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112 Newsletter vom 28. März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Stand heute 10:00 Uhr haben wir in Bayern 11.862 Corona-Infektionen (+ 1.669 im Vergleich zum Vortag) zu verzeichnen und weitere 26 Corona-Tote zu beklagen, sodass sich deren Gesamtzahl auf 85 erhöht hat. Die Anzahl der amtlich ausgewiesenen Genesenen liegt aktuell bei 850. Auch wenn also der Trend bei den Neuinfektionen ungebrochen nach oben zeigt, täglich auch in Bayern Menschen am Corona-Virus sterben und die Lage somit unverändert sehr ernst ist, so sendet die Zahl der wieder gesund gewordenen Patienten eine tröstliche Botschaft. Die Masse der Erkrankten zeigt keine oder lediglich milde Symptome und die allermeisten werden wieder gesund.

Und dennoch. Nach allem, was ich höre und was die Fachleute sagen, befinden wir uns derzeit in der Phase der Ruhe vor dem Sturm. Einen gewissen Eindruck davon, was uns im Sturm noch blühen könnte, habe ich mir gestern bei einem Besuch des Klinikums Weiden/Opf. verschaffen können. Ich bin als Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz Bayern (FüGK Bayern) dorthin gefahren, nachdem immer deutlicher wurde, dass das schon seit einigen Tagen stark zunehmende Infektionsgeschehen und vor allem das sprunghaft verstärkte Auftreten schwerer Krankheitsfälle das Gesundheitssystem der nördlichen Oberpfalz langsam an seine Leistungsgrenze heranführt.

In der nördlichen Oberpfalz bereitet man sich derzeit darauf vor, erstmals im Zuge der Corona-Krise Schwerkranke in andere Regionen zu verlegen, weil vor Ort die Behandlungskapazitäten und vor allem die Beatmungsplätze nicht mehr ausreichen, um alle beatmungspflichtigen Patienten bestmöglich zu versorgen.  

Was ich am Klinikum Weiden gesehen habe und was mir die Ärzte dort geschildert haben, hat mich sehr beeindruckt und auch nachdenklich gemacht. Gesehen habe ich ein enormes Engagement des ärztlichen und pflegenden Personals, dem man anmerkt, mit welchem Elan um die Gesundheit und das Leben eines jeden Patienten gekämpft wird und wie kräftezehrend dieser Kampf ist.

Nachdenklich gemacht haben mich die Schilderungen individueller Krankheitsverläufe. Diese sind oft davon geprägt, dass das Virus unter ungünstigen Umständen den Gesundheitszustand eines Patienten innerhalb weniger Stunden von einem vergleichsweise stabilen Zustand an den Rand des Todes bringen kann. Das gilt längst nicht nur für alte und ohnehin schwache oder kranke Menschen, sondern auch für jüngere, vor allem, wenn diese Raucher waren bzw. sind.

Die Ärzte berichten von bis dato unbekannten Krankheitsbildern und physiologischen Auffälligkeiten, die in den zu beobachtenden Abläufen bisher in keinem medizinischen Lehrbuch beschrieben sind. Allem Anschein nach wird es besonders gefährlich, wenn der untere Teil der Lungenflügel betroffen ist. Insoweit betritt die Medizin gerade Neuland und versucht auch unter Nutzung modernster Technik wie Kernspin- oder Computertomographie dieses möglichst schnell zum Wohle der Patienten zu ergründen. Denn in den meisten Fällen kann geholfen werden, wenn rechtzeitig das Richtige getan, vor allem, wenn optimal beatmet wird. Ich kann nur immer wieder meinen tiefen Respekt vor denen bekunden, die sich in dieser schwierigen Lage für Leben und Gesundheit anderer aufopfern.

Diese Beschreibungen zeigen mir aber auch einmal mehr, wie trügerisch die Ruhe dort ist, wo das Virus derzeit noch selten auftritt. In den Kliniken, wie in den Gesundheitsbehörden und den örtlichen FüGKen tut man gut daran, sich immer wieder zu vergegenwärtigen, dass die eigentlichen Herausforderungen erst noch kommen und es schon jetzt an der Zeit ist, diesen ins Auge zu sehen.

Mit einer gewissen Besorgnis habe ich dem Ausflugsgeschehen für den heutigen Samstag entgegensehen. In ganz Bayern war bestes Wetter und natürlich zieht es die Menschen nach einer Woche Ausgangsbeschränkung an die frische Luft. Das soll auch niemandem verwehrt werden, im Gegenteil. Es geht vielmehr darum, auch am Wochenende, wenn viele Menschen frei haben, zu verhindern, dass sich an den bekannten touristischen Ballungszentren so viele Menschen zusammenfinden, dass diese dicht an dicht stehen, in engen Reihen gehen oder in Gruppen lagern. Und es geht um die Helferinnen und Helfer, die bei der Bergwacht, dem Rettungsdienst oder bei der Pannenhilfe sich dann in Gefahr begeben müssen, wenn Menschen, die meinten, um ihres persönlichen Vorteils willen doch in die Berge gehen oder als Motorradfahrer hunderte Kilometer durch die Gegend fahren zu müssen, dabei verunglücken. Und es geht darum, die Ausflügler und die Einheimischen selbst vor einer Ansteckung zu schützen, denn gerade in Südbayern ist derzeit das Infektionsgeschehen besonders massiv. Das gilt nicht zuletzt für die besonders beliebten Ausflugsregionen Miesbach und Rosenheim. Deshalb haben wir vor allem gestern intensiv über die Medien davor gewarnt, das gewohnte Ausflugsverhalten zu praktizieren, und haben empfohlen, den Spaziergang an der frischen Luft möglichst im heimischen Umfeld zu machen. Und die Ankündigung, dass die Polizei gerade im Zulauf zu touristischen Hotspots intensiv kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden wird, sollte nicht bedrohlich wirken, sondern die nötige Transparenz dafür schaffen, dass es uns auch im Wochenendgeschehen sehr ernst ist mit der Durchsetzung der Ausgangsbeschränkung.

Ich bin froh, dass sich der überwiegende Teil der Bayerinnen und Bayern am heutigen Samstag ausgesprochen vernünftig verhalten hat. Nach einem ersten Lageüberblick, den mir die Polizei heute vorgelegt hat, bewegte sich das Ausflugsgeschehen in ganz Nord- und Ostbayern sowie an den Hauptausflugsgebieten der Münchner wie dem Tegernseer Tal, dem Chiemgau, dem Berchtesgadener Land und am Bodensee unter dem vor der Corona-Krise üblichen Maß. Demgegenüber mussten in den Bereichen Bad Tölz/Kochelsee und Garmisch-Partenkirchen/Werdenfelser Land Wanderparkplätze gesperrt werden, nachdem erkennbar zu viele Auswärtige, vor allem Münchner, angereist waren.  Die Feststellungen dieses Wochenendes wird die Polizei auswerten und den Kräfteansatz evaluieren. Beides wird die Grundlage der Einsatzplanung für das kommende Wochenende bilden.

Weitgehend unauffällig zeigt sich das Verkehrsgeschehen auf der Autobahn München-Salzburg und an den Grenzübergängen zu Österreich.  Der Güterverkehr rollt zügig und passiert die Grenzkontrollstellen ohne nennenswerte Staus. Die Versorgungssicherheit ist somit weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Und damit dies auch so bleibt, habe ich die zunächst bis morgen befristete Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen vorsorglich bis einschließlich 19. April, den Sonntag nach Ostern, verlängert.

