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Die Gemeinde Waldaschaff sucht zum nächst möglichen Termin einen Hauptamtlichen Feuerwehrgerätewart (m/w/d) in Vollzeit.
Ihr Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:
- Wartung, Pflege und Unterhalt der Fahrzeuge und Geräte
- Geräteprüfung und Instandhaltung
- Terminüberwachung und Wiederholungsprüfungen nach DGUV, Feuerwehrrecht, TÜV
- Betreuung und Unterhalt des Feuerwehrgerätehauses
- Unterstützung der Kommandanten
- Rufbereitschaft zum Winterdienst als Ergänzung zum Bauhof
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in einem handwerklichen Elektro- oder KFZ-Elektrik / KFZ-Mechatronik Beruf
- Erfolgreiche Feuerwehrgrundausbildung (Truppführer) oder MTA-Abschlusslehrgang,
- abgeschlossene Feuerwehrlehrgänge als Gruppenführer, Maschinist für Löschfahrzeuge und Drehleiter, als Gerätewart, First Responder und als Atemschutzgeräteträger
oder die Bereitschaft diese Qualifikationen innerhalb von zwei Jahren nachzureichen.
- Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen. Tauglichkeit nach G26.3
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse C, wünschenswert C/CE
- EDV-Kenntnisse in MS Office (Word, Excel)
- Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten
- aktive Mitarbeit bei Feuerwehreinsätzen, -übungen, -und diensten während der Arbeitszeit
- aktive Mitgliedschaft bzw. Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
- Eigeninitiative, Kreativität und technisches Verständnis.
Es erwartet Sie eine anspruchsvolle und mit hoher Verantwortung verbundene Tätigkeit, welche nach den Grundlagen des TVöD vergütet wird. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Interesse senden Sie bitte die Bewerbung, gerne auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 31.08.2020 an die Gemeindeverwaltung. Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen unser Geschäftsleiter Herr Kunkel unter der Telefonnummer 06095/9710-12 zur Verfügung.
Die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zum 15.07.2020 erneut geändert. Sie tritt nach der derzeitigen Fassung mit Ablauf des 02.08.2020 außer Kraft.
Die aktuelle Ausgabe mit Stand 15.07.2020 kann hier heruntergeladen werden:
6._BayIfSMV_Stand_15.07.2020.pdf
Am Montag den 13.07.2020 besuchte die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kleinkahl den Schaumtrainer in Mainaschaff. Als erste Ausbildungsgruppe nach der Corona Pause, freuten sich die Teilnehmer auf einen spannenden und informativen Abend. Ausbilder Joachim Taupp und sein Team begrüßten die Kameraden herzlich im Feuerwehrgerätehaus in Mainaschaff. Unter Einhaltung der aktuellen Corona – Vorschriften begann die Ausbildung mit einem Theorieteil. Bei diesem wurden Grundbegriffe erklärt und bereits vorhandenes Wissen aufgefrischt. Anschließend gab es einen Praxisteil, hier kam der Schaumtrainer des Landkreis Aschaffenburg zum Einsatz. Mit diesem kann mithilfe von Schaumrohren im Miniaturformat
umweltschonend und realitätsnah die Einsatzmöglichkeiten von Schaum demonstriert werden. Die Feuerwehrleute konnten die verschiedenen Schaumarten und Techniken an Modellen ausprobieren und bekamen vom Ausbilderteam Tipps, das Löschmittel effektiv und schnell einzusetzen. Schaum kommt vor allem bei Fahrzeug- und Industriebränden zum Einsatz.
Die Feuerwehr Kleinkahl besucht den Schaumtrainer jährlich um stets auf einem aktuellen Stand im Thema Schaumeinsatz zu bleiben und im Ernstfall schnell und professionell Hilfe leisen zu können. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals herzlich bei den Ausbildern bedanken und freuen uns auf den Besuch im nächsten Jahr.
Wer sich nach Einreise in den Freistaat Bayern für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben hat, kann sich im Einzelfall von dieser Pflicht befreien lassen. Auf Grund bisheriger Erfahrungen sei bei diesem Vorgehen noch auf das Folgende hingewiesen:
Das hierfür notwendige ärztliche Zeugnis muss nicht nur ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus enthalten, sondern auch diagnostizieren, dass aktuell keine Infektionszeichen bestehen. Dieses Zeugnis soll vom Arzt an die folgende Nummer des Gesundheitsamts gefaxt werden: 06021/394-980.
