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112 Newsletter vom 16. Juli 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie gewohnt hier zunächst der Blick auf die statistischen Zahlen und Daten zur aktuellen Corona-Lage in Bayern. Stand heute, Donnerstag, 16. Juli 2020, 10:00 Uhr, haben wir 49.522 bestätigte COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche, an dem 49.003 bestätigte Corona-Infektionen zu Buche standen, 519 Fälle mehr (Vorwoche 509). Im Durchschnitt der letzten sieben Tage bedeutet dies 74 Neuinfektionen pro Tag (Vorwoche 73).

Wieder genesen sind heute amtlich ausgewiesen 45.920 Personen oder 420 mehr als vor sieben Tagen. Die Zahl der aktuell an COVID-19-Erkrankten beläuft sich momentan in Bayern auf nunmehr 990 im Vergleich zu 900 letzte Woche, 690 vor zwei und 580 vor drei Wochen.

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.610 Personen. Das sind im Vergleich zum Dienstag letzter Woche, an dem 2.606 mit oder wegen Corona verstorbene Personen registriert waren, 4 Corona-Tote mehr.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern heute wiederum auf R=1,01 (nach ebenfalls R=1,01 letzten Donnerstag). Die allein auf den Tag abstellende Reproduktionszahl liegt aktuell bei R=0,89 (nach ebenfalls R=0,89 letzten Donnerstag). Damit bewegen sich auch diese Werte weiterhin knapp um 1 und weisen kein herausgehobenes Risikopotential aus.

Auch heute darf ich Ihnen eine Einschätzung zu den 7-Tage-Inzidenzen für die Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns mitteilen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt. Generell gilt weiterhin, dass wir aktuell in ganz Bayern keinen einzigen „echten“ Hotspot verzeichnen müssen. Allerdings setzt sich auch in der 7-Tage-Inzidenz die den vorgenannten Parametern augenscheinlich zu entnehmende Tendenz einer leicht negativen Entwicklung fort. So liegen die Werte für die ersten drei Plätze etwas höher als letzte Woche. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen meldet eine 7-Tage-Inzidenz von 25,94 (nach 18,86), der Landkreis Dingolfing-Landau 18,71 (der letzte Woche zweitplatzierte Landkreis Erding hatte 16,71) und die Stadt Straubing verzeichnet auf Platz 3 heute 16,74 (letzte Woche der Landkreis Starnberg mit 11,76). Und auch die Zahl der Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von Null ist weiter zurückgegangen – von 30 auf 23.

Was hat es also zu bedeuten, wenn sich binnen Wochenfrist die tägliche Durchschnittszahl der Neuinfektionen, die Zahl der aktuell erkrankten Personen und die 7-Tage-Inzidenzen allesamt leicht negativ entwickeln? Das heißt zunächst einmal, dass wir weiterhin sehr wachsam bleiben müssen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die über Wochen gern zur Kenntnis genommene superpositive Entwicklung mit Tagesneuinfektionen um die 30, mit ca. 90 von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten ohne jede Neuinfektion in den letzten sieben Tagen und mit niedrigsten „Spitzenwerten“ weder unumkehrbar, noch ein Selbstläufer ist. Vielmehr muss um die Eindämmung der Pandemie tagtäglich gerungen werden, indem neu auftretende Infektionsherde sofort mit konsequenten Quarantänemaßnahmen und einem großzügig ausgestalteten Testgeschehen angegangen werden. In dieser Strategie darf nicht nachgelassen werden. Denn die nächsten Wochen, die landes- und bundesweit von einem urlaubsbedingt intensiven Reisegeschehen geprägt sein werden, lassen eher ein Anwachsen von Infektionswahrscheinlichkeiten erwarten als deren Rückgang.

Zudem müssen die Einzelwerte diskutiert und interpretiert werden, um sie richtig einordnen zu können. Dass die absoluten Zahlen der Neuinfektionen zunehmen, hängt entscheidend auch mit der Steigerung des Testgeschehens zusammen. Haben wir vor gut drei Wochen noch um die 12.000 Tests pro Werktag durchgeführt, sind wir jetzt bei gut 23.000 angekommen. Mehr Tests bringen naturgemäß mehr Infektionsfälle ans Licht. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass die Quote der positiven Tests stabil ist und über die letzten Wochen konstant bei ca. 0,4 Prozent liegt. Dies deutet auf eine lineare und nicht auf eine – zu Recht gefürchtete – exponentielle Entwicklung hin, bei der die Zahlen in kurzer Zeit „explodieren“. Diese Annahme wird auch gestützt von der stabil um den Wert 1 pendelnden Reproduktionszahl R. Sie wird weiter gestützt von den extrem niedrigen Sterbefallzahlen – in den letzten vier Tagen war Gott sei Dank nur ein Corona-bedingter Todesfall zu beklagen – und sie wird gestützt von der Situation in den Kliniken. Auf deren Intensivstationen werden aktuell 50 Patienten beatmet, bei denen COVID 19 nachgewiesen ist oder ein solcher Verdacht besteht.

Unter dem Strich gilt also: Die Lage ist stabil gut und zeigt sich weitgehend entspannt, aber es ist längst nicht vorbei.

Dass Teile der Bevölkerung die Corona-Infektionslage mittlerweile sehr gelassen sehen, zeigt sich ein Stück weit am eher geringen Tiefgang der ein- oder anderen Begleitdebatte. Jüngstes Beispiel ist die Diskussion um die angeblich zweifelhafte Zulässigkeit der Verwendung personenbezogener Daten, die Gastronomen von ihren Gästen zu Infektionsschutzzwecken erheben. Sie haben es sicherlich schon selbst erlebt. Kaum, dass Sie im Lokal, im Gastgarten oder an einem Tisch vor der Eisdiele Platz genommen haben, legt Ihnen die freundliche Bedienung neben der Speisekarte auch einen Zettel vor, auf dem Sie Ihren Namen, die Personenzahl, Ihre Erreichbarkeit sowie Datum und Uhrzeit Ihres Besuches eintragen sollen. Der Zweck der Übung besteht darin, dass im Falle einer später bei einem Gast oder einem Mitarbeiter festgestellten Corona-Infektion potentielle Kontaktpersonen schnell ausfindig gemacht werden können.

Verschiedene Teilnehmer einer vor allem medial geführten Debatte haben ein massives Datenschutzproblem erkennen wollen, weil die Polizei in einigen Fällen eben jene Listen oder Zettel für polizeiliche und damit für andere Zwecke ausgewertet hat, als für die die Daten ursprünglich erhoben worden waren. Verschiedentlich wurde der Eindruck erweckt, dieses Vorgehen sei per se rechtswidrig. Dieser Eindruck ist falsch. Zwar gilt für die Nutzung personenbezogener Daten im Grundsatz das Gebot der Zweckbindung. Eine Zweckänderung ist aber zulässig, soweit hierfür gesetzliche Grundlagen bestehen. Derlei Rechtsgrundlagen gibt es sowohl für die Strafverfolgung als auch die Gefahrenabwehr. Wie skurril die Debatte ist, mögen Ihnen die folgenden Informationen zeigen, die natürlich auch Medien zur Verfügung gestellt wurden, dort aber keine prominente Platzierung erfahren haben.

Auch wenn die hier in Rede stehenden Daten für Zwecke des Infektionsschutzes erhoben wurden, so handelt es sich dennoch nicht um besonders sensible Gesundheitsdaten. Es geht allein um den Aufenthalt einer bestimmten Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Ort. Zudem reden wir gerade einmal von zehn Einzelvorgängen in ganz Bayern und nicht von einem Massenphänomen. Des Weiteren liegt jeder einzelnen polizeilichen Datenerhebung ein konkreter und dabei straf- oder gefahrenabwehrrechtlich relevanter Sachverhalt zu Grunde, für dessen Klärung wichtige Zeugen gesucht wurden. U.a. geht es in zwei Fällen um versuchte Tötungsdelikte, in zwei weiteren Fällen um Diebstahl bzw. Betrug. Tatort war jeweils das Lokal, in dem die Daten erhoben wurden. Weitere Datenerhebungen standen im Zusammenhang mit einem Raubüberfall, einer gefährlichen Körperverletzung sowie einer Unfallflucht, der Tatort war jeweils in unmittelbarer Nähe zum Lokal. Und schließlich ging es um die Suche nach einem vermissten Wanderer, der mutmaßlich Gast einer bestimmten Almwirtschaft war. In all diesen Konstellationen sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass die Datennutzung zulässig ist.    

Themenwechsel: Wohl selten ist die politische Entscheidung über die Fortschreibung einer Rechtsverordnung in derart feierlichem und architektonisch prunkvollem Rahmen erfolgt, wie diese Woche am Dienstag. Denn wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, hat der Ministerrat ausnahmsweise im Neuen Schloss auf der Insel Herrenchiemsee getagt und unter anderem die Kernpunkte einer weiteren Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Das Gesundheitsministerium hat die auf dem Beschluss fußende rechtlich verbindliche Verordnung noch am selben Tage erlassen, deren Wortlaut finden Sie hier. Seit gestern, Mittwoch, 00:00 Uhr gilt u.a. Folgendes:

Im Bereich des Sports kommt für zulässige Wettkämpfe in geschlossenen Räumen neuerlich eine Änderung der Höchstzahl zugelassener Personen zum Tragen. Lag die generelle Obergrenze bisher bei insgesamt 50 Personen – Wettkampfteilnehmer UND Funktionspersonal –, so dürfen nun 100 Personen anwesend sein. Sofern allen Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann, so dürfen nunmehr sogar 200 Personen zugelassen werden.

Eine weitere Ergänzung der Verordnung reagiert auf eine sportpolitische Entscheidung der Europäischen Fußballunion UEFA zur Durchführung der UEFA-Champions-League. Noch vor dem Lockdown hatte der FC Bayern München sein Champions-League-Achtelfinal-Hinspiel beim FC Chelsea London mit 3:0 gewonnen. Das nach dem regulären Austragungsmodus üblicherweise zwei Wochen später in München fällige Rückspiel konnte jedoch schon nicht mehr durchgeführt werden, sodass die sportliche Entscheidung über das Aufrücken eines der beiden Vereine ins Viertelfinale seither aussteht. Zwischenzeitlich hatte die UEFA geplant, auch das fehlende Re-Match in Portugal austragen zu lassen, wo ohnedies das Finalturnier der letzten acht im Wettbewerb verbliebenen Mannschaften stattfinden wird. Nachdem aber die Pandemielage in Bayern nach wie vor unter Kontrolle ist und das Hygienekonzept der DFL für die soeben abgeschlossene Bundesligasaison exquisit funktioniert hat, lässt die UEFA das Rückspiel der „Bayern“ gegen „The Blues“ nun doch in der Münchner Allianz-Arena austragen.

