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Staatliche Feuerwehrschulen - Ideenforum zur Mitgliedergewinnung – neue Termine

Seit letztem Jahr bietet das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration in Abstimmung mit der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH (BAV) zur Unterstützung bei der Mitgliedergewinnung das „Ideenforum Mitgliedergewinnung“ an. Das eintägige Ideenforum gibt zum einen neuen Input für eine erfolgreiche Mitgliedergewinnung, zum anderen ermöglicht es eine Vernetzung über Landkreisgrenzen hinweg. Weitere Informationen können dem Flyer entnommen werden.

Derzeit sind für den 28.06.2024 an der Feuerwehrschule Regensburg noch Restplätze für diese Tagesveranstaltung kurzfristig frei. Im Herbst sind noch zwei weitere Termine geplant, am 18.10.2024 an der Feuerwehrschule Regensburg und am 08.11.2024 an der Feuerwehrschule Würzburg.

Die bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren von den Ideenforen rund um begeistert, sie wurden als hilfreiche Unterstützung bei der wichtigen Aufgabe der Mitgliedergewinnung angesehen.

Die Feuerwehrschulen freuen sich über zahlreiche Anmeldungen und jetzt schon auf weitere spannende Ideenforen.

Anmeldungen mit folgendem Formular an die Kreisbrandinspektion:
Anmeldeformular_Feuerwehrschule.pdf

240612 Mitgliedergewinnung Seminar

Flyer Ideenforum Mitgliedergewinnung

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 12. Juni 2024

Digitalfunk steht im gesamten Landkreis wieder uneingeschränkt zur Verfügung

Nach Informationen der AS Bayern sind die kurzzeitigen Einschränkungen bei einzelnen Basisstationen im Raum Aschaffenburg beseitigt und das Digitalfunknetz steht wieder in bewährter Weise zur Verfügung.

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 12. Juni 2024

Information zur Mautbefreiung von Feuerwehrfahrzeugen

Ab 1. Juli 2024 gelten neue Regelungen bei der „LKW-Maut“: Auch Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM) sind dann auf Bundesstraßen und -autobahnen mautpflichtig. Da unter diese Gewichtsgrenze nun auch kleinere Feuerwehrfahrzeuge wie MTF oder ELW fallen und zusätzlich die LKW-Maut ohnehin stets ein Thema mit vielen Fragen ist, sind hier die aus unserer Sicht die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für die Feuerwehr zusammengefasst.

- Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht eine Mautbefreiung für Fahrzeuge der Feuerwehr und anderer Notdienste vor.

- Eine Mautbefreiung für Fahrzeuge der Feuerwehr ergibt sich aus dem Gesetz und nicht erst aus der Bearbeitung und Bestätigung eines Mautbefreiungsantrags bei Toll Collect.

- Im Falle einer äußerlich guten Erkennbarkeit (zum Beispiel Fahrzeuge mit der Aufschrift „Feuerwehr“ mit Signalhorn und Blaulicht) ist die Registrierung als mautbefreites Feuerwehrfahrzeug bei Toll Collect nicht notwendig, da solche Fahrzeuge bei der Kontrollfallbearbeitung erkannt und aussortiert werden. Damit dürfte im Regelfall keine Veranlassungen für Feuerwehrfahrzeuge mit einer äußerlichen Erkennbarkeit notwendig sein. 

- Im Falle einer ausnahmsweise fehlender äußerlicher Erkennbarkeit eines Feuerwehrfahrzeuges empfiehlt Toll Collect die Registrierung als mautbefreites Feuerwehrfahrzeug, um unnötige Kontrollen und Anhörungsverfahren hinsichtlich einer Mautpflicht zu vermeiden. Es ist hierfür kein Antrag im PDF-Format oder Papierform mehr notwendig, sondern die Mautbefreiung kann unter folgendem Link online durchgeführt werden.

