Insgesamt rückten 20 Feuerwehrleute mit vier Fahrzeugen aus, um den Brand zu bekämpfen. Zwei Atemschutztrupps nahmen umgehend die Löschmaßnahmen vor. Mit einem Schnellangriffsschlauch gelang es den Einsatzkräften, die Flammen rasch unter Kontrolle zu bringen und ein Übergreifen des Feuers auf angrenzende Objekte zu verhindern.
Im Anschluss wurde die Motorhaube mithilfe eines hydraulischen Rettungsspreizers geöffnet, um verbliebene Glutnester gezielt ablöschen zu können. Eine Kontrolle mit der Wärmebildkamera bestätigte den erfolgreichen Löscheinsatz.
Nach etwa einer Stunde war der Einsatz beendet, das ausgebrannte Fahrzeug wurde an die Besitzer übergeben. Verletzt wurde niemand.
Bilder: FF Glattbach


Ein zentrales neues Feature ist der Startassistent. Dieser unterstützt beim schnellen Einstieg in die Einsatzdokumentation, indem er aktuelle Alarme auf einer Karte übersichtlich mit den wichtigsten Informationen darstellt. Ihr könnt direkt einen Alarm auswählen und die Dokumentation starten. Alternativ stehen Euch Eure Einsatzvorlagen zur Auswahl zur Verfügung – oder ihr könnt sie direkt mit Alarmdaten kombinieren, um noch effizienter zu starten. Zudem lässt sich im Startassistenten auswählen, ob man im klassischen Modus oder im neuen Tab-basierten Bearbeitungsmodus arbeiten möchte.
Der neue Tab-basierte Modus bietet eine moderne Alternative zur bisherigen Formularstruktur. Die einzelnen Formulare werden als Tabs dargestellt, können separat geöffnet oder aus dem Fenster gelöst werden. Auch die zentralen Druckfunktionen sind übersichtlich in der Tab-Leiste integriert. Der Modus ist bereits aus dem Remote-Formular bekannt und wurde nun vollständig in Fireboard integriert.
Die Erfassung der Einsatzstärke wurde umfassend überarbeitet. Für Einsatzmittel kann die taktische Einsatzstärke gemäß den geltenden Dienstvorschriften erfasst werden. Sämtliche Berechnungen – sowohl für den Gesamteinsatz als auch für einzelne Abschnitte – wurden angepasst. Berichte, die Angaben zur Einsatzstärke enthalten, wurden entsprechend aktualisiert.
Einsatzmittel lassen sich jetzt noch übersichtlicher darstellen: In der Konfiguration kann jedem Einsatzmittel ein taktisches Zeichen zugewiesen werden. Diese Zeichen werden sowohl in der Einsatzmittelverwaltung, in der Einsatzübersicht sowie auf der Lagekarte angezeigt. So ist auf einen Blick ersichtlich, welche Mittel wo eingesetzt sind.
Neu ist auch die erweiterte Direktauswahl für taktische Zeichen: Der Auswahldialog in der Lagekarte enthält jetzt eine vollständige Liste aller Objekte, die bereits im Einsatz vorhanden sind und mit einem taktischen Zeichen sinnvoll darstellbar sind. Dazu gehören neben Einsatzmitteln auch Einsatzleitung, Einsatzabschnitte, Abschnittsleiter, Aufträge, Patienten, Ereignisse und Schäden. Diese Elemente können direkt zur Lagekarte hinzugefügt werden – ganz ohne nachträgliche Verknüpfung.
Auch im Bereich der Merkzettel gibt es hilfreiche Neuerungen: Das gleichnamige Formular wurde überarbeitet und zeigt nun alle im Einsatz angelegten Merkzettel gebündelt in einer gemeinsamen Ansicht. Eine strukturierte Liste sorgt für eine schnelle Navigation zwischen den einzelnen Einträgen.
Wichtig für die Nachvollziehbarkeit: Auch bereits abgearbeitete Merkzettel bleiben sichtbar und werden entsprechend als erledigt markiert. So bleibt der Überblick jederzeit erhalten – auch im Rückblick auf den Einsatzverlauf.