Entsprechend hat sich die Staatsregierung entschlossen, die Durchführung von Spielen der UEFA-Champions-League in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausdrücklich zu regeln. Es gelten die gleichen hygieneschutzspezifischen Anforderungen wie für die inländischen Profiwettbewerbe, insbesondere sind Zuschauer nicht zugelassen.   

Außerhalb des Themenkreises des Sports haben Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel eine Neuregelung erfahren. Sie sind jetzt wieder zulässig. Das wird nicht nur die Marktkaufleute, sondern auch all jene freuen, die in ihrer Freizeit gerne auf Töpfer- und Handwerkermärkten, Patronatsmärkten zu den Namenstagen bestimmter Schutzheiliger (z.B. „Kathrein-Märkte“), auf „Dulten“ oder auf Flohmärkten nach Schnäppchen suchen.

Einmal mehr gilt auch in diesem Kontext die Leitlinie „So viel Freiheit wie möglich, soviel Sicherheit wie nötig“. Die Sicherheit konkretisiert sich in zwei wesentlichen Maßgaben. Zum einen obliegen den Marktveranstaltern besondere pandemiebezogene Pflichten. Insbesondere muss für ein auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmtes Schutz- und Hygienekonzept gesorgt sein, das auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzept erarbeitet ist. Auch für das Verkaufspersonal, die Kunden und deren Begleitpersonen gelten besondere Auflagen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Pflicht zum Tragen geeigneter Mund-Nasen-Bedeckungen.

Zum anderen darf der Markt keinen Volksfestcharakter annehmen und keine großen Besucherströme anziehen. Zudem sind über den Verweis auf § 55 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung im Rahmen solcher Märkte unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart – typischerweise sind dies Fahrgeschäfte, Schießbuden, Wurfbuden, Tingeltangel und dergleichen – ebenso wenig gestattet, wie Festzelte und künstlerische Darbietungen. Allerdings können die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit dies infektionsschutzrechtlich vertretbar erscheint. Allen Schlupflochsuchern sei aber gesagt: Diese Regelung bietet kein Hintertürchen, um das weiterhin geltende Verbot von Volksfesten und anderen vergleichbaren Großveranstaltungen trickreich durch eine „Umetikettierung“ zu umgehen.

Neu geschaffen hat der Verordnungsgeber § 14a der 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Vorschrift ist mit „Tagungen und Kongresse“ überschrieben, geht aber im Ergebnis erheblich darüber hinaus. Denn nunmehr sind beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen zulässig, sofern bestimmte hygienetechnisch relevante Voraussetzungen beachtet werden. Zu nennen sind u.a. die Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie die Einhaltung einer Maskenpflicht für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, solange sich die Teilnehmer nicht an ihrem Platz befinden oder das Wort haben. Ganz praktisch gesehen bedeutet dies, dass Teilnehmer, während sie die Veranstaltung von ihrem Platz aus verfolgen oder selbst einen Redebeitrag beisteuern, keine Masken tragen müssen, in Sitzungspausen, auf dem Weg von und zu den Waschräumen jedoch schon.

Für die Praxis besonders wichtig ist meines Erachtens die Anhebung der maximal zulässigen Teilnehmerzahlen. Diese liegen für einschlägige Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei 100 Personen und unter freiem Himmel bei 200. Handelt es sich um eine Veranstaltung mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen, verdoppeln sich die Grenzwerte auf 200 bzw. 400. Insoweit ist hier auf mein Betreiben hin der Gleichklang mit dem Kulturbereich hergestellt, für den dieselben Werte gelten.

Diese Lockerung wird nicht nur dem Tagungs- und Kongressgewerbe das Leben deutlich erleichtern. Unter diesen Bedingungen werden auch viele hergebrachte und dabei dienstlich veranlasste Veranstaltungen im kommunalen und ehrenamtlichen Umfeld wieder stilvoll durchführbar. Ich denke hier etwa an Ehrungen für besondere Verdienste im Bereich der Blaulichtorganisationen oder an die Aushändigung kommunaler Verdienstmedaillen u.v.a.m.  

Last but not least hat der Verordnungsgeber die Geltungsdauer der 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 2. August 2020 verlängert. Insoweit bleiben auch die allgemeinen Regelungen wie das Abstandsgebot, spezifische Mund-Nasen-Bedeckungspflichten sowie die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum über den 19. Juli hinaus bestehen.

Schließen darf ich auch heute diesen Wochenbericht mit meiner Freude und meinem Ärger der Woche. Die Freude der Woche war meine Teilnahme an der Ministerratssitzung im Neuen Schloss auf der Insel Herrenchiemsee. Denn natürlich ist es etwas ganz Besonderes, in landschaftlich reizvoller Umgebung an einer baulich eindrucksvollen historischen Stätte unter Anwesenheit der Bundeskanzlerin so bedeutende Themen wie das Programm der seit dem 1. Juli laufenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu beraten, in deren Zentrum natürlich auch die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in Europa steht. Ein Ort der Inspiration und des Kraftquells ist mir die Herreninsel aber auch deshalb immer wieder, weil hier in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem Tagungsort im Alten Schloss 1948 der Verfassungskonvent tagte und dort gleichsam die Wiege unseres Grundgesetzes stand. Dieses leitet uns bis heute auch und gerade in den Zeiten der Pandemie sicher durch das stets neu zu vermessende Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit und ist nach meiner festen Überzeugung Garant für die Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in dieser schwierigen Zeit.

Mein Ärger der Woche gilt zahlreichen deutschen Ballermann-Touristen, die meinten, auf Mallorca vor allem in der berühmt-berüchtigten Bier- und Schinkenstraße zu Hunderten ohne Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz wilde Partys feiern zu müssen. Wie gedankenlos muss man sein, das Infektionsrisiko in so unverantwortlicher Weise auszublenden und sich und andere vor Ort und nach der Heimkehr in die Heimat zu gefährden?

Fußballer sind top, Ballermänner ein Flop!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Die Gemeinde Waldaschaff sucht zum nächst möglichen Termin einen Hauptamtlichen Feuerwehrgerätewart (m/w/d) in Vollzeit.


Ihr Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:

- Wartung, Pflege und Unterhalt der Fahrzeuge und Geräte

- Geräteprüfung und Instandhaltung

- Terminüberwachung und Wiederholungsprüfungen nach DGUV, Feuerwehrrecht, TÜV

- Betreuung und Unterhalt des Feuerwehrgerätehauses

- Unterstützung der Kommandanten

- Rufbereitschaft zum Winterdienst als Ergänzung zum Bauhof


Ihr Profil:

- Abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in einem handwerklichen Elektro- oder KFZ-Elektrik / KFZ-Mechatronik Beruf

- Erfolgreiche Feuerwehrgrundausbildung (Truppführer) oder MTA-Abschlusslehrgang,

- abgeschlossene Feuerwehrlehrgänge als Gruppenführer, Maschinist für Löschfahrzeuge und Drehleiter, als Gerätewart, First Responder und als Atemschutzgeräteträger

oder die Bereitschaft diese Qualifikationen innerhalb von zwei Jahren nachzureichen.

- Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen. Tauglichkeit nach G26.3

- Besitz der Fahrerlaubnisklasse C, wünschenswert C/CE

- EDV-Kenntnisse in MS Office (Word, Excel)

- Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten

- Bereitschaft zur kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung

- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten

- aktive Mitarbeit bei Feuerwehreinsätzen, -übungen, -und diensten während der Arbeitszeit

- aktive Mitgliedschaft bzw. Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr

- Eigeninitiative, Kreativität und technisches Verständnis.


Es erwartet Sie eine anspruchsvolle und mit hoher Verantwortung verbundene Tätigkeit, welche nach den Grundlagen des TVöD vergütet wird. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.


Bei Interesse senden Sie bitte die Bewerbung, gerne auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 31.08.2020 an die Gemeindeverwaltung. Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen unser Geschäftsleiter Herr Kunkel unter der Telefonnummer 06095/9710-12 zur Verfügung.

Am Montag den 13.07.2020 besuchte die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kleinkahl den Schaumtrainer in Mainaschaff. Als erste Ausbildungsgruppe nach der Corona Pause, freuten sich die Teilnehmer auf einen spannenden und informativen Abend. Ausbilder Joachim Taupp und sein Team begrüßten die Kameraden herzlich im Feuerwehrgerätehaus in Mainaschaff. Unter Einhaltung der aktuellen Corona – Vorschriften begann die Ausbildung mit einem Theorieteil. Bei diesem wurden Grundbegriffe erklärt und bereits vorhandenes Wissen aufgefrischt. Anschließend gab es einen Praxisteil, hier kam der Schaumtrainer des Landkreis Aschaffenburg zum Einsatz. Mit diesem kann mithilfe von Schaumrohren im Miniaturformat
umweltschonend und realitätsnah die Einsatzmöglichkeiten von Schaum demonstriert werden. Die Feuerwehrleute konnten die verschiedenen Schaumarten und Techniken an Modellen ausprobieren und bekamen vom Ausbilderteam Tipps, das Löschmittel effektiv und schnell einzusetzen. Schaum kommt vor allem bei Fahrzeug- und Industriebränden zum Einsatz.

Die Feuerwehr Kleinkahl besucht den Schaumtrainer jährlich um stets auf einem aktuellen Stand im Thema Schaumeinsatz zu bleiben und im Ernstfall schnell und professionell Hilfe leisen zu können. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals herzlich bei den Ausbildern bedanken und freuen uns auf den Besuch im nächsten Jahr.

2000

2001

2002

2003

Text: Tim Bathon (Öffentlichkeitsarbeit, FF Kleinkahl)
Bilder: FF Kleinkahl, FF Mainaschaff

Wer sich nach Einreise in den Freistaat Bayern für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben hat, kann sich im Einzelfall von dieser Pflicht befreien lassen. Auf Grund bisheriger Erfahrungen sei bei diesem Vorgehen noch auf das Folgende hingewiesen:

Das hierfür notwendige ärztliche Zeugnis muss nicht nur ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus enthalten, sondern auch diagnostizieren, dass aktuell keine Infektionszeichen bestehen. Dieses Zeugnis soll vom Arzt an die folgende Nummer des Gesundheitsamts gefaxt werden: 06021/394-980.

Darüber hinaus ist unbedingt davon abzusehen, zu diesem Zweck persönlich im Gesundheitsamt zu erscheinen. Schließlich gilt die Pflicht zur Einhaltung der häuslichen Quarantäne so lange, bis die Behörde die Befreiung festgestellt hat. Bei Fragen zu diesem Thema steht die Rufnummer 06021/394-198 zur Verfügung.

