum einen sehr, dass das Bundeskabinett die pandemiebezogenen Grenzkontrollen heute nicht etwa komplett ausgesetzt, sondern vielmehr bis zum 15. Juni verlängert hat. Allerdings werden die grenzpolizeilichen Überprüfungen ab kommenden Samstag, 16. Mai 2020, nicht mehr als Totalkontrollen vorgenommen, die jeden Ein- oder Ausreisewilligen treffen, sondern als Stichprobenkontrollen. Auch bei diesen werden die Grenzbeamten nach triftigen Reisegründen fragen, werden diese aber wesentlich großzügiger gelten lassen als bisher. Ähnlich werden unsere Nachbarn Österreich, die Schweiz und Frankreich verfahren, sodass sich hier im Schengen-Kernland ein grundlegender Gleichklang in Bezug auf das strategische Vorgehen und den praktischen grenzpolizeilichen Vollzug einstellen wird. Dieses Vorgehen ist ausgewogen, europafreundlich und gibt insbesondere die Gelegenheit, die Lage weiter genau zu beobachten und die maßgeblichen Entwicklungen zu evaluieren, ehe diese Variante der Grenzkontrollen dem Grunde nach entfallen wird – oder eben nicht, sollte sich die Situation zwischenzeitlich wieder deutlich verschärfen. 

Eine mit den Grenzkontrollen ein Stück weit vollzugstechnisch verbundene, aber von diesen originär nicht umfasste Frage ist die der Quarantäne. Aktuell gilt, dass jeder, der aus jedem anderen Staat, also auch aus einem EU-Mitgliedsstaat, nach Deutschland einreist, sich zunächst in eine 14 Tage währende Quarantäne begeben muss, sofern nicht eine der in der Quarantäneverordnung genannten Ausnahmen greift.

Die Bundesregierung hat heute empfohlen, die Quarantänepflicht nur mehr für Einreisen aus Drittstaaten zu verlangen, also z.B. aus China, den USA oder Brasilien, nicht aber für Einreisen aus EU-Staaten. Die Staatsregierung wird sich nach Abstimmung mit den anderen Ländern wohl noch diese Woche mit der Empfehlung der Bundesregierung befassen und über eine Modifizierung der Quarantäneverordnung befinden. Denn für diesen Teil des Infektionsschutzregimes ist nicht der Bund, sondern sind die Länder zuständig. 

Jenseits dieser großen bundes- und europapolitischen Linien bin ich sehr zufrieden, dass es uns just zum heutigen Tage gelungen ist, gerade für die Menschen in den unmittelbaren Grenzregionen zu Österreich neuerlich deutliche Erleichterungen zu erreichen. Hierzu bedurfte es intensiver und von allen Beteiligten sehr konstruktiv geführter Gespräche. Mein Dank gilt hier der Bundespolizei und dem österreichischen Innenministerium.

Nach den bereits in den zurückliegenden Wochen konsentierten Vollzugslockerungen beim Kleinen deutschen Eck um Salzburg und den Enklaven Kleinwalsertal, Jungholz und Hinterriss findet der eingeschlagene Weg der kleinen Schritte seine erfolgreiche Fortsetzung. Auch wenn sich die bisherigen Probleme vor Ort mit der Umstellung der Kontrollpraxis ab dem kommenden Samstag zumindest teilweise erledigen werden, so gelten die nachfolgenden Erleichterungen bereits seit heute und auch über den Samstag hinaus.

  • Neu geöffnet sind Grenzübergänge gegenüber folgenden österreichischen Bundesländern: Oberösterreich: Grenzübergänge Breitenberg – Vorderanger, Voglau – Ingling und Bad Füssing – Obernberg. Salzburg: Hier ist wieder offen der Grenzübergang Bayrisch Gmain – Groß-Gmain, dies allerdings beschränkt auf Anwohner der Grenzregionen. Tirol: Grenzübergang B 307 Achensee – Sylvensteinsee, Oberjoch – Schattenwald (täglich von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr).  
  • Erweiterte Öffnungszeiten gelten für die Grenzübergänge Reit im Winkl (täglich 05:00 - 09:00 Uhr, 11:00 - 13:30 Uhr und 17:00 - 21:00 Uhr) und Griesen, nun täglich von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr offen.  
  • Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft konnten für die Grenzübergänge gegenüber folgenden österreichischen Bundesländern erreicht werden: Oberösterreich: Lackenhäuser – Schwarzenberg (07:00 – 20:00 Uhr), Hinterschiffl – Kohlstadt (07:00 – 20:00 Uhr), Haitzendorf – Gottsdorf (07:00 – 20:00 Uhr). Salzburg: Hintertal – Hirschbichl (06:00 – 20:00 Uhr). Tirol: Landl – Bayrischzell (06:00 – 20:00 Uhr), Wildbichl – Sachrang (06:00 – 20:00 Uhr), Grän-Enge – Pfronten Fallmühle (07:00 – 20:00 Uhr). Vorarlberg: Hohenweiler – Niederstaufen (07:00 – 20:00 Uhr), Langen bei Bregenz-Neuhaus – Scheffau (07:00 – 20:00 Uhr), Möggers – Scheidegg (07:00 – 20:00 Uhr), Sulzberg – Oberreute (07:00 – 20:00 Uhr).

Speziell die zuletzt genannten vielen kleinen Grenzübergänge, die nun baulich wieder passierbar gemacht sind, werden es der örtlichen Land- und Forstwirtschaft erlauben, fast so einfach wie in den Zeiten vor Corona die auf der anderen Seite der Grenze bewirtschafteten Felder, Wiesen und Wälder wieder zu erreichen und Holzeinschlag auf dem kürzesten Weg abzutransportieren. Ich sage „fast“, weil für einen land- oder forstwirtschaftlich veranlassten Grenzübertritt außerhalb von Grenzübergangsstellen, also z.B. über Feld- oder Waldwege, vorab eine Grenzübertrittsbescheinigung eingeholt werden muss. Aber auch hier bin ich zuversichtlich, dass es derlei Bürokratie schon in wenigen Wochen nicht mehr braucht.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Bessenbach einen Zuschuss in Höhe von 258.000 € für die erstmalige Beschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12 genehmigt.
Der Landkreis Aschaffenburg wird sich mit 20 % der Beschaffungskosten an der erstmaligen Beschaffung beteiligen.

Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Kahl einen Zuschuss in Höhe von 258.000 € für die Beschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12 als Ersatz für eine vorhandene DLK 23/12 genehmigt.
Der Landkreis Aschaffenburg wird sich mit 10 % der Beschaffungskosten an der Ersatzbeschaffung beteiligen.  

112 Newsletter vom 12. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser, 

einmal mehr möchte ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Denn eine gesicherte Datenbasis ist eine fundierte Grundlage für jede weitere Diskussion. Stand heute, Dienstag, 10:00 Uhr, haben wir 44.933 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 219 mehr oder + 0,5 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind in Bayern statistisch bisher 344 Menschen bestätigt an COVID-19 erkrankt.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 38.400 Personen oder 320 mehr als gestern (+ 0,8 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 4.330 Personen an COVID-19, das sind ca. 130 weniger als gestern (- 2,9 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell 33 Bewohner Bayerns erkrankt.

Nach den enorm günstigen Werten der beiden vergangenen Tage liegt die Zahl der Corona-Toten heute wieder deutlich höher, aber immer noch innerhalb eines für die letzten Wochen normalen Korridors. An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.202 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 32 (gestern + 3) oder insgesamt + 1,5 Prozent mehr.

Nach wie vor ist die Reproduktionszahl R Gegenstand der medialen Berichterstattung und breiter öffentlicher Diskussionen. Diese Zahl gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt. Hier liegt der kritische Schwellenwert bei 1, weil bei jedem höheren Wert die Zahl der Neuinfektionen die Zahl der Genesenen übersteigt. Würde sich eine längerfristige Entwicklung einstellen, bei der R stets größer 1 ist, verbliebe in der Gegenrechnung beider Werte ein Überschuss an Neuinfektionen, der über Tage und Wochen stetig aufwachsen würde. Liefe eine solche Entwicklung ungebremst weiter, würde sie den Einstieg in ein exponentielles Anwachsen der Neuinfektionen bringen. Genau um diesen Zusammenhang dreht sich die erwähnte Diskussion, die leicht nachvollziehbar von einer gewissen Besorgnis geprägt ist.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Bewertung heute präzisiert und zum einen darauf hingewiesen, dass gerade unter dem Eindruck insgesamt geringerer täglicher Fallzahlen einzelne Hotspot-Ereignisse wie jetzt das Infektionsgeschehen um bestimmte Schlachthöfe stärkere statistische Schwankungseffekte auslösen, als bei insgesamt höheren Infektionszahlen. Deshalb wird sich unter den aktuellen Gegebenheiten von Tag zu Tag immer eine gewisse Schwankungsbreite einstellen. So lange die Tageswerte um R=1 schwanken, also mal drunter, mal drüber liegen, bedeute ein einzelner Tageswert über R=1 noch keinen Anstieg, so der Vizepräsident des RKI. Problematisch wäre erst ein dauerhaft wiederkehrender Wert von größer 1.

Um die insoweit störenden statistischen Schwankungen zu glätten, werde das RKI künftig diese herausrechnen und auch einen sog. „geglätteten R-Wert“ bekanntgeben. Soweit dieser für die zurückliegenden Tage nachträglich berechnet wurde, sei der Reproduktionsfaktor stets kleiner 1 gewesen.

Parameter wie die Reproduktionszahl R, die Verdoppelungsrate oder die 7-Tage-Inzidenz sind sicherlich wichtige Kenngrößen für den Verlauf einer Pandemie und erleichtern insbesondere in ihrer Zusammenschau die Einschätzung der Lage. Nun bin ich kein Mathematiker, sondern Jurist. Und weil schon die alten Römer die Stärken und Schwächen bestimmter Berufsgruppen einzuschätzen wussten und unter anderem die Redewendung „iudex non calculat“ (der Richter berechnet nicht) geprägt haben, will ich es bei der staunenden Bewunderung dafür belassen, was man alles berechnen, herausrechnen und glätten kann. Ich für meinen Teil werde mich bei der Beurteilung der Corona-Lage auch weiterhin zu aller erst an den täglichen Werten für die Neuinfektionen und die Sterbefälle in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns orientieren.  

