Vogelgrippe bei Wildvögeln in Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Die Aviäre Influenza - auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt - wurde bei zwei Wildvögeln in der Stadt sowie auch im Landkreis Aschaffenburg festgestellt. Bei den beiden Kranichen waren die vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - kurz LGL - durchgeführten Tests auf den Subtyp H5N1 positiv. Zu dem in der Stadt aufgefundenen Tier liegt seit gestern auch die amtliche Bestätigung des Ergebnisses durch das Friedrich-Löffler-Institut - kurz LFI - vor. Bei dem in Hörstein gefundenen Kranich steht diese amtliche Bestätigung durch das nationale Referenzlabor noch aus.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt, kann aber bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel in seltenen Fällen nicht ausgeschlossen werden. Der Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln sollte daher vermieden werden. Nach einem Kontakt mit toten Wildvögeln wird empfohlen die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Daneben sollte in diesen Fällen für 48 Stunden kein Kontakt zu Geflügelhaltungen stattfinden. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen sollten nicht in den direkten Kontakt mit verendeten Wildvögeln kommen.
Wer Wassergeflügel wie Schwäne, Enten und Gänse, Raubvögel wie Eulen und Bussarde, Krähenvögel oder auch Kraniche, Störche und Reiher tot auffindet, wird gebeten, diese Funde dem Veterinäramt zu melden. Totfunde zum Beispiel von Tauben und Singvögeln sind für das aktuelle Geschehen weniger bedeutsam und sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort innerhalb eines eng begrenzten Zeitraums gefunden werden. Die Meldung ist digital auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-aschaffenburg.de/veterinärwesen möglich.
Um auch eine potentielle Einschleppung in Hausgeflügelbestände weiterhin zu verhindern, werden Halterinnen und Halter von Haus- und Nutzgeflügel um besondere Beachtung der „Biosicherheit“ gebeten. Weiterhin werden Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgefordert, die Geflügelhaltung dem Veterinäramt über die oben genannte Website anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Stadt und Landkreis Aschaffenburg prüfen aktuell weitere Maßnahmen, die den Eintrag des Erregers in die Nutzgeflügelbestände verhindern. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von einer Aufstallung des Geflügels abgesehen.
Über die Website des Landratsamts hinaus finden sich weiterführende Informationen auch an den folgenden Stellen:
• Empfehlungen für Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website des FLI unter „Aviäre Influenza“ und auf der Website des LGL unter „Tiergesundheit > Tierkrankheiten > Virusinfektionen > Aviäre Influenza > Empfehlungen zum Schutz gegen die Geflügelpest“
• Risikoeinschätzung für Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website der Universität Vechta unter „Universität > Weitere Einrichtungen > trafo:agrar > Projekte > AI Risikoampel“
Deutschlandweit betrachtet, kam es im Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg der Nachweise der Vogelgrippe. Mit Blick auf die Wildvögel scheinen Kraniche, die sich auf ihrem Herbstzug befinden, besonders betroffen. Saisonal bedingt, kann es in den kommenden Wochen zu einem weiteren Anstieg von Fallzahlen in Deutschland kommen. In diesem Herbst trat der erste bayerische Fall am 9. Oktober 2025 einem Betrieb mit Gänsen im Landkreis Dingolfing Landau auf.