Darüber hinaus ist unbedingt davon abzusehen, zu diesem Zweck persönlich im Gesundheitsamt zu erscheinen. Schließlich gilt die Pflicht zur Einhaltung der häuslichen Quarantäne so lange, bis die Behörde die Befreiung festgestellt hat. Bei Fragen zu diesem Thema steht die Rufnummer 06021/394-198 zur Verfügung.
Grundsätzlich hat sich nämlich jede Person für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben, die in den Freistaat Bayern einreist und sich in den 14 Tagen zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Einreise-Quarantäneverordnung sieht bereits diverse Ausnahmen vor. Dazu zählen etwa Personen, die sich weniger als 48 Stunden lang im Ausland aufgehalten haben oder die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren.
Wer keine der in der Verordnung beschriebenen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt, kann sich im Einzelfall – wie oben beschrieben – von der Pflicht zur Einhaltung einer häuslichen Quarantäne befreien lassen.
Gebündelte Informationen zum Thema Corona finden Sie wie immer unter www.corona-ab.de.
Bessenbach – Ein Unfall! Ein Auto liegt auf dem Dach, der Seite oder ist verformt. Wie befreit man nun möglichst schonend die verletzten Insassen? Das war die Herausforderung für die insgesamt 48 Teilnehmer am vergangenen Wochenende (11.-12.07.2020) in Bessenbach. Das Seminarwochenende von Weber Rescue wurde mit 5000€ der Raiffeisenbank Waldaschaff-Heigenbrücken unterstützt. Das Geld aus der regionalen Gewinnausschüttung der Gewinnsparen Lotterie kam so der Ausbildung der Spessartfeuerwehren zugute.
Am Vormittag erhielten die Feuerwehrleute jeweils eine theoretische Auffrischung ihrer Kenntnisse. Nach dem Mittagessen ging es dann in drei Kleingruppen an die praktische Stationsausbildung. Hier führten sie zunächst die Erkundung um das verunfallte Fahrzeug durch. Die gewonnenen Ergebnisse wurden mittels Ölkreide direkt auf dem PKW festgehalten. Dieses improvisierte „Whiteboard“ erwies sich später als nützlicher Tipp, so konnte man während aller weiteren Maßnahmen immer wieder darauf zurückgreifen. Im Anschluss musste das Fahrzeug in seiner Lage stabilisiert werden, um ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Dazu muss man gegebenenfalls auch mal mit Gewalt am Fahrzeug nachhelfen, um sich Flächen für ein Abstützsystem zu schaffen. In einem weiteren Schritt öffneten die Teilnehmer einen Zugang für den inneren Retter. Dieser fungiert als Betreuer der verunfallten Person. Auch hier hatten die Ausbilder einen Tipp parat. So kann man einen verschlossenen Kofferraum auch mal sehr schnell mit einem Schraubenzieher öffnen. Auch beim Entfernen der Scheiben zeigten die Ausbilder kleine Tricks, wie man Verletzungen durch Glassplitter ganz leicht vermeiden kann.
Nun besprachen alle gemeinsam ihre Vorgehensweisen an den einzelnen Stationen und die Gruppen tauschten diese durch. Jetzt ging es ans Eingemachte, die tatsächliche Befreiung des Patienten. Hier staunten auch gestandene Feuerwehrleute nicht schlecht, wie leicht man beispielsweise mithilfe des Stab Fast Systems eine Lenksäule durch die Frontscheibe anheben kann. Auch kann man durch das Aufschneiden im Heckbereich des Fahrzeugs sehr zügig einen Patienten aus dem PKW befreien. Nach einer weiteren Besprechung wurde im letzten Schritt der patientenschonendste Zugang geschaffen. Dazu versuchten die Teilnehmer eine größtmögliche Öffnung des PKW zu erreichen. Hier zeigte sich auch das nicht alles mit Schere und Spreizer bewerkstelligt werden muss. Oft ist auch kleineres Werkzeug wie beispielweise eine Säbelsäge das Mittel der Wahl. Alle diese Übungen hatten immer die Uhr im Blick. Denn das Ziel ist den Patienten so schnell und schonend wie möglich, aus dem Fahrzeug und in das nächste Krankenhaus zu bringen. Abschießend gab es eine positive Feedback Runde und ein großes Lob an die beiden Ausbilder von Weber Rescue. So nahmen die Männer und Frauen aus den Feuerwehren Weibersbrunn, Waldaschaff, Bessenbach, Jakobsthal, Heinrichsthal, Heigenbrücken und Rothenbuch viele neue Eindrücke und auch die ein oder andere Idee für die örtliche Ausbildung mit.