Wie schon in den zurückliegenden Wochen hat sich auch heute der Ministerrat intensiv mit Fragen rund um die Corona-Krise befasst. Dies betraf unter anderem die Zulassung eines Sonderspielbetriebs für die 1. und 2. Fußballbundesliga, die vom Deutschen Fußballbund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga e.V., letztere nimmt die Interessenvertretung der Vereine der 1. und 2. Bundesliga wahr, gemeinsam veranstaltet werden.

Wie Sie wissen, haben sich vergangene Woche die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundeskanzlerin grundsätzlich darauf verständigt, dass in beiden Ligen der Spielbetrieb der laufenden Saison in der zweiten Maihälfte fortgesetzt werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Lage stabil bleibt und von Seiten der Veranstalter ein umfassend überzeugendes Hygienekonzept vorgelegt, dieses von den zuständigen Behörden in den Ländern gebilligt und sodann von den Fußballclubs uneingeschränkt umgesetzt wird.

Um den Sonderspielbetrieb der beiden höchsten deutschen Fußballligen in Bayern rechtlich zu ermöglichen, bedarf es einer rechtzeitigen Anpassung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und weiterer Rechtsvorschriften. Denn nach aktueller Regelungslage sind nicht nur Großveranstaltungen und der Betrieb von Sportplätzen untersagt, es gelten auch Kontaktbeschränkungen und weitere Restriktionen, die auf ihre Einschlägigkeit in dieser Sache hin geprüft und ggf. angepasst werden müssen, ehe der Ball wieder rollen kann.

Die Grundlage der fachlichen Prüfungen bildet das von der DFL erarbeitete Hygienekonzept. Dieses richtet sich nach den Maßgaben der fachlich betroffenen Bundesministerien – Bundesarbeitsministerium, Bundesgesundheitsministerium und Bundesinnenministerium als Sportministerium – und berücksichtigt die Hinweise der Sportministerkonferenz der Länder. 

Das Konzept beinhaltet Vorgaben zu folgenden Einzelthemen:

  • Medizinisches Konzept für Training und Spielbetrieb unter den Bedingungen der Corona-Epidemie
  • Organisatorische Vorkehrungen in den Stadien
  • Hygienische Vorkehrungen in den Stadien
  • Vorgaben für die Fernsehübertragungen
  • Vorgaben zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings
  • Vorgaben zur Hotelunterbringung
  • Vorgaben für die häusliche private Hygiene in Quarantäne.

Kernelemente sind hierbei die Durchführung der Spiele ohne Stadionpublikum (sog. „Geisterspiele“), die Vorbereitung auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in einer Quarantänemaßnahme, also z.B. in einem Trainingslager unter Quarantänebedingungen, sowie die fortlaufende Testung von Spielern und Betreuern auf eine Corona-Infektion. Diese Maßnahme darf nicht in eine echte Konkurrenzsituation mit dem öffentlichen Gesundheitswesen kommen. Einfach gesagt bedeutet dies: Es ist alles solange gut, wie ausreichend Testkapazitäten für alle Bedarfe vorhanden sind und sich die Frage „entweder – oder“ nicht stellt. Im Zweifel müsste der Fußball zurückstehen. Von einem solchen Zweifelsfall sind wir aber zum Glück meilenweit entfernt.

Dieses Konzept bezieht sich zunächst allein auf die beiden Fußballbundesligen. Aber natürlich wird zu gegebener Zeit und auf entsprechende Anträge der Veranstalter hin zu prüfen sein, ob auch andere Ligen oder Wettbewerbe den Spielbetrieb fortsetzen können. Über entsprechende Pläne der Basketballer haben Sie sicherlich schon gehört, die dritte Fußballbundesliga, die Bundesliga der Frauen und der DFB-Pokal könnten entsprechende Stichworte sein.

Heute jedenfalls hat der Ministerrat meinen Bericht betreffend die 1. und 2. Fußballbundesliga zur Kenntnis genommen und das Gesundheitsministerium beauftragt, die zur Zulassung des Spielbetriebs dieser Ligen notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Anordnungen umzusetzen. 

Des Weiteren habe ich heute im Ministerrat über das Corona-bezogene Demonstrationsgeschehen des vergangenen Wochenendes berichtet und einen Ausblick für die nächsten Tage gegeben. Dass sich in ganz Bayern auf mehreren Dutzend Versammlungen die Veranstalter, Leiter und Teilnehmer ordnungsgemäß verhalten haben, kann ich nur begrüßen. Dass sich aber in München und Nürnberg Demonstranten und Versammlungsleiter derart auflagenwidrig verhalten haben, ist und bleibt absolut inakzeptabel. Es geht einfach nicht, sich so rücksichtlos zu gebärden und nur um der eigenen Aktion Willen die Gesundheit einer Vielzahl anderer Versammlungsteilnehmer und Passanten zu gefährden.

Deshalb habe ich den Ministerrat darüber informiert, dass sich Polizei, Versammlungs- und Gesundheitsbehörden für das kommende Wochenende konzeptionell besonders eng abstimmen und darauf hinwirken werden, derlei unhaltbaren Zuständen von vorne herein vorzubeugen. Dies betrifft zum einen die Versammlungsörtlichkeit. In normalen Zeiten ist es kein Problem, wenn etwa an einem Samstagnachmittag in einer höchst geschäftigen und stark frequentierten Fußgängerzone tausende Passanten auf eine große Kundgebung auflaufen und sich entsprechende Staus bilden, in denen dann die Menschen dicht an dicht stehen. In Zeiten einer Pandemie und den hierbei herrschenden besonderen Gesundheitsgefahren können wir aber keine Situation hinnehmen, bei der rein praktisch von vorne herein nahezu ausgeschlossen ist, dass Versammlungsteilnehmer und / oder Passanten den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen einhalten können. Deshalb plädiere ich für eine räumliche Entzerrung des Demonstrationsgeschehens und des innerstädtischen Geschäftsbetriebs. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die städtischen Versammlungsbehörden in München und Nürnberg die Lage ähnlich beurteilen und ggf. entsprechende Auflagen erteilen.

Außerdem wird die Polizei in größtmöglicher Stärke im Einsatz sein, um nötigenfalls schnell und konsequent einzuschreiten.   

Des Weiteren hat der Ministerrat heute beschlossen, den von Ministerpräsident Dr. Markus Söder bereits politisch angekündigten Stufenplan für die schrittweise Öffnung der Gastronomie nun auch rechtlich zu verfügen. Hierfür wird die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend geändert. Im Kern bedeutet dies, dass ab kommenden Montag, den 18. Mai 2020, Gaststätten ausschließlich auf Freiflächen, etwa im Gastgarten oder einer Freischankfläche, wieder Gäste bewirten dürfen. Strikte Voraussetzung ist die Einhaltung eines Hygienekonzeptes, insbesondere die Wahrung der Mindestabstände zwischen nicht in einem Hausstand lebenden Personen.

Ab 25. Mai 2020 kann unter denselben Bedingungen auch der Betrieb in den Lokalen wieder beginnen. Und sofern die Lage stabil bleibt, können ab dem Freitag vor Pfingsten dann Hotel- und Beherbergungsbetriebe wieder öffnen.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

112 Newsletter vom 11. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

auch heute darf ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Montag, 10:00 Uhr, haben wir 44.714 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 87 mehr oder + 0,2 Prozent. Das ist die niedrigste Tageszunahme seit Anfang März. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind in Bayern statistisch bisher 342 Menschen an COVID-19 erkrankt.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 38.080 Personen oder 200 Personen mehr als gestern (+ 0,5 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 4.460 Personen an COVID-19, das sind ca. 120 weniger als gestern (- 2,6 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell 34 Bewohner Bayerns erkrankt (- 3).

Ebenso erfreulich ist die weiterhin sehr niedrige Zahl der Corona-Toten des heutigen Tages. An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.170 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 3 oder insgesamt + 0,1 Prozent mehr.

Bereits gestern hatte ich mich zur aktuellen Reproduktionszahl R geäußert. Diese gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt. Hier liegt der kritische Schwellenwert bei 1, weil bei jedem höheren Wert die Zahl der Neuinfektionen die Zahl der Genesenen übersteigt. Würde sich eine längerfristige Entwicklung einstellen, bei der R stets größer 1 ist, verbliebe in der Gegenrechnung beider Werte stets ein Überschuss an Neuinfektionen, der über Tage und Wochen stetig aufwachsen würde. Liefe eine solche Entwicklung ungebremst weiter, würde sie den Einstieg in ein exponentielles Anwachsen der Neuinfektionen bringen. Und gerade das gilt es unbedingt zu vermeiden, um nicht über kurz oder lang das Gesundheitssystem an seine Grenzen zu bringen. Noch besser wäre eine dauerhafte und dabei möglichst deutliche Unterschreitung des Wertes von R=1, weil dies ein Abschwellen der Infektionswelle anzeigen würde. In Anbetracht der Bedeutung dieses Wertes für die Einschätzung der Lage berichten aktuell die Medien häufig über die Reproduktionszahl R.

Für heute hat das Robert Koch-Instituts (RKI) für den Bund einen Wert von R=1,13 ermittelt, für Bayern von R=1,02. Der daraus sprechende Anstieg mag ein Stück weit mit statistischen Effekten – Stichwort „Problem der kleinen Zahl“ – zu tun haben, nachdem die absoluten Fallzahlen sich aktuell sehr gering darstellen (s.o.). In jedem Fall muss diese Entwicklung aber im Bund und im Land genauestens beobachtet werden.