Alle weiteren Verbesserungen und technischen Details findet ihr im Changelog:

Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Systeme zur Warnung der Bevölkerung wird am Donnerstag, 11. September 2025, um 11 Uhr, eine Probealarmierung durchgeführt.
Hierfür werden die Sirenen mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“, einem einminütigen Heulton, im gesamten Landkreis Aschaffenburg ausgelöst. Zusätzlich werden über die Warn-App „NINA“ und "KATWARN" sowie mittels Cell Broadcast eine Probewarnung versandt.
Weitere Infos unter: BBK - bundesweiter Warntag

In der Nacht zum Donnerstag, den 07.08.2025 kam es in der Lärmschutzeinhausung der Autobahn A3 auf Höhe der Anschlussstelle Goldbach zu einem Verkehrsunfall, der eine kurzzeitige Vollsperrung der Richtungsfahrbahn Frankfurt zur Folge hatte.
Gegen 00:46 Uhr ging über das eCall-System eines Mercedes ein automatischer Notruf bei der Integrierten Leitstelle ein – ein System, das bei einem Unfall eigenständig einen Notruf absetzt und dabei relevante Fahrzeug- und Standortdaten übermittelt. Gemeldet wurde ein Unfall in der Nordröhre der Tunnelanlage: Ein Pkw war aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und gegen die seitliche Betonwand geprallt. Das Fahrzeug wurde dabei stark beschädigt und kam erst nach einigen Metern zum Stehen.
Die alarmierten Feuerwehren sicherten die Unfallstelle umgehend ab, leuchteten sie aus und nahmen auslaufende Betriebsstoffe auf. Das verunfallte Fahrzeug wurde anschließend in den Auffahrtsbereich verbracht, sodass die Hauptfahrbahn bereits nach etwa 30 Minuten wieder freigegeben werden konnte. Die drei Insassen des Fahrzeugs wurden durch den Rettungsdienst untersucht, blieben jedoch glücklicherweise unverletzt.
Noch während der laufenden Maßnahmen kam es zur parallelen Auslösung der objekteigenen Brandmeldeanlage der Einhausung. Mehrere Melder in der Nordröhre schlugen Alarm. Eine umgehende Erkundung durch die Einsatzkräfte ergab keinen ersichtlichen Auslösegrund. Vermutet wird die Auslösung des Wärmesensorkabels durch einen direkt darunter stehenden Lkw. Die Anlage wurde nach Abschluss der Kontrolle über die Tunnelzentrale zurückgesetzt und der Einsatz damit beendet.
Dem Einsatzleiter Sebastian Rußmann, Feuerwehr Goldbach, standen rund 40 Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Hösbach, Goldbach, Laufach und Waldaschaff zur Verfügung. Unterstützt wurde er durch Kreisbrandinspektor Otto Hofmann sowie Kreisbrandmeister Tobias Brinkmann seitens der Kreisbrandinspektion Aschaffenburg.



Text: Freiwillige Feuerwehr Goldbach, Fabien Kriegel
Bilder: Freiwillige Feuerwehr Goldbach / Freiwillige Feuerwehr Hösbach
Im Mai 2025 wurde die überarbeitete DGUV Regel 105-049 zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehr) herausgegeben. Die geänderte neue Version wurde hier bereits schon veröffentlicht.
Hier nochmals die aktuellen DGUV Regel 105-049 zum Downloaden:
DGUV_105-049_zur_Konkretisierung_der_UVV_Feuerwehr.pdf
Insbesondere möchten wir nochmals auf den geänderten Abschnitt "4.8 Dienst an und auf Gewässern" hinweisen:
Text der UVV Feuerwehr im § 22 Dienst an und auf Gewässern:
Besteht die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, muss der Unternehmer oder die Unternehmerin dafür sorgen, dass die Feuerwehrangehörigen geeignete Auftriebsmittel tragen. Ist dies nicht möglich, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen.