Auf den Straßen Bayerns unterwegs sein werden auch an diesem Wochenende wieder Transporte mit dringend benötigter Schutzausrüstung wie Mundschutz und Atemmasken verschiedener Schutzklassen, Schutzkittel und Desinfektionsmittel. Noch heute erwarten wir eine größere Lieferung mit Schutzmasken, die auf dem Luftweg ankommt und dann umgehend zur weiteren Kommissionierung in das vom THW betriebene Zentrallager für Bayern gebracht wird. Die Unterverteilung in alle Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns erfolgt übrigens nach einem vordefinierten Verteilungsschlüssel, der u.a. die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft berücksichtigt. Organisiert und durchgeführt wird die Auslieferung an die Bedarfsträger durch die nach der Ausrufung des Katastrophenfalles bei allen Landratsämtern und den Verwaltungen der Kreisfreien Städte aufgerufenen und rund um die Uhr besetzten Führungsgruppen Katastrophenschutz. Vorrangige Bedarfsträger sind Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe u. ä., Hospize, Altenheime, ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte soweit eine ausreichende Belieferung über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht erfolgt und der öffentliche Gesundheitsdienst, namentlich die Gesundheitsämter.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Das Schnelle Einsatzflugzeug (SEF) steht ab dem 02.04.2020 wie jedes Jahr auf dem Flugplatz Giebelstadt in der Zeit von 08.00 Uhr bis Sonnenuntergang auf Anforderung hin zur Verfügung (Vorlaufzeit: 20 Minuten). Die Anforderung ist an die Integrierte Leitstelle Würzburg (Tel.: 0931 / 51919) zu richten. Es dient insbesondere der Erkundung unklarer Meldungen von Flächen- und Waldbränden und der Führung der mit der Bekämpfung dieser Brände beauftragten Einheiten. Es steht überdies auch für Erkundungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsaufgaben aller BOS auf Anforderung zur Verfügung. Das SEF trägt den Funkrufnamen "Kater Unterfranken 15/5" und ist im Digitalfunk auf der Gruppe Katastrophenschutz Unterfranken (KATS_UFR) zu erreichen.

Da die Einsatztätigkeiten der Feuerwehr im Katastrophenschutzeinsatz Corona zunehmen, haben wir heute mit Integrierten Leitstelle die Abwicklung der Einsätze/Tätigkeiten besprochen.

Es wurde jetzt in ELDIS für den Landkreis Aschaffenburg ein Einsatz für den Katastrophenfall Corona angelegt. Alle Feuerwehren, die im Zusammenhang mit Corona Tätigkeiten mit Einsatzfahrzeugen durchführen, lassen sich auf den Einsatz „Corona“ buchen.

Beispielhafter Ablauf

Sprechwunsch ILS mit Staus 5

ILS schickt J

Zubuchung zum Einsatz „Corona“ anfordern

Anmeldung mit Status 3

Einsatzstelle an mit Status 4 (wer Kurierfahrten u. ä. durchführt, geht nach dem Status 3 schon im Gerätehaus sofort auch in Status 4)

Rückfahrt mit Status 1 (wer Kurierfahrten, Erkundungsfahrten u. ä. durchführt, geht erst am Gerätehaus in den Status 1 und dann)

abschließend, Fahrzeug ist im Gerätehaus in Status 2

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ostheimer, KBR

112 Newsletter vom 27. März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

ein letztes Mal möchte ich Sie auf diesem Wege zu den Kommunal-Stichwahlen 2020 informieren und darf noch einmal dazu die wichtigsten Kernbotschaften zusammenfassen. Die rücklaufenden Wahlbriefe sind epidemiologisch sicher. Auch wenn ein Wähler Träger von Corona-Viren sein sollte und diese tatsächlich auf die Wahlunterlagen geraten sein sollten, dann können Viren dort nach der Meinung maßgeblicher Experten nur sehr kurze Zeit überleben. Die Rede ist von höchstens einer Stunde. In den Auszählbereichen achten die Wahlvorstände auf genügend Abstand zwischen den handelnden Personen und sinnvolle Transportabläufe. Beispielhaft sind diese dargestellt in unserem Erklärvideo, das Sie hier anklicken können.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief mit der Post schicken wollen, so können Sie diesen bis morgen, Samstag, 18:00 Uhr, in einen der in Bayern aufgestellten Briefkästen der Deutschen Post AG einwerfen. Ihre Stimme kommt dann in jedem Fall rechtzeitig beim Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt an. Nach Samstag, 18:00 Uhr, bis Sonntag, 18:00 Uhr können Sie nur noch über die amtlichen Briefkästen am Gebäude Ihrer Gemeindeverwaltung oder den in einigen Städten aufgestellten amtlichen Sonderbriefkästen wählen. Und natürlich ist der Gang zum amtlichen Briefkasten oder einem der Deutschen Post auch unter den Bedingungen der vorläufigen Ausgangsbeschränkungen ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen.

Schon an dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei allen haupt- und ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, aber auch bei allen Wählerinnen und Wählern bedanken, dass sie, jeder an seinem Platz, auch in diesen schweren Zeiten die für unsere freiheitliche Staatsordnung essentielle repräsentative Demokratie bewusst mit Leben erfüllen.

Stand heute 10:00 Uhr haben wir in Bayern 10.180 Corona-Infektionen (+ 1.338 im Vergleich zum Vortag) zu verzeichnen und weitere 7 Corona-Tote zu beklagen, sodass sich deren Gesamtzahl auf 59 erhöht hat. Die Anzahl der amtlich ausgewiesenen Genesenen liegt aktuell bei 646.

Vor uns liegt ein Wochenende, das in den meisten Regionen Bayerns herrliches Frühlingswetter bringen wird. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass es gerade nach einer Woche Ausgangsbeschränkung besonders „juckt“, den unbedingt fälligen Spaziergang nicht im unmittelbaren Umgriff der eigenen Wohnung, sondern in einer der landschaftlich besonders reizvollen Ausflugsregionen Bayerns zu machen.

Aber lassen Sie sich nicht von dem schönen Wetter und der Sonne blenden! Die Corona-Ansteckungsgefahr ist nach wie vor extrem hoch, wie die oben genannten Zahlen und der Blick gerade in die südbayerischen Kliniken belegen. Es ist unter allen Umständen zu vermeiden, dass sich größere Menschenansammlungen bilden. Diese sind aber zwangsläufig, wenn sich halb München in Richtung Gebirge und Voralpenseen aufmacht, halb Nürnberg an die mittelfränkische Seenplatte strömt, oder einfach zu viele Menschen andernorts ihre vertrauten örtlichen Naherholungsgebiete aufsuchen. Ich kann daher nur an alle nochmals eindringlich appellieren, vernünftig zu bleiben. Denn andernfalls setzen sie nicht nur sich selbst einem erhöhten Ansteckungsrisiko aus und gefährden die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie, sie bringen auch Helfer in Gefahr. Etwa die Bergwachtleute, die bei einer Bergtour Verunglückte bergen und zu Tal bringen müssen. Oder Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Abschleppfahrer, die zu Verkehrsunfällen ausrücken müssen, die auf den Anfahrtstrecken passieren.

Damit wir auch in diesem Zusammenhang keine ungeordneten Verhältnisse bekommen, habe ich angeordnet, dass die Polizei schon die bekannten Zulaufstrecken wie etwa zum Tegernseer Tal intensiv kontrolliert. In den Zielregionen werden wir ebenfalls die Polizeipräsenz deutlich verstärken. In den Bergwandergebieten werden Angehörige des Alpinzugs der Bayerischen Polizei auf Streife gehen. Zur Überwachung der Lage aus der Luft werden Polizeihubschrauber zum Einsatz kommen.

Ich bin hoffnungsvoll, dass die Menschen vernünftig sind und es nicht darauf ankommen lassen, mit der Polizei und dem heute vom Gesundheitsministerium erlassenen Bußgeldkatalog unangenehme Bekanntschaft zu machen. Den Bußgeldkatalog finden Sie hier, er sieht Bußgelder zwischen 150 und 5.000 Euro vor und nennt darüber hinaus Umstände, die einen Verstoß gegen die geltenden Beschränkungen sogar zu einer Straftat qualifizieren.

In meiner Hoffnung bestärkt mich auch das ZDF-Politbarometer von heute Früh. Hierfür hat die Forschungsgruppe Wahlen die Stimmungslage in Deutschland evaluiert. Demnach finden 75 Prozent der Befragten die bis dato staatlich ergriffenen Maßnahmen, auch wenn sie das Leben stark einschränken, gerade richtig. Für 20 Prozent müssten die Maßnahmen sogar noch härter ausfallen, nur vier Prozent halten sie für übertrieben.

