Nach der Vollzugsbekanntmachung zum Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz sind Ehrungen für 25, 40 und 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst möglich.
In einer Fachinformation des LFV Bayern wurden nun die Anfangszeiten und die anrechenbaren Zeiten näher dazu erläutert.
Download:
Fachinfo_Dienstzeiten_in_der_Feuerwehr_2025.pdf