In der öffentlichen Wahrnehmung der Pandemielage gibt es seit einigen Tagen eine weitere statistische Größe, für die sich die Öffentlichkeit besonders interessiert. Das ist die sog. „Sieben-Tage-Inzidenz-Rate 50“. Diese ist dann gegeben, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von 7 Tagen kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen sind. Auf den Schwellenwert 50 haben sich die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundeskanzlerin als einen Indikator für das Erreichen einer kritischen Größenordnung verständigt, bei der die zuständigen Behörden unbedingt einen lageangepassten „Notbremsemechanismus“ aktivieren sollen, um das Entstehen von Hotspots zu vermeiden. Der Wert von 50 ist keineswegs frei gegriffen, sondern folgt einer bestimmten fachlichen Überlegung. So geht man davon aus, dass es bei einer so bemessenen quantitativen Belastung den zuständigen Gesundheitsbehörde kapazitätsmäßig gerade noch möglich ist, alle neu auftretenden Infektionsfälle mit sog. Tracing Teams nachzuverfolgen und insoweit ganze Infektionsketten aufzudecken, die dann sofort unterbrochen werden können, und eine weitere Ausbreitung des Virus zu unterbinden.  

Tagesaktuell steht der höchste Wert in Bayern für die Stadt Rosenheim zu Buche, für die eine 7-Tage-Inzidenz von 49,0 Neuinfektionen ermittelt wurde. Es folgen der Landkreis Traunstein mit 36,7 und der Landkreis Rosenheim mit 29,5. Am Ende der bayerischen Top Ten stehen der Landkreis Rottal-Inn mit 11,6, der Landkreis Neustadt a.d.W. mit 10,6 und der Landkreis Tirschenreuth, unser ehemaliges Sorgenkind, mit 5,5 statistischen Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, nicht etwa in der Hoffnung, es werde schon irgendwie gut gehen, tatenlos zuzuwarten, bis der Wert 50 dann doch gerissen ist, um sodann urplötzlich und aus dem Stand hektische Betriebsamkeit zu entfalten. Vielmehr ist ein früh einsetzendes und planvolles Vorgehen erforderlich. Deshalb fordert das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bereits ab einem Wert von 35 das zuständige Gesundheitsamt auf, wesentliche Gesichtspunkte des relevanten Geschehens zu erläutern und darauf aufbauend konzeptionelle Überlegungen zur Begrenzung der Entwicklung zu unterbreiten. 

Bereits im Newsletter vom gestrigen Sonntag hatte ich meine Besorgnis über den Verlauf einzelner Demonstrationen geäußert. Denn während es bei mehreren Dutzend Versammlungen in ganz Bayern zu keinerlei Problemen kam und die von den Versammlungs- und Infektionsschutzbehörden verfügten Auflagen wie insbesondere das Abstandsgebot in aller Regel beachtet wurden, bot sich in München und Nürnberg ein komplett anderes Bild. Anstatt der vom Veranstalter angemeldeten 50 Teilnehmer fanden sich vor der Nürnberger Lorenzkirche schließlich ca. 2.000 Teilnehmer ein und am Münchner Marienplatz tummelten sich am Ende nicht die angemeldeten 80 Teilnehmer, sondern ca. 3.000.

Angesichts dieser Dimensionen konnten – und wollten – zahlreiche Versammlungsteilnehmer den Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen bis zum am nächsten stehenden Versammlungsteilnehmer nicht mehr einhalten. In Nürnberg wurden sogar vorbeikommende Passanten, die Mundschutz trugen, aus der Versammlung heraus lautstark aufgefordert, diesen abzulegen, er sei nichts anderes als ein Symbol staatlicher Gängelung.

Ich denke, ich brauche nicht näher zu erläutern, dass ich ein derart auflagenwidriges Verhalten der jeweiligen Versammlungsleiter und der Versammlungsteilnehmer für absolut inakzeptabel halte. Es steht in unserem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich jedermann frei, seinen Unmut über Gesetze, Vorschriften und Regelungen zu äußern. Die Meinungsfreiheit entbindet aber niemanden, auch nicht Demonstranten, davon, sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten, selbst wenn man diese „blöd“ finden mag. Dies gilt umso mehr, als es nicht bloß abstrakt darum geht, ob Vorschriften eingehalten werden, als vielmehr darum, dass sich mit dem rechtswidrigen Verhalten der Versammlungsteilnehmer erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer Versammlungsteilnehmer und vorbeikommender Passanten verbinden. Das mögen zwar die Demonstranten in Abrede stellen, das ist aber so. Deshalb müssen wir für das weitere Demonstrationsgeschehen unter dem Eindruck der Corona-Krise dafür sorgen, dass solche Geschehnisse nicht mehr auftreten.

Dies ist am Besten in einem engen konzeptionellen Zusammenwirken der zuständigen Behörden zu erreichen. Das sind vor allem die Versammlungsbehörden, die Infektionsschutzbehörden und die Polizei. Deshalb habe ich heute mit den Oberbürgermeistern von München und Nürnberg Kontakt aufgenommen und mich mit den Polizeipräsidenten von München und Mittelfranken ausgetauscht.  

Natürlich muss am Ort einer Kundgebung eine versammlungsrelevante Öffentlichkeit gegeben sein. Man kann und darf eine Kundgebung nicht „ans Ende der Welt“ verlegen, wo sie auf keinerlei öffentliches Interesse trifft. Es muss aber schon die Frage erlaubt sein, ob es unter den speziellen Bedingungen der Corona-Pandemie wirklich die zentralen Plätze unserer größten Städte sein müssen, an denen solche Kundgebungen stattfinden. Denn es kommen gerade an Samstagen zur besten Einkaufszeit tausende Passanten vorbei und allein aus den örtlichen Gegebenheiten heraus ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich das stationäre Versammlungsgeschehen und die dynamischen Passantenströme fortwährend so ineinander verfangen, dass die infektiologisch gebotenen Abstände rein tatsächlich nicht einzuhalten sind, sollte die Versammlung eine Richtgröße von 50 oder allenfalls 100 Teilnehmern überschreiten.

Gerade im Falle der Situation in München wird man kritisch hinterfragen müssen, ob man die Versammlungsleiterin ein weiteres Mal in dieser Funktion akzeptieren kann, nachdem sich die Dame nicht nur vergangenen Samstag, sondern auch eine Woche davor als nicht in der Lage gezeigt hat, eine offenkundig entscheidend von den Auflagen abweichende Versammlung in die richtigen Bahnen zu lenken bzw. diese zu beenden.

Und auch das polizeiliche Einschreiten steht auf dem Prüfstand. So wird zu fragen sein, ob bei einer vergleichbaren Lage stärker mit den Instrumenten des Ordnungswidrigkeitenrechts gearbeitet werden und hierbei die Identität von sich auflagenwidrig verhaltenden Versammlungsteilnehmern festgestellt werden kann. Ich kann auch sehr gut nachvollziehen, dass die Einsatzverantwortlichen überlegt haben, ob die Situation zumindest phasenweise infektiologisch womöglich noch problematischer würde, wenn die Polizei die Versammlung auflöst und dies notfalls durch Abdrängen der Teilnehmer durchsetzt. Letztlich kann aber kein Zweifel daran bestehen, dass die Situation, wie sie sich letztendlich dargestellt hat, nicht gut war und sich so nicht wiederholen darf.

Dass wir uns momentan zumindest auf eine neue Normalität zubewegen, zeigen nicht nur die diversen Lockerungen bei den Beschränkungen, die in den letzten Wochen verfügt worden sind, sondern manifestiert sich auch an einem anderen Punkt: den Öffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz. Gerade zu Beginn der „heißen Phase“ der Pandemie hatten die Menschen sich in großem Stil vor allem mit Gütern des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln und Klopapier, eindecken wollen. Deshalb lag es im öffentlichen Interesse, zeitlich begrenzt die Ladenöffnungszeiten zu flexibilisieren, um den Ansturm der Kunden auf die hauptsächlich betroffenen Supermärkte etwas zu entzerren und so im Kern die Einhaltung von Hygieneschutzvorschriften wie das Abstandsgebot zu erleichtern.

Deshalb hatte am 27. März 2020 das zuständige Arbeits- und Sozialministerium per Allgemeinverfügung geregelt, dass nach damaliger Rechtslage zulässig geöffnete Geschäfte, die Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs verkauft haben, montags bis samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffnen durften.

Die Allgemeinverfügung ist gestern 24:00 Uhr ausgelaufen. Eine nochmalige Verlängerung oder eine modifizierte Abweichung von den regelmäßigen Ladenöffnungszeiten erschien nicht mehr erforderlich, zumal sich das Einkaufsgeschehen im relevanten Sortiment normalisiert hat und zum Schluss längst nicht mehr alle grundsätzlich privilegierten Verkaufsstellen von der Möglichkeit verkürzter Ladenschlusszeiten Gebrauch gemacht hatten.

Wenn Sie also beabsichtigen, heute Abend Lebensmittel einzukaufen, denken Sie dran, um 20:00 Uhr ist regelmäßig Schluss – Ladenschluss.

Keinen Platz für Rechtsbrecher!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Mitte März konnte unsere Wehr endlich das ersehnte neue Löschfahrzeug auf Schimborner Boden Willkommen-heißen. Das Willkommen-heißen unseres LF20 KatS ist aber gleichzeitig mit dem Abschied von unserem 29 Jahre alten LF16-12 verbunden. Über all die Jahre war es uns ein stets zuverlässiger und treuer Begleiter, der aufgrund seines Alters leider immer anfälliger für Reparaturen wurde…

Von den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden freudig empfangen wurde daher nach fast 2 Jahren intensiver Planung und Arbeit das neue Löschfahrzeug von der Firma Rosenbauer mit Ausrüstung der Firma Weinhold und dem Handelsforum Würzburg.