Zu diesen vier Prozent zählen wahrscheinlich auch vermeintliche „Schlaufüchse“, auf die die Polizei heute bei ihrer Kontrolltätigkeit bereits in größerer Zahl getroffen ist. Zum einen meist jugendliche Sonnenanbeter, die in den Parks zu mehreren auf Picknickdecken liegen und behaupten, allesamt in einem gemeinsamen Hausstand zu leben. Eine Behauptung, die einer näheren Prüfung regelmäßig nicht standhält und den Betroffenen teuer zu stehen kommen wird, siehe die Ausführungen zum Bußgeldkatalog. Zum anderen Motorradfahrer, die offenbar von mehreren Motorradverbänden den Tipp erhalten haben, bei Kontrollen einfach einen Screenshot vom Internetauftritt meines Hauses vorzuzeigen, wonach Motorradfahren erlaubt sei. Diese Feststellung muss in ihrem Kontext verstanden werden. Motorradfahren ist erlaubt, wenn der Grund zur Benutzung des Motorrades ein triftiger ist. Also z.B. der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Bäcker. Motorradfahren als solches ist kein triftiger Grund.

Die gewiss schmerzlichen, aber zwingend notwendigen Einschränkungen des Lebens der Menschen in Bayern fußen rechtlich auf der vom Gesundheitsministerium erlassenen Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat in einer heute bekanntgewordenen Eilentscheidung einen gegen diese Verordnung gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Dieselben Kläger, die schon die inhaltlich gleichlautende Allgemeinverfügung verwaltungsgerichtlich angegriffen hatten, sind damit beim höchsten bayerischen Gericht mit ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung der Aufhebung der Verordnung gescheitert. Dies begründet der VerfGH mit der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten, die gegen die Eingriffe in die Rechte der von der Verordnung betroffenen abzuwägen waren. Nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts, das in der Hauptsache später entscheiden wird, überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung.    

In der täglichen Arbeit zur Bewältigung des Katastrophenfalles gibt es derzeit neben der Beschaffung dringend benötigter Ausrüstungsgegenstände wie Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Beatmungsgeräte einen weiteren zentralen Schwerpunkt: Den Ausbau der Klinikkapazitäten. Hierzu habe ich mir gestern am Beispiel des Uniklinikums Erlangen einen persönlichen Eindruck vom Stand der Vorbereitungen verschaffen können. Die Uniklinik Erlangen hat in den letzten zwei Wochen in erheblichem Maße Behandlungsräume umgewidmet und Intensivbetten mit Beatmungsstationen neu eingerichtet. Sie wird im Endausbau 200 Corona-Patienten intensivmedizinisch versorgen und beatmen können.

Dies ist aber nur mit ausreichend Personal darstellbar. Um dieses zu akquirieren geht man auch unkonventionelle Wege. So wird das voll ausgebildete Intensivpflegepersonal von insgesamt 120 Studenten der Humanmedizin unterstützt. Diese haben sich freiwillig gemeldet und werden nun intensiv für die unter ärztlicher Aufsicht erfolgende Bedienung der nach und nach ankommenden zusätzlichen Beatmungsgeräte geschult. Für diese enormen Anstrengungen bin ich der Uniklinik außerordentlich dankbar. Besonders freut mich die große Hilfsbereitschaft der Medizinstudenten. Von ähnlichen Kapazitätsausweitungen und anderer kreativer Maßnahmen zur Hebung stiller Reserven beim Personal höre ich aus ganz Bayern. Das alles ermutigt mich sehr, dass wir Zustände wie in Italien oder im Elsass verhindern können.

Gleichwohl müssen wir uns darauf einstellen, dass bei einem extremen Patientenaufkommen mit Regelkrankenhäusern verbundene Hilfskliniken in Betrieb genommen werden müssen. Hierfür erarbeiten das Gesundheitsministerium und mein Haus gerade ein Verteilungs-, Belegungs- und Ausstattungskonzept. Es braucht insbesondere eine bayernweite Betrachtung des Bedarfes und einer überregional abgestimmten Festlegung geeigneter Standorte und Gebäude. Es ist richtig, dass sich die Verantwortlichen vor Ort entsprechende Gedanken machen, die maßgeblichen Entscheidungen sind aber ausschließlich an medizinischen Notwendigkeiten und gerade nicht an lokalpolitischen Gesichtspunkten auszurichten.      

Allen, die am Wochenende frei haben, wünsche ich im Rahmen des Möglichen ein schönes Wochenende und gute Erholung. Denjenigen, die in Krankenhäusern, beim Rettungsdienst in den freiwilligen Hilfsorganisationen und bei der Bundeswehr im Dienste unser aller unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen, danke ich von Herzen für Ihr Tun!

Bleiben Sie geduldig!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Das Verteilerzentrum für Schutzausrüstung hat ab Montag (30.03.2020) neue Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 – 14:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

INFO LRA

112 Newsletter vom 26. März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Stand heute 10:00 Uhr haben wir in Bayern 8.842 Corona-Infektionen (+ 1.534 im Vergleich zum Vortag) und weitere 11 Corona-Tote zu verzeichnen, sodass sich deren Gesamtzahl auf 52 erhöht hat. Erstmals in der Reihe dieses Newsletters möchte ich Ihnen zur Infektionslage auch über statistische Lichtblicke berichten, nämlich die Zahl der Genesenen. Aktuell sind dies 439. Bei aller Zurückhaltung, die man dieser Zahl in puncto Genauigkeit entgegenbringen muss, weil diese Kategorie – im Unterschied zu den Ansteckungsfällen – keiner infektionsschutzrechtlichen Meldepflicht unterliegt und deshalb das Meldeverhalten unvollständig sein dürfte, so bringt diese Kategorie doch den tröstlichen Umstand in Erinnerung, dass der allergrößte Teil der Corona-Patienten nach etwa zwei Wochen genesen und nach Ansicht führender Virologen für mindestens 10 Jahre gegen Corona immun ist.

Ebenfalls positiv ist, dass die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung sowie die Allgemeinverfügung zu den Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie bei den Menschen in Bayern nach wie vor sehr große Akzeptanz finden. Die Polizei berichtet nur von vereinzelten Verstößen. Stand heute wurden etwa 22.500 Kontrollen von Personen, Gaststätten und Gewerbebetrieben durchgeführt. Hierbei wurden 1.050 Verstöße festgestellt. 570 Ordnungswidrigkeiten wurden zur Anzeige gebracht, weil im jeweiligen Einzelfall eine Belehrung oder eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld nicht ausreichend waren, um den Verstoß angemessen zu ahnden bzw. den Betroffenen zur Einsicht zu bringen.

Leider nehmen die Fälle zu, bei denen allem Anschein nach teils langjährig schwelende Nachbarschaftsstreitigkeiten in der Corona-Thematik ihre Fortsetzung finden. Meist lautet der Vorwurf, der andere erhalte unerlaubten Besuch, verlasse ohne triftigen Grund die Wohnung oder halte zu geringen Abstand. Natürlich entwickelt gerade im näheren persönlichen Umfeld die Sozialkontrolle eine erhebliche Hebelwirkung für die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen. Die Corona-Krise ist aber in ihrer Tragweite viel zu ernst und die polizeilichen Ressourcen sind gerade in der aktuellen Situation viel zu wertvoll, als dass sie für die Pflege persönlicher Animositäten und Feindschaften missbraucht werden dürften. Gerade in dieser schwierigen Zeit gilt umso mehr: Der Ton macht die Musik! Ich empfehle durchaus, Menschen, die z.B. den Mindestabstand in der Warteschlange nicht einhalten, hierauf anzusprechen. Dies sollte aber stets unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, in freundlichem Ton und idealerweise mit einem Augenzwinkern geschehen.

Die systematischen Personenkontrollen an den Grenzen zu Österreich waren zunächst für zehn Tage angeordnet und wären demnach heute ausgelaufen. Das Bundesinnenministerium hat heute entschieden, die Kontrollen, die an sieben Grenzübergängen zu unseren südlichen Nachbarn von der Bayerischen Grenzpolizei durchgeführt werden, bis auf Weiteres zu verlängern. Die erforderliche Notifizierung bei der EU-Kommission wird der Bund umgehend vornehmen.

