Der Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) hat am 17.06.2026 eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich mit der Prüfung von tragbaren Leitern anderer kommunaler Einrichtungen durch die Feuerwehrgerätewarte befasst.
LINK zur Veröffentlichung der KUVB (siehe unter 2. Prüfung tragbarer Leiter anderer kommunaler Einrichtungen)
Wir entnehmen den Ausführungen der KUVB, dass die Feuerwehren ihre tragbaren Leitern durch ihre ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Gerätewarte gemäß dem DGUV Grundsatz 305-002 prüfen, jedoch möglichst von Prüfungen und Betreuung feuerwehrfremder tragbarer Leitern weiterer kommunaler Einrichtungen Abstand nehmen sollten.