Für die kommenden Einsätze wurde das Fahrzeug, soweit es uns wegen der aktuellen Umstände möglich war, vorbereitet.

Die dazugehörige und nötige Ausbildung musste auf Grund der aktuellen Situation neue Wege gehen, da klassische Übungsabende für die gesamte Mannschaft so nicht möglich sind. Weil dies mehr Zeit beansprucht, hat sich die Indienststellung unseres LF20 KatS leider noch etwas in die Länge gezogen. – Doch nun ist es soweit, seit letztem Samstag ist es nun indienstgestellt und einsatzbereit.

Der LKW auf dem 16Tonnen Fahrgestell von MAN mit 290PS ist mit Allrad, Differenzialsperren und Schleuderketten auch für schwieriges Gelände gut ausgestattet.

Für Brandeinsätze sind ein 1600l großer Wassertank, ein 120l Tank für Schaum sowie eine Schnellangriffseinrichtung und ein Akkulüfter verbaut.

Die seitlich eingeschobene Tragkraftspritze und der im Heck befindliche Schlauchauswurf sorgen bei der Förderung von Wasser über lange Schlauchstrecken für eine zügige Verlegung.

Dem größten Anteil der Einsätze, nämlich den Technischen Hilfeleistungen, kann auch mit vielseitigem Equipment entgegengetreten werden. Der vollständige Akkurettungssatz, die Säbelsäge, der Trennschleifer sowie die umfangreiche Erste- Hilfe- Ausstattung sind bei Verkehrsunfällen unerlässlich. Außerdem sind für die Bergung von schwerem Gerät Greif- und Hebelzug im Fahrzeug.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei unserem Gemeinderat, unserem Bürgermeister sowie der Kreisbrandinspektion für ihre Unterstützung bedanken! Ein weiteres großes Dankeschön an alle Kameraden der FF Schimborn, die innerhalb der letzten 2 Jahre so viel Zeit und Nerven in die Planung und Beschaffung unseres LF20 KatS investiert haben. Es war nicht immer leicht und teilweise auch kompliziert, aber wir alle gemeinsam haben es geschafft und freuen uns nun riesig auf die kommende Zeit mit unserem neuen Fahrzeug!

Der Verbandsausschuss des LFV Bayern hat am 06.05.2020 vereinbart, dass die oder der Verantwortliche für die Kinderfeuerwehr in ganz Bayern einheitlich als Kinderfeuerwehrbeauftragte bzw. Kinderfeuerwehrbeauftragter bezeichnet wird.

Man will damit verdeutlichen, dass die Kinder in der Kinderfeuerwehr keine Feuerwehrdienstleistenden sind und sich insgesamt von der Jugendgruppe bzw. der Jugendfeuerwehr unterscheiden. Man hat daher folglich keine Bezeichnung analog des Jugendfeuerwehrwart/in der Jugendfeuerwehr für die Kinderfeuerwehr gewählt.

Am Sonntag, 10.05.2020, wurde gegen 21:40 Uhr die Feuerwehr Stockstadt zu einem Verkehrsunfall in die Obernburger Straße alarmiert. Zum Alarmzeitpunkt befand sich ein großer Teil der Einsatzmannschaft schon im Gerätehaus, da kurz zuvor die Stockstädter Wehr von 13 Unwettereinsätzen zurückgekehrt war. Somit konnte sofort ein aus fünf Fahrzeugen bestehender Rüstzug zur nur wenige hundert Meter entfernten Einsatzstelle abrücken.FF Stockstadt Einsatz 111 2020 Bild 1

An der Unfallstelle fanden die Einsatzkräfte zwei verunfallte PKW mit drei Verletzten in den Fahrzeugen vor. Sanitäter der Feuerwehr begannen sofort mit der Erstversorgung der Verunfallten. In weiteren Einsatzverlauf kümmerten sich ein Notarzt und die Besatzung von zwei Rettungswagen und einem Krankenwagen um die zwei Schwerverletzen und eine Leichtverletzte. Um den Fahrer eines Unfallwagens schonend aus dem Fahrzeug zu retten, musste von Seiten der Feuerwehr mit hydraulischem Rettungsgerät das Dach eines PKW entfernt werden. Während den Rettungsarbeiten war die Obernburger Straße voll gesperrt. Gegen 23:00 Uhr konnte die Feuerwehr wieder abrücken.FF Stockstadt Einsatz 111 2020 Bild 2

Die Feuerwehr Stockstadt war unter Einsatzleiter Dirk Ohler mit fünf Fahrzeugen und 24 Personen im Einsatz. KBI Otto Hofmann und ein Einsatzleiter Rettungsdienst waren ebenfalls vor Ort.

FF Stockstadt Einsatz 111 2020 Bild 3

Text & Bilder: Armin Lerch, Feuerwehr Stockstadt

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat ruft alle im Bevölkerungsschutz ehrenamtlich Aktiven sowie alle dem Bevölkerungsschutz nahestehende Personen auf, ihre Ideen, Konzepte und Projekte bis zum 5. Juli 2020 für den Förderpreis „Helfende Hand“ einzureichen. Der Förderpreis ist eine Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz.

Weitere Informationen stehen unter https://www.helfende-hand-foerderpreis.de/ zur Verfügung.

Helfende_Hand_Anschreiben_Bewerbungsaufruf.pdf

Am Sonntagabend (10.05.2020) gegen 19:30 Uhr zog ein Unwetter über den Landkreis Aschaffenburg. Infolgedessen rückte die Feuerwehr zu insgesamt 29 Einsätzen aus. Der Markt Stockstadt, sowie die Gemeinden Mainaschaff, Glattbach und Johannesberg waren davon besonders betroffen. So pumpten die alarmierten Kräfte Keller aus, beseitigten Bäume von der Fahrbahn oder besetzten ihre Gerätehäuser aufgrund eines Stromausfalls. Des Weiteren gab es zwei Verkehrsunfälle auf der BAB45 bei denen die Feuerwehr die Absicherung der Unfallstellen übernahm. In Mainaschaff rückte die Feuerwehr insgesamt 17-mal mit 40 Einsatzkräften aus. Die Feuerwehr Stockstadt war an 13 Einsatzstellen mit 30 Feuerwehrleuten im Einsatz. Ebenfalls wurden die Feuerwehren aus Glattbach, Johannesberg, Steinbach, Sailauf, Alzenau, Karlstein, Kleinostheim, Hösbach, Hösbach-Bahnhof, Goldbach und Feldkahl-Rottenberg alarmiert.

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Gez. Tim Dedio
Pressesprecher der Kreisbrandinspektion

Foto: FF Stockstadt

112 Newsletter vom 10. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie jeden Tag möchte ich Ihnen auch heute zunächst einen kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern vermitteln. Stand heute, Sonntag, 10:00 Uhr, haben wir 44.627 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 100 mehr oder + 0,2 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind in Bayern statistisch bisher 341 Menschen an COVID-19 erkrankt.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 37.880 Personen, das sind 390 mehr als gestern (+ 1,0 Prozent). Aktuell sind in Bayern 4.580 Personen an COVID-19 erkrankt, das sind ca. 290 weniger als gestern (- 6,0 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner leiden aktuell 37 Bewohner Bayerns an Corona.

Erfreulich ist die außerordentlich niedrige Zahl der Corona-Toten des heutigen Tages. An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.167 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag lediglich + 3, oder insgesamt + 0,1 Prozent mehr.

Sowohl die Zahl der Neuinfektionen als auch die lediglich 3 neu gemeldeten COVID-Todesfälle stellen absolute Spitzenwerte dar, wie wir sie seit Wochen nicht mehr gesehen haben. Ganz sicher sind diese Werte Ausdruck einer insgesamt sehr positiven Tendenz und einer Entwicklung, die in die richtige Richtung zeigt. Ein bisschen skeptisch machen mich diese „positiven Ausreißer“ aber schon und ich möchte sie deshalb nicht unkommentiert lassen.

So könnten diese Zahlen zum einen der „Sonntags- oder Wochenenddelle“ geschuldet sein, mithin einer im Vergleich zur tatsächlichen Lage verringerten Labortestquote und einem reduzierten Meldeverhalten, nachdem verschiedene Labore Samstag und Sonntag nicht oder nur eingeschränkt arbeiten und auch die Datenweitergabe gelegentlich über das Wochenende verzögert ist. Insoweit kann es Anfang der neuen Woche zu gewissen und sicherlich überschaubaren Nachholeffekten kommen.

Zum anderen dürfen wir nicht den Fehlschluss ziehen, dass diese Zahlen so gut sind, obwohl wir seit einer Woche weitreichende Lockerungen haben, oder uns gar zu der Einschätzung versteigen, die beschränkenden Maßnahmen seien gar nicht erforderlich oder gar nachteilig gewesen, weil ohne diese jetzt die besten Werte zu konstatieren seien. So wird in Teilen der Anti-Corona-Maßnahmen-Szene argumentiert. Dies verkennt aber völlig die tatsächlich bestehenden Zusammenhänge. Die Infektionszahlen von heute spiegeln das Infektionsgeschehen von vor gut zwei Wochen wider. Denn ehe ein Infektionsfall den Weg in die Statistik findet, muss die Infizierte Person die Inkubationszeit von mindestens zehn Tagen durchlebt haben, bis erste Symptome auftreten und der Betroffene dann den Weg zum Arzt antritt. Sodann müssen der Abstrich genommen, dieser im Labor untersucht und das positive Testergebnis an die zuständige Behörde gemeldet sein. Erst wenn all diese Stufen durchlaufen sind, findet der Meldefall seinen Niederschlag in der hier Ihnen zum Stand heute, 10:00 Uhr, vorgelegten Statistik. Insoweit weist diese den Mehrwert der Eindämmungsmaßnahmen von vor mindestens zwei Wochen aus und nicht die tagesaktuelle Lage bei Neuinfektionen. Und zur Beantwortung der Frage, ob, und wenn ja, welche Auswirkungen die Lockerungen der letzten Woche auf das Infektionsgeschehen haben, müssen wir uns noch etwas gedulden.  