Konkretisierung zum § 22 UVV Feuerwehr in der DGUV Regel 105-049:
Geeignete Auftriebsmittel sind Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402 „Persönliche Auftriebsmittel“. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ist der Typ auszuwählen. Für den Feuerwehrdienst sind Rettungswesten mit der Stufe 275 der Standard. Vom Standard Stufe 275 kann auf Stufe 150 reduziert werden, wenn sichergestellt ist, dass keine spezielle PSA (z. B. Feuerwehrüberjacke, Wathose) getragen werden muss.
Sind durch das Tragen von Auftriebsmitteln zusätzliche Gefahren zu erwarten (z. B. bei der Eisrettung), muss eine Sicherung auf andere Weise, z. B. durch Anleinen der Feuerwehrangehörigen, erfolgen.
Bei Einsätzen in fließenden Gewässern mit starker Strömung
● müssen geeignete Auftriebsmittel getragen werden,
● dürfen Leinen zum Halten nur vorgesehen werden, wenn Schnelltrenneinrichtungen verwendet werden.
In fließenden Gewässern ergeben sich in Abhängigkeit von den Fließgeschwindigkeiten Gefährdungen bei der Benutzung von Wathosen. Die Verwendung ist daher lagebezogen zu beurteilen.
Bei Einsätzen auf Booten sind keine Wathosen zu benutzen.
Daraus ist insbesondere abzuleiten, dass
1. Rettungswesten mit der Stufe 275 der Standard für den Feuerwehrdienst sind und alle anderen Rettungswesten mit einem reduzierten Auftrieb nur bedingt einzusetzen sind. Es wird angeraten zukünftig nur noch Rettungswesten mit der Stufe 275 für den Feuerwehreinsatz vorzuhalten.
2. Beim Einsatz von Wathosen besteht eine Gefährdung, wenn der Träger mit dem Oberkörper ins Wasser eintaucht und Luft in der Wathose eingeschlossen wird. Der Auftrieb durch die Luft innerhalb der Wathose kann die Beine an die Wasseroberfläche auftreiben, was wiederum dazu führen kann, dass es den Oberkörper unter Wasser drückt. Daher ist beim Einsatz einer Wathose ab einer Wassertiefe von mehr 40 cm eine Rettungsweste mit der Stufe 275 zu tragen. Wer also seine Wathosen bei entsprechenden Wassertiefen einsetzen will benötigt auch dazu Rettungswesten mit der Stufe 275.
3. Wathosen können sich mit Wasser füllen, den Träger einer sehr hohen Strömungskraft aussetzen und in fließenden Gewässern ggf. mit der Strömung mitreißen. Eine mit Wasser gefüllte Wathose bietet eine hohe Angriffsfläche für strömendes Wasser! In fließenden Gewässern ist immer auch eine Rettungsweste mit der Stufe 275 erforderlich. Zusätzlich muss eine Seilsicherung mit Schnelltrennungseinrichtung verwendet werden.
Der Träger hängt im fließenden Gewässer unter Umständen festgebunden an einer Sicherungsleine. Das strömende Wasser überspült den Verunfallten und drückt ihn nach unten. Gegen die Last der Strömung kann er jetzt nicht mehr oder nur mit großer Mühe an Land gezogen werden. In dem Fall muss das Sicherungsseil schnell gelöst und eine Rettung eingeleitet werden.

Die Kreisbrandinspektion bittet alle Feuerwehren die Gefahren für unsere Feuerwehrleute bei Diensten an und auf Gewässern und die dabei geltenden Vorschriften zur Unfallverhütung zu beachten.
Die Feuerwehren werden gebeten, ihre Vorhaltung von einer ausreichenden Zahl von geeigneten Rettungswesten mit der Stufe 275 und sonstiger notwendiger Einsatzmittel für den Einsatz an und auf Gewässern zu überprüfen, insbesondere auch für den richtigen Einsatz der vielerorts vorhandenen Wathosen.