Information 3


Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 12. Juni 2024

DFV - Kostenfreie „Feuerwehrnorm“ DIN DVE 0132 zu Einsätzen mit elektrischen Gefahren online

Essenzielles Wissen für Sicherheit: DIN DVE 0132 steht kostenfrei allen Feuerwehren online zur Verfügung

Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) stellt die „Feuerwehrnorm“ DIN DVE 0132 „Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen“ ab sofort kostenfrei im Internet zur Verfügung. Themen sind neben den bekannten (Strahlrohr-)Abständen zu elektrischen Anlagen auch die Elektromobilität, Lithium-Ionen-Energiespeicher, Photovoltaikanlagen und der Einsatz bei elektrischen Anlagen in überfluteten Bereichen.

„Die DIN VDE 0132 ist eine der wenigen Normen, die jede Feuerwehreinsatzkraft bereits im Grundlehrgang lernen muss – die Mindestabstände sind allen bekannt und essenziell für die Sicherheit beim Umgang mit elektrischen Anlagen. Aber daneben bietet die Norm viel mehr Wissen, das nun unmittelbar abrufbar ist“, freut sich Branddirektor Björn Maiworm von der Branddirektion München über den großen Erfolg der Gremienarbeit des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF bund). Maiworm ist von den Verbänden in das entsprechende Normenkomitee K213 entsandt worden und der dortige Obmann.

„Wir danken der DKE dafür, dass diese Norm für die Feuerwehren nun direkt und nicht nur über Lehrunterlagen verfügbar ist. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Ausbildung aller ehrenamtlichen wie auch hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen, da elektrische Gefährdungen in einer Vielzahl von Einsatzszenarien vorkommen können“, erklärt Hermann Schreck, DFV-Vizepräsident und ständiger Vertreter des Präsidenten. Der Zugang zur einzigen kostenfrei verfügbaren VDE-Norm erfolgt unproblematisch über den „Demo-Zugang“ auf www.normenbibliothek.de ganz ohne individuelle Anmeldung.

Björn Maiworm gibt auch einen Ausblick auf die weitere Entwicklung: „Die DIN VDE 0132 (VDE 0132): 2018-07 wird insbesondere bei den Themen Lithium-Ionen-Energiespeicher und Einsatz in überfluteten Bereichen aktuell überarbeitet. Neue Technologien und vor allem neue Erkenntnisse zum Umgang ermöglichen eine Aufbereitung durch die Norm als konkretere Handlungsempfehlung. Anfang 2025 wird voraussichtlich ein Normentwurf angehört werden.“

Warnung vor elektrischer Spannung

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 12. Juni 2024

Einladung zum Feuerwehrfest der FF Königshofen mit Segnung und Übergabe des neuen MZF am 06. und 07.07.24 am Feuerwehrhaus

240611 Feuerwehrfest Königshofen

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 12. Juni 2024

Landratsamt Aschaffenburg bietet am 24.06.24 um 19 Uhr einen kostenlosen Online-Vortrag zum Steuerrecht für Vereine an

Am Montag, den 24. Juni 2024 bietet das Landratsamt Aschaffenburg von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema „Gemeinnützigkeit und Steuern – Einführung in das Steuerrecht für Vereine“ an.

Der Vortrag gibt Einblick in zivil- und steuerrechtliche Grundlagen für Vereine, benennt Voraussetzungen und Anforderungen der Gemeinnützigkeit und geht auf die Themen Vereinsbuchführung sowie steuerrechtliche Pflichten für Vereine ein.

Die Anmeldung ist bis zum 20. Juni 2024 per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die fachkundige Referentin wird an diesem Abend Sarah Koch vom Finanzamt Aschaffenburg sein.

Der Vortrag wird im Rahmen der Vortragsreihe für Vereine angeboten, die es zum Ziel hat, Vereine und die wertvolle Arbeit der Ehrenamtlichen in aktuellen und praxisnahen Angelegenheiten zu unterstützen.

Für Fragen im Vorfeld der Veranstaltung steht den Interessierten die Fachstelle für bürgerschaftliches Engagement des Landkreises Aschaffenburg unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie unter 06021/394-5117 und -5118 zur Verfügung.
240611 Steuern

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 12. Juni 2024

LFV Bayern - Danke für den Hochwassereinsatz!

Die Hochwasserlage in Bayern hat sich mittlerweile wieder beruhigt und die Aufräumarbeiten sind im vollen Gange.