Wie Sie wahrscheinlich den tagesaktuellen Medien entnommen haben, liegt die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, nach den Auswertungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Deutschland bei 1,1. Das ist für sich genommen keine allzu gute Nachricht, könnte der deutliche Anstieg (vorher R=0,67) doch eine ins Negative führende Trendumkehr andeuten. So jedenfalls wird diese Entwicklung in vielen Sonntagsmedien heute diskutiert. Soweit würde ich im Moment noch nicht gehen, weist das RKI doch selbst auf seiner Homepage darauf hin, dass der Wert R=1,1 in der mathematisch-statistischen Herleitung mit gewissen Unsicherheiten versehen ist, die sich durch die aktuell geringen Fallzahlen tendenziell noch verstärken. Denn bei hohen Fallzahlen fällt eine einzelne Unschärfe nicht so sehr ins Gewicht, bei geringen Fallzahlen aber umso stärker. Und doch wäre mir deutlich wohler, hätte das RKI heute eine Reproduktionszahl vermeldet, die unter 1 liegt. Deshalb kann ich dem RKI nur beipflichten, wenn es den von ihm veröffentlichten Wert wie folgt kommentiert: „Der Anstieg des geschätzten R-Wertes macht es erforderlich, die Entwicklung in den nächsten Tagen sehr aufmerksam zu beobachten.“

Nach den am vergangenen Freitag veröffentlichten Zahlen des „ARD-Deutschlandtrend“ empfinden drei von zehn Deutschen (31 Prozent) die wegen der Corona-Pandemie geltenden Einschränkungen als sehr starke oder starke Belastung. 43 Prozent empfinden die bestehenden Auflagen als weniger stark. Ein Viertel (26 Prozent) fühlt sich durch den Lockdown überhaupt nicht belastet. Jüngere Menschen fallen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie schwerer. Bei den unter 40-Jährigen sprechen 41 Prozent von starken bis sehr starken Belastungen und damit doppelt so viele wie bei den über 65-Jährigen (21 Prozent).

Das ZDF-Politbarometer hat am selben Tag Zahlen zur Angemessenheit der am 6. Mai zwischen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentenkonferenz erarbeiteten weiteren Lockerungen publiziert. Demnach finden 47 Prozent das, was jetzt an Lockerungen beschlossen wurde, richtig. 11 Prozent meinen, man hätte das schon früher machen sollen und 38 Prozent halten sie für verfrüht (Rest zu 100 Prozent hier und im Folgenden jeweils "weiß nicht").

Besonders unterstützt werden die Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen: 67 Prozent bezeichnen sie als gerade richtig, 15 Prozent hätten sich das so schon früher gewünscht und 16 Prozent meinen, das komme zu früh. Dass die Bundesländer den Gastronomiebetrieben wie Restaurants und Cafés jetzt mit Einschränkungen erlauben, wieder zu öffnen, finden 52 Prozent richtig, 19 Prozent meinen, das hätte man besser schon früher machen sollen, und 26 Prozent denken, damit hätte man noch warten sollen.

Insgesamt lese ich aus diesen Zahlen eine breite Zufriedenheit der Menschen in Deutschland mit dem bisherigen Umgang der Politik mit der Pandemie. Das ist gut so, weil wir als die politisch Verantwortlichen auch für alle weiteren erforderlichen Schritte, die noch gegangen werden müssen, ehe die Pandemie durch einen Impfstoff und/oder Medikamente endgültig besiegt sein wird, einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung benötigen.

Die Regierungen in Bund und den Ländern könnten sich also zufrieden zurücklehnen und sich sagen „alles richtig gemacht, passt schon“. Dazu besteht aber kein Anlass, wenn ich mir das Demonstrationsgeschehen vor allem vom gestrigen Samstag vergegenwärtige. Denn dieses hat bundesweit Entwicklungen gezeigt, die eigentlich vermieden werden sollten. So etwa Demonstrationen mit teils mehreren tausend Teilnehmern. Zur Erinnerung: der Richtwert liegt bei 50. Viele Demonstranten haben nach einem anfänglichen Bemühen, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, diesen zum Ende der Demonstrationen hin aufgegeben und sind eng wie die Sardinen in der Büchse beieinanderstanden. Mund-Nasen-Bedeckungen wurden verschiedentlich offenbar bewusst nicht getragen. Und nicht selten wurden aus dem Demonstrationsgeschehen heraus Passanten sogar aufgefordert, sich der auf bestimmte Örtlichkeiten bezogenen Maskentragepflicht zu widersetzen, denn diese sei Ausdruck staatlicher Gängelei.

Meine Besorgnis besteht in zweierlei Hinsicht. Zum einen in Bezug auf epidemiologische Effekte, denn in den zurückliegenden Wochen waren es immer wieder einzelne Veranstaltungen gewesen, aus denen heraus sich hoch problematische Hotspots entwickelt haben. Zum anderen bin ich besorgt wegen der Bündnisse, die sich auf Seiten der Kritiker staatlicher Pandemiebekämpfungsmaßnahmen zu bilden scheinen. Dass Sie mich nicht falsch verstehen. Natürlich ist es eine gar nicht hoch genug einzuschätzende Errungenschaft unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, dass jedermann seine persönliche Meinung zur Corona-Pandemie äußern kann und darf, und sei diese persönliche Meinung auch noch so abstrus und noch so weit von jeder seriösen wissenschaftlichen Erkenntnis entfernt. Man kann den Regierungen dieses und Bill Gates jenes vorwerfen, das ist für sich genommen alles unbenommen und zulässig. Was mich aber wirklich beunruhigt, sind Anzeichen, dass die Corona-Proteste zu einem Sammelbecken für Extremisten unterschiedlichster Schattierungen werden könnten. So gab es wieder Versammlungen, bei denen gleichermaßen amtsbekannte Vertreter des rechts- und des linksextremen Spektrums zugegen waren, verschiedentlich ergänzt durch Angehörige der Reichsbürgerszene, sog. Selbstverwalter, Verschwörungstheoretiker, militante Umweltaktivisten, kategorische Impfgegner, Rocker, Türsteher, Ultras und andere zu einer gewissen Militanz neigende Personengruppen.

Angesichts einer solchen Melange von im politischen Alltag eher randständiger Akteure ist es für mich umso erstaunlicher, dass diesen eine offenbar wachsende Zahl von mitten im Leben stehenden Menschen eine Bühne bieten, um alle möglichen Verschwörungstheorien und Fakenews zu verbreiten. Diese gehen von der Behauptung, das Virus sei überhaupt nicht gefährlich und mit den staatlichen Maßnahmen würden ohne Not unzählige Existenzen vernichtet, bis hin zu der „These“, finstere Mächte einer „Weltverschwörung“ hätten die Pandemie bewusst herbeigeführt, um die Menschen ihrer Freiheit zu berauben, sie zu unterjochen und eine Art Weltherrschaft zu errichten. Mit einer solchen Andeutung bewusst Stimmung zu machen ist geradezu schauerlich, wurden Deutschland und die halbe Welt doch schon einmal mit der Begründung ins totale Unglück gestürzt, man müsse gegen eine drohende „Weltverschwörung“ vorgehen.

Für mich steht deshalb fest: Wir werden den Menschen unser Handeln noch stärker erläutern und sie noch mehr auf die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Lockdown hinweisen müssen. Denn es dürfte vielfach die Angst vor einer ungewissen Zukunft der eigenen Person, der Familie, des Arbeitgebers sein, die Menschen für krude Thesen und vermeintlich einfache Erklärungsmuster empfänglich(er) macht.

Und wir müssen die von mir skizzierten strukturellen Entwicklungen an den extremistischen Rändern sehr genau beobachten und immer dort, wo dies nach Recht und Gesetz angezeigt ist, mit den Mitteln der wehrhaften Demokratie und des Rechtsstaats vorgehen, um eine Verfestigung verfassungsfeindlicher Tendenzen zu unterbinden.

Einen guten Start in die neue Woche und bleiben wir wachsam!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Die Lehr- und Lernmittelstelle an der SFS Würzburg gibt bekannt, dass ab sofort das Merkblatt und die FwDV

- Körperschutz im ABC-Einsatz

- FwDV 810

abgerufen werden können.

Die Online-Version aller Merkblätter und Feuerwehrdienstvorschriften steht allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden auf der Internetseite feuerwehr-lernbar.bayern zur Ansicht und zum Downloaden zur Verfügung.


 

In einem Einfamilienhaus am Unterklinger in Johannesberg-Steinbach, ist am Muttertagmorgen (10.05.2020, 08:21 Uhr) ein Feuer in einer Garage ausgebrochen. Der Brandrauch zog in die Kellerräume. Die Bewohner wurden glücklicherweise rechtzeitig durch die installierten Rauchmelder auf das Brandgeschehen aufmerksam gemacht. Sie konnten sich in Sicherheit bringen und den Notruf wählen. Geistesgegenwärtig wurde die Tür zwischen den Wohnräumen und  der Garage bzw. Keller  geschlossen, so dass kein giftiger Brandrauch in die Wohnräume ziehen konnte. In der Garage wurden noch vor der Ankunft der Feuerwehr erste Löschversuche vorgenommen.