Ein jahreszeitlich und im wahrsten Sinne des Wortes naturbedingt immer mehr Bedeutung gewinnendes Thema sind die Einreisemodalitäten für sog. Saisonarbeiter und Erntehelfer in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Dieser Personenkreis, der sich üblicherweise im Verlauf eines Sommerhalbjahres bundesweit auf ca. 250.000 Arbeitskräfte beläuft und weit überwiegend aus osteuropäischen Staaten stammt, ist schon wegen dieser quantitativen Dimensionen in die Überlegungen für eine wirksame Unterbrechung der Corona-Infektionsketten einzubeziehen. Deshalb hat das Bundesinnenministerium mit Wirkung zum 25. März 2020, 17:00 Uhr, Folgendes verfügt:

„Allen Saisonarbeitern/Erntehelfern, die aus Drittstaaten, aus Großbritannien oder aus EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden (Anm.: das sind Bulgarien, Kroatien und Rumänien) sowie aus Staaten, zu denen Deutschland Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt hat (Anm.: das sind aktuell Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und diesen gleichgestellt die Schweiz), nach Deutschland einreisen wollen, ist im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen die Einreise zu verweigern.“

Die Maßnahme gilt bis auf Weiteres. An Stelle der extra einreisenden Erntehelfer sollen nun verstärkt inländische Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, deren Arbeitgeber als Folge der Pandemie Kurzarbeit angemeldet haben. Des Weiteren ist daran gedacht, für derlei Hilfstätigkeiten bereits in Deutschland befindliche Asylbewerber anzuwerben, soweit sie im Rahmen ihrer aufenthaltsrechtlichen Duldung eine Beschäftigung ausüben dürfen.

Ausdrücklich hingewiesen sei auf einen weit verbreiteten Irrtum, wonach ausländische Pflegekräfte, die für eine befristete Zeit in Deutschland Aufgaben in der häuslichen Pflege übernehmen, den Regelungen für Saisonarbeitskräfte unterfallen würden. Dies ist nicht der Fall, dieser Personenkreis ist insoweit auch nicht von den jüngst angeordneten Einreiseverboten erfasst.

Die Tschechische Republik hat wegen der Corona-Krise bereits am 12. März 2020 für zunächst 30 Tage den Ausnahmezustand verhängt. In der Folge werden insbesondere die Grenzen zu Deutschland und Österreich streng kontrolliert. Der regelmäßige Bahn-, Schiffs- und Busverkehr von und nach Deutschland ist eingestellt. Im Zuge dieser Maßnahmen ist selbst für EU-Ausländer die Einreise nach Tschechien grundsätzlich untersagt. Eng begrenzte Ausnahmen gibt es nur für Berufspendler. Entsprechend den Hinweisen der Deutschen Botschaft Prag gilt für die wichtigsten Fallkonstellationen im Kern Folgendes: 

  • Pendler aus Deutschland oder Österreich, die die deutsch-tschechische oder österreichisch-tschechische Grenze in Richtung Tschechien zum Zwecke der Arbeitsausübung überschreiten: Dies ist nur in Abständen von mindestens 21 Tagen möglich, Pendlerbestätigung und Pendlerausweis sind als Nachweise vorzulegen. Für einen weiteren Grenzübertritt (insbesondere nach einer Rückkehr nach Deutschland oder Österreich erneute Wiedereinreise nach Tschechien) muss nachgewiesen werden, dass zunächst eine zweiwöchige Quarantäne absolviert wurde. Eine Unterschreitung des Mindestaufenthaltszeitraums ist möglich, führt aber zur Verwirkung des Pendlerstatus und somit aktuell zum Ausreise- oder Einreiseverbot. Die Mitnahme von Familienangehörigen ist gestattet, soweit das Familienverhältnis durch die Vorlage einer Geburts- bzw. Heiratsurkunde belegt werden kann.
  • Angehörige des Gesundheits- und Rettungswesens sowie der sozialen Dienste, die in Deutschland oder Österreich arbeiten, aber in Tschechien leben: Diese Personen dürfen bei Vorlage eines entsprechenden Beschäftigungsnachweises die Grenze auch weiterhin als Tagespendler überqueren.
  • Pendler aus Tschechien, die die tschechisch-deutsche oder tschechisch-österreichische Grenze in Richtung Deutschland oder Österreich zum Zwecke der Arbeitsausübung überschreiten: Dies ist nur in Abständen von mindestens 21 Tagen möglich, Pendlerbestätigung und Pendlerausweis sind als Nachweise vorzulegen. Im Falle, dass der Arbeitsplatz in Deutschland mehr als 100 km von der deutsch-tschechischen Staatsgrenze entfernt liegt, muss der Grenzübertritt zwingend über bestimmte Grenzübergänge erfolgen. Im Übrigen gelten die oben beschriebenen Regelungen für Personen, die in der Gegenrichtung pendeln, entsprechend.

Bleiben Sie besonnen!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Wir bitten alle Feuerwehren beim Versand von E-Mails an die Pressestelle der Kreisbrandinspektion folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

JUGENDFEUERWEHR Landkreis Aschaffenburg

Freiwilliges Soziales Jahr bei der FEUERWEHR

Das erwartet dich:

• Interessante Einblicke in die Arbeit der Feuerwehren im Landkreis
• Mitarbeit bei der Jugend- und Öffentlichkeitsarbeit
• Mitarbeit bei der Brandschutzerziehung
• Mitarbeit in der Kreisbrandinspektion und im Kreisfeuerwehrverband
• Kennenlernen der Verwaltungsarbeit
• Dienstelle: Landratsamt Aschaffenburg
• Wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden
• Beginn am 1. September 2020


Du solltest:

• Eigeninitiative zeigen
• Kooperations- und Organisationsfähig sein
• Zwischen 18 und 27 Jahren alt sein
• Über einen Führerschein der Klasse B verfügen
• Einen Wohnsitz am bayrischen Untermain haben
• Interesse an der Jugendarbeit haben


Wir bieten:


• das FSJ wird als fachpraktischer Teil für die Fachhochschulreife anerkannt
• Wertung als Zivildienst
• Pädagogische Betreuung durch den LFV Hessen
• Verpflegungspauschale
• Fahrtkostenpauschale (in der Höhe des VAB-Ticket)
• Monatliches Taschengeld


Die Bewerbung mit vorgefertigtem Bewerbungsbogen bis 30.04.2020 an:
Landratsamt Aschaffenburg KBR Ostheimer Bayernstraße 18 63739 Aschaffenburg
Weitere Informationen und den Bewerbungsbogen findest du unter www.kjfw-ab.de und unter www.kfv-ab.de

Für Rückfragen: KBR Ostheimer Tel.: 06021/394-237

Stellenausschreibung_FSJ_2020.pdf

Die Feuerwehren müssen neben der Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung nun auch im Katastrophenfall mitwirken. Sie haben jederzeit einsatzbereit zu bleiben und für Einsätze zur Verfügung zu stehen. Damit wir dies rund um die Uhr weiterhin ehrenamtlich und ohne große Einschränkungen sicherstellen können, sind die sozialen Kontakte der Feuerwehrleute untereinander auf das notwendigste Maß zu reduzieren.

Diese erfolgt beispielsweise durch die Aussetzung von Übungen, Ausbildungsveranstaltungen, Vereinssitzungen usw. Die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren hat derzeit oberste Priorität!

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Krise bilden immer mehr Menschen und insbesondere Vereine im Landkreis Aschaffenburg Hilfsgemeinschaften, um vorzugsweise unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger beispielsweise mit Einkäufen und verschiedenen notwendigen Besorgungen zu unterstützen. Dieses soziale Engagement ist eine sehr gute Sache und verdient höchsten Respekt und Anerkennung!

Auch unsere Feuerwehren erreichen Anfragen von den verschiedensten Organisationen und Initiativen, ob sich die Feuerwehr bei derartigen Hilfsdiensten beteiligen und diese gute Sache unterstützen könne.

Wir bitten alle Bürger/innen um Verständnis, dass wir unseren Feuerwehren empfohlen haben, sich ausschließlich auf ihre Pflichtaufgaben zu konzentrieren und alle freiwilligen Leistungen zu reduzieren, besser einzustellen und sich nicht an diesen Hilfsdiensten zu beteiligen, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nicht zu gefährden.