Der Landesfeuerwehrverband Bayern möchte sich bei allen Einsatzkräften, insbesondere den Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehren für ihren außerordentlichen Einsatz zur Bewältigung dieser Lage danken!

Danke allen Bürgerinnen und Bürger, die mit spontaner Verpflegung, Mitanpacken oder Verständnis für das Ehrenamt unsere Einsatzkräfte unterstützt haben.

Herzlich bedanken möchte sich der Landesfeuerwehrverband auch bei allen Mitmenschen, Firmen und Organisationen für die überwältigende Spendenbereitschaft für das Sonderkonto "Hilfe für Helfer".

Danke allen, die zur Bewältigung dieser Lage beigetragen haben!

240611 LFV Bayern Dank
 
Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 12. Juni 2024

Jubiläumsfest 155 Jahre FF Winzenhohl

Plakat DINA2 300DPI
Am Sonntagmorgen zum Frühschoppen lädt der Kreisfeuerwehrverband alle ehemals aktiven Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden aus den Alters- und Ehrenabteilungen unser Landkreisfeuerwehren zu einem gemeinsamen Frühschoppen in das Festzelt nach Winzenhohl ein.

Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 12. Juni 2024

Schutz bei Wassergefahren

Die Feuerwehreinsätze mit Wassergefahren steigen in letzter Zeit durch die zunehmende Zahl von Starkregenereignisse und Sturzfluten mit einhergehenden Hochwasserlagen stark an.  

Viele Feuerwehren werden in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich plötzlich von oft bisher noch nicht gekannten Wassermassen überrascht oder sie werden bei Hilfseinsätzen in anderen Regionen mit Einsatzlagen am, auf und im Wasser konfrontiert. Den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden fehlen dann oft die Erfahrungen mit Wassergefahren und sie verfügen auch nicht über die dafür notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen.

Neben den normalen Gefährdungen, die es im Feuerwehrdienst zu beachten gilt, stellt die Abwendung der Gefahr des Ertrinkens bei einem Sturz ins Wasser eine besondere Herausforderung dar. Wenn die Feuerwehrangehörigen darauf nicht gut vorbereitet und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen worden sind, können die Folgen schwere Körperschäden oder sogar der Tod sein. Ziel eines jeden Feuerwehreinsatzes muss es neben dem Einsatzerfolg sein, dass Feuerwehrangehörige sicher tätig werden können.

Zunächst geht es bei der Einsatzdurchführung grundsätzlich um die Vermeidung eines Sturzes in das Wasser. Oft werden aber auch bewusst unbekannte Wasserflächen durchwadet, in denen sich gefährlich Untiefen befinden können. Kann bei den unterschiedlichsten Einsatzsituationen die Gefahr eines Ertrinkens im Wasser nicht sicher ausgeschlossen werden, müssen von den Einsatzkräften gemäß der Unfallverhütungsvorschriften Auftriebsmittel, wie z. B. Rettungswesten mit ausreichendem Auftrieb, getragen werden.

Die Erfahrungen zeigen, dass sich bei Starkregenereignissen überall selbst kleine Bäche und Rinnsale zu Sturzfluten verwandeln können und wir überall, gerade auch in einer Erstphase solcher dramatischer Wettereignisse, unsere Feuerwehrleute ausreichend vor Wassergefahren schützen müssen.      

Wir schlagen daher, auch mit dem Blick auf die tragischen Unfälle bei den jüngsten Unwetterereignissen in Bayern, vor, dass sich alle unsere Feuerwehren besser auf Einsätze mit Wassergefahren einstellen und zum Schutz unserer Einsatzkräfte eine ausreichende Mindestanzahl von Rettungswesten für Einsätze am, im und auf dem Wasser vorgehalten werden.