Binnen weniger Minuten waren 37 Kräfte mit fünf Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren aus Steinbach, Johannesberg und die Drehleiter aus Aschaffenburg unter der Leitung von Kommandant Lukas Kehrer vor Ort. Aus der Garage und dem Keller drang dichter Rauch. In der Garage welche in das Haus integriert ist, war es aus derzeit ungeklärter Ursache im Bereich einer Werkbank zu einem Feuer gekommen Zwei Trupps unter Atemschutz mit je einem C-Rohr überprüften die Brandstelle und führten kleinere Nachlöscharbeiten durch. Der Keller wurde im Anschluss belüftet und die Brandstelle mit einer Wärmebildkamera kontrolliert. Kreisbrandinspektor Frank Wissel unterstütze den Einsatzleiter vor Ort. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Zwei der vier Hausbewohner hatten bei den Löscharbeiten Rauchgase eingeatmet und mussten vom Rettungsdienst, der mit zwei Rettungswagen anwesend war, vorsorglich in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Feuerwehr im Einsatz

112 Newsletter vom 9. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

auch heute darf ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Samstag, 10:00 Uhr, haben wir 44.527 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 232 mehr oder + 0,5 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind in Bayern statistisch bisher 341 Menschen an COVID-19 erkrankt. Hinzu tritt ein bei jeder Epidemie zu verzeichnendes Dunkelfeld, das bis dato aber noch nicht valide abgeschätzt werden kann. Hierzu führen u.a. die Ludwig-Maximilians-Universität München und in einer Kooperation mit der Universität Regensburg die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Studien durch, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben. Ich bin sehr gespannt, was die genannten Universitäten und weitere Studien in anderen Ländern sowie im benachbarten Ausland, etwa Österreich, zum Verhältnis von Hell- und Dunkelfeld zu Tage fördern werden.  

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 37.490 Personen, das sind 440 mehr als gestern (+ 1,2 Prozent). Aktuell sind in Bayern 4.870 Personen an COVID-19 erkrankt sind, das sind ca. 240 weniger als gestern (- 4,7 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell 37 Bewohner Bayerns erkrankt.

Ebenso erfreulich ist die niedrige Zahl der Corona-Toten des heutigen Tages. An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.164 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 30 oder insgesamt + 1,4 Prozent mehr.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, liegt nach den Berechnungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern nach wie vor bei R=0,71.

In der öffentlichen Wahrnehmung der Pandemielage liegt neuerdings ein besonderes auf der sog. „Sieben-Tage-Inzidenz-Rate 50“. Diese liegt vor, wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten innerhalb von 7 Tagen kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen sind.

Tagesaktuell steht der höchste Wert in Bayern für die Stadt Rosenheim zu Buche, für die eine 7-Tage-Inzidenz von 45,8 Neuinfektionen ermittelt wurde. Es folgen der Landkreis Traunstein mit 35,0 und der Landkreis Rosenheim mit 34,5. Am Ende der bayerischen Top Ten stehen der Landkreis Kulmbach mit 19,5 und der Landkreis Amberg-Sulzbach mit 18,4 statistischen Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Damit lässt sich zum einen sagen, dass sich die Hauptlast des Infektionsgeschehens im Freistaat anscheinend wieder etwas mehr in Richtung Süden verlagert, wenngleich auch auf wesentlich niedrigerem Niveau als zu den schlimmsten Zeiten vor gut vier Wochen.

Zum anderen sind auch heute alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte unterhalb der auf Bundesebene verabredeten kritischen Marke von 50, bei der ein Notfallmechanismus einsetzt und seitens der Gesundheitsbehörden lageangepasste Maßnahmen zu ergreifen sind. Dies ist aber kein Grund für Sorglosigkeit. Denn der Abstand des heutigen Spitzenwertes zur kritischen Marke ist nicht sehr groß. Und wie schnell es gehen kann, sich urplötzlich mit eben jener Herausforderung eines kritischen Hotspots konfrontiert zu sehen, müssen dieser Tage die Verantwortlichen im Landkreis Coesfeld/NRW erleben. Durch einen einzigen Fall, der im Wesentlichen seinen Ursprung wohl in einem großen fleischverarbeitenden Betrieb und den ganz offensichtlich problematischen Wohnverhältnissen in dem zum Betrieb gehörenden Arbeiter-Wohnheim hat, ist dort die 7-Tage-Inzidenz-Rate sprunghaft auf 84,6 gestiegen. Insoweit beobachte ich die Entwicklung dieses Parameters für alle Landkreise im Freistaat Tag für Tag sehr genau und hoffe, dass uns derlei Problemfälle wie in Coesfeld erspart bleiben.

Mehrere Kläger waren vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) gezogen und hatten die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) mit einer Popularklage angegriffen. Die Kläger hatten vorläufigen Rechtsschutz begehrt und hierzu beantragt, die Rechtsverordnung in ihrer aktuellen Fassung durch eine einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.

Hierzu trugen die Kläger unter anderem vor, die von der Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie etwa die starke Reglementierung von öffentlichen Gottesdiensten und Versammlungen, die Untersagung des Betriebs von sämtlichen Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, etwa Sport- und Freizeiteinrichtungen, die weit reichenden Restriktionen für Gastronomie-, Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser, die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum und viele andere Beschränkungen mehr würden in unverhältnismäßiger Weise in die von der Bayerischen Verfassung garantierten Grundrechte eingreifen.

Man kann also mit Fug und Recht sagen, dass die Kläger nahezu jede reglementierende Vorschrift der 3. BayIfSMV und damit das Herzstück der Corona-Bekämpfung in Bayern juristisch angegriffen haben. Insoweit kam diesem Eilverfahren vor dem höchsten bayerischen Gericht erhebliche Bedeutung für den weiteren Fortgang des Schutzes der Bevölkerung vor den Folgen der Pandemie zu.

Der BayVerfGH hat es in seiner Entscheidung vom gestrigen Tage (8. Mai 2020) abgelehnt, die 3. BayIfSMV durch eine einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Nach Auffassung des Gerichts konnte im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens bei einer überschlägigen Prüfung nicht von offensichtlichen Erfolgsaussichten, aber auch nicht von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden. Ob die 3. BayIfSMV insgesamt oder teilweise gegen die als verletzt gerügten Grundrechte verstoße, bedürfe einer eingehenden Prüfung, die aber im Rahmen des Eilverfahrens nicht möglich sei, so der BayVerfGH.

Jedenfalls sei die Einschätzung des Normgebers, wonach die Gefahrenlage für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen mit einer nicht auszuschließenden Überforderung des Gesundheitssystems weiterhin vorliege, nachvollziehbar.

Es widerspreche auch nicht offenkundig dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass sich der Verordnungsgeber für eine weitere Woche bis zum 10. Mai 2020 zur Fortführung der Eindämmungsmaßnahmen und der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe entschieden habe.

Und es sei auch nicht ersichtlich, dass die aktuell geltenden Eindämmungsmaßnahmen insgesamt oder teilweise ungeeignet wären, den mit der Verordnung verfolgten Zweck zu fördern. Dies gelte insbesondere für die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, der sog. Maskenpflicht. Es liege zudem auf der Hand, dass im Unterschied zu einer Pflicht die bloße Empfehlung, bei Aufenthalten an den in der Verordnung bezeichneten Orten – das sind insbesondere die Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs und die geöffneten Ladengeschäfte –, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, in deutlich geringerem Maße befolgt würde.

Hiervon ausgehend hatte der BayVerfGH im Rahmen einer Folgenabwägung die sich gegenüberstehenden Rechtspositionen gegeneinander abzuwägen. So hatte das Gericht zu prüfen, ob die Nachteile für den Antragsteller und alle anderen von der Verordnung betroffenen Menschen in Bayern diejenigen Nachteile so stark überwiegen würden, die für den Gesundheitsschutz entstünden, wenn das Gericht die 3. BayIfSMV vorläufig außer Vollzug setzen würde.

Hierbei kam der BayVerfGH zu dem Ergebnis, dass der Vollzug der 3. BayIfSMV in ihrer aktuell geltenden Fassung weder ganz noch teilweise auszusetzen ist. Die Gefahren für Leib und Leben würden schwerer wiegen als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Bei der Folgenabwägung hat das Gericht auch berücksichtigt, dass die 3. BayIfSMV und die inzwischen in Kraft getretenen Änderungen für große Bereiche bereits zu spürbaren Lockerungen gegenüber der früheren Rechtslage führen.

Ich bin sehr zufrieden, dass die von der Staatsregierung gebilligte Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums der Prüfung im Eilverfahren durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof Stand gehalten hat. Ich hatte aber auch keinen ernsthaften Zweifel, dass unsere Maßnahmen, die wir stets am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet haben, nicht mit der Bayerischen Verfassung in Einklang stehen könnten. Damit können wir auch weiterhin bei der Bekämpfung der Pandemie den Kurs von „so viel Freiheit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig“ verfolgen.

Haben Sie einen schönen Sonntag!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Deine Mutter und die Feuerwehr – sie haben mehr gemeinsam, als du denkst! 😉
Zeit für ein großes Dankeschön zum #Muttertag!

(gefällt mir = Alles Liebe zum Muttertag)

Muttertag

Danke auch an die freiwillige-feuerwehr.nrw für die Überlassung des Bildes !

112 Newsletter vom 08. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser, 

wie immer darf ich auch diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Freitag, 10:00 Uhr, haben wir 44.295 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 231 mehr oder + 0,5 Prozent.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 37.050 Personen, das sind 630 mehr als gestern (+ 1,7 Prozent). Aktuell in Bayern an COVID-19 erkrankt sind 5.510 Personen.

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.134 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 63 oder insgesamt + 3,0 Prozent mehr.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, liegt nach den Berechnungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern bei einen Wert von R=0,71.

Nicht zuletzt nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), die am Mittwoch gemeinsam mit der Bundeskanzlerin getagt hatte, liegt ein besonderes Augenmerk der öffentlichen Wahrnehmung auf der sog. „Sieben-Tage-Inzidenz-Rate 50“. Diese liegt vor, wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten innerhalb von 7 Tagen kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen sind.

Tagesaktuell ist der höchste Wert in Bayern für den Landkreis Traunstein zu verzeichnen, wo für diesen Parameter 34,5 Neuinfektionen zu verzeichnen sind. Es folgen die Stadt Straubing mit 33,5 und der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit 31,0. Am Ende der bayerischen Top Ten stehen die Stadt Weiden i.d.Opf. mit 23,5 und der Landkreis Straubing-Bogen mit 21,9 statistischen Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Insoweit können aktuell alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte einen passablen Abstand auf die Grenzmarke 50 vorweisen. Man darf sich aber nicht täuschen lassen. Ein massiver Infektionsherd in einer größeren Einrichtung der Altenpflege, einem Klinikum oder einem Großbetrieb und die Lage stellt sich von einem Tag auf den anderen gänzlich anders dar.

