Für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst erhalten Feuerwehrdienstleistende seit 2014 als Ehrengabe zum staatlichen Feuerwehr-Ehrenzeichen einen Freiplatzgutschein für einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain.
Zudem erhielten in einer Übergangszeit diejenigen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden bei ihrer Ehrung für 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst einen Freiplatzgutschein für das Feuerwehrerholungsheim, die vor 2014 bei ihrem 40-jährigen Dienstjubiläum noch keinen Gutschein erhalten konnten, weil dieser damals noch nicht eingeführt war. Diese Übergangszeit ist abgelaufen, da nun alle für 50 Jahre geehrten Feuerwehrleute bei ihrer Verleihung des Ehrenzeichens für 40 Jahre Feuerwehrdienst bereits einen Freiplatzgutschein erhalten haben.
Um einen mittlerweile entstanden Gutschein-Stau abzubauen und eine reale Einlösungsmöglichkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer sicherzustellen, hat das Bayer. Innenministerium mit dem Feuerwehrerholungsheim folgende temporäre Sonderregelung vereinbart, die auch noch für das ganze Jahr 2026 weiterhin gilt:
1. Inhalt:
Die Inhaber von Freiplatzgutscheinen als Ehrengabe zu ihrer staatlichen Auszeichnung für 40- bzw. in Ausnahmen für 50-jährigen Dienst in der Feuerwehr müssen zunächst versuchen, den Gutschein im Feuerwehrerholungsheim einzulösen. Wenn das Feuerwehrerholungsheim dem Gutscheininhaber keine Buchung in Aussicht stellen kann, über mittelt es dem Gutscheininhaber eine entsprechende Bestätigung mit einem Hinweis, dass ausnahmsweise und derzeit begrenzt auf den Reisezeitraum bis zum 31.12.2026, der Gutschein auch für einen Urlaub in einem Hotel/einer Pension nach eigener Wahl in Bayern genutzt werden kann. Die Gutscheininhaber zahlen den Aufenthalt dort zunächst selbst.
2. Auszahlung:
Bei dem für unsere Feuerwehrleute zuständigen Landratsamt Aschaffenburg können die Gutscheininhaber die Auszahlung der Kosten der Hotelrechnung, maximal aber von 300 € (Höchstbetrag) veranlassen.
Voraussetzung für die Auszahlung ist die Aushändigung von:
- Freiplatz-Gutschein im Original: Der Gutschein verbleibt zur Vermeidung einer „Doppel-Einlösung“ beim Landratsamt.
Wichtig: Der Gutschein muss zum Zeitpunkt der Reise noch gültig gewesen sein (grundsätzlich 2 Jahre ab Übergabe);
- Bestätigung des Feuerwehrerholungsheims über den erfolglosen Versuch der Buchung und Hinweis auf die Möglichkeit der Hotelnutzung (vgl. anhängendes Muster);
- Original-Hotelrechnung mit einem Reisezeitraum bis zum 31.12.2026.
Eine Vorlage des Freiplatzgutscheins nur per E-Mail ist zur Vermeidung von Doppeleinreichungen nicht zulässig. Der Antrag auf Auszahlung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Abreisetag beim Landratsamt einzureichen. Das Landratsamt prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und nimmt die Auszahlung vor.
Es ist dem Bayer. Innenministerium als auch uns ein wichtiges Anliegen, dass die Freiplatzgutscheine als Zeichen der Anerkennung für ein außerordentlich langjähriges ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr auch zeitnah eingelöst werden können.
Ein Merkblatt mit dem Antrag auf Auszahlung kann hier heruntergeladen werden:
Informationsblatt_und_Antrag_Sondereinlösungsmöglichkeit.pdf
Für Fragen und Hilfen bei der Nutzung zum Freiplatzgutschein steht Kreisbrandrat Frank Wissel allen Gutscheininhaber gerne bei Bedarf zur Verfügung.