Grundsätzlich hat sich nämlich jede Person für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben, die in den Freistaat Bayern einreist und sich in den 14 Tagen zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Einreise-Quarantäneverordnung sieht bereits diverse Ausnahmen vor. Dazu zählen etwa Personen, die sich weniger als 48 Stunden lang im Ausland aufgehalten haben oder die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren.

Wer keine der in der Verordnung beschriebenen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt, kann sich im Einzelfall – wie oben beschrieben – von der Pflicht zur Einhaltung einer häuslichen Quarantäne befreien lassen.

Gebündelte Informationen zum Thema Corona finden Sie wie immer unter www.corona-ab.de.

INFO LRA bearbeitet

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Bessenbach – Ein Unfall! Ein Auto liegt auf dem Dach, der Seite oder ist verformt. Wie befreit man nun möglichst schonend die verletzten Insassen? Das war die Herausforderung für die insgesamt 48 Teilnehmer am vergangenen Wochenende (11.-12.07.2020) in Bessenbach. Das Seminarwochenende von Weber Rescue wurde mit 5000€ der Raiffeisenbank Waldaschaff-Heigenbrücken unterstützt. Das Geld aus der regionalen Gewinnausschüttung der Gewinnsparen Lotterie kam so der Ausbildung der Spessartfeuerwehren zugute.20200712 THL PKW Weber Spessart 2web

Am Vormittag erhielten die Feuerwehrleute jeweils eine theoretische Auffrischung ihrer Kenntnisse. Nach dem Mittagessen ging es dann in drei Kleingruppen an die praktische Stationsausbildung. Hier führten sie zunächst die Erkundung um das verunfallte Fahrzeug durch. Die gewonnenen Ergebnisse wurden mittels Ölkreide direkt auf dem PKW festgehalten. Dieses improvisierte „Whiteboard“ erwies sich später als nützlicher Tipp, so konnte man während aller weiteren Maßnahmen immer wieder darauf zurückgreifen. Im Anschluss musste das Fahrzeug in seiner Lage stabilisiert werden, um ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Dazu muss man gegebenenfalls auch mal mit Gewalt am Fahrzeug nachhelfen, um sich Flächen für ein Abstützsystem zu schaffen. In einem weiteren Schritt öffneten die Teilnehmer einen Zugang für den inneren Retter. Dieser fungiert als Betreuer der verunfallten Person. Auch hier hatten die Ausbilder einen Tipp parat. So kann man einen verschlossenen Kofferraum auch mal sehr schnell mit einem Schraubenzieher öffnen. Auch beim Entfernen der Scheiben zeigten die Ausbilder kleine Tricks, wie man Verletzungen durch Glassplitter ganz leicht vermeiden kann. 

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Nun besprachen alle gemeinsam ihre Vorgehensweisen an den einzelnen Stationen und die Gruppen tauschten diese durch. Jetzt ging es ans Eingemachte, die tatsächliche Befreiung des Patienten. Hier staunten auch gestandene Feuerwehrleute nicht schlecht, wie leicht man beispielsweise mithilfe des Stab Fast Systems eine Lenksäule durch die Frontscheibe anheben kann. Auch kann man durch das Aufschneiden im Heckbereich des Fahrzeugs sehr zügig einen Patienten aus dem PKW befreien. Nach einer weiteren Besprechung wurde im letzten Schritt der patientenschonendste Zugang geschaffen. Dazu versuchten die Teilnehmer eine größtmögliche Öffnung des PKW zu erreichen. Hier zeigte sich auch das nicht alles mit Schere und Spreizer bewerkstelligt werden muss. Oft ist auch kleineres Werkzeug wie beispielweise eine Säbelsäge das Mittel der Wahl. Alle diese Übungen hatten immer die Uhr im Blick. Denn das Ziel ist den Patienten so schnell und schonend wie möglich, aus dem Fahrzeug und in das nächste Krankenhaus zu bringen. Abschießend gab es eine positive Feedback Runde und ein großes Lob an die beiden Ausbilder von Weber Rescue. So nahmen die Männer und Frauen aus den Feuerwehren Weibersbrunn, Waldaschaff, Bessenbach, Jakobsthal, Heinrichsthal, Heigenbrücken und Rothenbuch viele neue Eindrücke und auch die ein oder andere Idee für die örtliche Ausbildung mit.

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Besonderer Dank ergeht an die Feuerwehr Bessenbach für die Räumlichkeiten und die Bewirtung. Sowie an die Raiffeisenbank Waldaschaff-Heigenbrücken mit Ihren Vorständen Frau Neumann bzw. Herrn Schmitt und die Gewinnsparen Bayern, für die großzügige finanzielle Unterstützung der Ausbildung.20200712 THL PKW Weber Spessart 1web

Am Samstag, 11.07.2020 wurde die Feuerwehr Karlstein um 17.44 Uhr zu einer Tierrettung auf den Main im Bereich der Klostergasse alarmiert. Ein ausgewachsener Schwan hatte eine Angelschnur verschluckt und wurde diese offensichtlich nicht mehr los. Sportbootfahrer hatten den Schwan entdeckt und die Feuerwehr zur Hilfe gerufen. Die Feuerwehr Karlstein rückte mit zwei Fahrzeugen und zwei Booten zu Wasser und an Land die Einsatzstelle an. Die Schwanenfamilie konnte zunächst in das seichtere Wasser eines alten Schleusenbeckens getrieben werden, dort wurde gemeinsam mit weiteren Sportbooten die Schwanenfamilie und der betroffene Schwan getrennt. Leider scheiterten jedoch die Versuche den Schwan zu fangen. Zur Unterstützung und höheren Flexibilität im seichten Wasser, wurden noch ein kleines Rettungsboot und ein Flachwasserboot der Feuerwehr Gemeinde Karlstein an die Einsatzstelle beordert. Der Schwan konnte immer weiter eingekreist werden und man kam bis auf eine kurze Distanz an ihn heran. Er schaffte es jedoch immer wieder zu entkommen, so dass nach zwei Stunden der Einsatz durch den Einsatzleiter abgebrochen wurde. Die Feuerwehr Karlstein war mit 22 Einsatzkräften bei der leider vergeblichen Hilfsaktion tätig.

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Am frühen Samstagmorgen (11.07.2020) um 02:19 Uhr wurden die Feuerwehren Johannesberg und Mömbris (Drehleiter) zu einem Brandeinsatz in die Kapellenstraße in Breunsberg alarmiert.

Bereits auf der Anfahrt war eine starke Rauchentwicklung sichtbar. Bei Eintreffen der Feuerwehr befand sich ein Geräteschuppen in Vollbrand. Ein Nachbar hatte bereits erste Löschmaßnahmen mit einem Gartenschlauch unternommen. Die Flammen drohten auf das angrenzende Wohnhaus überzugreifen. Sofort wurden zwei Strahlrohre zur Brandbekämpfung in Stellung gebracht um das Feuer abzulöschen und ein Übergreifen der Flammen zu verhindern. Weiterhin musste die Einsatzstelle für die Löscharbeiten und spätere Brandursachenermittlungen der Polizei ausgeleuchtet werden.

Insgesamt waren die Feuerwehren sowie der Rettungsdienst mit mehr als 30 Kräften und sieben Fahrzeugen im Einsatz. Ebenso war Kreisbrandinspektor Frank Wissel vor Ort um den Einsatzleiter Jochen Muckenschnabl zu unterstützen.

Über die Brandursache und den entstanden Sachschaden kann seitens der Feuerwehr keine Aussage getroffen werden.

Feuerwehr im Einsatz

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) „Die tragbaren Leitern“ wurde am 8. Juli 2020 im Umlaufbeschlussverfahren vom Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten” des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.

Die Aktualisierung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 „Die tragbaren Leitern“ war notwendig geworden, da sich das Spektrum tragbarer Feuerwehrleitern um die Multifunktionsleiter erweitert hat und auf den Fotoaufnahmen der Dienstvorschrift noch die Feuerwehrtechnik und Schutzausrüstung der 1990iger Jahre dargestellt war.

Die vom AFKzV genehmigte Fassung steht hier LINK zum Download bereit.

112 Newsletter vom 9. Juli 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist wieder Zeit für das wöchentliche Corona-Update dieses Newsletters. Wie gewohnt hier zunächst der Blick auf die statistischen Zahlen und Daten zur aktuellen Lage in Bayern. Stand heute, Donnerstag, 9. Juli 2020, 10:00 Uhr, haben wir 49.003 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche, an dem 48.494 bestätigte Corona-Infektionen zu Buche standen, 509 Fälle mehr. Im Durchschnitt der letzten sieben Tage bedeutet dies 73 Neuinfektionen pro Tag (Vorwoche 55).

Wieder genesen sind heute amtlich ausgewiesen 45.500 Personen oder 290 mehr als vor sieben Tagen. Die Zahl der aktuell an COVID-19-Erkrankten beläuft sich heute in Bayern auf nunmehr 900 im Vergleich zu 690 vor gut einer Woche und 580 vor zwei Wochen.

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.606 Personen. Das sind im Vergleich zum Dienstag letzter Woche, an dem 2.594 mit oder wegen Corona verstorbene Personen registriert waren, 12 Corona-Tote mehr oder im Durchschnitt + 1,71 (Vorwoche: + 1,14) pro Tag.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern heute auf R=1,01 (nach ebenfalls R=1,01 letzten Donnerstag). Die allein auf den Tag abstellende Reproduktionszahl liegt heute bei R=0,89 (nach R=0,93 letzten Donnerstag). Damit bewegen sich auch diese Werte weiterhin knapp um 1 und weisen kein herausgehobenes Risikopotential aus.

Auch heute darf ich Ihnen eine Einschätzung zu den 7-Tage-Inzidenzen für die Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns mitteilen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt.

Generell gilt, dass wir aktuell in ganz Bayern keinen einzigen „echten“ Hotspot verzeichnen müssen. Nirgends liegt der Wert über 20, die drei höchsten Werte sortieren sich bei 18,86 für den Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen, 16,71 für den Landkreis Erding und 11,76 für den Landkreis Starnberg ein.

Diese Aufzählung zeigt im Vergleich zur Vorwoche zunächst eine regionale Verschiebung an, tendenziell weg von Nordbayern – Coburg ist tatsächlich, wie letzte Woche von mir prognostiziert, aus der oberen Gruppe herausgefallen – hin nach Südbayern, genauer gesagt nach Oberbayern. Es ergibt sich aber auch eine umfeldbezogene Verschiebung. Waren es vor Kurzem vor allem noch Alten- und Pflegeheime, die im Zentrum des Geschehens standen, so sind es jetzt vor allem Gemeinschaftsunterkünfte mit Schnittmengen zu Arbeitsstätten, Arbeitsstätten als solche sowie größere Familienfeiern, die den Ausgangspunkt eines erkannten Infektionsgeschehens bilden.