Thomas Rollmann
Pressesprecher der Kreisbrandinspektion

112-Newsletter vom 25. März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Stand heute 10:00 Uhr haben wir in Bayern 7.289 Corona-Infektionen (+ 927 im Vergleich zum Vortag) und weitere zehn Corona-Tote zu verzeichnen, sodass sich deren Gesamtzahl auf 41 erhöht.

Unter dem Eindruck dieser pandemischen Krise hat der Bayerische Landtag heute das Bayerische Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) beschlossen. Dieses gibt der Staatsregierung als Kollegialorgan die Möglichkeit, den Gesundheitsnotstand auszurufen, wenn eine übertragbare Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes in der bayerischen Bevölkerung so zahlreich oder in so schwerer Ausprägung auftritt oder aufzutreten droht, dass die Versorgungssicherheit durch das öffentliche Gesundheitswesen ernsthaft gefährdet erscheint. Im Sinne einer effektiven parlamentarischen Kontrolle erhält der Landtag ausdrücklich die Befugnis, jederzeit das Vorliegen eines Gesundheitsnotstandes zu prüfen und dessen Aufhebung zu erklären. Das BayIfSG steht systematisch selbständig neben dem Katastrophenschutzgesetz, insbesondere bleibt hiervon die Ausrufung des Katastrophenfalles unberührt.

Die Befugnisse dieses Gesetzes sind anwendbar, sobald der Gesundheitsnotstand ausgerufen wurde. Dieser erlaubt es den zuständigen, noch durch Rechtsverordnung festzulegenden Behörden insbesondere, medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material zu beschlagnahmen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich ist. Konkret könnten dies z.B. Beatmungsgeräte sein, die ein niedergelassener Arzt nicht freiwillig herausgibt, diese aber benötigt werden, um in einem Klinikum Intensivbetten auszustatten. Gleichfalls können bestimmte Handelsverbote erlassen werden, wodurch es etwa Medizinprodukteherstellern oder Arzneimittelhändlern untersagt wäre, einschlägige Materialien oder Arzneien zu verkaufen. Stattdessen könnten diese auf behördliche Weisung Kliniken überlassen werden, die Infektionspatienten behandeln. Unter denselben Voraussetzungen könnten Unternehmen verpflichtet werden, im epidemischen Geschehen erforderliche Materialien herzustellen und hierfür notfalls auch die Produktion umzustellen. Zu denken wäre etwa an Textilbetriebe, die dann Schutzmasken oder Kittel produzieren.  

Weiterhin können geeignete Personen unter den gleichen Voraussetzungen auch zur Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen an Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung verpflichtet werden. In der Praxis könnte dies etwa bedeuten, dass Pflegepersonal, das vor nicht allzu langer Zeit in den Ruhestand getreten ist, reaktiviert wird. Es könnte beispielsweise aber auch jeder, der eine Fahrerlaubnis besitzt, für einfache Kurierfahrten herangezogen werden u.v.a.m..

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den skizzierten und im Gesetz genau beschriebenen Pflichten zuwiderhandelt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Staatsregierung und Gesetzgeber sind sich bewusst, dass mit diesen Befugnissen tief in von Verfassungs wegen verbürgte Grundrechte wie Eigentum, allgemeine Handlungsfreiheit oder körperliche Unversehrtheit eingegriffen werden kann. Deshalb haben diese Maßnahmen absoluten Ausnahmecharakter und werden nur dann zur Anwendung kommen, wenn etwa notwendige Maßnahmen einvernehmlich nicht zu erzielen sind oder sprichwörtlich absolute „Not am Mann“ ist.

Ausdrücklich unberührt bleibt die besondere Stellung der Angehörigen des Bayerischen Roten Kreuzes und der anderen freiwilligen Hilfsgesellschaften im Sinne des I. Genfer Abkommens. Mit dem Verweis auf dieses Kernstück des humanitären Völkerrechts stellt der bayerische Gesetzgeber klar, dass er auch unter den spezifischen Umständen einer Pandemie die besondere rechtliche Stellung derer wahrt, die den Kranken und Hilflosen zu Hilfe kommen.

Das Gesetz gilt vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2020. Vor einer ggf. anzudenkenden Verlängerung wird der Nutzen des heute erlassenen Gesetzes in geeigneter Weise zu evaluieren sein.

Mit Blick auf die aktuelle Infektionslage ist es nach wie vor so, dass die Hauptlast der Neuinfektionen auf dem Süden Bayerns liegt. Mittlerweile treten mehr als die Hälfte aller Corona-Erkrankungen im Regierungsbezirk Oberbayern auf, in der Landeshauptstadt München etwa ein Viertel. Im restlichen Staatsgebiet ist die Situation noch deutlich ruhiger, gleichwohl darf man sich dort nicht in Sicherheit wiegen. So haben die Geschehnisse in Mitterteich und Hohenberg a.d.Eger auf drastische Weise gezeigt, dass sich im Grunde von einer Minute auf die andere lokale Hotspots entwickeln können. Beide Szenarien –  die hohe Dauerlast und das schnelle Auftreten lokaler Phänomene – führen unweigerlich zu der Frage, ob bei einer deutlichen Verschärfung der Lage das Gesundheitssystem vor Ort gerade in den besonders betroffenen Gebieten alle schwer erkrankten Patienten gut versorgen kann. Nach wie vor arbeitet das Gesundheitsministerium mit Hochdruck daran, die vorhandenen Kapazitäten an Intensivbetten und Beatmungsplätzen stetig auszubauen. Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium zusammen mit meinem Haus ein Konzept erarbeitet und als Allgemeinverfügung gestern umgesetzt, wie ein vor Ort nicht mehr zu bewältigender Anfall an Intensivpatienten effektiv gesteuert und Patienten rechtzeitig nach einem „Überlaufsystem“ in andere Regionen mit freien Kapazitäten verlegt werden können.

Es steht außer Zweifel, dass solche Entscheidungen allein ärztlich zu treffen sind. Denn nur fachkundige Mediziner können beurteilen, ob eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich, in welcher Klinik diese am besten erbracht werden kann oder für welche Strecken und mit welchem Transportmittel – bis hin zum Rettungshubschrauber – ein Patient transportfähig ist.

Ebenso wenig steht außer Zweifel, dass es bei derlei gebietsübergreifenden Szenarien einer überörtlichen Koordination und einer Stelle bedarf, die im Zweifel eine durchgreifende Weisungsbefugnis besitzt und notfalls Kliniken zur Aufnahme eines Patienten verpflichten kann.

Um Koordination und Weisungsbefugnis mit einer leistungsfähigen Arbeitsstruktur zu unterfüttern wurde die Funktion des Ärztlichen Leiters Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) eingerichtet. Die regionale Bezugsgröße bilden die Rettungszweckverbände. Dies sind kommunale Zusammenschlüsse, die meist mehrere Landkreise und/oder kreisfreie Städte umfassen und gebildet wurden, um die Aufgabe „Rettungsdienst“ in einem definierten Gebiet gemeinsam zu bewältigen. Bei den regelmäßig von den Rettungszweckverbänden in Bayern betriebenen 26 Integrierten Leitstellen (ILS), die im täglichen Dienst den Einsatz von Rettungskräften, Rettungsfahrzeugen, Notarztwagen und Rettungshubschraubern routiniert steuern und deshalb schon thematisch sehr nahe an der neuen Aufgabe „dran sind“, werden die neu geschaffenen Ärztlichen Leiter FüGK angesiedelt. Ernannt werden sie vom Leiter des Rettungszweckverbandes und sind insoweit autorisiert, in dessen Zuständigkeitsbereich Weisungen zu erteilen, Kliniken bis hin zur Widmung als „Quarantänekrankenhaus“ mit bestimmten Aufträgen zu versehen und Verteilentscheidungen zu treffen.

