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Rauchmelder – Im Brandfall werden diese kleinen Geräte zum Lebensretter

„Rauchmelder retten leben und warnen frühzeitig vor der tödlichen Gefahr. Wenn der Melder alarmiert, bleiben bei einem Wohnungsbrand nur etwa 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.“ (Forum Brandrauchprävention e.V.)

Warum einen Rauchwarnmelder?

Etwa 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch ein Feuer in den eigenen vier Wänden. Eine vergessene Kerze, Rauchen im Bett, Kurzschluss oder ein defektes Elektrogerät sind die häufigsten Ursachen. Nur selten kommen die Opfer dabei durch Verbrennungen ums Leben, zu 90 Prozent versterben sie an einer Rauchvergiftung. Bei einem Brand entsteht gefährlicher Rauch dieser enthält giftiges Kohlenmonoxid, das zu Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod führen kann. Besonders während des Schlafens besteht die größte Gefahr.

Sein lauter Signalton warnt Sie bei einem Brand. Dadurch gewinnen Sie wertvolle Zeit, um sich und andere Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Anlässlich des diesjährigen Rauchmeldertages am 13. Dezember haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Rauchmelder“ für Sie zusammengestellt:

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden? 

Seit 2018 gilt in Bayern Rauchmelderpflicht. Dies bedeutet, dass in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen, Rauchwarnmelder angebracht sein müssen. In Küche und Bad lösen herkömmliche Rauchwarnmelder durch den Wasserdampf häufig Fehlalarme aus – für die Küche kann stattdessen die Anbringung eines Hitzewarnmelders Sinn machen.

Was gibt es zu beachten?

Beim Kauf eines Rauchwarnmelders ist auf das CE-Zeichen zu achten, das am Rauchwarnmelder angebracht sein muss – im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Fachhandel Ihres Vertrauens. Um die Funktionalität Ihres Geräts sicherzustellen, ist ein jährlicher Check notwendig, den Sie einfach zuhause durchführen können. Hierfür sollte es an jedem Gerät einen Testknopf geben.

Was mache ich, wenn es brennt?

  • Tür zum Brandraum schließen
  • wählen Sie die Notrufnummer 112
  • informieren sie Nachbar, helfen sie älteren und beeinträchtigten Menschen und bringen sie sich und diese in Sicherheit
  • bei Verrauchung nicht in/durch verrauchte Räume/Treppenhaus laufen
  • bleiben sie in der Wohnung/im Zimmer schließen sie die Tür und dichten diese mit einem Tuch o.ä. ab
  • machen sie sich am Fenster bemerkbar

Nähere Informationen finden Sie auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Text: Versicherungskammer Bayern / Katja Stenger, Leiterin FB 9

 rmelder

(Foto: Deutscher Feuerwehrverband)

 

Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 12. Dezember 2024

Lange Nacht der Feuerwehr am 27. September 2025

Auch 2025 wird es wieder einen bayernweit einheitlichen Termin für die Lange Nacht der Feuerwehr im Rahmen der Feuerwehraktionswoche geben. Feuerwehren können sich ab ca. Februar wieder in gewohnter Weise über die Webseite des LFV Bayern zur Teilnahme an der bayernweiten Aktion am 27.09.2025 anmelden. Weitere Informationen folgen.

Hinweis: 2026 wird es keinen bayernweit einheitlichen Termin geben. Die nächste bayernweite Lange Nacht der Feuerwehr ist für 2027 vorgesehen.

Geschrieben von: KBR Frank Wissel
Veröffentlicht: 12. Dezember 2024

Das Bayerische Feuerwehrgesetz soll in verschiedenen Punkten geändert bzw. ergänzt werden

Die bayerischen Feuerwehren sollen zukunftsfähig gemacht werden – das ist ein Herzensanliegen der Bayerischen Staatsregierung.

Dafür soll das Bayerische Feuerwehrgesetz geändert werden.  Am 10.12.2024 wurde der Änderungsvorschlag im Ministerrat beraten und die Einleitung der Verbändeanhörung zu den geplanten Änderungen beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter (derzeit 67 Jahre) vorgeschlagen. Hierdurch erweitert sich der Kreis der aktiven Feuerwehrleute und dies unterstützt so die Gemeinden bei ihrer Aufgabe. Die Änderung ist dringend erforderlich, weil die bisherige Regelung, die das Ende des aktiven Feuerwehrdienstes mit 65 Jahren vorsieht, nicht mehr zeitgemäß ist. Viele Kameradinnen und Kameraden sind auch in höherem Alter gesundheitlich fit und möchten sich weiterhin aktiv bei ihren Feuerwehren einbringen.
Außerdem soll im Einzelfall eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um jeweils bis zu drei Jahre möglich sein. Dies soll dann auch mehrfach möglich sein.

Ein weiterer zentraler Punkt der Änderungen betrifft die Führungspositionen innerhalb der Feuerwehren. Die bisherige Wartezeit von vier Jahren für die Wahl zum Kommandanten soll entfallen, um auch jungen Kameradinnen und Kameraden die Möglichkeit zu geben, das Vertrauen und die Zustimmung der Mannschaft zu gewinnen.