Besonderer Dank ergeht an die Feuerwehr Bessenbach für die Räumlichkeiten und die Bewirtung. Sowie an die Raiffeisenbank Waldaschaff-Heigenbrücken mit Ihren Vorständen Frau Neumann bzw. Herrn Schmitt und die Gewinnsparen Bayern, für die großzügige finanzielle Unterstützung der Ausbildung.
Am Samstag, 11.07.2020 wurde die Feuerwehr Karlstein um 17.44 Uhr zu einer Tierrettung auf den Main im Bereich der Klostergasse alarmiert. Ein ausgewachsener Schwan hatte eine Angelschnur verschluckt und wurde diese offensichtlich nicht mehr los. Sportbootfahrer hatten den Schwan entdeckt und die Feuerwehr zur Hilfe gerufen. Die Feuerwehr Karlstein rückte mit zwei Fahrzeugen und zwei Booten zu Wasser und an Land die Einsatzstelle an. Die Schwanenfamilie konnte zunächst in das seichtere Wasser eines alten Schleusenbeckens getrieben werden, dort wurde gemeinsam mit weiteren Sportbooten die Schwanenfamilie und der betroffene Schwan getrennt. Leider scheiterten jedoch die Versuche den Schwan zu fangen. Zur Unterstützung und höheren Flexibilität im seichten Wasser, wurden noch ein kleines Rettungsboot und ein Flachwasserboot der Feuerwehr Gemeinde Karlstein an die Einsatzstelle beordert. Der Schwan konnte immer weiter eingekreist werden und man kam bis auf eine kurze Distanz an ihn heran. Er schaffte es jedoch immer wieder zu entkommen, so dass nach zwei Stunden der Einsatz durch den Einsatzleiter abgebrochen wurde. Die Feuerwehr Karlstein war mit 22 Einsatzkräften bei der leider vergeblichen Hilfsaktion tätig.
Am frühen Samstagmorgen (11.07.2020) um 02:19 Uhr wurden die Feuerwehren Johannesberg und Mömbris (Drehleiter) zu einem Brandeinsatz in die Kapellenstraße in Breunsberg alarmiert.
Bereits auf der Anfahrt war eine starke Rauchentwicklung sichtbar. Bei Eintreffen der Feuerwehr befand sich ein Geräteschuppen in Vollbrand. Ein Nachbar hatte bereits erste Löschmaßnahmen mit einem Gartenschlauch unternommen. Die Flammen drohten auf das angrenzende Wohnhaus überzugreifen. Sofort wurden zwei Strahlrohre zur Brandbekämpfung in Stellung gebracht um das Feuer abzulöschen und ein Übergreifen der Flammen zu verhindern. Weiterhin musste die Einsatzstelle für die Löscharbeiten und spätere Brandursachenermittlungen der Polizei ausgeleuchtet werden.
Insgesamt waren die Feuerwehren sowie der Rettungsdienst mit mehr als 30 Kräften und sieben Fahrzeugen im Einsatz. Ebenso war Kreisbrandinspektor Frank Wissel vor Ort um den Einsatzleiter Jochen Muckenschnabl zu unterstützen.
Über die Brandursache und den entstanden Sachschaden kann seitens der Feuerwehr keine Aussage getroffen werden.