Dasselbe Prinzip gilt auch überregional. Jeweils bezogen auf die Regierungsbezirke werden sieben sog. Ärztliche Bezirksbeauftragte Leiter Rettungsdienst berufen. Diese stehen untereinander in ständigem Austausch und ermöglichen bei Bedarf auch eine kurzfristige bayernweite Steuerung der Patientenströme. Technisch unterstützt wird die Koordination auf allen Ebenen durch das bayernweit neu einzuführende und in München und Nürnberg bereits im Einsatz befindliche System IVENA (Akronym für Interdisziplinärer VErsorgungsNAchhweis). Mit IVENA können die verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie in klinischer Behandlung befindliche Corona-Patienten stets aktuell erfasst und nachweisbar gemacht werden. IVENA wird voraussichtlich noch diese Woche flächendeckend in Betrieb gehen.

Abschließend noch ein Wort zur Durchführung der Stichwahlen als reine Briefwahl: Gestern hatte ich Sie darüber informiert, dass ich mit der Deutschen Post AG in Kontakt stehe, um für das kommende Wochenende eine Sonderleerung der Briefkästen der Deutschen Post zu vereinbaren. Dankenswerterweise hat der zuständige Vorstand der Post AG nun veranlasst, dass in ganz Bayern am kommenden Samstag um 18:00 Uhr sämtliche 19.559 Postbriefkästen einmalig außer der Reihe geleert werden. Die Post sichert weiterhin zu, dass bis zu diesem Zeitpunkt in einen ihrer Briefkästen in Bayern eingeworfene Wahlbriefrücksendungen den zuständigen Gemeindeverwaltungen bis Sonntag, 18:00 Uhr, zugestellt werden und damit termingerecht eingehen. Nach Samstag, 18:00 Uhr, bis Sonntag, 18:00 Uhr, können Rückkuverts nur noch direkt bei den jeweils zuständigen Gemeindeverwaltungen in die amtlichen Briefkästen eingeworfen werden. Der Gang zu Postbriefkasten oder zur Gemeindeverwaltung sind triftige Gründe im Sinne der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie, um die Wohnung zu verlassen.

Unsere Bayerische Polizei bitte ich, bis zur Leerung der Briefkästen ein besonderes Augenmerk darauf zu haben, dass diese nicht in rechtswidriger Art und Weise angegangen werden und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gefährdet wird.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Liebe Feuerwehrkommandanten und Führungskräfte unserer Feuerwehren,

zur Verdeutlichung meiner Email vom letzten Freitag möchte ich Folgendes ergänzen:

Viele Feuerwehren aus unserem Landkreis haben nach unserer Aufruf vom letzten Freitag "Hilfskräfte" aus dem medizinischen Bereich (ehemalige Zivildienstleistende in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Feuerwehrsanitäter, Pflegekräfte, ehemalige Mitarbeiter Rettungsdienst usw.) für eine mögliche Unterstützung in Krankenhäusern/Hilfskrankenhäusern gemeldet - herzlichen Dank hierfür!!!

Es sind hier bisher rund 100 Kräfte von unseren Feuerwehren gemeldet worden (eine tolle Zahl) - weitere Hilfspersonen aus dem medizinischen Bereich können weiter an Frank Wissel gemeldet werden - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Auch First-Responder-Standorte können hier Personal melden – aber immer voraus gesetzt, dass die First-Responder-Tätigkeit in den einzelnen Feuerwehren damit nicht geschwächt wird. Wir wollen, dass unsere First-Responder vor Ort weiterhin alarmierbar bleiben.

Bitte die Meldung mit Namen und Erreichbarkeiten (Mobilnummer).

Feuerwehren, die bereits Helfer ohne Namen und Kontaktdaten gemeldet haben, möchten bitte den Namen, Ausbildung und – ganz wichtig – die Erreichbarkeiten per Telefon (Mobilnummer) noch an Frank Wissel schicken.

Auch die Hilfsorganisationen und Krankenhäuser machen aktuell solch eine Anfrage.

Bitte sprecht unsere Helfer an, die sich bei uns gemeldet haben, dass sie sich nur bei uns registrieren lassen!!! – und nicht noch bei Krankenhäusern und Hilfsorganisationen. Wir wollen nicht, dass Helfer mehrfach „verplant“ werden.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung in dieser Zeit.

Herzliche Grüße und gesund bleiben

Frank Wissel

An alle Feuerwehren des Landkreises Aschaffenburg:

Sofern Feuerwehren in irgendwelcher Art und Weise für oder im Auftrag des Landratsamtes Aschaffenburg als Katastrophenschutzbehörde in Sachen Corona tätig werden, sind Veröffentlichungen gleich welcher Art, insbesondere auf den unterschiedlichsten Social-Media-Kanälen, vorher mit der Pressestelle der Kreisbrandinspektion abzuklären.

Thomas Rollmann
Kreisbrandmeister und Pressesprecher der Kreisbrandinspektion Aschaffenburg

Um den Versorgungsgrad der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst, des medizinischen Fachpersonals, der Pflegekräfte im stationären und ambulanten Bereich, niedergelassenen Ärzte und des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau mit medizinischer Schutzausrüstung weiter zu erhöhen, bittet Landrat Dr. Ulrich Reuter um Materialspenden.

Wer folgende Materialien vorrätig hat, kann seine Spendebereitschaft unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden oder sich bei Fragen an die 06021/394-238 wenden:

  • FFP2- oder FFP3-Schutzmasken
  • Hygienehandschuhe
  • Desinfektionsmittel

„Für Ihre Spende danke ich Ihnen bereits vorab herzlich. Ihnen bietet sich hier die Gelegenheit, einen großartigen Beitrag zu leisten, der Verbreitung des Coronavirus entgegen zu treten“, so Landrat Dr. Ulrich Reuter.

Bild Spendenaufruf

Quelle: Landratsamt Aschaffenburg - Link zum Landratsamt Aschaffenburg

112-Newsletter vom 24. März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

die nach den Kommunalwahlen vom 15. März 2020 vielfach nötig gewordenen Stichwahlen finden am kommenden Sonntag statt. Das gilt überall dort, wo keiner der Bewerber für eine Funktion als Erster Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Stichwahlen finden in insgesamt 746 Städten und Gemeinden für die Ämter der Ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landräte statt.

Diese Stichwahlen stellen unter dem Eindruck der Corona-Krise in mehrfacher Hinsicht eine Besonderheit dar. Sie werden ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Den vollständigen Verzicht auf herkömmliche Wahllokale hatte das Gesundheitsministerium bereits auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mittels Allgemeinverfügung angeordnet. Um das außerordentliche Verfahren rechtlich noch stabiler zu machen, wird der Landtag morgen aller Voraussicht nach spezielle gesetzliche Regelungen verabschieden, die nach den Ausschussberatungen von allen Fraktionen im Bayerischen Landtag mitgetragen werden. Im Kern geht es darum, das reine Briefwahlverfahren auch auf eine ausdrückliche wahlgesetzliche Grundlage zu stellen. Das aber nur für die Stichwahlen am 29. März. Für künftige Kommunalwahlen – im ersten Wahlgang sowie bei eventuellen Stichwahlen – kommt wieder das hergebrachte Regelverfahren zur Anwendung, das die Urnenwahl als Leitbild vorsieht.

Bei einem Großteil der Städte und Gemeinden war der Versand der Briefwahlunterlagen bereits am Montag abgeschlossen, bei den meisten anderen ist dies heute geschehen. Für die rechtzeitige Rückleitung könnte es überall dort eng werden, wo die Gemeinden erst am Mittwoch oder Donnerstag die Unterlagen an die Bürgerinnen und Bürger versenden können. Speziell in diesen Fällen empfehlen wir dringend, die Rückkuverts sicherheitshalber direkt bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten zu werfen und sich nicht auf den Postweg zu verlassen.

Darüber hinaus stehen wir mit der Post AG in intensivem Kontakt, um eine Vereinbarung für eine Sonderleerung der Briefkästen in den betreffenden Gemeindegebieten am Sonntag zu erzielen. Hierzu informieren wir Sie in den nächsten Tagen genauer.

Ein besonders wichtiges und auch teils sehr emotional diskutiertes Thema ist der Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor einer Corona-Ansteckung beim Auszählen. Nach Auskunft maßgeblicher Fachleute ist es praktisch ausgeschlossen, dass das Virus über die Briefwahlunterlagen vom Wähler auf den Auszähler übertragen werden kann.