Gerade das Beispiel Starnberg zeigt einmal mehr das Erfordernis eines sofortigen und entschlossenen Handelns. Aus dem Infektionsgeschehen um einen regional arbeitenden Lieferservice und dessen Mitarbeiter, die in Teilen verstärkt soziale Kontakte in andere Landkreise Oberbayerns in dortige Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber hatten, hätte durchaus eine verstärkte Verteilung des Virus in die Fläche erwachsen können. Aber die Unterkünfte wurden sofort unter Quarantäne gestellt, alle Bewohner auch ohne Symptomatik getestet und Kontaktpersonen weitreichend abgeklärt. Heute hat sich der Wert für Starnberg von 20,57 am letzten Donnerstag auf 11,76 knapp halbiert und eine Ausbreitung über die erkannten Kontaktpunkte hinaus ist ausgeblieben.

Aktuell weisen 30 der 96 Landkreise bzw. kreisfreie Städte in Bayern eine 7-Tage-Inzidenz von 0 auf.

Am Dienstag hat sich der Ministerrat einmal mehr unter anderem mit der Fortschreibung der Bayerischen Corona-Strategie befasst und hat weitere Lockerungen beschlossen. Oft werde ich in diesem Kontext gefragt, warum wir nicht schneller und weitergehender lockern. Die notwendigen Entscheidungen zu treffen sei angesichts hervorragender Zahlen „mega-easy“. So einfach ist es aber beileibe nicht. Natürlich werde ich hier nicht den vertraulichen Charakter der Kabinettsberatungen brechen, will aber doch zu Gunsten einer besseren Nachvollziehbarkeit unseres vorsichtigen Vorgehens ein paar Gedanken ausführen, die einem verantwortlichen Kabinettsmitglied durch den Kopf gehen.

Natürlich haben wir auch in dieser Woche das Für und Wider der in Betracht zu ziehenden Lockerungen abgewogen. Denn es gilt nach wie vor das, was schon von Beginn der Bekämpfung dieser Pandemie an unsere Leitlinie war: Soviel Sicherheit wie nötig, soviel Freiheit wie möglich.

Diese Leitlinie klingt sehr eingängig und ist in ihrer Kernbotschaft für einen Rechtsstaat geradezu eine Selbstverständlichkeit. Sie mit Leben zu erfüllen und ihr voll und ganz gerecht zu werden ist aber in der Lebenswirklichkeit von Corona umso schwieriger, unendlich herausfordernd und keineswegs nur eine Aufgabe einmal pro Woche am Dienstagvormittag, weil das Thema mal wieder auf der Tagesordnung des Ministerrates steht. Tatsächlich lebt man, wie es bei der Polizei heißt, 7 Tage die Woche Tag und Nacht „in der Lage“ und vergleicht fortwährend gedanklich den „Ist-Zustand“ mit dem „Soll-Zustand“. Es handelt sich um einen kontinuierlichen Abwägungsprozess, ob das, was letzte Woche oder gestern noch richtig war, heute noch angemessen ist.

Hierbei gibt es im Wesentlichen zwei Ebenen, auf denen man richtig oder falsch liegen kann. Sind die Maßnahmen zu streng, mag dies zwar pandemiebezogen günstig wirken, man greift dann aber stark in die Grundrechte der Menschen ein und wird womöglich durch Gerichte korrigiert. Wie schmal hierbei der Grat ist, der „Richtig“ und „Falsch“ trennt, das musste zuletzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Sachen Lockdown im Landkreis Gütersloh erleben. Noch eine Woche zuvor vom Oberverwaltungsgericht NRW unbeanstandet, hat das selbe Gericht nur eine Woche später – und einen Tag vor einer geplanten Lockerungsentscheidung der Landesregierung – die Beschränkungen für unzulässig erklärt, weil zwischenzeitlich über massenhaft durchgeführte Corona-Tests das Ausmaß des enormen Infektionsgeschehens im Schlachthof Tönnies mit ca. 1.500 Infizierten gegen die demgegenüber weitgehend unauffällige Lage im restlichen Landkreis mit nur einzelnen wenigen Infektionsfällen abgegrenzt werden konnte. Diese Unterschiede ließen für das Gericht die Beschränkungen in den infektiologisch kaum belasteten Teilgebieten des Landkreises als zu hart, damit unverhältnismäßig und im Ergebnis rechtswidrig erscheinen.

Lockert man umgekehrt aber zu früh und es entstehen in der Folge gravierende Hotspots, dann hat man auch verloren. Wie schnell das geht, dass sich eine vermeintlich gegen das Corona-Virus gewonnene Schlacht ins Gegenteil dreht, müssen derzeit z.B. Israel und der australische Bundesstaat Victoria mit seiner Millionenmetropole Melbourne erleben. In beiden Fällen ist die Zahl der Neuinfektionen geradezu stichflammenartig wieder in die Höhe geschossen, nachdem man sich bereits auf sicherem Terrain wähnte. Um eine zweite Welle zu verhindern haben die Verantwortlichen beider Staaten weitreichende Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens verhängt.

Dass das Virus auch bei uns nach wie vor da ist und deshalb die „Vorsicht die Mutter der Porzellankiste“ bleiben muss, das zeigen letztlich auch die bei uns zu registrierenden und eingangs dargestellten Zahlen. Diese bewegen sich nach wie vor in sehr niedrigen Bahnen und es besteht kein Grund zur Besorgnis, zumal einzelne Ausbrüche immer sehr genau einem konkreten Geschehen, einem Ort oder einer Arbeitsstätte zuordenbar sind. Die am Dienstag beschlossenen Lockerungen sind damit uneingeschränkt verantwortbar.

Aber gleich einem Seismographen muss man auch für marginale Veränderungen der Lage sensibel bleiben, um die Entwicklungen genau beobachten und ggf. rechtzeitig eingreifen zu können. Der Corona-Seismograph zeigt durchaus leichte Veränderungen an. So sind die Zeiten, an denen wir von täglichen Neuinfektionen um die 30 ausgehen konnten, momentan vorbei, siehe oben. Jetzt bewegen wir uns bei einem Tagesdurchschnitt von etwa 70 Neuinfektionen.

Der Zahlenwert für die aktuell erkrankten Personen ist langsam wieder auf ca. 900 angestiegen, hier lagen wir schon mal bei „nur“ ca. 600.

Und dass 30 Landkreise bzw. kreisfreie Städte eine 7-Tage-Inzidenz von Null aufweisen klingt gut und ist auch gut, vor zwei Wochen galt das aber noch für 50 Gebietskörperschaften.

Das ist alles nicht weiter dramatisch, weil es sich nicht explosionsartig, sondern kontinuierlich und langsam vollzieht. Die Entwicklung einzelner Parameter hängt sicherlich auch damit zusammen, dass wir entsprechend unseres Testkonzeptes im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr, sehr viel testen. So haben wir die Zahl der Tests diese Woche bayernweit auf 17.000 pro Tag gesteigert, vor zwei Wochen lag dieser Wert noch bei ca. 10.000 pro Tag. Diese Intensitätssteigerung hellt nicht nur das Dunkelfeld verstärkt auf, sondern verschafft auch einen entscheidenden Zeitvorteil bei der Unterbrechung neu auftretender Infektionsketten. Und doch: Die Zahlen lügen nicht, wir müssen weiter wachsam bleiben.

Übrigens: Mit einem positiven Testergebnis fängt die Arbeit für die Gesundheitsbehörden erst richtig an. Konkret ist es an den Contact Tracing Teams (CTT) sofort abzuklären, mit wem der Betroffene in der relevanten Zeit in Kontakt gestanden hatte. In Bayern gehören solchen Teams ca. 3.000 Männer und Frauen an, die zwar umfassend in ihre Aufgabe eingewiesen wurden, die aber erst dann „alarmiert“ und von ihren originären Arbeits- und Dienststellen abgerufen werden, wenn konkreter Bedarf besteht. Bis Ende Juni bildeten die Studierenden der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern das personelle Rückgrat der CTT. Die Studierenden sind aber nun wieder in den Studienbetrieb zurückgekehrt. Viele der freigewordenen CTT-Funktionen sind bereits wiederbesetzt. Mein Appell richtet sich aber gerade an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, sich hier im Wege einer Nebentätigkeit für das Gemeinwohl zu engagieren. Man wird dabei zwar nicht reich werden, aber – neben den fortlaufenden Bezügen – gibt es doch auch ein paar „Kröten“ zu verdienen und man hilft mit, dem Virus seinen Weg zu weiteren Opfern abzuschneiden. Und das macht ein gutes Gefühl.

Nun zu einigen konkreten Lockerungen, die das Kabinett am Dienstag beschlossen und die das Gesundheitsministerium im Wesentlichen bereits am Dienstagabend im Verordnungswege in geltendes Recht umgesetzt hat. Diese Regelungen finden Sie hier.

Natürlich liegt mir als Sportminister der Sport besonders am Herzen. Hier kann ich einen formalen und einen inhaltlichen Fortschritt vermelden. In formaler Hinsicht haben wir den § 9 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der durch die zahlreichen Änderungen der zurückliegenden Wochen etwas unhandlich geworden war, komplett neu geschrieben und wesentlich verschlankt.

Inhaltlich haben wir einen weiteren Schritt hin zur Normalität machen können. So dürfen seit gestern Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten nunmehr auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden, sofern ein Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept besteht. Hierbei gilt eine generelle Obergrenze von insgesamt 50 Personen – Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal. Sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann, dürfen sogar 100 Personen zugelassen werden.

Auch das Training mit Körperkontakt, hierzu zählen auch z.B. Fußball, Basketball und Handball, ist wieder zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird. Für Kampfsportarten gilt eine Sonderregelung insoweit, als die jeweilige Trainingsgruppe maximal fünf Personen umfassen darf. Das klingt im ersten Moment wenig. Bedenkt man aber, dass sich der Betrieb regelmäßig nach vergleichsweise eng abgegrenzten Gewichtsklassen strukturiert und der Fliegengewichtler ohnehin nicht gegen den Schwergewichtler boxt oder ringt, kickt oder wirft, dann sollte gerade bei den meisten Vereinen auch mit dieser Vorgabe ein vernünftiger Trainingsbetrieb möglich sein.

Themenwechsel: Vielfach wurde in den letzten Wochen vorgetragen, dass die bislang geltende Personenbeschränkung für Veranstaltungen gerade dann besonders vielen Menschen besonders „weh tun“, wenn es sich z.B. um Feiern und Feste im privaten Umfeld oder um das Vereinsleben handelt. Technisch spricht man von Veranstaltungen für ein nicht beliebiges, weil von vorne herein eingegrenztes Publikum wie etwa bei Hochzeitsfeiern, Trauerfeiern, Geburtstags- oder Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, nichtöffentliche Versammlungen, etwa Tagungen oder Eigentümerversammlungen, sowie für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes.

