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Auf der BAB 45 zwischen den Anschlussstellen Kleinostheim und Karlstein in Fahrtrichtung Gießen prallte am Donnerstagnachmittag (02.07.2020) gegen 15 Uhr ein PKW gegen den Verkehrssicherungsanhänger der Autobahnmeisterei Nordbayern. Durch das Unfallgeschehen wurde ein weiterer PKW beschädigt. Alle Unfallbeteiligten konnten selbstständig ihre Fahrzeuge verlassen, einer der Insassen wurde verletzt. Die Feuerwehr stellte den Brandschutz sicher und nahm auslaufende Betriebsmittel auf. Weiterhin wurde die Polizei bei der Unfallaufnahme unterstützt. Die Autobahn musste zeitweise für den Verkehr voll gesperrt werden, was im Berufsverkehr für erhebliche Behinderungen sorgte.

Die Bediensteten der Autobahnmeisterei hatten Glück im Unglück: Sie befanden sich zum Unfallzeitpunkt nicht am Fahrzeug und blieben unverletzt.

Da die örtliche zuständige Feuerwehr Kleinostheim bei Notrufeingang in einem Paralleleinsatz im Industriegebiet Kleinostheim gebunden war, wurden die Feuerwehren Mainaschaff, Karlstein, Hörstein und Alzenau alarmiert. Die Feuerwehr Karlstein, welche sich ebenfalls im Brandeinsatz im Industriegebiet Kleinostheim befand, konnte zeitnah aus dem Einsatz entlassen werden und die Unfallstelle auf der Autobahn anfahren. Hier trafen die Hilfskräfte kurze Zeit später (5 Minuten) ein. Nach einer ersten Lagemeldung konnten die Feuerwehren aus Mainaschaff, Hörstein und Alzenau ihre Einsatzfahrt abbrechen.

Der Verletzte wurde vom Rettungsdienst, der mit einem Rettungswagen, einem Notarzteinsatzfahrzeug sowie einem Einsatzleiter Rettungsdienst (Sven Oster) an der Unfallstelle war, in ein Krankenhaus eingeliefert.

Einsatzleiter (Andreas Emge, Kommandant der Feuerwehr Karlstein) konnte auf rund 40 Feuerwehrleute zurückgreifen, die mit sechs Fahrzeugen ausgerückt waren. Unterstützt wurde der Einsatzleiter von Kreisbrandinspektor Frank Wissel.

Über die Art der Verletzungen, die Unfallursache sowie den Sachschaden kann seitens der Feuerwehr keine Aussage gemacht werden.

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Zum 01.07.2020 wurde der in der ILS eröffnete Katastropheneinsatz zur Corona-Krise geschlossen.

Alle weiteren Amtshilfen durch die Feuerwehren im Zuge der weiteren Bekämpfung des Corona-Virus sind wieder durch die Feuerwehren als eigene Einsätze bei der ILS bzw. im EMS selbst zu dokumentieren.

Gerne weist der LFV Bayern auf das Saison-Angebot 2020 für das LEGOLAND® Deutschland hin:

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Im § 23 Abs. 1a StVO ist das Handyverbot am Steuer geregelt. Bis zum 1. Juli 2020 war der Gebrauch von Funkgeräten vom Verbot ausgenommen.

Handmikrofone oder Handfunkgeräte in der Hand des Fahrers während der Fahrt war in der Vergangenheit zulässig, da im § 52 StVO „Übergangs- und Anwendungsbestimmungen“ das Verbot für den Gebrauch von Funkgeräten bis zum 01. Juli 2020 ausgenommen war.

Jetzt gilt der § 23 Abs. 1a StVO auch für Funkgeräte.

Für die Feuerwehr greift hier aber § 35 Abs. 9 StVO auch nach dem 01.Juli 2020: Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a des § 35 StVO abweichend von § 23 Absatz 1a StVO ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.

Es ist auch davon auszugehen, dass der Führer eines (auch privaten) Fahrzeuges eines leitenden Mitglieds der Feuerwehr von dem Privileg des § 35 Abs. 9 StVO umfasst ist, soweit dieser zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt und die Nutzung des BOS-Funks zur Erfüllung seiner Aufgaben dringend geboten ist.

Gleichwohl erscheint die Benutzung von Freisprecheinrichtungen mit Blick auf die Verkehrssicherheit grundsätzlich als empfehlenswert.

Lkr. Aschaffenburg – Nach mehrmonatigem Ausbildungsstopp für überörtliche Lehrgänge und Fortbildungen, aufgrund der Corona Pandemie, ist der Ausbildungsbetrieb nun auch Landkreisweit mit einem speziellen Hygiene Konzept wieder möglich. Am Samstag (28.06.2020) starteten deshalb gleich drei Zusatzmodule und ein THL Seminar. So fanden unter anderem in Goldbach das Modul Brandbekämpfung 2 und in Stockstadt das Zusatzmodul ABC-Gefahren statt. Zu den besonderen Auflagen gehört unter anderem eine begrenzte Teilnehmerzahl pro Ausbildungsgruppe und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Arbeiten im Trupp. Über unsere Website wird in gewohnter weiße über Absagen und kurzfristig freie Plätze informiert.

Jakobsthal - So begrüßte die Feuerwehr Jakobsthal, gemeinsam mit den Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr Heigenbrücken, Kameradinnen und Kameraden aus dem Landkreis zum MTA Zusatzmodul Brandbekämpfung 1. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde an vier Stationen der Umgang mit der Wärmebildkamera, das Anlegen eines Wundstreifens mit den verschiedenen Handwerkszeugen zur Vegetations- u. Waldbrandbekämpfung, das Ablöschen eines Flächenbrandes mittels Feuerpatsche und Löschrucksack und das Auffinden und Bekämpfen von Glutnestern nahegebracht.

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Aufgrund der Corona-Situation fand nur ein Praxisteil statt, indem die Theorie mitvermittelt wurde. Am Lehrgang nahmen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren Glattbach, Karlstein, Kleinostheim, Mömbris, Schimborn und Schöllkrippen teil. Herzlicher Dank ergeht an die Ausbilder für Ihr Engagement und bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Aufmerksamkeit.

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Text und Bilder: Fabio Franz, FFW Jakobsthal

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Kleinostheim - Parallel dazu fand an diesem Wochenende ein THL Seminar Patientenschonende Rettung aus LKW in Kleinostheim statt. Insgesamt ließen sich 35 begeisterte Feuerwehrleute praxisnah weiterbilden. Angeboten wurde die Fortbildung von Weber-Rescue an drei Terminen, damit in der Praxis am THL-LKW-Trainer möglichst jeder mal Hand anlegen konnte. Inhaltlich wurden zunächst „die Basics“ aufgefrischt. Angefangen bei der umfassenden Erkundung, bis hin zu ersten einfachen Maßnahmen, die jede Feuerwehr treffen kann. Dazu gehört zum Beispiel, wie man die Fahrerkabine schnell und einfach mit einem „Ratschgurt“ sichert. 20200627 THL Weber Kleinostheim 2webDie gemeinschaftlich durchgeführte Rettung eines LKW-Fahrers wurde in mehreren Etappen durchgeführt. Zwischendurch wurden immer wieder die getroffenen Maßnahmen besprochen und bewertet. So zeigte sich das es oft auch auf Kleinigkeiten oder Details ankommt, die den Erfolg der Rettung ausmachen. Beispielsweise die Sicherung mittels Knoten beim Heraustrennen der schweren Fahrertür birgt bei schlechter Positionierung oder schlampiger Ausführung eine Hohe Unfallgefahr für die Retter. So konnte jeder Teilnehmer etwas für sich oder die Ausbildung in seiner Wehr mitnehmen. Besonderer Dank ergeht hier an die Feuerwehr Kleinostheim, für die Ausrichtung des Seminars.

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gez. Tim Dedio

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) begrüßen die Gründung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Die Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und soll insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen.

„In Deutschland sind mehr als 1,25 Millionen Menschen ehrenamtlich in der Feuerwehr aktiv. Sie gewährleisten mit dem flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz die öffentliche Sicherheit – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche“, erklärt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck. „Der ehrenamtliche Dienst in Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie der Feuerwehr ist ein unersetztlicher Teil der Daseinsfürsorge und hat einen eigenen Charakter. Nicht erst in Zeiten von Corona geht mit dem Einsatz auch eine mögliche Gefährdung für Leib und Leben der Ehrenamtlichen einher“, ergänzt er. Zudem sind Feuerwehren als Kulturträger fest vor Ort verwurzelt und durch ihre Strukturen eine wichtige Stütze für die demokratische Struktur unserer Gesellschaft.

Die Freiwilligen Feuerwehren übernehmen nicht nur wichtige Aufgaben in der Gefahrenabwehr: Durch die Nachwuchsarbeit in Kindergruppen und Jugendfeuerwehren leisten sie einen unverzichtbaren Dienst für den Erhalt des weltweit vorbildlichen Feuerwehrwesens. „Die über 80.000 Jugendleiterinnen und Jugendleiter bringen zusätzlich zu Einsätzen und Übungsdiensten in den Feuerwehren enorm viel Zeit in die inhaltliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein“, erklärt Bundesjugendleiter Christian Patzelt. „Sie engagieren sich so in der Institution Feuerwehr in mehreren ehrenamtlichen Rollen. Das ist ein Einsatz, der sichtbar sein und deutlich wertgeschätzt werden muss.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner würdigten anlässlich des Gründungsfestaktes explizit auch das Engagement der Freiwilligen Feuerwehren – unter anderem im ländlichen Raum.

Die Aufgaben der Stiftung sind nach Angaben der Bundesregierung vielfältig: „Ein Schwerpunktthema der Stiftungsarbeit wird die Digitalisierung sein. Zudem wird sie die Informationsangebote bündeln, damit engagierte Bürgerinnen und Bürger gute und erprobte Konzepte schnell und unkompliziert einsetzen können. Die Stiftung wird darüber hinaus auch bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen und Fortbildung anbieten. Ab 2021 sind finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 30 Millionen jährlich für die Stiftung vorgesehen.“

Informationen zur Stiftung: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/startschuss-fuer-deutsche-stiftung-fuer-engagement-und-ehrenamt-/156776

Am Dienstag, 29.09.2020 findet ab 8 Uhr die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) medizinischer Geräte statt. Diese wird bei der Feuerwehr Aschaffenburg durchgeführt und als Ansprechpartner vor Ort steht Euch Matthias Grimm zur Verfügung. Die Firma Rettungstechnik Klein aus Bogen wird wie gewohnt die Prüfung der Gerätschaften durchführen. 

Die Geräte können auch schon am Montag Nachmittag / Abend gebracht werden. Erfahrungsgemäß sind diese dann am Dienstag bis ca. 17 Uhr alle geprüft und können wieder abgeholt werden. 

Eine Anmeldung der Gerätschaften muss nicht erfolgen. Bitte achtet darauf, dass die Gerätschaften eindeutig mit dem Inhaber (Feuerwehr) gekennzeichnet sind. Unten ist ein Formblatt welches Ihr bitte ausgefüllt mitbringt. 

Sollten im Vorfeld noch Fragen sein, dann bitte gerne bei Tobias Brinkmann melden.

Jetzt schon ein herzliches Dankeschön an die Feuerwehr Stadt Aschaffenburg und insbesondere an Matthias Grimm, für die Möglichkeit, dass die Geräteprüfung wieder in der Stadt durchgeführt werden kann.

Formular_STK.pdf

112 Newsletter vom 25. Juni 2020

Liebe Leserinnen und Leser, 

Sie wundern sich wahrscheinlich, warum Sie jetzt doch wieder ein Corona-Update „Ihres“ Newsletters aus dem Innenministerium vorfinden, obwohl erst vor gut einer Woche die Serie der täglichen Ausgaben beendet wurde und ich mich an dieser Stelle unter Bezugnahme auf das formale Ende der Feststellung des Katastrophenfalles in meiner Funktion als Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz Bayern (FüGK Bayern) von Ihnen verabschiedet habe.

Natürlich bleibt es dabei, die Corona-Lage ist in Bayern auch weiterhin sehr gut eingedämmt. Wir haben keinen neuerlichen Katastrophenfall Corona und deshalb schreibe ich Ihnen heute auch nicht als Leiter der FüGK Bayern, sondern schlicht als „Ihr“ Innenminister.

Die zahlreichen, allesamt außerordentlich freundlichen Zuschriften, die mich nach dem erklärten Ende der täglichen Updates erreicht haben, waren durch die Bank nicht bloß ein zu Papier gebrachtes „Danke“, was allein für sich genommen schon eine hohe Ehre und auch eine persönliche Freude dargestellt hätte. Vielfach haben Sie mir auch erklärt, warum für Sie persönlich der Newsletter interessant, informativ, unterhaltend oder bedeutsam war. Nicht wenigen Menschen hat demnach der Newsletter sogar emotionalen Halt und gesellschaftliche Orientierung in einer unübersichtlichen Zeit gegeben. Es gab und gibt offenbar einen Bedarf für diese Art der Information und dies quer durch alle Bevölkerungsschichten Bayerns. Denn entsprechende Äußerungen kamen aus allen Regionen und dabei nicht etwa nur von Privatpersonen, sondern auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kommunalen und staatlichen Behörden, von Kommunalpolitikern, Verbandsvertretern, bis hin zu Angehörigen der Ärzteschaft und vielen anderen, die in irgendeiner Weise ehrenamtlich oder beruflich mit der Bewältigung der Pandemie befasst sind.   Und diese ist keineswegs vorbei, wie uns nicht zuletzt die jüngsten Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zeigen. Es kann jederzeit wieder losgehen, ein Funke kann genügen, um den Wald in Brand zu setzen, wie es Ministerpräsident Dr. Söder am Dienstag ausgedrückt hat. Wir müssen also weiterhin wachsam bleiben. Wachsam zu sein – und so will sich auch Ministerpräsident Dr. Söder ausdrücklich verstanden wissen –, bedeutet aber keineswegs, in eine latent traurige Stimmung zu verfallen. Im Gegenteil: Auch wenn Bayern von einer großen Vielfalt der Regionen und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner geprägt ist und es hier und da in Nuancen Unterschiede im „Bavarian Way of Life“ geben mag, so zeichnen sich Franken, Schwaben und Altbayern durch ein besonderes Lebensgefühl aus, um das uns viele andere Landsmannschaften in Deutschland beneiden. Eine besondere Leichtigkeit des Lebensstils, ohne dabei leichtfertig zu sein.

Genau diese bayerntypische Mischung einer heiteren Ernsthaftigkeit oder ernsthaften Heiterkeit, wie immer Sie es sehen möchten, gilt es in diesen schwierigen Zeiten zu bewahren. Und wenn ich hierzu einen Beitrag leisten kann, dann will ich dies sehr gerne tun.

Deshalb habe ich mich entschlossen, die Newsletter zwar nicht wieder täglich herauszugeben, aber mich doch immerhin wöchentlich an Sie zu wenden. Hierbei wird es bei der bewährten Zweiteilung des Newsletters bleiben, der mit einem Statistikteil beginnt und im zweiten Teil relevante Sachverhalte zur Corona-Krise aufgreift.

Dann sehen wir uns also zunächst die Lage an. Stand heute, 10:00 Uhr, haben wir 48.110 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Dienstag, den 16. Juni 2020, als ich Ihnen letztmals Zahlen mitgeteilt hatte und für den 47.696 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen waren, 414 Fälle mehr. Im Durchschnitt der letzten neun Tage sind dies 46 Neuinfektionen pro Tag, wir bewegen uns diesbezüglich also weiterhin auf dem niedrigen Niveau der letzten Wochen.

Wieder genesen sind heute amtlich ausgewiesen 44.950 Personen oder 650 mehr als vor neun Tagen.

Die Zahl der aktuell an COVID-19-Erkrankten beläuft sich heute in Bayern auf nunmehr 580 im Vergleich zu 860 vor gut einer Woche. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind damit statistisch betrachtet noch 4 Personen entsprechend betroffen (Dienstag vergangener Woche waren dies 7).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.582 Personen. Das ist im Vergleich zum Dienstag letzter Woche, an dem 2.539 mit oder wegen Corona verstorbene Personen registriert waren, + 43 Corona-Tote mehr oder im Durchschnitt + 4,8 pro Tag.   Damit zeigen sich die Neuinfektionen und die Letalität – das ist die Quote der Zahl der Corona-bedingt Verstorbenen im Verhältnis zur Zahl der Erkrankten – als die aussagekräftigsten Kernkenngrößen des Corona-bedingten Infektionsgeschehens weiterhin stabil auf einem sehr niedrigen Niveau.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern heute auf R=1,18 (nach R=0,83 letzte Woche Dienstag). Die allein auf den Tag abstellende Reproduktionszahl liegt heute bei R=0,96 (nach R=0,91 Dienstag letzter Woche). Damit bewegen sich auch diese Werte wieder knapp um 1 und entsprechen jedenfalls für Bayern nicht den vergleichsweise hohen Werten, die in den letzten Tagen in den Medien im Zusammenhang mit den Vorgängen in Gütersloh bezogen auf den Bund genannt worden waren. Es gilt weiterhin das, was ich in den letzten Wochen immer wieder zum Ausdruck gebracht hatte. Zu aller erst kommt es für die Beurteilung der Lage auf die Neuinfektionen und das Sterbegeschehen an, die Aussagekraft des R-Wertes ist angesichts der erfreulich niedrigen Zahl der Neuinfektionen als Folge des Problems der kleinen Zahl eingeschränkt.

Auch heute darf ich Ihnen eine Einschätzung zu den 7-Tage-Inzidenzen für die Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns mitteilen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt.

Sie erinnern sich sicher. Letzte Woche hatten wir einen Hotspot im Landkreis Aichach-Friedberg, der wegen des Infektionsgeschehens unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Spargelhofes bei der 7-Tage-Inzidenz bezogen auf 100.000 Einwohner deutlich über der Meldemarke von 50 lag, konkret bei einem Wert von 56,1. Mit neun Tagen Abstand sieht alles wieder gut aus und ist in Aichach-Friedberg wieder alles im „grünen Bereich“. Der Hotspot auf dem besonders betroffenen Betrieb ist abgeklungen, weitere Infektionsfälle gab es nicht, sodass der Landkreis heute eine 7-Tage-Inzidenz von Null ausweist.

Das gilt im Übrigen für 49 weitere Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern. Und auch sonst zeigt die graphische Darstellung der kreisfreien Städte und Landkreise in Bayern nur „grün“. Eine Stadt – die Stadt Coburg – und ein Landkreis – der Landkreis Erding – erscheinen in der Darstellung hellgrün, was für einen Wert zwischen 10 und 34 steht. Alle anderen 94 Gebietskörperschaften sind dunkelgrün gekennzeichnet. Die korrespondierenden Werte liegen zwischen 0 und 9 und sind damit weit weg von der internen Vorwarnstufe, die bei 35 liegt oder gar 50, die einen Notfallplan aktiviert.

Wir können somit insgesamt froh und dankbar sein, dass wir in Bayern aktuell eine sehr ruhige Infektionslage haben. Wie schnell sich dies ändern kann, zeigt vor allem der Fall des Schlachthofes und Zerlegebetriebes Tönnies in Gütersloh. Die Situation dort hat die örtlichen Behörden veranlasst, für die Landkreise Gütersloh und Warendorf bestimmte Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu veranlassen, die aber nicht annähernd die Schärfe der vormaligen Einschränkungen besitzen. Gleichwohl hat sich für die Staatregierung die Frage gestellt, wie mit der Situation umzugehen ist, nachdem am kommenden Wochenende in NRW die Schulferien beginnen und erfahrungsgemäß viele Urlauber aus NRW und damit wahrscheinlich auch aus den genannten beiden Landkreisen ihre schönsten Tage des Jahres in Bayern verbringen wollen. Man konnte und durfte diese Situation nicht ignorieren. Zu frisch und zu eindrücklich sind die schlimmen Erinnerungen an das pandemische Geschehen im Februar und März, das vor allem mit der Reisetätigkeit von Skiurlaubern in ursächlichem Zusammenhang stand, die die Faschingsferien in verschiedenen Alpenregionen verlebt und das Virus nach Bayern und in andere Regionen Deutschlands eingetragen hatten. Oder anders gesprochen: Urlaubsreisende dürfen nicht noch einmal zu Corona-Boten werden.

Die Staatregierung hat deshalb am Dienstag beschlossen, in Bezug auf innerdeutsche Hotspots einen Weg zu gehen, der sich konsequent in das bereits ansonsten geltende Quarantäneregime einfügt. Wie Sie wissen müssen Personen, die aus einem Drittstaat wie etwa den USA oder Australien nach Bayern einreisen, für 14 Tage in Quarantäne, sofern das Robert Koch-Institut für den jeweiligen Staat eine 7-Tage Inzidenz von größer gleich 50 ausweist.

Den selben Grenzwert hat die Staatsregierung auch für den vergleichbaren inländischen Fall zum Maßstab erhoben. Deshalb dürfen nach dem Wortlaut der Verordnung zur Änderung  der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 24. Juni 2020 seit heute 00:00 Uhr Beherbergungsbetriebe, also insbesondere Hotels und Pensionen, keine Gäste aufnehmen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI) höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Das Verbot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die entweder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen oder einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere einen Besuch bei engsten Familienangehörigen oder die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben. Den genauen Wortlaut der Änderungsverordnung finden Sie HIER.

Mir ist es besonders wichtig, dass es bei dieser Maßnahme nicht etwa um die Stigmatisierung von Menschen aus Landkreisen wie Gütersloh oder Warendorf geht, sondern einzig und allein um einen wirksamen Infektionsschutz. Der von Bayern beschrittene Weg ist auch kein Sonderweg und schon gar keine bayerische „Extrawurst“. Bereits jetzt haben u.a. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vergleichbare Regelungen erlassen. Und wie ich höre, arbeitet man auch gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt auf Ebene der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien mit Hochdruck an einer bundesweit einheitlichen Musterregelung, die sich aller Voraussicht nach sehr an der in Bayern und den anderen genannten Ländern bereits geltenden Verordnungslage orientieren wird.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Am Freitag, 26.06.2020 wird in der Zeit von ca. 06:30 Uhr bis ca. 14:00 Uhr wegen Umbauarbeiten an der Stromversorgung im Landratsamt nochmals die Statusausleitung abgeschaltet

Eine schwere Beinverletzung erlitt heute Mittag gegen 13.00 Uhr der Fahrer eines Geländewagens bei einem Unfall im Laufacher Forst. Der ältere Herr befuhr gemeinsam mit einer weiblichen Begleitung einen Waldweg, als er im Begegnungsverkehr einem entgegenkommenden Pkw nach links in die aufgeweichte Böschung ausweichen musste. Als der Mann das Fahrzeug verlassen wollte, um sich einen evtl. Schaden anzusehen, geriet der schwere Pkw der Marke Jeep Grand Cherokee ins Rutschen. Dabei wurde ein Bein des Mannes zwischen dem Jeep und einem Baum eingeklemmt. Die um 13.04 Uhr alarmierte Feuerwehr Laufach konnte aufgrund der unklaren Ortsangabe die Unfallstelle erst nach längerer Suche lokalisieren. Nach der Sicherung des Pkw und der Erstversorgung des Mannes wurde das schwere Fahrzeug mit Hilfe einer Seilwinde vom Baum weggezogen und der Einklemmte befreit. Der Rettungsdienst brachte den Schwerverletzten in ein Krankenhaus. Einsatzleiter Marco Laske, stv. Kommandant der Feuerwehr Laufach, konnte auf 25 Einsatzkräfte, die mit 6 Fahrzeugen ausgerückt waren, zurückgreifen. Unterstützt wurde er von Kreisbrandmeister Udo Schäffer. Der Rettungsdienst war mit einem Notarzt, einem Rettungswagen und der HvO-Gruppe aus Laufach vor Ort. Der Einsatz war gegen 14.30 Uhr beendet.

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Beim MTA Zusatzmodul ABC-Gefahren am 27.06.2020 in Stockstadt sind noch 3 Plätze frei.

Anmeldungen per Email an KBM Happ unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Beim Fahrsicherheitstraining am 11.07.2020 in Gründau sind noch 4 Plätze frei, somit könnten sich noch zwei Feuerwehren anmelden.

Bei Interesse bitte eine Email an KBM Happ unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Kurzfilm "Einsatzstellenhygiene bei der Feuerwehr – Erreiche das nächste Level" soll auf die unsichtbaren Gefahren beim Feuerwehreinsatz aufmerksam machen: Schadstoffe, die bei mangelnder Hygiene nach Einsätzen über die Haut in den Körper aufgenommen werden und Einsatzkräften somit schaden können. Einsatzkräfte können sich und ihre Nächsten schützen, indem sie die hier dargestellten Regeln befolgen.

Ausführlichere Informationen und Hintergründe bietet die DGUV Information 205-035 "Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr".

Leider müssen wir den Kreisfeuewehrball am 07.11.2020 in der Hahnenkammhalle in Wasserlos absagen.

Aufgrund der Corona-Lage sind "Großveranstaltungen" bis Ende Oktober nicht erlaubt - daher wollen wir auch am 07.11.2020 eine solche Innenveranstaltung nicht durchführen.

Wir bedauern diesen Entschluss sehr und planen für das Jahr 2021 einen neuen Anlauf.

Schuhhersteller organisiert Hilfeleistungstraining für Frauen

Nach dem erfolgreichen Auftakt 2019 veranstaltet der Hightech-Schuhhersteller HAIX nun zum zweiten Mal ein Intensiv-Training in der Verkehrsunfallrettung nur für Frauen. Das Training findet in Kooperation mit der Vereinigung zur Förderung des deutschen Unfallrettungswesens (VFDU) statt.

Von 21.06. bis einschließlich 12.07.2020 können sich interessierte Frauen, die in der Feuerwehr, dem Technischem Hilfswerk oder im Rettungsdienst aktiv sind, für die Teilnahme bewerben. Die Anmeldung erfolgt unter www.haix.com/vfdu.

Von 13. bis 14.11.2020 dreht sich dann beim Training in Osnabrück für die Teilnehmerinnen alles um patientengerechte Rettung und Praxis-Übungen im Team. Ausgestattet werden die Teilnehmerinnen mit dem HAIX® FIRE EAGLE, dem sportlich leichten Sicherheitsschuh für Feuerwehrleute.

Informationen und Impressionen zur Veranstaltung 2019 finden Sie unter: https://www.haix.de/frauenpower-pur-fischdose-oeffnen-in-teamwork

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