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) „Die tragbaren Leitern“ wurde am 8. Juli 2020 im Umlaufbeschlussverfahren vom Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten” des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Die Aktualisierung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 „Die tragbaren Leitern“ war notwendig geworden, da sich das Spektrum tragbarer Feuerwehrleitern um die Multifunktionsleiter erweitert hat und auf den Fotoaufnahmen der Dienstvorschrift noch die Feuerwehrtechnik und Schutzausrüstung der 1990iger Jahre dargestellt war.
Die vom AFKzV genehmigte Fassung steht hier LINK zum Download bereit.
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Zu einem Brandeinsatz wurden die Feuerwehren Weibersbrunn und Waldaschaff am Donnerstag (09.07.2020) gegen 17.20 Uhr in den Krommenthalweg in Weibersbrunn gerufen.
„Brand im Gebäude - Keller“ lautete die Alarmierung. Als die ersten Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, stieg dunkler Rauch aus dem Kellergeschoß auf. Die Bewohner hatten das Anwesen bereits selbstständig verlassen. Sie wurden durch die im Haus installierten Rauchwarnmelder auf das Brandgeschehen aufmerksam. Ein Trupp unter schwerem Atemschutz ging in den Keller und hatte den Brandherd schnell gefunden. Die Waschmaschine war in Brand geraten. Die Feuerwehr löschte das Feuer ab und beförderte das qualmende Gerät ins Freie. Anschließend wurden weitere Nachlöscharbeiten durchgeführt. Parallel wurde das Gebäude mit einem Hochdrucklüfter rauchfrei gemacht.
Zur Brandursache und Schadenshöhe kann Seitens der Feuerwehr keine Aussage gemacht werden. Die Feuerwehren waren mit rund 30 Einsatzkräfte darunter 12 Atemschutzgeräteträger unter der Leitung von Michael Böhmerl (stellv. Kommandant der Feuerwehr Weibersbrunn) im Einsatz. Die Kreisbrandinspektion Aschaffenburg war mit Kreisbrandmeister Udo Schäffer vertreten. Von rettungsdienstlicher Seite war ein Rettungswagen vor Ort. Der Rettungsdienst musste aber nicht eingesetzt werden. Der Feuerwehreinsatz war gegen 18:15 Uhr beendet.
In den vergangenen Jahren hat die Einsatzhäufigkeit in Bereich der Vegetationsbrände bei vielen Feuerwehren zugenommen. Gerade die Großfeuer in Wäldern stellen die Feuerwehren und ihr Personal vor große Herausforderungen, denn die Einsätze dauern zum Teil tagelang an.
PSA-Beschaffung muss gemäß Einsatzspektrum erfolgen
Grundsätzlich hat die Stadt bzw. Gemeinde als Träger des Brandschutzes vor der Beschaffung der PSA eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die die örtlichen Gegebenheiten und das Einsatzspektrum der Feuerwehr berücksichtigt. Die Vegetationsbrandbekämpfung in ihrer Vielfalt erfordert dabei ein besonderes Augenmerk. In der Regel müssen die Schutzmaßnahmen situativ an den vor Ort vorgefundenen Vegetationsbrand angepasst werden. Für einen Flächenbrand (Feldbrand) mit niedrigem Flammengang kommen ggf. andere Schutzmaßnahmen in Frage als bei einem Waldbrand, bei welchem die Einsatzkräfte beispielsweise mit Glut von oben, durch brennende Wipfel zu rechnen haben.