Für all diese Veranstaltungen gilt ab sofort im Freien eine Personenhöchstzahl von 200 bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen. Diese Beschränkung der Teilnehmerzahl gilt auch, wenn die Veranstaltung in gastronomischen Betrieben stattfinden. Oder um es konkret zu machen, weil es diesbezüglich in der letzten Woche Diskussionsbedarf gab: Der Verein einer Freiwilligen Feuerwehr darf seine Jahreshauptversammlung, die üblicherweise indoor stattfindet, dort jetzt mit bis zu 100 Teilnehmern durchführen. Findet die Versammlung nicht etwa im Mannschaftsraum des Feuerwehrhauses oder einem gemeindlichen Saal, sondern als geschlossene Gesellschaft im Saal eines Gasthauses statt, ist auch dieses und auch dann möglich, wenn der Gastronom den Vereinsmitgliedern Speisen und Getränke anbietet. Aber Achtung: Die Anhebung der maximal zulässigen Personenzahl ändert nichts an den übrigen Maßgaben. Insbesondere müssen die einschlägigen Abstandsregeln eingehalten werden und für die Jahreshauptversammlung im Gasthaus gelten natürlich auch die generellen Vorschriften für die Gastronomie, was etwa Abstände, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung oder die maximale Zahl von Personen an einem Tisch angeht.

Andere Baustelle: Nicht nur der Ministerrat, auch der Bayerische Landtag hat diese Woche Beschlüsse zur Bekämpfung der Pandemie gefasst. Konkret geht es um die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen, die unter den Folgen der Corona-Krise finanziell in doppelter Hinsicht leiden. Nicht nur, dass gerade bei den Sozialleistungen die Ausgaben ansteigen werden, es werden auch die Gewerbesteuereinnahmen massiv zurückgehen. Viele Kommunen könnten so, obwohl „unverschuldet“, in eine finanzielle Zwickmühle geraten und mehr Schulden machen müssen. Hierfür gilt bisher ein vergleichsweise strenges Regelwerk, um so gerade die finanziell nicht so leistungsfähige Kommunen vor Überschuldung zu bewahren.

In diesen ungewöhnlichen Zeiten braucht es ungewöhnliche Maßnahmen und so werden limitierende Anforderungen nun für die Aufstellung von Nachtragshaushalten im laufenden Jahr sowie die Haushalte 2021 ein Stück weit gelockert. Der Landtag hat hierfür den Weg freigemacht und mit breiter Mehrheit Änderungen an der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung, der Bezirksordnung, dem Prüfungsverbandsgesetz und dem Verwaltungsschulgesetz beschlossen. Diese Initiative, die auf Anregungen der Kommunalen Spitzenverbände zurückgeht und von mir initiiert wurde, wird am 1. August in Kraft treten. Im Kern erleichtert die Gesetzesänderung den Kommunen zum Beispiel den Zugang zu Krediten für Investitionen sowie zu Kassenkrediten, mit denen die kurzfristige Liquidität gesichert wird. Des Weiteren kann die Haushaltsaufstellung beschleunigt und Genehmigungspflichten können ausgesetzt werden. Die zur konkreten Umsetzung erforderliche Verordnung soll noch in der ersten Augusthälfte ergehen, wir arbeiten bereits daran. Diese Lockerungen, die bitte nicht als Freibrief für leichtfertiges Schuldenmachen zu verstehen sind, reihen sich in den Kanon weiterer Maßnahmen ein, mit denen der Freistaat den Kommunen insbesondere durch Zuschüsse finanzielle Unterstützung gewährt. Mittel- und langfristig bleibt es freilich das Ziel, wieder zu soliden Kommunalfinanzen, einem Markenzeichen des Freistaats Bayern, zurückzukehren.

Vorbeugend testen ist besser als heilen!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Zu einem Brandeinsatz wurden die Feuerwehren Weibersbrunn und Waldaschaff am Donnerstag (09.07.2020) gegen 17.20 Uhr in den Krommenthalweg in Weibersbrunn gerufen.  

„Brand im Gebäude - Keller“ lautete die Alarmierung. Als die ersten Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, stieg dunkler Rauch aus dem Kellergeschoß auf. Die Bewohner hatten das Anwesen bereits selbstständig verlassen. Sie wurden durch die im Haus installierten Rauchwarnmelder auf das Brandgeschehen aufmerksam. Ein Trupp unter schwerem Atemschutz ging in den Keller und hatte den Brandherd schnell gefunden. Die Waschmaschine war in Brand geraten. Die Feuerwehr löschte das Feuer ab und beförderte das qualmende Gerät ins Freie. Anschließend wurden weitere Nachlöscharbeiten durchgeführt. Parallel wurde das Gebäude mit einem Hochdrucklüfter rauchfrei gemacht.

Zur Brandursache und Schadenshöhe kann Seitens der Feuerwehr keine Aussage gemacht werden. Die Feuerwehren waren mit rund 30 Einsatzkräfte darunter 12 Atemschutzgeräteträger unter der Leitung von Michael Böhmerl (stellv. Kommandant der Feuerwehr Weibersbrunn) im Einsatz. Die Kreisbrandinspektion Aschaffenburg war mit Kreisbrandmeister Udo Schäffer vertreten. Von rettungsdienstlicher Seite war ein Rettungswagen vor Ort. Der Rettungsdienst musste aber nicht eingesetzt werden. Der Feuerwehreinsatz war gegen 18:15 Uhr beendet. 

Feuerwehr im Einsatz

In den vergangenen Jahren hat die Einsatzhäufigkeit in Bereich der Vegetationsbrände bei vielen Feuerwehren zugenommen. Gerade die Großfeuer in Wäldern stellen die Feuerwehren und ihr Personal vor große Herausforderungen, denn die Einsätze dauern zum Teil tagelang an.

PSA-Beschaffung muss gemäß Einsatzspektrum erfolgen
Grundsätzlich hat die Stadt bzw. Gemeinde als Träger des Brandschutzes vor der Beschaffung der PSA eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die die örtlichen Gegebenheiten und das Einsatzspektrum der Feuerwehr berücksichtigt. Die Vegetationsbrandbekämpfung in ihrer Vielfalt erfordert dabei ein besonderes Augenmerk. In der Regel müssen die Schutzmaßnahmen situativ an den vor Ort vorgefundenen Vegetationsbrand angepasst werden. Für einen Flächenbrand (Feldbrand) mit niedrigem Flammengang kommen ggf. andere Schutzmaßnahmen in Frage als bei einem Waldbrand, bei welchem die Einsatzkräfte beispielsweise mit Glut von oben, durch brennende Wipfel zu rechnen haben.

Schutz vor schädlichen Gasen und Partikeln
Bei Vegetationsbränden entstehen selbst bei Abwesenheit anderer Brandstoffe bereits einige Atemgifte wie CO, CO2, PAK oder Aromaten. Diese sind teilweise partikel- und teilweise gasförmig. Die Feuerwehrangehörigen sind vor dieser Gefährdung durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Auf Grund einer notwendigen situativen Anpassung kommt den organisatorischen (z.B. taktische Aufstellung, Beobachtung des Rauches, Rückzugswege etc.) und den personenbezogenen Schutzmaßnahmen an der Einsatzstelle eine besondere Bedeutung zu. Oft vernachlässigt wird hierbei der Schutz der Atemwege. Je nach Situation vor Ort ist durch den Einsatzleitenden / Abschnittsleitenden zu entscheiden, welcher und ob Atemschutz notwendig ist, um effektiv vor den Gefahren durch Brandrauche und Brandgase zu schützen. Notwendig bedeutet dabei nicht zu wenig Schutz und nicht zu viel (belastenden) Schutz. Folgend eine Auswahl an Argumenten für und wider des in der Regel verfügbaren Atemschutzes:

Pressluftatmer

  • Schutz vor Brandgasen und Partikeln
  • Starke physische Belastung der Einsatzkraft
  • Eignungsuntersuchung nach § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ (G26.3) gefordert
  • Ausbildung nach FwDV 7 (Musterausbildungsplan als Anlage zur FwDV 7) gefordert
  • Mögliche Verwendung z.B. bei überschaubaren Einsätzen (kurze Zeitdauer) bzw. wenn kein anderer Atemschutz zur Verfügung steht

Vollmaske mit A2B2E2K2-P3-Filter („Feuerwehr-Filter“)

  • Schutz vor großem Spektrum an Brandgasen und Schutz vor Partikeln
  • Erschwerter Atemwiderstand, körperlich weniger belastend als Pressluftatmer
  • Einsatz nur bei ausreichend Luftsauerstoff und unter Beachtung der Einsatzgrenzen
  • Eignungsuntersuchung nach § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ (G26.2) gefordert
  • Ausbildung nach FwDV 7 gefordert (Ausbildungsordnungen müssen i. d. R.erstellt werden)
  • Mögliche Verwendung z.B. bei niedrigem Flammengang bzw. bei Ausschluss von Funkenflug / starker Flockenbildung

Halbmaske FFP2 / FFP3

  • Schutz vor Partikeln, kein Schutz vor Brandgasen
  • Erschwerter Einatemwiderstand, körperlich weniger belastend als Pressluftatmer
  • Empfehlung zur FFP3 Maske, da Schutz vor Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen sowie Schutz bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes
  • Eignungsuntersuchung nach § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ (G26.1) ist gemäß Arbeitsmedizinischer Regel (AMR 14.2) nicht erforderlich, wenn die Maske weniger als 30 Minuten pro Tag getragen wird.
  • Theoretische und praktische Unterweisung zum Tragen von Filtergeräten nach Abschnitt 3.2.4.2 DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten"
  • Mögliche Verwendung z.B. bei niedrigem Flammengang oder bei Nachlöscharbeiten (kalte Einsatzstelle)


Anpassung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) an die Witterungsbedingungen
Bei der Vegetationsbrandbekämpfung kann Sommerhitze dazu verleiten, im T-Shirt die Brandbekämpfung durchzuführen.
Die Feuerwehrschutzkleidung ist so zu wählen, dass auch Gefährdungen durch Unterkühlung, Überhitzung oder durch sonstige klimatische Verhältnisse vermieden werden. Dies kann dazu führen, dass die Feuerwehrschutzkleidung jahreszeitabhängig zu variieren ist oder mehr Pausenphasen und kürzere Einsatzzeiten zu organisieren sind. In den heißen Sommern, wie sie sich in den vergangenen Jahren gezeigt haben, ist es nicht ausreichend, den Feuerwehrangehörigen lediglich die drei- oder vierlagige PSA für die Innenbrandbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Dies stellt i. d. R. eine unnötige Belastung der Einsatzkräfte dar. Es kann bei langanhaltenden Einsätzen zu einem Hitzestau im Körper kommen. Zudem ziehen die Feuerwehrangehörigen diese Schutzbekleidung erfahrungsgemäß am Einsatzort aus, um einer Überhitzung entgegenzuwirken. Damit ist die Schutzwirkung der PSA quasi ausgeschaltet. Es ist zu empfehlen, Feuerwehrschutzbekleidung zu wählen, die eine gute Atmungsaktivität aufweist und eine geringe Belastung der Einsatzkräfte darstellt. Das könnte z.B. eine Schutzkleidung nach HuPF Teil 2 und 3 oder eine Schutzkleidung mit geringen Leistungsstufen nach DIN EN 469 sein.