Bei der Beschaffung von Rettungswesten empfehlen wir Rettungswesten für einen Feuerwehreinsatz mit ausreichendem Auftrieb (275  N) vom Hersteller Kadematic, da wir auf Kreisebene sach- und fachkundiges Personal und einzelne Ersatzteile vorhalten, um bei Rettungswesten von diesem Hersteller nach einem Einsatz schnell die Einsatzbereitschaft wieder herzustellen und auch die turnusmäßig erforderlichen Prüfungen durchzuführen. Gerne beraten wir vor einem Kauf bei Fragen die Feuerwehren und könnten bei Bedarf auch eine Sammelbestellung organisieren bzw. über den Landkreis durchführen. Feuerwehren, die dazu Fragen haben und/oder an einer Sammelbestellung interessiert sind, wenden sich bitte an unseren Fach-KBM Technik Jörg Klingmann unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Des Weiteren sollte für die Zukunft bei unseren Kinder- und Jugendfeuerwehren darauf geachtet werden, dass unsere zukünftigen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner schwimmen können und für Nichtschwimmer im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit in den Feuerwehren entsprechende Schwimmkurse angeboten werden. Unser Fach-KBM für Kinderfeuerwehren wird dafür Konzepte und Angebote entwickeln.

Sorgen wir alle gemeinsam im Interesse unserer vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute für eine möglichst große Sicherheit im Feuerwehrdienst.
Schwimmweste 2           275 Kadematic
Beispiel aus der Praxis: Überflutete Straßen in einem Ort (Fundstelle Facebook)

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Juni 2024

Landkreis stationiert bei der FF Schöllkrippen einen neuen Mehrzweckanhänger - Logistik

Der Landkreis Aschaffenburg beschaffte aktuell einen Mehrzweckanhänger für Logistik und stationierte ihn bei der Freiwilligen Feuerwehr Schöllkrippen im neuen Katastrophenschutzlager im Feuerwehrhaus, das von der Schöllkrippener Feuerwehr betreut wird.

Primär stehen als Zugfahrzeuge im Feuerwehrhaus Schöllkrippen der Versorgungs-LKW und der Gerätewagen Logistik GW-L 1 zur Verfügung.

Der Anhänger dient dem Transport von Einsatzmittel zu den jeweiligen Verwendungsstellen. Dabei können verschiedenste Materialien wie Sandsäcke, Löschmittel, Abstützmaterialien usw. und auch bereits beladene, vorbereitete Paletten transportiert werden.
Der Anhänger ist auch in der Lage 10-Fuß und 20-Fuß ISO-Container zu transportieren. Diese Container sind standardisierte Frachtbehälter mit genormten Befestigungspunkten zum sicheren Verriegeln der Container auf dafür vorgerüsteten Fahrzeugen und Anhängern.

Neben dem Materialtransport kann der Anhänger auch für den Transport von Arbeitsmaschinen genutzt werden. So können beispielsweise Baumaschinen oder andere Geräte zu den Einsatzorten gebracht werden. Im Heck des Anhängers sind dafür Alu-Auffahrrampen integriert, die ein einfaches Be- und Entladen von schwerem Gerät ermöglichen.

In seitlichen Transportkästen befindet sich umfangreiches Material zur Ladungssicherung. Dies gewährleistet, dass für alle Materialien und Geräte eine gute Ladungssicherung erfolgen kann.

Zusammenfassung:

  • Hersteller: Müller-Mitteltag Fahrzeugwerk
  • Anhänger-Typ: Tandem-Tieflader
  • Baujahr: 2024, Indienststellung 06/2024
  • Länge / Breite / Höhe: 8.366 / 2.550 / 1.400 mm
  • Zulässige Gesamtmasse: 11.900 kg
  • Mögliche Nutzlast: 8.710 kg
  • Höhenverstellbare Anhängerkupplung
  • Containerverschlüsse zum Transport von 10- und 20-Fuss ISO-Container
  • Boden mit Holzbelag
  • Integrierte Stützlastanzeige
  • LED-Rundumleuchte am Heck
  • Beidseitige Zubehörkästen mit umfangreichen Sicherungsmaterial
  • Auffahrrampen im Heck eingeschoben

2024 Mehrzweckanhänger Schöllkrippen 2
2024 Mehrzweckanhänger Schöllkrippen 1
2024 Mehrzweckanhänger Schöllkrippen 8
2024 Mehrzweckanhänger Schöllkrippen 7
2024 Mehrzweckanhänger Schöllkrippen 5
2024 Mehrzweckanhänger Schöllkrippen 6


Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Juni 2024

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