Schutz vor schädlichen Gasen und Partikeln
Bei Vegetationsbränden entstehen selbst bei Abwesenheit anderer Brandstoffe bereits einige Atemgifte wie CO, CO2, PAK oder Aromaten. Diese sind teilweise partikel- und teilweise gasförmig. Die Feuerwehrangehörigen sind vor dieser Gefährdung durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Auf Grund einer notwendigen situativen Anpassung kommt den organisatorischen (z.B. taktische Aufstellung, Beobachtung des Rauches, Rückzugswege etc.) und den personenbezogenen Schutzmaßnahmen an der Einsatzstelle eine besondere Bedeutung zu. Oft vernachlässigt wird hierbei der Schutz der Atemwege. Je nach Situation vor Ort ist durch den Einsatzleitenden / Abschnittsleitenden zu entscheiden, welcher und ob Atemschutz notwendig ist, um effektiv vor den Gefahren durch Brandrauche und Brandgase zu schützen. Notwendig bedeutet dabei nicht zu wenig Schutz und nicht zu viel (belastenden) Schutz. Folgend eine Auswahl an Argumenten für und wider des in der Regel verfügbaren Atemschutzes:
Pressluftatmer
- Schutz vor Brandgasen und Partikeln
- Starke physische Belastung der Einsatzkraft
- Eignungsuntersuchung nach § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ (G26.3) gefordert
- Ausbildung nach FwDV 7 (Musterausbildungsplan als Anlage zur FwDV 7) gefordert
- Mögliche Verwendung z.B. bei überschaubaren Einsätzen (kurze Zeitdauer) bzw. wenn kein anderer Atemschutz zur Verfügung steht
Vollmaske mit A2B2E2K2-P3-Filter („Feuerwehr-Filter“)
- Schutz vor großem Spektrum an Brandgasen und Schutz vor Partikeln
- Erschwerter Atemwiderstand, körperlich weniger belastend als Pressluftatmer
- Einsatz nur bei ausreichend Luftsauerstoff und unter Beachtung der Einsatzgrenzen
- Eignungsuntersuchung nach § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ (G26.2) gefordert
- Ausbildung nach FwDV 7 gefordert (Ausbildungsordnungen müssen i. d. R.erstellt werden)
- Mögliche Verwendung z.B. bei niedrigem Flammengang bzw. bei Ausschluss von Funkenflug / starker Flockenbildung
Halbmaske FFP2 / FFP3
- Schutz vor Partikeln, kein Schutz vor Brandgasen
- Erschwerter Einatemwiderstand, körperlich weniger belastend als Pressluftatmer
- Empfehlung zur FFP3 Maske, da Schutz vor Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen sowie Schutz bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes
- Eignungsuntersuchung nach § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ (G26.1) ist gemäß Arbeitsmedizinischer Regel (AMR 14.2) nicht erforderlich, wenn die Maske weniger als 30 Minuten pro Tag getragen wird.
- Theoretische und praktische Unterweisung zum Tragen von Filtergeräten nach Abschnitt 3.2.4.2 DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten"
- Mögliche Verwendung z.B. bei niedrigem Flammengang oder bei Nachlöscharbeiten (kalte Einsatzstelle)
Anpassung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) an die Witterungsbedingungen
Bei der Vegetationsbrandbekämpfung kann Sommerhitze dazu verleiten, im T-Shirt die Brandbekämpfung durchzuführen.
Die Feuerwehrschutzkleidung ist so zu wählen, dass auch Gefährdungen durch Unterkühlung, Überhitzung oder durch sonstige klimatische Verhältnisse vermieden werden. Dies kann dazu führen, dass die Feuerwehrschutzkleidung jahreszeitabhängig zu variieren ist oder mehr Pausenphasen und kürzere Einsatzzeiten zu organisieren sind. In den heißen Sommern, wie sie sich in den vergangenen Jahren gezeigt haben, ist es nicht ausreichend, den Feuerwehrangehörigen lediglich die drei- oder vierlagige PSA für die Innenbrandbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Dies stellt i. d. R. eine unnötige Belastung der Einsatzkräfte dar. Es kann bei langanhaltenden Einsätzen zu einem Hitzestau im Körper kommen. Zudem ziehen die Feuerwehrangehörigen diese Schutzbekleidung erfahrungsgemäß am Einsatzort aus, um einer Überhitzung entgegenzuwirken. Damit ist die Schutzwirkung der PSA quasi ausgeschaltet. Es ist zu empfehlen, Feuerwehrschutzbekleidung zu wählen, die eine gute Atmungsaktivität aufweist und eine geringe Belastung der Einsatzkräfte darstellt. Das könnte z.B. eine Schutzkleidung nach HuPF Teil 2 und 3 oder eine Schutzkleidung mit geringen Leistungsstufen nach DIN EN 469 sein.