Insgesamt weisen damit die wesentlichen Kennzahlen zur Corona-Pandemie weiterhin eine gute Entwicklung aus. Deshalb konnte der Ministerrat am vergangenen Dienstag angesichts dieser sich stabil zeigenden Infektionslage eine Reihe weiterer Lockerungen auf den Weg bringen. Soweit einzelne Aspekte wie insbesondere der Wechsel vom Prinzip der Ausgangsbeschränkung hin zum Prinzip der Kontaktbeschränkung im öffentlichen und privaten Raum nicht ohnehin schon in Kraft sind, werden weitere Regelungen am morgigen Samstag sowie am kommenden Montag wirksam werden. Ich hatte Sie darüber im Detail bereits informiert.

Daneben hatte sich am vergangenen Mittwoch die MPK gemeinsam mit der Bundeskanzlerin zum weiteren Vorgehen bei der Bekämpfung der Pandemie beraten. Nahezu alle von den Regierungschefinnen und Regierungschefs getroffenen Lockerungs- und Kompensationsmaßnahmen hat die in Bayern geltende Regelungs- und Beschlusslage bereits abgedeckt. Eine Ausnahme bildete allerdings die Frage, mit wie vielen „fremden“ Personen sich die Angehörigen eines Hausstandes treffen dürfen. Seit Mittwoch waren für die Angehörigen eines Hausstands Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum mit Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie – also Urgroßeltern, Großeltern, Eltern, Kinder –, Geschwistern sowie einer weiteren hausstandsfremden Person erlaubt. Oder – ganz praktisch gesprochen: Neben den Angehörigen eines Hausstands und den „nahen Angehörigen“ war nur eine nicht zum Hausstand gehörende Person erlaubt, etwa ein Nachbar / eine Nachbarin, eine Freundin / ein Freund, eine Arbeitskollegin / ein Arbeitskollege.

Seit heute gilt nun entsprechend der Beschlusslage der MPK eine Regelung, die den begünstigten Personenkreis erweitert: An die Stelle der „weiteren Person“ treten die „Angehörigen eines weiteren Hausstands“. Unverändert geblieben ist die Aufzählung der „nahen Angehörigen“. Dies bedeutet im Kern, dass sich mit Ihnen und den Angehörigen Ihres Hausstands sowie den beschriebenen „nahen Angehörigen“ nun auch, um im obigen Beispiel zu bleiben, der Nachbar und die Nachbarin und auch die mit diesen in einer Wohnung lebenden Kinder treffen dürfen. Wohlgemerkt: Es geht um Zusammenkünfte mit EINEM weiteren Hausstand, gleichzeitige Treffen mit weiteren Hausständen sind nicht möglich, zeitlich versetzt aber schon. Insgesamt soll aber keine Situation entstehen, bei der sich privilegierte Kommunikationspartner gleichsam die sprichwörtliche Klinke in die Hand geben, denn das würde den mit allen Regelungen verfolgten Infektionsschutzgedanken ad absurdum führen.

Nach und nach verstärken sich die öffentlichen Diskussionen, wie es mit den temporären Grenzkontrollen vor allem an der deutsch-österreichischen Grenze weitergehen soll. In dieser Diskussion geht einiges durcheinander, deshalb erlaube ich mir an dieser Stelle einige Erläuterungen.

Fakt ist zunächst, dass das Bundesinnenministerium schon seit Längerem für die deutsch-österreichische Grenze grenzpolizeiliche Personenkontrollen angeordnet hat. Diese dienen der Bekämpfung der internationalen Kriminalität und der illegalen Migration. Diese Maßnahme – ihrer Rechtsnatur nach eine nach EU-Recht temporär wiedereingeführte Personenkontrolle an einer Schengen-Binnengrenze – ist bis zum 11. November 2020 angeordnet. Daran kann und darf sich unter anderem wegen der unklaren Lage an der griechisch-türkischen Grenze, einer unübersichtlichen Migrationslage auf dem Westbalkan sowie nach wie vor nicht ausreichender Kontrollstandards an vielen Abschnitten der Schengen- bzw. EU-Außengrenzen nichts ändern. Diese Kontrollen werden an den drei Autobahngrenzübergängen bei Passau/Suben, Walserberg/Salzburg und Kiefersfelden/Kufstein sowie vielen Bundes- und Staatsstraßen vollzogen.

Hiervon zu unterscheiden sind die pandemiebezogenen Grenzkontrollen u.a. an der Schengen-Grenze zu Österreich. Auch diese Maßnahme ist dem Grunde nach eine temporär wiedereingeführte Kontrolle an einer Schengen-Binnengrenze nach EU-Recht, die sich jedoch aus einem anderem Sachverhalt heraus begründet als bei der erstgenannten Variante.

Die pandemiebezogene Variante dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Deutschland, deren wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsschutz einschließlich der Seuchenbekämpfung ist. Das hat Auswirkungen in der Kontrollpraxis. So trifft diese Kontrolle, einschließlich der darauf fußenden Zurückweisungen und dies im Unterschied zur Bekämpfung der illegalen Migration und Kriminalität nicht etwa zu aller erst Drittstaatsangehörige, sondern vor allem EU-Bürger. Und deshalb bezieht sich diese Kontrolle auch nicht auf einzelne, für Schleusungsrouten besonders relevante Grenzübergänge, sondern im Grundsatz auf alle Grenzübergangstellen. Denn eine infektiologische Gefahr hat nichts mit der Nationalität der einreisenden Person zu tun, sondern allein mit dem Umstand, dass das Virus auch über abgelegene Grenzabschnitte hereingetragen werden kann.

Weiterhin darf ich ausdrücklich herausstellen, dass keiner der beiden Kontrollmechanismen eine Grenzschließung darstellt. Die Grenze zu Österreich war zu keinem Zeitpunkt geschlossen, sie war für Berufspendler und andere relevante Gruppen zu jeder Zeit passierbar – wenn auch nur unter Bedingungen. Und nur am Rande sei angemerkt, dass der Waren- und Güterverkehr zu jeder Zeit ungehindert gelaufen ist und weiterhin ungehindert läuft.  

Die aktuelle Debatte kann sich also nur um die pandemisch begründeten Grenzkontrollen drehen. Diese sind seitens Deutschlands bis zum 15. Mai 2020 angeordnet. Für Österreich hat die Regierung in Wien entschieden, die Kontrollen gegenüber Deutschland zunächst bis zum 31. Mai fortzuführen.

Ich sehe auf absehbare Zeit keine Möglichkeit, auf die epidemiologisch begründeten Grenzkontrollen zu verzichten. Dafür ist die Pandemielage noch viel zu relevant und das COVID-Virus noch viel zu gefährlich. Deshalb ist auch der Vollzug der Quarantäneverordnung nicht verzichtbar, der seinerseits ohne eine grenzpolizeiliche Einreisekontrolle keinen Sinn machen würde.

Dass eine Rückkehr zur Schengen-Normalität derzeit ausscheidet, bedeutet jedoch kein Verbot, über punktuell sinnvolle Verbesserungen nachzudenken und diese zu realisieren. So habe ich in den letzten Wochen mit Erfolg beim Bund auf praktikable Lösungen für das „Kleine deutsche Eck“ im Raum Freilassing/Salzburg und die Enklaven im vorarlberger Kleinwalsertal sowie Jungholz und Hinterriss in Tirol hingewirkt. Des Weiteren sind wir in Abstimmung mit der Bundespolizei dabei, kleine Grenzübergänge, die in der ersten Kontrollphase gesperrt und hierfür baulich unpassierbar gemacht wurden, wieder passierbar zu machen und so einen polizeilich kontrollierten grenzüberschreitenden Personenverkehr zu ermöglichen. Hier geht es vor allem darum, dass Landwirte ihre jeweils auf der anderen Grenzseite liegenden Felder bestellen können, die für die Borkenkäferbekämpfung essentielle Holzabfuhr aus den grenzanliegenden Waldgebieten vereinfacht wird, für die örtliche Bevölkerung weite Umwege zur nächsten größeren Ortschaft bzw. zur Arbeit entfallen oder dass örtliche Kooperationen grenzanliegender Gemeinden wieder in Gang kommen. Nachdem heute bereits ein Grenzübergang im Bereich Schwaben und einer in niederbayerischen Landen geöffnet wurden, bin ich guter Dinge, dass wir im Laufe der nächsten Woche Ähnliches für ca. ein Dutzend weiterer Grenzübergangstellen realisieren können.

Das sind kleine, aber wichtige Schritte hin zu einer hoffentlich bald wiederkehrenden Lebenswirklichkeit. Bis es aber wieder so weit ist, werden wir noch einige Zwischenschritte gerade für den kleinen Grenzverkehr machen müssen.

Abschließend noch ein kurzer Hinweis zum kommenden Wochenende: am Sonntag ist Muttertag. Wie jedes Jahr hat das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auch heuer wieder per Allgemeinverfügung geregelt, dass abweichend vom generellen sonntäglichen Verkaufsverbot Blumenläden zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr öffnen dürfen. Alle, die also der Mama oder der Oma mit einem Blumengruß ihre Zuneigung zeigen wollen, ist dies auch in Zeiten der Corona-Pandemie möglich. Das ist eine schöne, ja menschliche Geste und gerade für diejenigen Seniorinnen und Senioren von höchster Bedeutung, die in Alten- und Pflegeheimen leben und die nach Quarantäne und Betretungsverboten dem lange und schmerzlich vermissten Besuch lieber Menschen entgegenfiebern. Aber bei allem Verständnis muss auch hier gelten: Sicherheit geht vor, deshalb bitte unbedingt alle vorgeschriebenen Infektionsschutzstandards einhalten!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Die Leiterin des Diözesanbüro Gabriele Flügel dankt dem Beschaffungs- und Verteilzentrum im Namen aller katholischen Pfarreien im Landkreis Aschaffenburg sehr herzlich für die schnelle Anweisung und die Koordinierung der Schutzmittel sowie die reibungslose Auslieferung über die Feuerwehren. Wie die positiven Rückmeldungen aus den Pfarreien ihr bestätigt haben,  ist dank so vieler UnterstützerInnen alles optimal abgelaufen.