Mit Blick auf die epidemiologische Sicherheit der Auszählung selbst ist die Einhaltung des persönlichen Mindestabstandes von 1,50 Meter entscheidend. Hierzu dürfen wir allen Wahlleitern Folgendes ans Herz legen: Nirgends steht geschrieben, dass die Auszählung in einem engen Büro oder einem kleinen Sitzungssaal des Rathauses stattfinden muss – auch wenn dies „schon immer so war“. Nutzen Sie deshalb z.B. derzeit ohnehin nicht belegte Sport- oder Veranstaltungshallen, um eine ausreichend aufgelockerte Anordnung der Auszählplätze zu schaffen. Stellen Sie Desinfektionsmittel bereit und natürlich steht auch der Nutzung von Mundschutz und Einweghandschuhen nichts entgegen.     

Auch heute möchten wir Sie über die aktuelle Corona-Lage in Bayern informieren. Von gestern auf heute sind 643 Neuinfektionen zu verzeichnen (Vortag + 1.262), Gesamtstand nunmehr 6.362. Verstorben sind weitere vier Personen (Vortag +5), sodass bisher in Bayern 31 Menschen ihr Leben durch das Corona-Virus verloren haben.

Dies zeigt eindringlich: Auch wenn der gestrige Spitzenwert ein statistischer Ausreißer gewesen sein mag und die heute zu verzeichnende Anzahl der Neuinfektionen deutlich niedriger liegt, so sind wir doch längst noch nicht über den Berg. Deshalb ist auch weiterhin unabdingbar, dass die Regelungen zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen sowie zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung vollumfänglich eingehalten werden.

Daran ändert auch eine heute Vormittag ergangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München nichts. Dieses hat einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz teilweise stattgegeben. In seiner Begründung führt das Gericht aber lediglich aus, dass der Freistaat Bayern die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen nur durch Rechtsverordnung hätte regeln können. Die Entscheidung wirkt nur gegenüber der Antragstellerin. Für die Allgemeinheit gelten die Ausgangsbeschränkungen fort.  

Bereits heute Mittag hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine inhaltsgleiche Rechtsverordnung erlassen. Damit bleiben die bekannten Beschränkungen vollumfänglich bestehen. Deren Einhaltung wird die Polizei weiterhin überwachen und gravierende Verstöße zur Anzeige bringen.

Für deren Ahndung erarbeiten das Gesundheitsministerium und unser Haus aktuell einen Bußgeldkatalog. Dieser dient in vergleichbaren Fällen einer bayernweit einheitlichen Festsetzung von Bußgeldern durch die Kreisverwaltungsbehörden und soll möglichst noch diese Woche veröffentlicht werden. Der Regelbußgeldsatz für einen Erstverstoß wird in der Größenordnung von 200 Euro liegen.

Aktuell gewährleisten die grundsätzlich geschlossenen Schulen, KiTas und Kindergärten die Betreuung für Kinder von Eltern, die in kritischen Infrastrukturen wie etwa der Krankenpflege, dem Rettungsdienst oder bei der Polizei arbeiten. Dies wird auch während der Osterferien so sein, eine entsprechende Verfügung hat das Kultusministerium erlassen.         Viele Menschen fragen sich unter dem Eindruck der massiven Belastungen, die für jeden Einzelnen mit den weitgehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens einhergehen, wie lange diese Maßnahmen notwendig sind. Um ehrlich zu sein: Seriös kann dies derzeit niemand präzise vorhersagen. Dazu wissen wir noch zu wenig über die nachhaltige Wirksamkeit der eben erst ergriffenen Maßnahmen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl weiterer wichtiger ethischer, juristischer und gesellschaftspolitischer Gesichtspunkte relevant. Es geht jenseits der allgemeinen Gesundheitsfürsorge auch um Arbeitsplätze, Betriebe und persönliche Schicksale.

Der Staatsregierung ist sehr daran gelegen, den unter allen maßgeblichen Gesichtspunkten idealen Zeitpunkt für den Einstieg in den Ausstieg zu finden. Hierbei wird sie sich von einem dreiköpfigen Expertengremium beraten lassen. Dieses setzt sich aus drei höchst respektablen Persönlichkeiten zusammen. Dies sind Frau Susanne Breit-Kessler, ehemalige Regionalbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oberbayern und derzeit Vorsitzende des Bayerischen Ethikrates, Herr Clemens Lückemann, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, und Herr Dr. Christoph Strötz, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg.   

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Ihr

Gerhard Eck, MdL Staatssekretär

Abholung der zusätzlichen persönlichen Schutzausrüstung:

Ab Mittwoch, den 25. März 2020, 10:00 Uhr können im Atemschutzzentrum (Verteilerzentrum) die von den Feuerwehren zentral bestellten Schutzausrüstungen (FFP2-Masken, Desinfektionsmaterial; Einmalhandschuhe) abgeholt werden. Die Mengen (Anzahl) mussten teilweise abgerundet werden.

Vermutlich treffen die Schutzbrillen am Donnerstag im Laufe des Tages ein.

Sobald die Nachlieferungen eintreffen, informieren wir erneut.

Das Verteilerzentrum des Landkreises Aschaffenburg ist wie folgt zu erreichen:

Landratsamt Aschaffenburg

Verteilerzentrum

Jahnstraße 6

63773 Goldbach

Tel.: 06021 / 448895-50

Fax: 06021 / 448895-59

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Integrierten Leitstelle Bayerischer Untermain wurde am Dienstag (24.03.2020) gegen 10:25 Uhr eine in einer Maschine eingeklemmte Person gemeldet. Den alarmierten Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Kleinostheim, Mainaschaff und Großostheim (Rüstwagen) bestätigte sich vor Ort das Meldebild.

Der Verunfallte wurde notärztlich versorgt. Parallel wurde die Rettung durch die Feuerwehr eingeleitet. Mit dem Rettungsspreizer wurde der Betroffene aus der misslichen Lage befreit, dem Rettungsdienst übergeben und in ein Krankenhaus eingeliefert. Weiterhin mussten drei Arbeitskollegen, welche Zeugen des Unfalls waren, vor Ort von den Einsatzkräften betreut werden.

Seitens der Feuerwehr standen dem Einsatzleiter Thomas Appler (Zugführer der Feuerwehr Kleinostheim) rund 30 Einsatzkräfte mit vier Einsatzfahrzeugen zur Verfügung. Kreisbrandinspektor Frank Wissel unterstütze den Einsatzleiter vor Ort.

Der Rettungsdienst war mit einem Rettungswagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug anwesend.

Feuerwehr im Einsatz

Um sicherzustellen, dass Einrichtungen des Gesundheitssystems im Landkreis Aschaffenburg mit genügend medizinischer Schutzausrüstung versorgt sind, wurde ein Logistikzentrum als Annahme- und Ausgabestelle eingerichtet.  Das Logistikzentrum, welches unter der Verantwortung des Landkreises Aschaffenburg steht, wird personell von Feuerwehrkräften aus dem Landkreis Aschaffenburg betrieben unter der Führung von KBM Martin Hock und KBM Peter Schmitt.

Ein Teil der Materialien, die umverteilt werden, wurde durch den Katastrophenschutz des Landratsamts Aschaffenburg selbst beschafft. Aber auch der Freistaat Bayern konnte Materialen organisieren und an die Kreisverwaltungsbehörden weiter gegeben.

Nach voriger Anmeldung werden Schutzausrüstungen wie FFP2- und FFP3-Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Infektionsschutzhandschuhe an Einrichtungen des Gesundheitssystems im Landkreis Aschaffenburg ausgegeben.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilt in Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit, dass nach dem Prinzip des Schutzes vulnerabler Gruppen und der medizinischen Notwendigkeit folgende Einrichtungen vorrangig ausgestatten werden:

  • Krankenhäuser
  • ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe u. ä., Hospize
  • Altenheime
  • ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte soweit eine ausreichende Belieferung über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht erfolgt
  • öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Nachrangig sind die folgenden auszustatten:

  • Zahnärzte/Zahnärztinnen
  • Hebammen
  • Heilmittelerbringer
  • Bestatter

Sollte in den oben genannten Einrichtungen ein entsprechender Bedarf bestehen, kann dieser angemeldet werden. Privatpersonen können in diesem Rahmen nicht bedacht werden.