Bei der Auswahl der Kleidung leistet die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr“ gute Unterstützung. Die Auswahl der PSA basiert auf einer Gefährdungsbeurteilung. Für Flächen- und Waldbrände gibt es hier derzeit keine eigene Rubrik in der DGUV Information, aber eine gute Basis für die dafür erforderliche PSA ist z.B. die Kleidung mit der Kurzbezeichnung PSA 11 für die Brandbekämpfung BBK 1 (Brandbekämpfung im Freien).
Weitere PSA
Der Feuerwehrschutzhelm mit Visier und Nackenschutz ist in der Regel bei Vegetationsbrandbekämpfung zu tragen. Er schützt vor UV-Einstrahlung, vor Gefahren von oben bei beispielsweise der Waldbrandbekämpfung und vor aufgewirbelten Feststoffen durch den Löschstrahl. Feuerwehrschutzschuhwerk schützt vor Umknicken auf dem unebenen Waldboden. Zudem stellt dieses einen Hitzeschutz bei heißen Bodenflächen dar. Ergänzend ist UV-Schutz-Creme zu nutzen, um die Wirkung von UV-Strahlung zu verringern.
Verantwortung derFührungskräfte vor Ort
Die vor Ort eingesetzten Feuerwehr-Führungskräfte müssen sich ihrer Verantwortung für die ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen bewusst sein. Die Pflicht zur Fürsorge und zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit gegenüber den Einsatzkräften muss beachtet werden. Hierzu zählen unter anderem die rechtzeitige Ablösung der Einsatzkräfte, ausreichende Pausen, wirksame Hygiene, Verpflegung und die situative Wahl einer angepassten persönlichen Schutzausrüstung.
Die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr“ kann über die Feuerwehr-Unfallkassen als gedruckte DIN A4-Broschüre oder als PDF-Download bezogen werden. Der Download ist über die Homepage der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord oder bei der DGUV https://publikationen.dguv.de direkt möglich.
Literaturempfehlungen:
- "Vegetationsbrandbekämpfung", 3. Auflage 2019, erschienen im Verlag ecomed SICHERHEIT
- DGUV Information 2015-014 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr"
Das Seminar Patientengerechte Unfallrettung aus Pkw am Samstag, 18.07.2020 in Mömbris findet - wie gelant - statt.
Die Teilnehmer bzw. die angemeldeten Feuerwehren sind auf der Homepage zu sehen.
Zur Verpflegung werden von der FF Mömbris für jeden Teilnehmer 4 Brötchern bereit gestellt.
Die Regierung von Unterfranken genehmigt dem Markt Goldbach die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen ELW 1 für die FF Goldbach und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 31.500 Euro.
Der neue ELW 1 soll ein Mehrzewckfahrzeug mit Baujahr 2003 ersetzen.
Am 04.07.2020 konnte um 17:00 Uhr die neue Drehleiter DLA(K) 23/12, der neuen Versorgungs-LKW und der neue Vorwarnanhänger der FF Waldaschaff feierllich in Dienst gestellt und gesegnet werden.
Bürgermeister Marcus Grimm begrüßte zu Beginn der Veranstaltung alle geladenen Gäste und stellte die Besonderheiten sowie finanziellen Eckdaten der Anschaffung und Förderung der drei neuen Gerätschaften vor.
Pfarrer Thomas Augustin verglich in seiner Ansprache unter anderem das Wirken der Feuerwehr mit Gott: "Beide werde oft nur im Notfall wahrgenommen!" und sprach während der Fahrzeugweihe diesen sowie allen aktiven Feuerwehrkameradinnen und -Kameraden seinen Segen aus.
Nach der kirchlichen Weihe der Fahrzeuge bedankte sich Dominik Allig, der als Vertreter der Firma Magirus anwesend war, für die reibungslose Abwicklung, sowie das entgegengebrachte Vertrauen der Beschaffer. Symbolisch übergab er den Schlüssel der Drehleiter an Kommandant Joachim Hoos.
Von der Firma Horizont, dem Hersteller des Vorwarnanhängers war Peter Rink anwesend. Er bedankte sich ebenfalls für die Zusammenarbeit und wünschte den Einsatzkräften mit dem Vorwarnanhänger noch mehr Sicherheit bei Ihren Einsätzen. Bei diesem Anhänger handelt es sich um ein Novum: Es ist der erste Vorwarnanhänger, welcher mit der staatlichen Förderung in Bayern beschafft wurde.
