Die Notfallversorgung in Bayern wird weiter verbessert. Nach einem mehr als dreijährigen Pilotprojekt mit zwei Rettungseinsatzfahrzeugen (REF) im Rettungsdienstbereich Regensburg wurden am 22.01.2026 sechs weitere REF in Dienst gestellt, die in den erweiterten Probebetrieb starten. Die sechs neuen Fahrzeuge werden vom Bayerischen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst an den Standorten Ansbach, Dachau, Regensburg, Rosenheim und Würzburg eingesetzt.

Die Zahl der Notfalleinsätze in Bayern ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Allein im Jahr 2024 wurden mehr als 1,25 Millionen Notfallereignisse registriert, die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes lagen sogar bei mehr als 2,7 Millionen. "Vor allem die zunehmenden weniger schwerwiegenden Einsätze belasten das Rettungssystem", erklärte Bayerns Innenminister Herrmann. Genau hier konnte im Rahmen des Pilotprojekts in Regensburg gezeigt werden, dass ein REF höchst effektiv ist: Es wird insbesondere bei Notrufen eingesetzt, die keinen Transport erfordern, wie etwa bei Unfällen mit nur leichten Blessuren. "Rund zwei Drittel der REF-Einsätze konnten bisher ohne weiteres Rettungsmittel bewältigt werden“, hob Herrmann hervor. Ein REF ist mit einem erfahrenen Notfallsanitäter besetzt, der direkt am Einsatzort den Patienten bei einem weniger schwerwiegenden Rettungsdiensteinsatz abschließend behandeln kann. Dringend benötigte Kapazitäten in Rettungswagen können so freigehalten werden.

Langfristig sollen die REF im gesamten Freistaat regulär eingesetzt werden, hierfür werde sich Bayern nach Herrmanns Worten auch im Bundesgesetzgebungsverfahren zur Notfallreform stark machen.

Der Innenminister dankte den Sozialversicherungsträgern, die wie auch bereits beim Pilotprojekt die laufenden Betriebskosten für den Einsatz der REF im erweiterten Probebetrieb übernehmen. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt den erweiterten Probebetrieb mit Mitteln aus der CSU/FW-Landtags-Fraktionsinitiative in Höhe von 900.000 Euro.

(Quelle und Bild BayStMI PM 10b/2026 vom 22.01.2026)

Neue REF

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