Darüber hinaus soll die Arbeit von Ausbildern für Feuerwehrleute künftig mit einer Aufwandsentschädigung gewürdigt werden. Und schließlich sollen Gemeinden in Zukunft bei Fehlalarmierungen durch sogenannten „e-Call“ – ein automatisches Notrufsystem in Kraftfahrzeugen – Kostenersatz verlangen können.

Staatsminister Joachim Herrmann und Staatssekretär Sandor Kirchner sind überzeugt davon, dass sie mit den beschriebenen Änderungen die Feuerwehren fit für die Zukunft machen und damit nachhaltig das wertvolle ehrenamtliche Engagement stärken und sichern. 

In der nun stattfindenden Verbandsanhörung haben die Verbände, z.B. der Bayer. Gemeindetag, der Bayer. Städtetag, der Bayer. Landkreistag, der Bayer. Feuerwehrverband usw., die Möglichkeit ihre Meinung zur geplanten Gesetzesänderung einzubringen.

Der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg wird sich die geplanten Änderungen und Ergänzungen sehr genau ansehen und sich über seine Verbandstrukturen ebenfalls dazu in der Anhörung einbringen.

Die Anhebung der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst auf 67 Jahre befürworten wir schon seit längerer Zeit. Ebenso plädieren wir schon seit geraumer Zeit für die Schaffung von Möglichkeiten einer weiteren eingeschränkten Verwendung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus. Wenn der Wunsch für eine Dienstzeiterlängerung für bestimmte und leistbare Aufgaben besteht, dann muss dies aber für die jeweilige Feuerwehr und die dafür bereite Feuerwehrkraft sehr unbürokratisch umsetzbar sein.

Den Entfall der Wartezeit bis zu einer Wahl zum Kommandanten oder zum Stellvertretenden Kommandanten sieht der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg als problematisch an. Es wäre damit zukünftig möglich, ein frisch aktives, 18-jähriges Feuerwehrmitglied, das noch ganz am Anfang seiner aktiven Feuerwehrtätigkeit steht, zum Kommandanten zu wählen. Er oder sie wären im Einsatzfall kraft Gesetzes zunächst immer auch der Einsatzleiter! Wir glauben, dass es weiterhin notwendig ist, in einer angemessenen Wartezeit sich aus- und fortzubilden und Erfahrungen zu sammeln, um das aktive Feuerwehrmitglied als Kommandant oder als Stellvertreter vor einer Überforderung zu schützen.

Recht und Gesetz 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

Die Digitalfunkversorgung für die Tetra-Alarmierung wird sich Anfang 2025 in den Gebieten Großostheim, Glattbach, Johannesberg und Steinbach verbessern

Durch Umbauten an drei Standorten von Tetra-Basisstationen im Dezember 2024 und Januar 2025 müsste sich nach dem Abschluss der Arbeiten die Digitalfunkversorgung in den Gebieten Großostheim, Glattbach, Johannesberg und Steinbach insgesamt bessern und insbesondere auch die Alarmierung der Tetra-Pager verbessern.

Die Kreisbrandinspektion dankt allen Akteuren, die bei der Verbesserungen der bisherigen Situation in irgend einer Form behilflich waren.
Meldeempfänger digital

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

LFV Bayern - FEUERWEHRMITTWOCH eine Onlineschulung am 18. Dezember 2024 von 18:00 bis ca. 19:30 Uhr mit dem Thema "Einsatzstellenfotografie: Was Feuerwehren wissen sollten"

Welche Rolle spielen Fotos in der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren?
Wer darf was an Einsatzstellen fotografieren und was ist bei der Veröffentlichung von Einsatzstellenfotos zu beachten?

Diese und weitere Fragen rund um das Thema Einsatzstellenfotografie beantworten KBM Stephanie Bleuse und Dr. Marina Wieluch (LFV-Fachbereich 6 - Öffentlichkeitsarbeit).

Die Teilnahme am Onlineseminar ist kostenlos.

Jetzt anmelden: https://lfvbayern.idloom.events/feuerwehr-mittwoch-1224
 

Feuerwehr Mittwoch LFV

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

Die bisherige Geltungsdauer des Sonderförderprogramm Digitalfunk des Freistaates Bayern wurde zum 01.01.2025 verlängert

Das Sonderförderprogramm Digitalfunk des Freistaates Bayern war bisher bis zum 31.Dezember 2024 befristet. 
Mit einer Änderung wird das Sonderförderprogramm zum 01.01.2025 letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Für die Vorlage der Verwendungsbestätigungen ist eine Frist bis 31. Dezember 2028 vorgesehen.

Das geänderte Sonderförderprogramm kann hier mit der geänderten Anlage 2 heruntergeladen werden:
Sonderförderprogramm_Digitalfunk_2025_mit_Anlage_2.pdf

Digitalfunk

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

Fortbildung zur Vegetationsbrandbekämpfung - @fire-Workshop "Taktischer Feuereinsatz" vom 07.-09.02.25 in Brück / Brandenburg

Die Feuerwehr legt Feuer – kann das sein? Ja !!!