Dankesworte für geleistet Arbeit gab es im Anschluss auch von der Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach, welche diese auch im Namen der anwesenden Landtagsabgeordneten Martina Fehlner übermittelt. Sie betonte die Wichtigkeit des Ehrenamtes, vor allem die der Feuerwehr in Bezug auf die Waldaschaffer Wehr mit den rund 350 Einsätzen im Jahr.
Landrat Dr. Alexander Legler merkte an, dass diese neuen Fahrzeuge in erster Linie nicht für die Feuerwehr, sondern für alle Bürger ein Gewinn ist. Ihm sei es eine Herzensangelegenheit, dass die Feuerwehr in allen Bereichen für den Ernstfall bestens gerüstet ist.
Kreisbrandrat Karl-Heinz Ostheimer fügte hinzu, welchen wichtigen Stellenwert die Feuerwehr Waldaschaff auch im Landkreis habe und wies schon auf die nächsten Meilensteine mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses sowie einem weiteren hauptamtlichen Mitarbeiter der Wehr hin.
Erster Kommandant Joachim Hoos bedankte sich am Ende noch einmal bei allen Mitwirkenden und enthüllte eine kleine Besonderheit an Drehleiter und des Versorgungs-LKW: Beide Fahrzeuge haben einen Namen erhalten. Die Einsatzfahrzeuge wurde nach den ehemaligen, bereits verstorbenen Kommandanten Norbert Belz (Kommandant: 1969 - 1988) und Roland (Rolli) Brehm (Kommandant: 1988 - 1994) benannt. Zu den Namen kam ein kleines Symbol, zu welchen beiden eine besondere Verbindung hatten. Diese Zierte wurde von den jeweiligen Gattinnen der Ehrenmitgliedern enthüllt.
Musikalisch umrahmt wurde die Fahrzeugweihe von einem Quartet vom Musikverein Waldaschaff.
Aufgrund der aktuellen Corona Situation musste diese Veranstaltung im kleinen internen Rahmen und mit einer begrenzten Anzahl geladener Gäste sowie unter speziellen Auflagen stattfinden. Die Veranstaltung musste deshalb auch ohne eine Bewirtung stattfinden und wurde nach dem Festakt gegen 18:00 Uhr beendet.
Der Bundestag hat die Änderung des § 201a des Strafgesetzbuches beschlossen. Demnach wird auch das Herstellen oder Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, strafbar. Hiermit soll der Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen verbessert und auch Situationen wie das Fotografieren von Leichen bei Verkehrsunfällen etc. strafbewehrt werden.
„Wir begrüßen den Bundestagsbeschluss. Gaffer und das Fertigen von Bildaufnahmen von Verstorbenen an Einsatzstellen behindern leider auch die Arbeit der Feuerwehr an Einsatzstellen“, erklärt der Deutsche Feuerwehrverband.
Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.
Zum Nachlesen: LINK
Am Mittwochabend rückten wir um 19:15 Uhr zur einer Kleintierrettung auf dem Main, mit LF 10, MZB und KdoW aus. Ein Kormoran mit einer Angelschnur samt Schwimmer um die Füße, wurde von Wassersportlern im Bereich der Buchten in Karlstein-Dettingen, bereits mehrfach gesichtet. Leider schlugen alle Versuche, das Tier einzufangen und von seiner Last zu befreien, fehl. Der Einsatz wurde nach gut 90 Minuten, für die 8 Einsatzkräfte, abgebrochen.
In der Nacht alarmierte es dann um 01:02 Uhr für die SEG Drohne. Die Polizei hatte das Fluggerät, samt Wärmebildkamera, zur Amtshilfe bei einer polizeilichen Maßnahme im Kahlgrund angefordert. Hier rückte nach SER Drohne der MTW mit drei Mann Besatzung aus.