Bei der Auswahl der Kleidung leistet die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr“ gute Unterstützung. Die Auswahl der PSA basiert auf einer Gefährdungsbeurteilung. Für Flächen- und Waldbrände gibt es hier derzeit keine eigene Rubrik in der DGUV Information, aber eine gute Basis für die dafür erforderliche PSA ist z.B. die Kleidung mit der Kurzbezeichnung PSA 11 für die Brandbekämpfung BBK 1 (Brandbekämpfung im Freien).

Weitere PSA
Der Feuerwehrschutzhelm mit Visier und Nackenschutz ist in der Regel bei Vegetationsbrandbekämpfung zu tragen. Er schützt vor UV-Einstrahlung, vor Gefahren von oben bei beispielsweise der Waldbrandbekämpfung und vor aufgewirbelten Feststoffen durch den Löschstrahl. Feuerwehrschutzschuhwerk schützt vor Umknicken auf dem unebenen Waldboden. Zudem stellt dieses einen Hitzeschutz bei heißen Bodenflächen dar. Ergänzend ist UV-Schutz-Creme zu nutzen, um die Wirkung von UV-Strahlung zu verringern.

Verantwortung derFührungskräfte vor Ort
Die vor Ort eingesetzten Feuerwehr-Führungskräfte müssen sich ihrer Verantwortung für die ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen bewusst sein. Die Pflicht zur Fürsorge und zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit gegenüber den Einsatzkräften muss beachtet werden. Hierzu zählen unter anderem die rechtzeitige Ablösung der Einsatzkräfte, ausreichende Pausen, wirksame Hygiene, Verpflegung und die situative Wahl einer angepassten persönlichen Schutzausrüstung.

Die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr“ kann über die Feuerwehr-Unfallkassen als gedruckte DIN A4-Broschüre oder als PDF-Download bezogen werden. Der Download ist über die Homepage der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord oder bei der DGUV https://publikationen.dguv.de direkt möglich.

Literaturempfehlungen:

  • "Vegetationsbrandbekämpfung", 3. Auflage 2019, erschienen im Verlag ecomed SICHERHEIT
  • DGUV Information 2015-014 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr"

Das Seminar Patientengerechte Unfallrettung aus Pkw am Samstag, 18.07.2020 in Mömbris findet - wie gelant - statt.

Die Teilnehmer bzw. die angemeldeten Feuerwehren sind auf der Homepage zu sehen.

Zur Verpflegung werden von der FF Mömbris für jeden Teilnehmer 4 Brötchern bereit gestellt.

Am 04.07.2020 konnte um 17:00 Uhr die neue Drehleiter DLA(K) 23/12, der neuen Versorgungs-LKW und der neue Vorwarnanhänger der FF Waldaschaff feierllich in Dienst gestellt und gesegnet werden.

Bürgermeister Marcus Grimm begrüßte zu Beginn der Veranstaltung alle geladenen Gäste und stellte die Besonderheiten sowie finanziellen Eckdaten der Anschaffung und Förderung der drei neuen Gerätschaften vor.

Pfarrer Thomas Augustin verglich in seiner Ansprache unter anderem das Wirken der Feuerwehr mit Gott: "Beide werde oft nur im Notfall wahrgenommen!" und sprach während der Fahrzeugweihe diesen sowie allen aktiven Feuerwehrkameradinnen und -Kameraden seinen Segen aus.

Nach der kirchlichen Weihe der Fahrzeuge bedankte sich Dominik Allig, der als Vertreter der Firma Magirus anwesend war, für die reibungslose Abwicklung, sowie das entgegengebrachte Vertrauen der Beschaffer. Symbolisch übergab er den Schlüssel der Drehleiter an Kommandant Joachim Hoos.

Von der Firma Horizont, dem Hersteller des Vorwarnanhängers war Peter Rink anwesend. Er bedankte sich ebenfalls für die Zusammenarbeit und wünschte den Einsatzkräften mit dem Vorwarnanhänger noch mehr Sicherheit bei Ihren Einsätzen. Bei diesem Anhänger handelt es sich um ein Novum: Es ist der erste Vorwarnanhänger, welcher mit der staatlichen Förderung in Bayern beschafft wurde.

Dankesworte für geleistet Arbeit gab es im Anschluss auch von der Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach, welche diese auch im Namen der anwesenden Landtagsabgeordneten Martina Fehlner übermittelt. Sie betonte die Wichtigkeit des Ehrenamtes, vor allem die der Feuerwehr in Bezug auf die Waldaschaffer Wehr mit den rund 350 Einsätzen im Jahr.

Landrat Dr. Alexander Legler merkte an, dass diese neuen Fahrzeuge in erster Linie nicht für die Feuerwehr, sondern für alle Bürger ein Gewinn ist. Ihm sei es eine Herzensangelegenheit, dass die Feuerwehr in allen Bereichen für den Ernstfall bestens gerüstet ist.

Kreisbrandrat Karl-Heinz Ostheimer fügte hinzu, welchen wichtigen Stellenwert die Feuerwehr Waldaschaff auch im Landkreis habe und wies schon auf die nächsten Meilensteine mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses sowie einem weiteren hauptamtlichen Mitarbeiter der Wehr hin.

Erster Kommandant Joachim Hoos bedankte sich am Ende noch einmal bei allen Mitwirkenden und enthüllte eine kleine Besonderheit an Drehleiter und des Versorgungs-LKW: Beide Fahrzeuge haben einen Namen erhalten. Die Einsatzfahrzeuge wurde nach den ehemaligen, bereits verstorbenen Kommandanten Norbert Belz (Kommandant: 1969 - 1988) und Roland (Rolli) Brehm (Kommandant: 1988 - 1994) benannt. Zu den Namen kam ein kleines Symbol, zu welchen beiden eine besondere Verbindung hatten. Diese Zierte wurde von den jeweiligen Gattinnen der Ehrenmitgliedern enthüllt.

Musikalisch umrahmt wurde die Fahrzeugweihe von einem Quartet vom Musikverein Waldaschaff.

Aufgrund der aktuellen Corona Situation musste diese Veranstaltung im kleinen internen Rahmen und mit einer begrenzten Anzahl geladener Gäste sowie unter speziellen Auflagen stattfinden. Die Veranstaltung musste deshalb auch ohne eine Bewirtung stattfinden und wurde nach dem Festakt gegen 18:00 Uhr beendet.

Waldaschaff Einweihung 1

Waldaschaff Einweihung 2

Der Bundestag hat die Änderung des § 201a des Strafgesetzbuches beschlossen. Demnach wird auch das Herstellen oder Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, strafbar. Hiermit soll der Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen verbessert und auch Situationen wie das Fotografieren von Leichen bei Verkehrsunfällen etc. strafbewehrt werden.

„Wir begrüßen den Bundestagsbeschluss. Gaffer und das Fertigen von Bildaufnahmen von Verstorbenen an Einsatzstellen behindern leider auch die Arbeit der Feuerwehr an Einsatzstellen“, erklärt der Deutsche Feuerwehrverband.

Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Zum Nachlesen: LINK

Kormoran 4

Am Mittwochabend rückten wir um 19:15 Uhr zur einer Kleintierrettung auf dem Main, mit LF 10, MZB und KdoW aus. Ein Kormoran mit einer Angelschnur samt Schwimmer um die Füße, wurde von Wassersportlern im Bereich der Buchten in Karlstein-Dettingen, bereits mehrfach gesichtet. Leider schlugen alle Versuche, das Tier einzufangen und von seiner Last zu befreien, fehl. Der Einsatz wurde nach gut 90 Minuten, für die 8 Einsatzkräfte, abgebrochen.

Kormoran 1

In der Nacht alarmierte es dann um 01:02 Uhr für die SEG Drohne. Die Polizei hatte das Fluggerät,  samt Wärmebildkamera, zur Amtshilfe bei einer polizeilichen Maßnahme im Kahlgrund angefordert. Hier rückte nach SER Drohne der MTW mit drei Mann Besatzung aus.

Am Donnerstagmorgen gingen noch mal vier freiwillige Feuerwehrleute mit dem MZB aufs Wasser um nach den Kormoran zu suchen, auch fanden sie diesen aber auch an diesem Morgen blieben alle Fangversuche ohne Erfolg. Nach mehreren Stunden vergeblicher Mühe, wurde der Einsatz wieder abgebrochen und das Tier der Natur überlassen. Als Zugfahrzeug für das MZB, war wieder das LF 10 im Einsatz.

Kormoran 3

Um 14:40 Uhr alarmierte es dann zu einem Brand im Kleinostheimer Gewerbegebiet Pfingstweide. Dort waren in der Lindigstraße Lithium-Ionen-Akkus in Brand geraten. Wir rückten dorthin aus mit HLF 20/16, LF 16/12 sowie Sonderlöschmittel P 250D am TLF 16/24 Tr. und einem LC 135 K (135 kg Kohlensäure) auf dem GW-U. Vor Ort stellten wir Atemschutzgeräteträger sowie das Sonderlöschmittel bereit, beides musste aber nicht eingesetzt werden. Das LF 10 blieb am Standort auf Standby, insgesamt 24 Einsatzkräfte der Feuerwehr Gemeinde Karlstein waren hier im Einsatz.