Beim Workshop „Taktischer Feuereinsatz“ von @fire erfährt man, wann die Feuerwehr bei einem Vegetationsbrand sinnvoller Weise selbst Feuer legt.

Vom 7. bis 9. Februar 2025 werden in der Fläming-Kaserne im brandenburgischen Brück Anwendungsmöglichkeiten und Grundlagen für Ausbildung und Einsatz vermittelt. Hinzu kommt der Erfahrungsaustausch mit den ausbildenden Experten, die teils aus dem Ausland hierfür anreisen.

Die Veranstaltung findet mit Unterstützung unter anderem durch den Deutschen Feuerwehrverband statt.

Die Teilnahmegebühr beträgt 150 Euro.

Weitere Informationen und die Anmeldung erfolgen über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Vegetationsbrandbekämpfung

(Quelle DFV)

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

Das Forum „Feuerwehr und Menschen mit Behinderung“ bietet Perspektivwechsel - Anmeldungsstart für die Fortbildungsveranstaltung am 22. März 2025 in Frankfurt (Main) hat begonnen

Ein Brand in den eigenen vier Wänden, auf der Arbeit oder in der Nachbarschaft ist eine überraschende Notlage, mit der niemand wirklich rechnet. Hier stellt sich plötzlich die dringende Frage: Was mache ich jetzt, wie bekomme ich Hilfe? Über derartige Notfälle aufzuklären und das dann nötige Verhalten zu trainieren, ist ein wichtiger Aspekt der Brandschutzaufklärung der Feuerwehren in Deutschland. Hierbei gehen die Kräfte auch auf besondere Bedarfe ein, wie etwa körperliche oder geistige Einschränkungen von betroffenen Personen.

Um den Feuerwehrangehörigen auch Perspektiven von Menschen mit Behinderungen aufzuzeigen und das nötige Handwerkszeug für die Aufklärungsarbeit an die Hand zu geben, bietet der Deutsche Feuerwehrverband bereits zum dritten Mal das Forum „Feuerwehr und Menschen mit Behinderung“ an. Die Fortbildungsveranstaltung findet am Samstag, 22. März 2025, von 9.30 bis 17 Uhr im Feuerwehr- und Rettungs-Trainings-Center der Feuerwehr Frankfurt am Main (Feuerwehrstraße 3, 60435 Frankfurt am Main) statt. Organisiert wird sie durch die Feuerwehr Hanau und den DFV mit der Unterstützung der Feuerwehr Frankfurt am Main.

„Es ist wichtig, dass die Feuerwehren für die Brandschutzerziehung für und mit Menschen mit Behinderungen auch deren Perspektiven und Bedürfnisse kennen. Das Forum bietet hier sehr persönliche Einblicke, die für die Arbeit vor Ort gute Impulse geben können“, erklärt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck. Ein Impuls, vier Fachvorträge und ein Praxisbeitrag sowie eine begleitende Ausstellung und die Möglichkeit zur Netzwerkarbeit gewähren zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung. „In diesem Forum finden auch die Themen baulicher Brandschutz und Krisenintervention im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen ihren Platz. Interessant ist die Veranstaltung für alle Feuerwehrangehörigen, die mit diesem Thema direkt oder indirekt Kontakt haben oder Brandschutzerziehung durchführen, für Betreiber von Einrichtungen, für Betroffene, Neueinsteiger und schon langjährig in diesem Thema tätige Personen“, lädt Organisator Karlheinz Ladwig (Feuerwehr Hanau) zur Teilnahme ein. Er ist seit mehr als 20 Jahren in der Brandschutzerziehung mit Menschen mit Behinderungen aktiv.

Die Teilnahmegebühr beträgt 118 Euro pro Person und beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung, das Teilnahmezertifikat, Tagungsgetränke sowie Mittagessen. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei. Vor Ort ist eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen auf dem Gelände kostenfrei nutzbar.

Information und Anmeldung unter: Forum Feuerwehr und Menschen mit Behinderung 2025 - Feuerwehr- und Rettungs-Trainings-Center (FRTC) der Frankfurter Feuerwehr in Frankfurt - Anmeldung

Lehrgang 2

 

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

Schadenprisma Ausgabe 04/2024 online lesen

Schadenprisma - Die Zeitschrift für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer

Link 
zur Ausgabe 04/2024

Schadenprisma 04 2024


Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

Einladung des Atemschutzzentrums in Goldbach zu vier weiteren Terminen für das Strahlrohrtraining in Verbindung mit Virtual Reality (VR)

 Download der Einladung: Einladung_ASZ_Fortbildung_VR_Strahlrohr_-_2025_Zusatztermine.pdf
Einladung ASZ Fortbildung VR Strahlrohr 2025 Zusatztermine Seite 1
Einladung ASZ Fortbildung VR Strahlrohr 2025 Zusatztermine Seite 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

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