112 Newsletter vom 7. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie immer leite ich auch diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern ein: Stand heute, Donnerstag, 10:00 Uhr, haben wir in Bayern 44.064 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind + 257 im Vergleich zum Vortag oder + 0,6 Prozent.

Wieder genesen sind laut LGL rund 36.420 Personen, das sind 620 mehr als gestern (+ 1,7 Prozent). Setzt man diesen Wert in Beziehung zu den Neuinfektionen (+ 257), dann liegt die Zahl der Genesenen um den Faktor 2,4 über dem Wert für die Neuinfektionen. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind in Bayern mittlerweile 2.071 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 28 oder insgesamt + 1,4 Prozent mehr.

Aktuell an Corona erkrankt sind derzeit ca. 5573. Diese Zahl geht damit weiter nach unten – allein im Vergleich zu gestern sind es 391 aktiv Erkrankte weniger. Im Moment sind 1.291 COVID-19-Patienten hospitalisiert. Von diesen liegen 1.310 auf einer Normalstation, nur mehr 481 befinden sich auf einer Intensivstation. Letztere differenzieren sich nach einer Behandlung im Intensivbett mit Beatmungsgerät. Das trifft auf 428 Fälle zu; wohingegen 53 Patienten im Intensivbett ohne Beatmungsgerät behandelt werden.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, liegt nach den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts bei R=0,71. Dieser Wert ist im Vergleich zu den zurückliegenden Tagen stabil.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nach wie vor der Aufgabenbereich Material, Logistik und Transport von herausragender Bedeutung. Hier kann ich von der Führungsgruppe Katastrophenschutz Bayern (FüGK) ausgesprochen positive Ergebnisse berichten:

Zum einen feierte die FüGK am letzten Montag ihren 50. „Geburts-Tag“ und hat seither durch das gemeinsame Zusammenwirken mit dem Gesundheitsministerium, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und zahlreichen Stellen des Landes und des Bundes enorm viel vorangebracht. Zum anderen ist es ihr auch gelungen, das in der Gesundheitsverwaltung seit jeher zur Beschaffung medizinischer Geräte und Ausstattungsgegenstände vorhandene Know-how so mit unterstützendem Personal und logistischer Kompetenz zu unterfüttern, dass man gemeinsam der besonderen Herausforderungen dieses in der Bundesrepublik beispiellosen pandemischen Geschehens Herr werden konnte.

Kernelemente sind hierbei ein zentrales Beschaffungs- und ein zentrales Verteilmanagement. Der Markt für nahezu alles, was in der Anfangsphase der Pandemie in Deutschland an Schutzausstattung gebraucht wurde, war von einer völlig überbordenden Nachfrage geprägt. OP-, FFP2- und FFP3-Masken, Schutzkittel, -handschuhe, und -brillen sowie vor allem Desinfektionsmittel und Beatmungsgeräte waren nicht mehr zu bekommen. Die jeweiligen Märkte waren völlig leergefegt.

Dazu kam ein teilweise irrationales Einkaufverhalten auf Nachfrageseite. Wenn tatsächlich mal Material am Weltmarkt vorhanden war, haben die gerade am Zug befindlichen Akteure gleichsam hamsternd alles aufgekauft, was nicht niet- und nagelfest war. Teilweise wurden geradezu irrwitzige Preise gefordert und vielfach auch bezahlt. Für OP-Masken, im Grunde ein Cent-Artikel, waren teilweise mehrere Euro aufgerufen – pro Stück wohlgemerkt.

Der völlig überhitzte Markt hat natürlich auch sehr schnell Ganoven aller Art wie das sprichwörtliche Licht die Motten angezogen. Damit wurde das Beschaffungsgeschehen noch unübersichtlicher, als es ohnehin durch die überbordende Nachfrage wurde und das war alles in seinen Abläufen sehr weit weg von dem, was die Beschaffung in Normalzeiten ausmacht.

Wir haben auf diese schwierige Lage kurzfristig mit der Gründung einer Unterstützungseinheit Beschaffung reagiert. Sie ist bei der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried angesiedelt und setzt sich in ungefähr gleicher Zahl aus technisch und kaufmännisch qualifizierten Ehrenamtlichen des THW und aus im Beschaffungswesen der Bayerischen Polizei tätigen Verwaltungs- und Vollzugsbeamten zusammen. Auch Bedienstete der Feuerwehrschule helfen, insbesondere durch die Bereitstellung gebündelter Informationen und der für ein stabsmäßiges Arbeiten nötigen Infrastruktur mit. Fallweise treten Spezialisten der Messe München hinzu, die über belastbare internationale Kontakte vor allem in den asiatischen Raum verfügen. Die Stelle steht in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums. Ihr gehören insgesamt knapp 30 Beschäftigte an. Die Leitung obliegt einem sehr erfahrenen höheren Führungsbeamten der Bayerischen Polizei.

Die Unterstützungseinheit filtert aus der Flut der Zuschriften – es sind permanent zwischen 500 und 600 Vorgänge in Bearbeitung – die von seriösen Anbietern zu angemessenen preislichen Vorstellungen abgegebenen Angebote heraus und bereitet die annahmefähigen Vorgänge bis zur Entscheidungsreife vor. Die rechtlich verbindliche Bestellung geben dann entweder das LGL oder das Gesundheitsministerium ab.

Gerade dieses konzertierte Vorgehen von Beschaffern und den Entscheidern/Bestellern hat zu einer außerordentlichen Steigerung der Effizienz im Umgang bei einem zunächst kaum mehr zu durchdringenden Marktgeschehen geführt. Diese zentrale Beschaffung hat die Versorgung in Bayern mit vormals vielfach extrem knapper Schutzausstattung deutlich entspannt.

Auch Desinfektionsmittel sind mittlerweile flächendeckend so auskömmlich vorhanden, dass die Beendigung der zentralen Beschaffung ins Auge gefasst werden kann. Der Einkauf wurde bereits reduziert, nachdem die weit überwiegende Zahl der Kreisverwaltungsbehörden mittlerweile genügend Vorräte hat.

Bei OP- und FFP2-Masken konnten mittlerweile so große Mengen beschafft werden, dass die Lagerbestände eine logistische Reichweite von 11 bis 13 Wochen haben. Hier sind wir somit ebenfalls auf der sicheren Seite.

Schwieriger verhält es sich mit Einweghandschuhen. Diese sind nach wie vor in guter Qualität und zu akzeptablen Preisen nicht ganz leicht zu beschaffen, sodass wir hier über Bestände für den Bedarf von etwa vier Wochen verfügen.

Als nach wie vor angespannt zu bezeichnen ist hingegen die Beschaffungslage bei FFP3-Masken, Schutzkitteln, Schutzanzügen und Schutzbrillen. Diesbezüglich haben wir aktuell nur genügend Vorräte für ein paar Tage.

Diese enormen Mengen an Material zu beschaffen ist das eine. Es in die Fläche zu den Landratsämtern bzw. Verwaltungen der kreisfreien Städte und den dort angesiedelten 96 Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) zu bringen, ist das andere. Dort wiederum kann es anschließend an die Bedarfsträger –  Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Ärzte und viele mehr – verteilt werden.

Diese logistische Herausforderung meistert der Landesverband Bayern des Technischen Hilfswerks von Beginn an mustergültig. Er managt seit vielen Wochen das in der Nähe von München befindliche Zentrallager, über das sämtliche für Bayern bestimmte Lieferungen an Schutzausrüstung eingehen. Zunächst überprüfen dort Mitarbeiter des LGL die Qualität der Ware. Das THW erledigt die Erfassung des Bestandes, die Kommissionierung und sodann den Transport in die Fläche. Für das Lagermanagement sind täglich rund 40 Helferinnen und Helfer vor Ort. Weitere ehrenamtliche Einsatzkräfte aus ganz Bayern kommen an den sogenannten „Transporttagen“ mit eigenen LKWs dazu. Um all diese Aufgaben zu erfüllen, hat das THW täglich bis zu 350 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz. Den bis dato volumenmäßig größten Flächentransport hat es Anfang dieser Woche abgewickelt: Binnen eines Tages wurden gut 900 Palletten verladen und zu den Empfängern verbracht. Diese erhielten insgesamt mehr als 10 Millionen OP-Masken, 1,4 Millionen FFP2-Masken, 40.000 Liter Desinfektionsmittel und größere Mengen Schutzanzüge und Schutzkittel.

Jenseits solcher Großtransporte hilft das THW aber auch, wenn etwa aus unvorhersehbaren Umständen kurzfristig in einer Klinik oder einem Pflegeheim ein akuter Mangel an einer Ressource auftritt. So hatten wir an einigen Hotspots immer wieder den Fall, dass Kliniken binnen weniger Stunden mit einer derart großen Anzahl an neu infizierten Patienten konfrontiert waren und deshalb alles verfügbare Personal aus der Freizeit holen mussten, dass in kurzer Frist einzelne Schutzmittel bedenklich knapp wurden. In solchen Fällen fährt kurzfristig ein Kleintransporter des THW von München aus los, um z. B. einige hundert Schutzmasken auszuliefern. Das verschafft dem unter Druck geratenen Bedarfsträger genügend Zeit, um sich auf regulärem Wege wieder zu versorgen und die Bestände aufzufüllen.

Gemeinsam bringen wir was weiter!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister