Das Sonderförderprogramm Digitalfunk des Freistaates Bayern war bisher bis zum 31.Dezember 2024 befristet. 
Mit einer Änderung wird das Sonderförderprogramm zum 01.01.2025 letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Für die Vorlage der Verwendungsbestätigungen ist eine Frist bis 31. Dezember 2028 vorgesehen.

Das geänderte Sonderförderprogramm kann hier mit der geänderten Anlage 2 heruntergeladen werden:
Sonderförderprogramm_Digitalfunk_2025_mit_Anlage_2.pdf

Digitalfunk

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