Bei Einsätzen während Starkregenereignissen mit Sturzfluten, bei jedem Hochwasser oder auch bei Ölwehreinsätzen an und auf Gewässern können zum Schutz und für die Sicherheit der eingesetzten Feuerwehrleute bei jeder Feuerwehr geeigneten Rettungswesten für die Durchführung von Einsatzmaßnahmen notwendig sein.
Download Hinweise zur Wasserrettung:
Hinweise_zur_Wasserrettung.pdf
Bei einer Übung der Feuerwehr kam es zu einem schweren Zwischenfall: Ein Feuerwehrmann stürzte aus rund 7 Metern Höhe von einer Schiebleiter.
Ein Trupp sollte das Einsteigen in ein Gaubenfenster eines Einfamilienhauses über eine dreiteilige Schiebleiter trainieren. Die Leiter wurde gemäß den Vorgaben der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) mit einem Anstellwinkel von ca. 70 Grad auf einem glatten Betonindustrieboden aufgestellt.
Ein Trupp sicherte die beiden Stützstangen der Schiebleiter. Der Truppführer stieg die Leiter hoch, und steig in das Gaubenfenster ein. Bevor er jedoch den Leiterkopf am Objekt sichern konnte, begann der Truppmann ebenfalls die Leiter hinaufzusteigen. Zu diesem kritischen Zeitpunkt rutschte der Fuß der Leiter plötzlich weg, da er nicht mehr ausreichend gesichert war, und der Truppmann stürzte. Die Leiterfußspitzen der verwendeten Leiter waren in einwandfreiem Zustand.
Was die Unfalluntersuchung ergab:
Einfluss des Untergrunds
Mit einem Kraftmessgerät wurde die horizontale Kraft gemessen, bei der die Leiterspitzen ins Rutschen kommen. Als sich der Truppmann an der oben angegebenen Position befand, zeigte sich der Leiterstand bereits bei einer Kraft von ca. 26 daN (entspricht ca. 26 kg) instabil.
Um den Einfluss der Rutschhemmung des Untergrundes zu untersuchen, wurden Vergleichsmessungen mit einer unbelasteten Leiter (Masse: 80 kg; Steighöhe von 11 m) auf unterschiedlichen Oberflächen durchgeführt:
- Auf Asphalt verlor die Leiter ihren sicheren Stand erst bei einer horizontalen Kraft von über 100 daN (entspricht ca. 100 kg).
- Auf dem glatten Betonboden geschah dies hingegen bereits bei etwa 30 daN (entspricht ca. 30 kg) – nur einem Drittel des Wertes für Asphalt.
Einfluss Stützstangen
Unabhängig vom Unfall konnte festgestellt werden, dass die Leiter auf Beton bereits bei einer Zugkraft von ca. 8 daN (entspricht ca. 8 kg) ins Rutschen kommt, wenn die Stützstangen – entgegen den Vorgaben – nicht locker auf dem Boden stehen, sondern eine vertikale Kraft aufbringen. Dies entlastet den Leiterfuß und schafft einen Drehpunkt am Anschlagpunkt der Stützen. Wirken bei dieser Fehlanwendung oberhalb des Drehpunktes Kräfte auf die Leiter – sei es durch Personen, einen Spanngurt, eine Sicherungsleine oder wenn der Truppführer stark nach innen zieht – entsteht ein Drehmoment, dass den Leiterfuß noch stärker entlastet und die Gefahr des Wegrutschens erhöht.
Empfehlungen zur Unfallvermeidung
Der Unfall hätte verhindert werden können, wenn die korrekte Reihenfolge eingehalten worden wäre:
- Der Truppmann sichert den Leiterfuß, während der Truppführer aufsteigt.
- Der Truppführer sichert den Leiterkopf.
- Erst DANN steigt der Truppmann auf.
Diese korrekte Vorgehensweise ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) beschrieben, wird aber im Kapitel über die Dreiteilige Schiebleiter (Kapitel 8) nicht noch einmal explizit erwähnt.
(Quelle Website der Kommunale Unfallversicherung Bayern unter <Feuerwehren> <Aktuelles>)