Das Logistikzentrum ist wie folgt erreichbar:

Telefon: 06021/44 88 95 50

Fax: 06021/44 88 95 59

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das Zentrum ist von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

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112-Newsletter vom 23. März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

gestern hat eine Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder („Ministerpräsidentenkonferenz, kurz MPK“) zur aktuellen Corona-Krise stattgefunden. Ergebnis der Beratungen sind neun Schlussfolgerungen, die in den Ländern, die im Unterschied zu Bayern noch Regelungsbedarf hatten, zwischenzeitlich jeweils durch Allgemeinverfügungen umgesetzt wurden.

Verschiedentlich ist Kritik laut geworden, die Bayerische Staatsregierung sei am Freitag mit ihrer Allgemeinverfügung zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung vorgeprescht und habe gezielt die Beratungen der MPK nicht abgewartet, um sich in der politischen Debatte gegenüber den anderen Ländern einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Ein solches Ausscheren aus dem Geleitzug der Bundesländer sei unangebracht, schaffe einen regelungspolitischen Flickenteppich, verwirre die Menschen und zeige nur einmal mehr, wie schwach der Föderalismus mit seinen überkommenen Strukturen sei.

Derlei Bewertungen halten wir für sachlich falsch und im Ton für unangemessen. Der Vollzug des Infektionsschutzrechts ist Sache der Länder. Insoweit war und ist die Staatsregierung befugt, zu handeln, sofern dies sachlich geboten und verhältnismäßig ist. Wie bereits im Newsletter vom Freitag ausgeführt, war an diesem Tag in Bayern eine Lage eingetreten, die die Staatsregierung zum Handeln gezwungen hat. Denn epidemiologisch viel zu viele Menschen hatten durch ihr Verhalten gezeigt, dass sie Sinn und Zweck der bis dahin geltenden Beschränkungen noch nicht verinnerlicht hatten. Die Gefahr einer zu schwach gebremsten Ausbreitung der Epidemie war konkret gegeben. In der Folge war ein viel zu starker, für das Gesundheitssystem nicht zu verkraftender Anstieg der Neuerkrankungen zu erwarten. Dem konnte und durfte nicht tatenlos zugesehen werden, zumal es um die Gesundheit und das Leben vieler Menschen geht. Dass in anderen Bundesländern sich die Lage am Freitag noch deutlich entspannter dargestellt haben mag, dürfte daran liegen, dass diese schon rein räumlich deutlich weiter entfernt von den Top-Hotspots Norditalien und Österreich sind als Bayern, das mit der Alpenrepublik eine gemeinsame Grenze von 801 Kilometern verbindet. Dies ist übrigens der längste gemeinsame Grenzabschnitt, den Deutschland zu einem seiner Nachbarstaaten hat.

Es ist gerade die aktuelle Corona-Lage, die alle vorschnelle Kritik am Föderalismus Lügen straft. Er begründet nicht etwa eine Schwäche, sondern vielmehr eine Stärke staatlicher Organisation, eröffnet er doch ein hohes Maß an Flexibilität, auf (noch) unterschiedliche Entwicklungen in den Ländern differenziert und damit optimal reagieren zu können. Deshalb hegen wir Bedenken, wenn in der aktuellen, sehr dynamischen Lage eilends versucht wird, wegen vermeintlicher Schwächen des föderalen Systems im Hau-Ruck-Verfahren infektionsschutzrechtliche Zuständigkeiten zum Bund hin zu verschieben. Unsere Bedenken wären deutlich geringer ausgeprägt, hätte es in der Vergangenheit überzeugende Beweise gegeben, dass der Bund im Verwaltungsvollzug besser ist als die Länder. Angesichts der Erfahrungen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise 2015/2016 und weiterer Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit ist der Bund diesen Beweis bis dato schuldig geblieben.

Genauso verfehlt wäre es auch, müsste im Konzert der 16 Bundesländer stets abgewartet werden, bis auch der letzte im Geleitzug die Lage der stärker oder anders Betroffenen realisiert und akzeptiert hat und ein bundesweites Einvernehmen hergestellt ist. Eine solchermaßen politische „Ankettung“ eines Landes an alle anderen sieht die Verfassungslage aus gutem Grund nicht vor. Und schließlich zeichnen diejenigen Kritiker ein Zerrbild, die von einem regulatorischen Flickenteppich reden. Denn im Kern bilden die gestern auf Bundesebene vereinbarten Maßnahmen weitgehend die bereits geltende bayerische Regelungslage ab. Diese geht an einigen wenigen Punkten etwas weiter. Das gilt insbesondere für den Sport und die Bewegung an der frischen Luft. Hier lassen andere Länder im Unterschied zu Bayern auch eine Begleitung durch eine haushaltsfremde Person zu.

Insgesamt können wir feststellen: Auch im Lichte der gestrigen Beschlüsse auf Bundesebene bedarf die bayerische Regelungslage keiner Anpassung.

Dass durchgreifende Maßnahmen dringend geboten waren und sind, zeigt die aktuelle Lage. Diese ist weiterhin unverändert ernst. So haben sich Stand heute in Bayern 5.719 Personen mit dem COVID-19 auslösenden Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Das ist im Vergleich zum Vortag eine Steigerung um 1.262 Fälle. Dieser starke Anstieg könnte sich zum Teil auch mit wochenendbedingten „Meldenachzüglern“ und Laborabläufen erklären, die Grundtendenz der Entwicklung bleibt aber in jedem Falle ansteigend. An Corona verstorben sind in Bayern bislang 27 Personen, das sind im Vergleich zu gestern fünf mehr.

Aber es gibt auch positive Meldungen. Die Menschen in Bayern ziehen jetzt voll mit bei der Eindämmung der Pandemie. Dies belegen die Meldungen der Polizei zur Einhaltung der vorläufigen Ausgangsbeschränkung. Stand heute Früh wurden bisher bei ca. 23.300 Kontrollen von Personen, Geschäften und Gaststätten lediglich 1.450 Verstöße festgestellt, von denen aber nur 720 so gravierend waren, dass sie zur Anzeige gebracht werden mussten. In den anderen Fällen waren die Verstöße geringerer Natur und zeigten sich die Betroffenen einsichtig, sodass es bei einer Belehrung bleiben konnte.

Dass sich die Menschen auf die veränderte Situation mittlerweile ganz gut einstellen, zeigen auch die hier im Ministerium ankommenden Briefe und Messages auf den Socia Media Kanälen. Waren Samstag und Sonntag noch von einer enormen Flut an Anfragen zum richtigen Verhalten oder da und dort auch zum trickreichen Umgehen der Restriktionen geprägt, hat sich heute das Kommunikationsaufkommen deutlich beruhigt. Und es erreichen uns zahlreiche lobende und bestärkende Kommentare. Hierfür sagen wir auch im Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlichen Dank.

Im Laufe des heutigen Tages sind in Bayern über 700.000 Schutzmasken angekommen. Diese wurden per Luftfracht in Frankfurt angeliefert und sodann mit Polizeibegleitung zu einer zentralen Verteilstelle gebracht, von wo aus die Distribution in die Fläche erfolgt.

Ebenfalls angekommen sind knapp 160 nun durch die Gesundheitsverwaltung zu verteilende Beatmungsgeräte, weitere Geräte sind unterwegs. Mit diesen können weitere Intensivbetten für schwer erkrankte Corona-Patienten ausgerüstet werden.

Unabhängig davon arbeiten die Kliniken in ganz Bayern mit Hochdruck daran, ihre eigenen Intensivkapazitäten in möglichst kurzer Zeit zu verdoppeln, um auch dann noch alle Patienten angemessen behandeln zu können, sollte es zu einer sprunghaften Zunahme der Zahl schwer erkrankter intensivpflichtiger Patienten kommen. Die noch weiter auszuarbeitenden Konzepte für eine optimierte Behandlungsinfrastruktur beinhalten auch Überlegungen zur Verlegung von Patienten in Regionen mit freien Krankenhauskapazitäten, sollte an anderer Stelle eine Überlast drohen.  

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Ihr

Gerhard Eck, MdL Staatssekretär