Am Donnerstagmorgen gingen noch mal vier freiwillige Feuerwehrleute mit dem MZB aufs Wasser um nach den Kormoran zu suchen, auch fanden sie diesen aber auch an diesem Morgen blieben alle Fangversuche ohne Erfolg. Nach mehreren Stunden vergeblicher Mühe, wurde der Einsatz wieder abgebrochen und das Tier der Natur überlassen. Als Zugfahrzeug für das MZB, war wieder das LF 10 im Einsatz.
Um 14:40 Uhr alarmierte es dann zu einem Brand im Kleinostheimer Gewerbegebiet Pfingstweide. Dort waren in der Lindigstraße Lithium-Ionen-Akkus in Brand geraten. Wir rückten dorthin aus mit HLF 20/16, LF 16/12 sowie Sonderlöschmittel P 250D am TLF 16/24 Tr. und einem LC 135 K (135 kg Kohlensäure) auf dem GW-U. Vor Ort stellten wir Atemschutzgeräteträger sowie das Sonderlöschmittel bereit, beides musste aber nicht eingesetzt werden. Das LF 10 blieb am Standort auf Standby, insgesamt 24 Einsatzkräfte der Feuerwehr Gemeinde Karlstein waren hier im Einsatz.
Als es dann um 14:59 Uhr noch zu einem schweren Verkehrsunfall auf der A45, mit zwei Pkw und mind. einer eingeklemmten Person alarmierte, mussten wir an der Einsatzstelle Brand umdisponieren. Wir besetzten unsere Fahrzeuge, ließen das Sonderlöschmittel vor Ort und fuhren mit HLF 20/16, LF 16/12, TLF 16/24 Tr. auf die Autobahn, der GW-U fuhr zurück zum Gerätehaus und von dort kam parallel noch das LF 10 mit VSA sowie der MTW mit LED Vorwarntafel auf die BAB. Vor Ort fanden wir einen Unfall mit zwei Pkw und einem Lkw samt VSA der Autobahnmeisterei vor. Es gab glücklicherweise nur eine verletzte Person, die war auch schon aus dem Fahrzeug befreit. Wir sicherten daraufhin die Einsatzstelle und leiteten den Verkehr über den Standstreifen vorbei. Weiterhin wurde der Rettungsdienst unterstützt, der Brandschutz sichergestellt, die Fahrbahn gereinigt und ausgelaufene Betriebsstoffe aufgenommen. Einsatzende war hier dann gegen 16:45 Uhr am Gerätehaus. Um den Grundschutz in Karlstein sicherzustellen, wurde das LF 16/12 sowie das TLF 16/24 Tr. frühzeitig ausgelöst. Bei diesem Einsatz waren dann, auf Grund der neuen Alarmierung, insgesamt 30 Personen unserer Wehr im Einsatz.
Text und Bilder:
Andreas Emge
Kommandant Feuerwehr Karlstein
Donnerstagnachmittag (02.07.2020) gegen 14:40Uhr wurden die Feuerwehren zum Brand eines Lithium-Ionen-Akkus in das Kleinostheim Gewerbegebiet Pfingstweide alarmiert. Dieser war in der Werkstatt eines Akku Herstellers in Brand geraten. Mitarbeiter konnten durch den beherzten Einsatz von Feuerlöschern bereits schlimmeres verhindern. Ein Feuerwehrmann und ein Mitarbeiter wurden leicht verletzt und vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt.
Ein Trupp unter schwerem Atemschutz ging sofort in das Gebäude vor und verbrachte den Akku ins Freie. Dort wurde er in ein Wasserbad geworfen. Ein weiterer Trupp brachte schließlich das restliche Brandgut ins Freie, wo es endgültig abgelöscht wurde. Abschließend wurde die Halle durch die Feuerwehr belüftet und entraucht. Die Feuerwehr Kleinostheim war mit 23 Feuerwehrleuten und fünf Fahrzeugen vor Ort, die Feuerwehr Karlstein mit 24 Einsatzkräften und vier Fahrzeugen. Einsatzleiter Kommandant Thorsten Frank wurde durch Kreisbrandinspektor Frank Wissel unterstützt. Der Rettungsdienst war mit zwei Rettungswagen und einem Einsatzleiter Rettungsdienst vor Ort. Einsatzende war gegen 16:40Uhr.
gez. Tim Dedio
Pressesprecher der Kreisbrandinspektion
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