A45 02 07 20 10

Als es dann um 14:59 Uhr noch zu einem schweren Verkehrsunfall auf der A45, mit zwei Pkw und mind. einer eingeklemmten Person alarmierte, mussten wir an der Einsatzstelle Brand umdisponieren. Wir besetzten unsere Fahrzeuge, ließen das Sonderlöschmittel vor Ort und fuhren mit HLF 20/16, LF 16/12, TLF 16/24 Tr. auf die Autobahn, der GW-U fuhr zurück zum Gerätehaus und von dort kam parallel noch das LF 10 mit VSA sowie der MTW mit LED Vorwarntafel auf die BAB. Vor Ort fanden wir einen Unfall mit zwei Pkw und einem Lkw samt VSA der Autobahnmeisterei vor. Es gab glücklicherweise nur eine verletzte Person, die war auch schon aus dem Fahrzeug befreit. Wir sicherten daraufhin die Einsatzstelle und leiteten den Verkehr über den Standstreifen vorbei. Weiterhin wurde der Rettungsdienst unterstützt, der Brandschutz sichergestellt, die Fahrbahn gereinigt und ausgelaufene Betriebsstoffe aufgenommen. Einsatzende war hier dann gegen 16:45 Uhr am Gerätehaus. Um den Grundschutz in Karlstein sicherzustellen, wurde das LF 16/12 sowie das TLF 16/24 Tr. frühzeitig ausgelöst. Bei diesem Einsatz waren dann, auf Grund der neuen Alarmierung, insgesamt 30 Personen unserer Wehr im Einsatz.

A45 02 07 20 5

Text und Bilder:
Andreas Emge
Kommandant Feuerwehr Karlstein

Donnerstagnachmittag (02.07.2020) gegen 14:40Uhr wurden die Feuerwehren zum Brand eines Lithium-Ionen-Akkus in das Kleinostheim Gewerbegebiet Pfingstweide alarmiert. Dieser war in der Werkstatt eines Akku Herstellers in Brand geraten. Mitarbeiter konnten durch den beherzten Einsatz von Feuerlöschern bereits schlimmeres verhindern. Ein Feuerwehrmann und ein Mitarbeiter wurden leicht verletzt und vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt.

Ein Trupp unter schwerem Atemschutz ging sofort in das Gebäude vor und verbrachte den Akku ins Freie. Dort wurde er in ein Wasserbad geworfen. Ein weiterer Trupp brachte schließlich das restliche Brandgut ins Freie, wo es endgültig abgelöscht wurde. Abschließend wurde die Halle durch die Feuerwehr belüftet und entraucht. Die Feuerwehr Kleinostheim war mit 23 Feuerwehrleuten und fünf Fahrzeugen vor Ort, die Feuerwehr Karlstein mit 24 Einsatzkräften und vier Fahrzeugen. Einsatzleiter Kommandant Thorsten Frank wurde durch Kreisbrandinspektor Frank Wissel unterstützt. Der Rettungsdienst war mit zwei Rettungswagen und einem Einsatzleiter Rettungsdienst vor Ort. Einsatzende war gegen 16:40Uhr.

gez. Tim Dedio
Pressesprecher der Kreisbrandinspektion

112 Newsletter vom 2. Juli 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

schon wieder ist eine Woche vergangen und es ist höchste Zeit für das neue Corona-Update dieses Newsletters. Wie gewohnt hier zunächst der Blick auf die statistischen Zahlen und Daten zur aktuellen Corona-Lage in Bayern. Stand heute, Donnerstag, 2. Juli 2020, 10:00 Uhr, haben wir 48.494 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche, an dem 48.110 bestätigte Corona-Infektionen zu Buche standen, 384 Fälle mehr. Im Durchschnitt der letzten neun Tage bedeutet dies 55 Neuinfektionen pro Tag, wir bewegen uns diesbezüglich also – bei einem im Vergleich zur Vorwoche (44) leicht erhöhten Durchschnittswert – weiterhin auf dem niedrigen Niveau der letzten Wochen. Daran haben in der Gesamtschau auch einzelne kleinere Hotspots nichts geändert, auf die ich dann noch genauer zu sprechen komme.

Wieder genesen sind heute amtlich ausgewiesen 45.210 Personen oder 260 mehr als vor sieben Tagen. Bei diesem Wert fragen Sie sich vielleicht „wie – nur so wenige Genesene binnen einer Woche? Das sind ja gerade mal 37 pro Tag?!?!“ Der Wert erscheint tatsächlich auf den ersten Blick etwas „mickrig“, ist aber als solches Ausdruck der guten Gesamtlage. Denn bei einer regelmäßigen Infektionsdauer von zwei Wochen sind statistisch gesehenen die Genesenen von heute im Wesentlichen die neu Infizierten von vor zwei Wochen, abzüglich eines rechnerischen Wertes, der die Todesfälle abbildet. Und da wir glücklicherweise seit Wochen in beiden Kategorien extrem günstige Zahlen haben, ist das Bild so, wie es ist – und das ist gut so.

Die Zahl der aktuell an COVID-19-Erkrankten beläuft sich heute in Bayern auf nunmehr 690 im Vergleich zu 580 vor gut einer Woche. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind damit statistisch betrachtet weiterhin 4 Personen entsprechend betroffen.

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.594 Personen. Das ist im Vergleich zum Dienstag letzter Woche, an dem 2.582 mit oder wegen Corona verstorbene Personen registriert waren, + 8 Corona-Tote mehr oder im Durchschnitt + 1,14 pro Tag.

Damit zeigen sich die Neuinfektionen und die Mortalität – das ist die Quote der Zahl der Corona-bedingt Verstorbenen im Verhältnis zur Einwohnerzahl – als die aussagekräftigsten Kernkenngrößen des Corona-bedingten Infektionsgeschehens weiterhin stabil auf einem sehr niedrigen Niveau.

Wichtig ist für mich auch immer der Blick in die Kliniken. Denn hinter dem Ziel, die Infektionswelle möglichst stark abzuflachen, stand ja letztlich die Kernaufgabe, dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem jede einem Infektionsgeschehen folgende Anzahl schwerer und schwerster COVID-19-Erkrankungen beherrschen kann.

Diese Situation ist aktuell eindeutig gegeben. Von den ca. 84.000 Klinikbetten in Bayern sind derzeit knapp 62.000 Betten belegt. Hierbei haben die wenigsten der stationär aufgenommenen Patienten einen COVID-19-Bezug. Auf den Normalstationen der Krankenhäuser liegen derzeit 446 Patientinnen und Patienten mit festgestellter oder vermuteter Corona-Erkrankung, auf den Intensivstationen trifft dies für 69 Patientinnen und Patienten zu. Das sind ausgesprochen günstige Zahlen, die es natürlich erlauben, dass die Kliniken die Reservekapazitäten entsprechend des Konzeptes der Staatsregierung weitgehend reduziert haben. Gerade an den Zahlen zur Belegung der Intensiv-Klinikbetten lässt sich auch deutlich ablesen, dass die Kliniken mittlerweile wieder in weiten Teilen zum Normalbetrieb zurückgekehrt sind. Von den gut 3.500 Betten dieser Kategorie sind 2.300 belegt, von denen nur 69 mit COVID in Zusammenhang stehen. Alle anderen ca. 2.130 Intensivpatienten leiden an anderen Erkrankungen, oder anders gesagt, die „normalen“ Krankheitsbilder wie Herzinfarkte, Schlaganfälle oder Krebserkrankungen bestimmen wieder ganz eindeutig die Situation auf den Intensivstationen.    

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern heute auf R=1,01 (nach R=1,18 letzten Donnerstag). Die allein auf den Tag abstellende Reproduktionszahl liegt heute bei R=0,93 (nach R=0,96 letzten Donnerstag). Damit bewegen sich auch diese Werte weiterhin knapp um 1 und weisen kein herausgehobenes Risikopotential aus. Es gilt weiterhin das, was ich in den letzten Wochen immer wieder zum Ausdruck gebracht hatte. Zu aller erst kommt es für die Beurteilung der Lage auf die Neuinfektionen und das Sterbegeschehen an, die Aussagekraft des R-Wertes ist angesichts der erfreulich niedrigen Zahl der Neuinfektionen als Folge des Problems der kleinen Zahl eingeschränkt.

Auch heute darf ich Ihnen eine Einschätzung zu den 7-Tage-Inzidenzen für die Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns mitteilen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt.

Ganz generell gilt die Einschätzung, dass wir aktuell in ganz Bayern keinen einzigen „echten“ Hotspot verzeichnen müssen. Allenfalls ein paar wenige „Hotspötchen“, die die zuständigen Behörden aber im Griff haben. Beim Blick auf die graphische Aufbereitung der Lage zeigt sich, dass lediglich eine kreisfreie Stadt und drei Landkreise nicht dunkelgrün markiert sind und damit oberhalb des Grenzwertes von kleiner gleich 10 liegen.

Oberhalb dieser Marke liegt der Landkreis Dingolfing-Landau mit einer auf 100.000 Einwohner berechneten 7-Tage-Inzidenz von 23,9. Hier spielt die Lage in einer Asylbewerberunterkunft eine prägende Rolle. Nachdem ein Bewohner wegen des Vorliegens einschlägiger Erkrankungssymptome getestet wurde und sich hierbei ein positiver Befund ergab, hat das Gesundheitsamt bei allen Bewohnern der Unterkunft eine Reihenuntersuchung angeordnet. Nach deren Ergebnis sind von den 60 Bewohnern 17 COVID-19-positiv, die Unterkunft ist unter Quarantäne gestellt.

Den zweithöchsten Wert verzeichnet der Landkreis Starnberg mit einer 7-Tage-Inzidenz von 20,57. Das Ursachengefüge gleicht dem von Dingolfing-Landau. Auch in Starnberg geht es um 18 positiv getestete Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft, von denen mehrere in einem örtlichen Betrieb arbeiten, bei dem weitere 46 Beschäftigte infiziert sind. Es ist nicht klar, wo das Virus zuerst war, im Betrieb oder in der Unterkunft. Das ist aber auch nachrangig, nachdem die erforderlichen Maßnahmen da wie dort getroffen sind. So hat das Landratsamt die Unterkunft unter Quarantäne gestellt und den Betrieb für 14 Tage geschlossen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in häuslicher Quarantäne. Auf der zweiten Ebene werden konsequent weitere mögliche Kontaktpersonen identifiziert, sei es in anderen Asylbewerberunterkünften oder sei es bei Kunden des hier in Rede stehenden Betriebes, der im Bereich der Lebensmittelverarbeitung über Spediteure verschiedene Lieferketten bedient. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es zu keiner intensiveren Weiterverbreitung im Landkreis oder den umliegenden Gebietskörperschaften kommt, nachdem die Gesundheitsverwaltung mit hohem Aufwand relevante Personen identifiziert und testet.

