Der LFV Bayern informiert, dass am 28. Juni 2025 das sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft tritt.
Mit dem BFSG setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um und verpflichtet alle Anbieter digitaler Inhalte, ihre Angebote so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos damit umgehen können. Die Webseiten der Feuerwehren und Feuerwehrvereine müssen also mit Inkrafttreten des Gesetzes barrierefrei sein.
Was bedeutet dies konkret?
- Visuelle Barrieren: Die Webseite muss für Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbfehlsichtigkeit nutzbar sein. Das heißt: Texte müssen gut lesbar sein, Kontraste müssen stimmen und es braucht eine Funktion für die Vergrößerung von Inhalten. Zudem sind Alternativtexte für Bilder erforderlich, damit Menschen, die auf Bildschirmlesegeräte angewiesen sind, wissen, was auf der Seite dargestellt wird.
- Kognitive Barrieren: Die Inhalte auf Ihrer Webseite müssen klar strukturiert und verständlich sein. Komplexe Sprache oder verschachtelte Navigationen müssen vermieden werden. Eine einfach verständliche Benutzerführung ist hier das Ziel.
- Motorische Barrieren: Ihre Webseite sollte auch ohne Maus bedienbar sein, also per Tastatur oder Sprachsteuerung. Zudem sollten Formulare so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit motorischen Einschränkungen problemlos ausgefüllt werden können.
- Audio- und Video-Inhalte: Wenn Ihre Webseite Audio- oder Video-Inhalte anbietet, müssen diese untertitelt und mit Textalternativen versehen sein. Zudem ist es wichtig, dass die Nutzer die Steuerung dieser Medien auch mit Tastatur und ohne Maus bedienen können.
Quelle: Günter Stein, Vereinsexperte und Chefredakteur von Verein & Vorstand aktuell
Information für alle Feuerwehren, die das LFV Bayern Website Kit nutzen gilt:
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich wiederum zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert. So werden beispielsweise bestimmte technische Anforderungen beschrieben, die das CMS des LFV Website-Kit bereits abdeckt:
- Die Bedienelemente sind mit der Tastatur bedienbar,
- Buttons haben gute Beschriftungen,
- Farbkontraste sind ausreichend
Zudem verfügt das CMS über Funktionen, die sicherstellen, dass das Ergebnis barrierefrei ist, zum Beispiel indem Alternativtexte für Bilder angegeben werden können. Es ist allerdings darauf zu achten, dass diese Alternativtexte im CMS des LFV Website-Kit auch durchgängig hinterlegt sind.
Das LFV Website-Kit deckt diese Anforderungen gemäß der EN 301 549 in den wesentlichen Teilen ab, insofern besteht hier kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen, deren Integration tomcom vorbereitet und diese zeitnah als Update für das LFV Website-Kit veröffentlichen wird:
Tomcom wird eine barrierefrei zugängliche "Erklärung zur Barrierefreiheit" in der Navigation des LFV-Website-Kit einbinden. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird, sowie über Bereiche bzw. Funktionen, welche nicht barrierefrei sind. Zudem wird das LFV Website-Kit eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der NutzerInnen Barrieren bei tomcom melden können.
Feuerwehren, bzw. Feuerwehrvereine, die das LFV Website Kit nicht nutzen, sollten sich – soweit noch nicht geschehen – mit dem Betreiber der Website in Verbindung setzen bzw. nach geeigneten Anbietern suchen, die die Barrierefreiheit umsetzen können. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darf der LFV Bayern hier keine Anbieter konkret benennen. Auch eine Kooperation des LFV Bayern mit einem entsprechenden Unternehmen ist nicht möglich, da wir gemeinsam mit tomcom das LFV Website Kit anbieten und dieses, wie dargestellt, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Eine gute Zusammenfassung der Anforderungen an barrierefreie Websites ist unter https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website