Etwas anders liegt die Sache in der Stadt Coburg. Dort sprechen wir von einem Wert von 12,12, mithin einer wirklich nicht dramatischen Dimension an der Grenze zu „Dunkelgrün“. Ich erwähne Coburg auch nur deshalb, weil der Fall zeigt, dass eine Ansteckung überall möglich und nicht etwa ein „Asyl-Phänomen“ ist, wie dies bestimmte Kreise glauben machen wollen, die sich gerne mal mit einem tendenziell lockeren Verhältnis zu Fakten und Wahrheit hervortun, um ihr unseliges politisches Süppchen zu kochen. In Coburg war vermutlich ein Dialysezentrum, in dem auch Bewohner mehrerer lokaler Alten- und Pflegeheime behandelt werden, die virale Drehscheibe, auch hier haben die Gesundheitsbehörden die Lage unter Kontrolle und Stand heute gehe ich davon aus, dass Coburg schon nächste Woche bei meinem Bericht an dieser Stelle nicht mehr vorkommen wird.

Auch an diesem Dienstag hat sich der Ministerrat mit zahlreichen Einzelaspekten der Strategie zur Bewältigung der Corona-Krise befasst. Ganz nach der Devise des Ministerpräsidenten, nur nicht zu „hudln“, also nichts zu überstürzen, haben wir eine Mischung aus weiterhin notwendigen schützenden Maßnahmen und vertretbaren Erleichterungen beschlossen.

Im Zentrum der schützenden Maßnahmen steht die Teststrategie. Diese bildet sich in einer ausgefeilten Konstruktion unterschiedlichster Szenarien und damit einhergehender Maßnahmen ab und soll dafür sorgen, dass Infektionsfälle möglichst schnell erkannt und Infektionsketten sofort unterbrochen werden. Hierzu sollen die vorhandenen Laborkapazitäten jenseits von gut 20.000 Tests pro Tag ausgeschöpft werden. Aktuell werden in Bayern immerhin gut 11.000 Test pro Tag durchgeführt, damit liegen wir im bundeweiten Vergleich an der Spitze.

Die jüngst beschlossene Teststrategie hat gerade im politischen und medialen Raum verschiedentlich Kritik erfahren. Bayern würde einfach drauflostesten, ohne dass dies epidemiologisch etwas bringen würde, zumal der Test immer nur eine Momentaufnahme liefere, die schon nach Stunden überholt sein könne und deshalb die Menschen womöglich in falscher Sicherheit wiege. Dieser Kritik stelle ich mich gerne und halte ihr Folgendes entgegen:

Tatsächlich stellt ein Test immer eine Momentaufnahme dar. Das war schon bisher so und wird so bleiben, denn das ist das Wesen eines Tests, dass er die momentane Situation prüft. Die Kolleginnen und Kollegen in der Staatsregierung und ich haben auch nie etwas Anderes behauptet. Zu schließen, ein COVID-Test sei wegen seines Charakters einer Momentaufnahme nutzlos, ist aber genauso wenig überzeugend als würde jemand behaupten, eine alle zwei Jahre empfohlene Vorsorgeuntersuchung sei sinnlos, denn das in diesem Rahmen im Labor erstellte Blutbild oder der vom Arzt erhobene Befund könnten binnen Tagen oder Wochen überholt sein und deshalb die Menschen in falscher Sicherheit wiegen. Das Gegenteil ist der Fall: Der Test schafft Klarheit für den Moment und Gelegenheit zum Eingreifen, wenn eine Infektion aus dem Dunkel- ins Hellfeld geholt wird.

Selbstredend testen wir auch nicht einfach drauflos. Vielmehr unterscheidet das Testkonzept sechs Hauptfallgruppen mit weiteren Untergliederungen, die ich Ihnen ganz kurz skizziere:

  1. Testungen zum Schutz bei akutem Infektionsgeschehen: Hier geht es zu aller erst um Geschehnisse, wie ich Sie Ihnen gerade an den Beispielen Coburg, Starnberg oder Dingolfing-Landau geschildert habe. Wo immer ein Infektionsfall identifiziert wird, muss schnell, nein, muss sofort gehandelt werden. Das bedeutet, auch und gerade Kontaktpersonen identifizieren, sehr viel testen und weitere potentielle Infektionsfälle sofort isolieren. Denn es ist augenfällig: Überall dort, wo ein Infektionsgeschehen zum echten Hotspot wurde, hätte mehr und schneller getestet werden können und müssen. Auch hier gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.  
  2. Testungen zur Sicherheit der Bewohner Bayerns: Dieser Ansatz meint, dass sich jedermann auch anlasslos freiwillig und wiederholt testen lassen kann, wenn er dies möchte, um ggf. auch aus einer engen Abfolge von Momentaufnahmen für sich und sein Umfeld das Risiko zu minimieren, zum unerkannten Überträger von COVID-19 zu werden. Als besonders relevante Zielgruppe sehen wir in diesem Zusammenhang Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte, denn diese arbeiten in KiTas, Kindergärten und Schulen und damit in Umgebungen, in denen zwangsläufig viele Menschen zusammenkommen und sich über längere Zeit auf engem Raum zusammenfinden. Diese „verdachts- und ereignisunabhängigen Tests“ werden seit gestern durch niedergelassene Vertragsärzte durchgeführt, die Kosten trägt vollständig die Staatskasse.  
  3. Testungen zur Prävention in infektionsgefährdeten Bereichen und Einrichtungen: Die dritte Säule der Teststrategie stützt vor allem Einrichtungen, in denen viele vulnerable Personen zusammenkommen oder zusammenwohnen und die insoweit besonders leicht Opfer einer Ansteckung werden können. Zu denken ist hier insbesondere an Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser. Das Testangebot richtet sich hierbei nicht nur an die Bewohner oder Patienten, sondern auch an das Personal und natürlich ist in die Bewertung, ob getestet werden soll, die epidemiologische Lage mit einzubeziehen. Die Entscheidung fällt in enger Absprache zwischen dem örtlichen Gesundheitsamt und den Trägern der genannten Einrichtungen.  
  4. Testung in Risikogebieten:  Zielen die soeben genannten Tests schwerpunktmäßig auf besonders relevante Einrichtungen, geht es im Unterschied hierzu bei Testungen in Risikogebieten um lokale Hotspotgeschehen. Diese Alternative ist immer dann (auch) einschlägig, wenn die 7-Tage-Inzidenz für ein Gebiet, in dem sich jemand aufgehalten hat, über 50 liegt. Dieser Ansatz nimmt eine Grundidee auf, die ich bereits vor Wochen für die Bayerische Polizei angeordnet habe. Nach deren Konzept werden alle Polizeibediensteten getestet, die entweder in einem einschlägig belasteten Landkreis oder einer kreisfreien Stadt leben oder dort Dienst tun.  
  5. Kritische Infrastrukturen:  Hierunter fallen – neben der bereits erwähnten Polizei – die Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzugs. Für diese Kategorien erarbeiten die zuständigen Ministerien Testkonzepte, soweit dies noch nicht geschehen ist, und setzen diese um. Wie gesagt: Wir sind für die Polizei bereits aus dem Obligo.  
  6. Anlassbezogene Reihentestungen:  Diese Alternative bildet eine Art Auffangtatbestand und kommt immer dann zur Anwendung, wenn andernorts auftretende Infektionsgeschehen beispielsweise auf ein branchenbezogenes oder flächendeckendes Problem hindeuten könnten, ohne dass dieses bereits in einer entsprechend großen Dimension erkannt ist. Auch hier geht es also um die Ausleuchtung eines potentiellen Infektions-Dunkelfeldes. Anwendungsfälle dieser nicht ganz neuen Idee waren in der Vergangenheit z.B. Reihentests in allen bayerischen Schlachthof- und Zerlegebetrieben nach den Feststellungen in einer niederbayerischen Geflügelschlachterei sowie Reihentests in Alten- und Pflegeheimen, nachdem sich in vergleichbaren Einrichtungen zahlreiche Hotspots gebildet hatten.

Also: Kein Grund zur Aufregung, das Testkonzept ist nicht der oft zitierte Schuss mit der Schrotflinte in die dunkle Nacht, sondern eine durchdachte Initiative, die dazu beitragen wird, den erreichten niedrigen Stand bei den Neuinfektionen abzusichern und weitere Lockerungen zu ermöglichen.

Apropos Lockerungen. Auch hier setzt die Staatsregierung die Strategie der vorsichtigen Schritte konsequent fort. Es mag vielleicht dem einen oder der anderen als „kleines Karo“ erscheinen, die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich sowie in den Kinos zu lockern. Aber für den Kunst- und Kulturgenuss ist es sicherlich ein konkreter Mehrwert, als Zuschauer während eines Konzerts oder einer Aufführung ab sofort auf dem (Sitz-)Platz keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen zu müssen.

Nachdem es diesen Newsletter – ebenso wie sonntags den Politischen Stammtisch im Dritten Bayerischen Fernsehen – einmal wöchentlich gibt, liegt es irgendwie nahe, den dort standardisierten „Running Gag“ der Freude und des Ärgers der Woche hier zu adaptieren.

Die Freude der Woche war für mich, zu sehen, dass die Fußballbundesliga ebenso die reguläre Spielzeit erfolgreich zu Ende bringen konnte, wie auch die Basketballer ihr Finalturnier. Dieses hatte ja in den letzten vier Wochen unter Quarantänebedingungen in München im Audi Dome stattgefunden. In beiden Ballsportarten sind die Deutschen Meister 2019/2020 unter Anwendung eines innovativen, im Vorfeld durchaus mit reichlich Bedenken versehenen Infektionsschutzkonzeptes ermittelt worden. Ich freue mich, dass die Bedenkenträger nicht Recht behalten haben und der Sport zu seinem Recht gekommen ist.

Den Ärger der Woche haben bei mir Tennisprofis von Weltklasse und Weltruf, unter ihnen ein deutscher Spitzenspieler, ausgelöst. Diese haben es für eine schlaue Idee gehalten, als Alternative zu den aus guten Gründen abgesagten ATP-Turnieren (ATP steht für „Association of Tennis Professionals“) ein „Adria-Turnier“ mit mehreren Spielorten in Kroatien und Serbien veranstalten zu müssen. Und nicht nur das. Ganz bewusst wurden zahlreiche Zuschauer zugelassen und geradezu provokant wurde ohne jede Schutzmaßnahme der enge Kontakt mit den Fans gesucht. Es kam, wie es kommen musste. Das Turnier musste abgebrochen werden, nachdem es im Umfeld der bereits absolvierten Partien zu zahlreichen Corona-Infektionen kam. Sogar der Veranstalter selbst hat sich mit COVID-19 angesteckt, ebenso wie drei weitere Profis.

Ich kann ja verstehen, dass ein Sportler spielen will. Aber es wirkt geradezu kindlich naiv, zu glauben, Corona sei ein Gerede, das man getrost ignorieren könne. Gerade weil Weltklassesportler für viele Menschen aller Altersklassen Idole sind, müssen sie sich vorbildlich verhalten. Das war kein Ass, sondern ein waschechter Doppelfehler!

Machen Sie es besser!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister