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Seit Freitag, 06.08.2021 bis voraussichtlich Sonntag, 15.08.2021 sind drei Führungskräfte der Feuerwehren von Stadt und Landkreis Aschaffenburg als Führung des Ölwehrkontingentes Bayern im Landkreis Ahrweiler unterwegs. Ihnen stand bisher der ELW 2 mit drei Führungsgehilfen der FF Mömbris, der Aufenthaltscontainer der SFS Würzburg und ein Kommandofahrzeug der FF Aschaffenburg zur Verfügung. Um der Führungsstaffel mehr Mobilität im Schadensgebiet zu ermöglichen, wurde ihnen ab Samstag auch noch der MTW der FF Hohl am Nürburgring übergeben. 

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Am Montag (09.08.21) werden sich gegen 11 Uhr rund 160 Kräfte mit 35 Einsatzfahrzeugen von Standorten aus ganz Hessen auf dem Festplatz des Marktes Hösbach in der Straße „An der Maas“ zusammenfinden. Die Einsatzkräfte werden hier nochmals verpflegt und die verschiedenen Einheiten zu einem Marschverband formiert, der sich dann gemäß Reiseplan gegen 14 Uhr auf den Weg ins Waldbrandgebiet nach Griechenland macht. Im Krisengebiet werden die Einsatzkräfte die örtlichen Feuerwehren bei der Brandbekämpfung unterstützen. Das Waldbrandkontingent besteht aus Einheiten des Hessischen Katastrophenschutzes, das von den kommunalen Feuerwehren und Hilfsorganisationen gestellt wird.

Der Sammelraum für die Einsatzkräfte in Hösbach wird durch die Feuerwehren der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg betrieben. Die örtlichen Feuerwehren kümmern sich auf dem Festplatz um die Verpflegung und Betreuung (Essenausgabe, Sitzgelegenheiten, WC-Anhänger usw.) der auswärtigen Einsatzkräfte.

Um eine reibungslose An- und Abfahrt der Katastrophenschützer gewährleisten zu können, wird von unseren Feuerwehren ein Lotsen- und Verkehrssicherungsdienst von der Anschlussstelle Hösbach (BAB A 3, Ausfahrt 61) zum Sammelraum und später vom Sammelraum zur Autobahn eingerichtet. Mögliche kurzzeitige Verkehrsbehinderungen bei der Abfahrt des Marschverbandes zur Autobahn sind nicht ausgeschlossen – wir bitten die übrigen Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Hinweis für die beteiligten Feuerwehren der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg:

Durch die Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain wird ein Einsatz angelegt. Beim Ausrücken zum Sammelplatz in Hösbach lassen Sie sich bitte auf den Einsatz buchen.

Anbei die aktuellen Zahlen aus dem Impfzentrum (Stand 08.08.2021 um 7.00 Uhr).

Wir impfen Kinder ab 12 Jahren mit dem Impfstoff von Biontech - hier ist die Zustimmung eines Elternteils erforderlich.

Es ist für alle Impfungen (Erst- und Zweitimpfungen) keine Terminvergabe notwendig. Wir impfen mit alle Impfstoffen und gehen auf die Wünsche von allen Bürgern ein.

Öffnungszeiten an allen Tagen (auch Samstags und Sonntags) von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Durchgeführte Erstimpfungen im Impfzentrum und durch mobile Teams: 77.662

Durchgeführte Zweitimpfungen: 67.295

Durchgeführte Erstimpfungen durch die Hausärzte: 61.291

Durchgeführte Zweitimpfungen: 58.028

Klinikum Aschaffenburg-Alzenau/Vitalklinik Michelbach und Betriebsimpfungen

Durchgeführte Erstimpfungen: 4.142

Durchgeführte Zweitimpfungen: 2.209

Gesamt Erstimpfungen: 143.095 – Quote: 58,41 %

Gesamt Zweitimpfungen: 127.532 – Quote: 52,05 %

Gesamtzahl Impfungen Stadt und Landkreis Aschaffenburg: 270.627

210807 Dammbach Zwischenprüfung MTA 4

Samstagvormittag (07.08.2021) legten insgesamt acht Feuerwehranwärter:innen in Dammbach die Zwischenprüfung der MTA ab. Damit haben sie den ersten Schritt, der im Juli letzten Jahres begonnen Grundausbildung, hinter sich. Nun folgen in den nächsten zwei Jahren die Zusatzmodule und natürlich der regelmäßige Übungsdienst in der eigenen Wehr, sowie eine Abschlussprüfung.

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Nach der Abnahme der Zwischenprüfung durch KBM Thilo Happ und KBM Marco Eich, gratulierte neben ihnen auch Bürgermeisterin Waltraud Amrhein. Kommandant Florian Feser hieß die Gruppe, größtenteils Quereinsteiger, herzlich Willkommen und dankte den Ausbildern. Der Lehrgang wurde durch sie innerhalb der Wehr selbst organisiert. Als Besonderheit wurde dabei auf Wochenendausbildungen verzichtet und die Blöcke größtenteils unter der Woche abgehalten. Während der Lockdowns wurden die Theorie Einheiten online abgehalten, sodass es dadurch kaum zu Verzögerungen kam.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Führungskräfte,
liebe Kameradinnen und Kameraden,

gerne gebe ich Ihnen zum Abschluss dieser Woche noch ein paar aktuelle Informationen:

1. Hochwasserhilfe Rheinland-Pfalz:

Nach Auskunft des StMI wurde der Einsatz der Ölwehreinheiten wurde bis voraussichtlich 15.08 jeweils mit interner Ablösung, die von den jeweils zuständigen Regierungen (Unterfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern) in Zusammenarbeit mit den SBR/KBR organisiert wird, verlängert.

Derzeit wird das Gesamtkontingent von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg geführt.

Allen eingesetzten Kameraden/innen zum wiederholten Male größtes Lob und höchste Anerkennung für ihre hervorragende Arbeit und eine gesunde und sichere Rückkehr.

  1. Eröffnung der Aktionswoche 2021:


Die Eröffnung der Aktionswoche 2021 „Helfen ist Trumpf – Für Dich, Für mich, für alle“  wird am 10.9.2021 wieder durch Staatsminister Joachim Herrmann diesmal in Neumarkt/Opf. erfolgen. Eingerahmt wird die Eröffnung von einer gemeinsamen Sitzung des Verbandsausschusses zusammen mit dem Beirat des LFV und dem Start der „Wertungsphase“ des 1. Bayerischen AOK-Feuerwehrlaufs.

Weitere Infos dazu gibt’s auf unserer Homepage.

  1. Einführung einer einheitlichen Tagesdienstkleidung für die Bayerischen Feuerwehren


Der Verbandsausschuss hat die Einführung einer einheitlichen Tagesdienstkleidung grundsätzlich sehr befürwortend vorberaten. Nach aktuellen Planungsstand ist eine Beschlussfassung für die nächste reguläre Sitzung im Oktober vorgesehen.

Dabei steht im Mittelpunkt, die von der Berufsfeuerwehr München erfolgreich eingeführte Bekleidung, nach Klärung der rechtlichen Details ggf. für alle Feuerwehren Bayerns freizugeben.

Über ein Ergebnis wird selbstverständlich zeitnah berichtet.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende!

Johann Eitzenberger
Vorsitzender

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

Von Freitag, 06.08.2021 bis voraussichtlich Sonntag, 15.08.2021 werden Führungskräfte der Feuerwehren von Stadt und Landkreis Aschaffenburg die Führung des Ölwehrkontingentes Bayern übernehmen. Die Führungsstaffel unter der Leitung von Kreisbrandinspektor Otto Hofmann löst dort die Führungsmannschaft der Staatl. Feuerwehrschule Würzburg ab, die bislang den Einsatz des Ölwehrkontingentes Bayern geführt haben. Die Kontingentführung wurde vom Bayer. Staatsministerium des Innern über die Regierung von Unterfranken angefordert.

Neben dem Kontingentführer KBI Otto Hofmann, fährt als Stellvertreter Markus Madre von der FF Aschaffenburg mit. Zur Führungsebene gehört weiter Kreisbrandmeister Oliver Jäger. Den 3 Führungskräften stehen noch 3 Führungsgehilfen der Feuerwehr Mömbris zur Seite, die mit dem landkreiseigenen ELW 2 in das Katastrophengebiet im Raum Ahrweiler mit ausrücken.

Die Feuerwehrleute werden gegen 13.00 Uhr Richtung Ahrweiler aufbrechen und am Nachmittag in die Lage und den Einsatzauftrag eingewiesen.

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Liebe Leserinnen und Leser,

wie bei jedem Update des Corona-Newsletters darf ich auch in dieser Ausgabe die Datenlage an den Anfang stellen. Heute, Donnerstag, 5. August, 08:00 Uhr, verzeichnen wir für Bayern insgesamt 654.783 bestätigte Covid-19-Infektionen. Im Vergleich zum Donnerstag der letzten Woche, bis zu dem 653.008 Infektionen registriert wurden, sind dies 1.775 mehr. Daraus errechnet sich ein Tagesschnitt von 254 Neuinfektionen, nachdem dieser Wert in den Vorwochen bei 255, 232, 168, 90, 170, 256, 465, 612, 820, 1.536, 1.867, 2.465, 3.212, 3.558, 3.560, 2.492, 2.664, 2.305, 1.888, 1.496, 1.320, 1.104, 1.093, 1.263, 1.646, 1.909, 2.366, 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652 bzw. 372 lag. Der zuletzt festzustellende Trend einer moderaten Zunahme der Neuinfektionen hat in dieser Woche eine Pause eingelegt und bewegt sich im Wochenvergleich leicht seitwärts. Das ist gut so und es wäre zu wünschen, dass diese Entwicklung so weitergeht.

Die besagte Seitwärtsbewegung zeigt sich für den Freistaat auch in der länderspezifisch ermittelten 7-Tage-Inzidenz. Für Bayern hat das RKI heute eine solche von 13,6 festgestellt – nach 13,9, 12, 9, 6, 6, 8, 14, 22, 38, 41, 69, 107, 124, 161, 180, 178, 119, 142, 114, 96, 77 und 68 an den vorangegangenen Vergleichstagen. Etwas anders sieht es für den Bund aus. Bundesweit verzeichnen wir heute einen Wert von 19,4 (16,0) und damit erneut eine leichte Zunahme gegenüber der Vorwoche. Die Einzelwerte liegen jetzt zwischen 34,5 für Hamburg (Vorwoche 28,1) und 6,0 für Sachsen (Vorwoche 4,1 für Sachsen-Anhalt). Einstellige Werte besitzen aktuell leider nur drei Bundesländer; neben dem bereits genannten Sachsen sind dies Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es verfestigt sich damit abermals der Eindruck, dass die Anstiege außerhalb Bayerns etwas stärker an Fahrt aufnehmen.

Die Reproduktionszahl R gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt. Liegt der Wert bei 1, scheiden aus dem statistisch betrachteten und in seinen Faktoren gewichteten Infektionsgeschehen täglich genauso viele Menschen aus, wie neu dazukommen. Dieser Parameter, in dessen Berechnung verschiedenste statistische Größen Eingang finden, lag in der Vorwoche bei 1,1 und pendelte sich in der vergangenen Woche weiter um die magische Grenze von 1 herum ein. Damit haben sich Befürchtungen, wir befänden uns bereits am Beginn eines erneut exponentiellen Wachstums, bislang Gott sei Dank nicht bestätigt.

Aufschlussreich für das Infektionsgeschehen ist auch die Quote der auf die Gesamttestzahl bezogenen Fälle mit Corona-positivem Ergebnis, die sog. „Positivrate“. Lag diese in der letzten Woche bei 1,1 Prozent, so schwankte sie in den zurückliegenden Tagen zwischen 0,6 bis 1,4 Prozent. Die Nachfrage nach PCR-Tests liegt bei einem 7-Tages-Mittel von rund 25.800 auf dem Niveau der Vorwoche.

Ich darf nun zum regionalen Infektionsgeschehen kommen. Gleich vorab eine positive Nachricht: Stand heute befinden sich alle 96 Landkreise und kreisfreien Städte wieder unter der weitere Eindämmungsmaßnahmen auslösenden Marke von 50. Das ist gut! Die höchste Inzidenz weist nach wie vor das Berchtesgadener Land auf, allerdings mit stark verbesserten 46,3 (Vorwoche 62,3). Dann folgen die Stadt Aschaffenburg mit 45,1 sowie – mit deutlichem Abstand – der Landkreis Weilheim-Schongau mit 26,6. Eine einstellige Inzidenz weisen aktuell immerhin noch 43 Landkreise und kreisfreie Städte auf. Und eine lupenreine weiße Weste mit 0,0 kann im Moment an einsamer Spitze noch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen verbuchen. Damit liegt immerhin einer der bundesweit noch verbliebenen 4 „Null-Nummern“ im Freistaat.

Sehr gut läuft es weiterhin in den bayerischen Kliniken. Hier lautet die wöchentliche Faustformel aus der Gesamtzahl der hospitalisierten Corona-Patienten und denen auf „Intensiv“ wie in der Vorwoche „280 zu 60“. Diese positive Entwicklung bildet sich auch im Corona-bezogenen Sterbegeschehen ab. Dieses liegt – bei aller Tragik des Einzelfalles – bei einem weiterhin sehr günstigen 7-Tages-Mittel von jetzt 3 (1,7).

Liebe Leserinnen und Leser, da wir uns im Augenblick ja in den großen Sommerferien befinden und damit für viele in der Haupturlaubs- und -reisezeit, möchte ich auch diese Woche wieder die 7-Tage-Inzidenzen einiger unserer europäischen Freunde vorstellen:

So verzeichnet aktuell Spanien eine 7-Tage-Inzidenz von 320, Frankreich 230, Griechenland 181, Portugal 166, Niederlande 123 und Belgien 102, während unsere südlichen und östlichen Nachbarn wie Italien mit 65, Österreich mit 37, Tschechien mit 11 und Polen mit 3 wesentlich günstiger liegen. Darum Augen auf bei der Wahl des Urlaubsortes – und das, wo es doch am schönsten bei uns in Bayern ist. Aber ganz im Ernst: Natürlich ist auch weiterhin ein Urlaub auf Mallorca möglich, aber zu vermehrter Vorsicht ist bei einem derart hohem Infektionsgeschehen aber natürlich dringend zu raten.

Und wenn wir schon bei Thema Reisen sind. Wer eine Reise tut, kommt irgendwann ja, so Gott will, auch wieder heil und wohlbehalten zurück. Bei dieser Rückkehr gilt es nun seit dem 1. August einige Neuerungen zu beachten. Denn am vergangenen Sonntag ist die neu gefasste Einreiseverordnung des Bundes in Kraft getreten. Diese bringt im Vergleich zur Vorgängerregelung eine ganze Reihe von Änderungen, die ich an dieser Stelle natürlich nicht alle ansprechen kann. Besonders wichtig erscheint mir aber Folgendes:

Zunächst ändert sich die Kategorisierung der besonders Corona-problematischen Weltregionen. Wurde bisher zwischen (einfachen) Risikogebieten, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten unterschieden, so kann das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium nunmehr nach den jeweils maßgeblichen Kriterien entweder „Hochrisikogebiete“ oder „Virusvariantengebiete“ ausweisen. Die Kategorie der „einfachen Risikogebiete“ ist ersatzlos entfallen. Eine Region kann beispielsweise dann zu einem Hochrisikogebiet erklärt werden, wenn dort besonders hohe Fallzahlen vorliegen, also stabil ein Mehrfaches der in Deutschland vorherrschenden 7-Tage-Inzidenz. Als Virusvariantengebiet kann eine Region dann ausgewiesen werden, wenn dort eine Mutation grassiert, die in Deutschland noch nicht verbreitet ist und deren schneller Eintrag deshalb unbedingt verhindert werden muss.

Welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen verbinden sich nun mit einer Einreise aus dem Ausland? Das ist von der jeweils geltenden Einstufung abhängig. Die geringsten Anforderungen verbinden sich mit einer Einreise aus einem „sonstigen Gebiet“, das also weder Hochrisiko- noch Virusvariantengebiet ist. Hier braucht es vor der Einreise keine digitale Einreiseanmeldung (DEA) und es bestehen weder Quarantänepflicht noch ein Beförderungsverbot für Personenbeförderungsunternehmen, aber alle Reisenden ab dem 12. Lebensjahr müssen nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Ein negativer PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden. Diese Regelung trifft insoweit auch alle Urlaubsheimkehrer, selbst wenn sie „nur“ in „Niedrigrisikoländern“ waren. Um dies mit einem praktischen Beispiel zu illustrieren: Wer eine Woche in Österreich etwa in der Steiermark oder im Salzkammergut auf Urlaub war, der braucht nun bei der Einreise nach Deutschland einen der genannten Nachweise. Von diesen Obliegenheiten gibt es aber auch Ausnahmen, etwa für den reinen Transit durch Deutschland oder Kurzzeitaufenthalte bis zu 24 Stunden in einem sonstigen Gebiet.

Den in der Praxis häufigsten Fall werden – neben den durchziehenden Holländern – Tagesausflügler oder Pendler bilden, die nur mal kurz auf einen Verlängerten mit Kaiserschmarrn oder zum Shoppen nach Vorarlberg, Tirol, Salzburg oder Niederösterreich gefahren sind oder in Tschechien vergleichbaren Freuden gefrönt haben, aber auch berufsbedingte Tagespendler und – wenn jetzt nicht beiderseits der Grenze Ferien wären – auch Schülerinnen und Schüler. Wenn kein Ausnahmetatbestand vorliegt, aber der entsprechende Nachweis über 3G fehlt, gibt es Ärger bei der Überprüfung durch die Bayerische Polizei und die Bundespolizei. Erfreulicherweise zeigen aber erste Erfahrungen an den Grenzen: Die Reiserückkehrer halten sich fast ausnahmslos an die geltenden Vorschriften und sind im Besitz der entsprechenden Nachweise.

Wer aus einem Hochrisikogebiet, etwa aus Portugal, Spanien, Großbritannien, Namibia oder Südafrika nach Deutschland zurückkehrt, der muss nicht nur die für die sonstigen Gebiete geltenden (Test-) Anforderungen erfüllen, sondern hat sich zusätzlich vor der Einreise, bzw. bei Flugreisen, vor dem Abflug in der DEA zu registrieren UND muss grundsätzlich auch für 10 Tage in Quarantäne. Diese verkürzt sich allerdings automatisch für vollständig Geimpfte oder Genesene auf null Tage, wenn diese den Genesenennachweis oder den Impfnachweis gleich über das Einreiseportal übermitteln, alle anderen können sich frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Testnachweis freitesten. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne auch ohne Testnachweis fünf Tage nach Einreise.

Ganz diffizil wird es für alle, die aus einem Virusvariantengebiet zurückwollen, denn in diesem Fall unterliegen Beförderungsunternehmen – egal, ob diese die Verkehrsmittel Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug nutzen – einem grundsätzlichen Beförderungsverbot. Und nachdem es sich aktuell hauptsächlich um sehr ferne Länder auf anderen Kontinenten, wie Brasilien, handelt, ist selbst fahren schwierig. Wer es aber doch aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland schafft, der muss nicht nur die für Hochrisikogebiete maßgeblichen Anforderungen beachten, sondern in jedem Fall in Quarantäne. Dies selbst dann, wenn er oder sie vollständig geimpft oder nachgewiesen genesen sind.

Für jede der drei hier besprochenen Fallgruppen gibt es, soweit nicht ohnehin bereits erwähnt, unter bestimmten, meist beruflich veranlassten Umständen weitere Ausnahmen von den beschriebenen Regeln, etwa für Transportpersonal oder Grenzgänger oder Grenzpendler. Sollten Sie sich hiervon einschlägig erfasst sehen, so bitte ich dies im Detail in der Coronavirus-Einreiseverordnung nachzulesen, die Sie HIER aufrufen können.

Liebe Leserinnen und Leser, lassen Sie mich noch ein anderes Thema ansprechen. Ehe wir überhaupt die Möglichkeit hatten, gegen Corona zu impfen, bot Testen lange Zeit die einzige Möglichkeit, mit Mitteln der Medizintechnik wirksam gegen Infektionsketten vorzugehen. Und auch nach etwa acht Monaten Impfkampagne und einer durch vollständige Impfungen immer mehr von Tests freigestellten Bürgerinnen und Bürgern ist das Testen aus der Pandemiebekämpfung nach wie vor nicht wegzudenken. Denn gerade bei den nicht vollständig geimpften Menschen ist es umso wichtiger, dass diese sich vor bestimmten Aktivitäten hinreichend Gewissheit darüber verschaffen, nicht infektiös und damit für sich und vor allem andere Menschen nicht gefährlich zu sein. Aber auch geimpften Menschen ist es oftmals ein Anliegen, vor bestimmten Terminen, etwa einem Besuch bei einer besonders vulnerablen Person, noch einmal zusätzlich auf Nummer sicher zu gehen. Man könnte noch auf viele Einsatzgebiete hinweisen, gleichsam von der Überprüfung einer erkannten Ansteckung bis hin zur Abkürzung einer Quarantänepflicht nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet.

Für die Abdeckung all dieser Testnotwendigkeiten haben die kommunalen Testzentren von Anfang an einen, wenn nicht den entscheidenden Beitrag geleistet und werden dies angesichts des fortbestehenden Bedarfs weiterhin tun. Sie sind nach wie vor unverzichtbar. Deshalb hat der Ministerrat vergangene Woche beschlossen, nicht nur den Betrieb der Impfzentren, sondern auch den der von allen 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden eingerichteten Testzentren über den 30. September hinaus zu verlängern, im Falle der Testzentren zunächst bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres.

Von der Betriebsverlängerung umfasst sind sowohl die Abnahme von Proben für PCR-Tests, die in spezialisierten Hochleistungslaboren analysiert werden, als auch die Durchführung sog. Schnelltests, die zwar nicht ganz so genau sind, bei denen der Proband aber binnen einer halben Stunde das Testergebnis bekommt.

Aus Sicht der Teststraßenbetreiber, mithin der zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte und der von ihnen beauftragten Organisationen, ist natürlich die Frage der Kostentragung von eminenter Bedeutung. Diesen hat der Ministerrat das klare Signal gesendet, dass der Freistaat für den Zeitraum der Fortführung der lokalen Testzentren die Kosten für deren Einrichtung und Betrieb sowie für die Testung, gemeint ist die Untersuchung der Probe, trägt, soweit nicht aus anderen Finanzierungstöpfen, etwa denen der Krankenkassen bei symptomatischem Befund, eine Erstattung erfolgt. Die Botschaft an die Kommunen ist klar: Ihr macht mit Euren Beauftragten einen Superjob, deshalb sollt Ihr auf gar keinen Fall auf den Kosten sitzen bleiben.

Um eine reibungslose Abrechnung sicherzustellen und auf der anderen Seite aber auch dafür zu sorgen, dass keine Abrechnungsmöglichkeiten gegenüber dem Bund und damit zu Lasten des bayerischen Staatshaushaltes unterlassen werden, haben das Gesundheits- und Innenministerium die SARS-Cov-2-Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie 2021 entsprechend angepasst. Nachdem wir nichts zu verschenken haben, hat uns der Ministerrat beauftragt, zudem dafür Sorge zu tragen, dass primär Haushaltsmittel des Bundes eingesetzt werden, soweit dies nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen wie etwa der Bundes-Testverordnung möglich ist.

Liebe Leserinnen und Leser, verschiedentlich erreichen mich Schreiben, in denen die Petenten einfordern, endlich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Vereins- und/oder Verbandsversammlungen wieder möglich gemacht werden. Und natürlich schwingt in den Ausführungen der Vorwurf mit, dass man sich im Vergleich zu anderen Lebensbereichen zurückgesetzt fühle nach dem Motto, wie es sein könne, dass man längst wieder in Biergärten dürfe und auch Hochzeiten gefeiert werden könnten, aber Vereine und Verbände noch nicht einmal ihre Gremien einberufen könnten und deshalb insbesondere speziell nach dem Auslaufen der Wahlperiode zusehends handlungsunfähiger würden.

Die Empörung wäre absolut gerechtfertigt, würden die Klagen tatsächlich zutreffen. Vielfach scheint aber bei den Petenten ein Missverständnis vorzuliegen, das womöglich aus dem Begriff der „Versammlung“ herrührt. Hier ist zu unterscheiden zwischen Versammlungen nach Art. 8 GG, also solchen, die, kurz gesagt, der öffentlichen Meinungsbildung dienen. Das ist bei einer Vereinsversammlung, die zuallererst den Zweck verfolgt, primär interne Belange des Vereins oder des Verbandes zu regeln, nicht der Fall. Insoweit eröffnet § 9 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV), der eben jene Versammlungen im Sinne Art. 8 GG infektionsschutzrechtlich abhandelt, den hier in Rede stehenden Vereinsversammlungen tatsächlich keine Optionen.

Dieses Ergebnis beschreibt aber noch nicht das Ende der juristischen Prüfung. Vielmehr ist nun § 7 der 13. BayIfSMV in den Blick zu nehmen, der mit „Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern“ überschrieben ist. Und hier mag bei oberflächlicher Betrachtung eine zweite Quelle für Missverständnisse liegen, denn in § 7 Abs. 3 der 13. BayIfSMV heißt es „Im Übrigen sind (…) Versammlungen, soweit es sich nicht um Versammlungen im Sinne von § 9 handelt, (…) untersagt.“

Die Formulierung „im Übrigen“ legt aber nahe, dass es Ausnahmen von dem soeben genannten Grundsatz gibt und diese sind in § 7 Abs. 2 der 13. BayIfSMV verortet. Dort heißt es: „Für private Veranstaltungen [Anmerkung: Vereinsarbeit ist privat!] aus besonderem Anlass [z.B. die von der Vereins- oder Verbandssatzung vorgeschriebene Gremientätigkeit] und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis [im Unterschied zu jedermann eben die Vereins- oder Gremienmitglieder] wie Geburtstags-, Hochzeits-, oder Tauffeiern und Vereinssitzungen [bingo!] gilt Absatz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die genannten Personengrenzen (…) zuzüglich geimpfter oder genesener Personen verstehen.“

Nachdem derlei Versammlungen meist in geschlossenen Räumen stattfinden, bedeutet dies konkret, dass, sofern weitere Voraussetzungen wie etwa das Einhalten eines im maßgeblichen Hygienekonzept der herbergsgebenden Gaststätte genannten Mindestabstands sichergestellt und eine 7-Tage-Inzidenz unter 50 gegeben sind, sich bis zu 50 ungeimpfte Personen sowie vollständig geimpfte und genesene Personen in unbegrenzter Anzahl zusammenfinden dürfen. Diese Maßgaben müssten es nahezu allen Sport-, Schützen-, Trachten- oder Musikvereinen ermöglichen, ihre Vereinssitzungen ordnungsgemäß durchzuführen und insbesondere die Beschlussfähigkeit zu erreichen.

Liebe Leserinnen und Leser, Bayern ist wie bereits erwähnt nun in den Sommerferien und viele von Ihnen gehen sicherlich auch in den nächsten Wochen in den Urlaub. Den haben Sie sich redlich verdient, denn hinter Ihnen und uns liegen enorm anstrengende Wochen und Monate. Corona hat – jedenfalls bei den allermeisten Menschen – die Situation im Dienst und am Arbeitsplatz vor neue Herausforderungen gestellt, sei es, weil man sich auf dem Weg dorthin mit einer veränderten Situation gerade im öffentlichen Personennahverkehr konfrontiert sah oder sich in einer umfassenden Homeoffice-Situation zurechtfinden musste. Aber auch aus ihrem privaten Lebensraum und Umfeld haben mir sehr viele Menschen berichtet, dass mit Corona vieles schwieriger wurde und oft auch durch die Sorge um liebe Angehörige manche Zusatzbelastung entstanden ist.

Darum möchte ich, liebe Leserinnen und Leser, deren treues Interesse an diesem Newsletter ich außerordentlich zu schätzen weiß, auch mir, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihnen eine kleine Sommerpause gönnen. Dies ist auch insoweit gut vertretbar, als der Bayerische Landtag und der Ministerrat nun ein paar sitzungsfreie Wochen haben und deshalb keine wesentlichen Änderungen an der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anstehen und in der Folge zu erläutern wären. Aber natürlich wird es nach den Ferien mit dem Update des Corona-Newsletters weitergehen.

So wünsche ich Ihnen allen, vor allem jenen, die bei Polizei, den Hilfsorganisationen, den Kreisverwaltungsbehörden, den Regierungen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Ministerien und in den Kliniken tagtäglich ihre ganze Kraft dafür einsetzen, die Pandemie in Schach zu halten, eine gute und erholsame Ferienzeit. Machen Sie es sich richtig schön und füllen Sie die Akkus wieder auf. Und vielleicht nützt der oder die eine oder andere unter Ihnen, der oder die sich bislang noch nicht zu einer Impfung durchringen konnte, die Mußestunden des Urlaubs auch, um darüber nachzudenken, ob es nicht doch klüger wäre, mit einem kleinen Piecks sich selbst und andere (!) zu schützen. Denn auch nach den Sommerferien wird Corona noch nicht verschwunden sein und wir werden noch manche Anstrengung aufbringen müssen, bis SARS-Cov-19 als überwunden gilt. Bis dahin aber erstmals: Alles Gute für Sie und Ihre Angehörigen und bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Ihr

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

Die Familie von Luna Büttner hat sich gemeldet - im Namen der Familie soll ich liebe Grüße und eine großes DANKE an die Feuerwehren ausrichten, die bei der Suchaktion geholfen haben.

Ich kann mich diesem Dank nur anschließen.

Anbei die Ausschreibung für das MTA Basismodul 2021/2022 am Standort Laufach, das sie Feuerwehr Laufach zusammen mit der Kreisbrandinspektion anbietet.

Buchbar sind die Plätze auf dem Buchungssystem auf unserer Homepage ab dem 10.08.2021, 18:00 Uhr

Die Termine sind wie folgt:

  • Samstag 18.09.2021, 8:15 - 16:15 Uhr
  • Samstag 02.10.2021, 8:15 - 17:00 Uhr
  • Samstag 23.10.2021, 8:15 - 16:15 Uhr
  • Samstag 06.11.2021, 8:15 - 17:00 Uhr
  • Samstag 04.12.2021, 8:15 - 17:00 Uhr
  • Samstag 22.01.2022, 8:15 - 16:15 Uhr
  • Sonntag 23.01.2022, 8:15 - 16:15 Uhr
  • Samstag 19.02.2022, 8:15 - 16:15 Uhr
  • Samstag 19.03.2022, 8:15 - 17:00 Uhr
  • Samstag 09.04.2022, 8:15 - 17:00 Uhr
  • Samstag 07.05.2022, 8:15 - 17:00 Uhr
  • Samstag 28.05.2022, 8:15 - 16:15 Uhr

Einen entsprechenden Stundenplan wird den Teilnehmern am ersten Lehrgangstag ausgehändigt.

Wir bitten pro Wehr maximal 2 Teilnehmer anzumelden!

Für Rückfragen steht KBM Thilo Happ zur Verfügung.

Am Mittwochnachmittag, 04.08.2021 gegen 17.00 Uhr stand auf der Bundesautobahn 3 zwischen den Anschlussstellen Bessenbach/Waldaschaff und Weibersbrunn in Fahrtrichtung Würzburg ein mit Klein-Baggern beladener Sattelzug in Vollbrand. Die Feuerwehren Waldaschaff, Bessenbach sowie Kreisbrandinspektor Otto Hofmann wurden um 16.49 Uhr zu einem Motorbrand eines Lkw alarmiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatte das Feuer bereits auf die komplette Zugmaschine des Sattelzuges übergegriffen. Der Fahrer konnte sein Fahrzeug glücklicherweise unverletzt verlassen. Ein zufällig vorbeifahrendes Fahrzeug des THW sicherte die Einsatzstelle bis zum Eintreffen der Feuerwehren ab. Der Brand konnte durch 2 Atemschutztrupps mit 2 C-Rohren rasch gelöscht werden. Aufgrund der Hitzeentwicklung wurden auch der Sattelauflieger und einer der Kraftstofftanks beschädigt. Der Dieselkraftstoff musste daher von den Einsatzkräften umgepumpt werden. Die Autobahn war in Fahrtrichtung Würzburg während der Löscharbeiten für rund eine Stunde komplett gesperrt. Im weiteren Verlauf konnten dann wieder zwei Fahrstreifen für den Verkehr freigegeben werden. Der ausgebrannte Lkw wurde von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt. Die Feuerwehren Waldaschaff und Bessenbach waren mit 30 Feuerwehrleuten und 7 Fahrzeugen im Einsatz. Der Einsatz war gegen 18.30 Uhr beendet.

Es ist ein Kontingentplatz für den Gruppenführerlehrgang vom 13.09.21 bis 17.09.21 an der Feuerwehrschule Regensburg frei geworden. Wer Interesse an dem Lehrgang hat, meldet sich bitte kurzfristig bei KBM Rollmann.

Für das Seminar Führungsunterstützung am 14.08.2021 von 13:00 - 17:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus in Heinrichsthal gibt es noch freie Plätze!

Die Buchung kann über die Lehrgangsverwaltung oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.

Nach einer erfolgreichen Durchführung der ersten Konfliktberatungsausbildung konnte kurzfristig gleich ein zweiter Durchgang organisiert werden. Die Rückmeldungen aus dem ersten Durchgang waren durchweg positiv und die Konfliktberater*innen freuen sich bereits darauf das Gelernte umsetzen zu können! Weitere Infos hierzu werden folgen.

Mindestvoraussetzung für die Anmeldung ist die Qualifikation als Gruppenführer*In, danach soll die Person auch bereit sein beratend tätig zu werden. Ich bitte Sie daher diese Mail an möglicherweise interessierte Kameradinnen und Kameraden weiterzuleiten. Mehr Infos und die Anmeldung unter folgendem Link:

https://eveeno.com/lfvkonfliktberatungsausbildung

Die Termine der 4 zusammenhängenden Module sind:

  1. Modul: 17. - 18.09.2021 (Freitag und Samstag)
  1. Modul: 29. - 30.10.2021 (Freitag und Samstag)
  1. Modul: 03. - 04.12.2021 (Freitag und Samtag)
  1. Modul: 14. - 15.01.2022 (Freitag und Samstag)

Anmeldeschluss ist schon der 13.08.2021

Der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg e.V. beschaffte vor Kurzem zwei Löschfahrzeuge zur Nachwuchsgewinnung für die jüngsten feuerwehrinteressierten Kinder. Die Beschaffung wurde über die Fa. Kunzmann in Stockstadt abgewickelt und die Kosten beliefen sich auf rund 500 Euro. Benutzt werden können die Elektrofahrzeuge bis zu einem Alter von ca. sechs Jahren. Zur Ausstattung gehören ein Blinklichtbalken mit Einsatzhorn, verschiedene Musiktitel, eine Hupe und eine Beleuchtung vorne und hinten. Um eine „effektive Brandbekämpfung“ durchführen zu können, gehört zur Beladung außerdem eine Handpumpspritze mit Wasserbehälter. Fahren können die Kinder entweder selbst über Pedale und Lenkrad, oder die Steuerung erfolgt bei ganz kleinen Kindern durch einen Erwachsenen über eine Funkfernbedienung.

Die beiden Fahrzeuge sind auf der Feuerwache Großostheim stationiert und können von den Feuerwehren des Landkreises Aschaffenburg für Veranstaltungen, insbesondere für die Zielgruppe Kinder/Familien ausgeliehen werden. Ansprechpartner ist Kreisbrandmeister Volker Hock.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern zudem für jeden Regierungsbezirk eine Hüpfburg in auffälligem Feuerwehrdesign und für jeden Bezirksfeuerwehrverband zwei Mini-Feuerwehrautos beschafft, die den Feuerwehren ebenfalls für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Die unterfränkische Ausstattung ist im Atemschutzzentrum des Landkreises Bad Kissingen gelagert und kann von dort abgerufen werden.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Führungskräfte,
liebe Kameradinnen und Kameraden,
 
heute gibt es wieder ein Update zur Lage in Rheinland-Pfalz und den dort weiter tätigen bayerischen Feuerwehr-Einheiten.
 
Insgesamt stabilisiert sich die Lage weiter und die Strukturen und Abläufe greifen in allen Bereichen mehr und mehr.
So ist bereits in Teilen der verwüsteten Orte sowohl die Strom- als auch die Wasserversorgung wiederhergestellt. Auch die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs, aber auch spezieller, lageangepasster Ausstattung, insbesondere aus dem Baubereich, greift zusehends.
 
Wie geplant sind die Hilfeleistungskontingente aus dem Landkreis Rosenheim und Eichstätt sowie dem Landkreis Günzburg und der Stadt Neu-Ulm am 30.07.2021 wieder nach Hause gefahren, nachdem sie ihre Einsatzaufträge erfolgreich abarbeiten konnten.
 
Am 27.07.2021 wurden dann aus Rheinland-Pfalz weitere,  spezielle Einheiten zur Ölwehr angefordert. Am 28.07.2021 hat dann das StMI entschieden, Ölwehreinheiten aus vier verschiedenen Regierungsbezirken zusammenzuziehen und unter der Führung der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg ab 30.07.2021 zu entsenden. Der Einsatz selbst wurde bis 06.08.2021 angefordert. Ein Personalaustausch wurde intern organisiert. 
 
Wesentliche Arbeiten vor Ort waren und sind die Sicherung von Öltanks aber auch das Absaugen von Öl/Wassergemischen aus Kellern oder beschädigten Behältern, um weitere Gewässerverschmutzungen damit zu verhindern. Auch der Transport von Öl/Wassergemischen in IBC-Behältern zu einer Separierungsanlage des THW wurde organisiert und durchgeführt. Nach dem derzeitigen System werden Öl-/Wassergemische in IBC-Behältern gesammelt und dann zu einer größeren Separierungsanlage transportiert. Damit kann vor Ort schneller geholfen werden und die Arbeiten zu Ölwehr werden auf mehrere „Schultern“ verteilt. Im Ergebnis hat man zwischenzeitlich festgestellt, dass die Separierung von Öl und Wasser dort so gut funktioniert, dass das Öl wieder weiterverwendet werden kann, quasi in den Kreislauf wieder zurückgeführt werden kann. 
 
Umweltschutz - damit aus erster Hand! 
 
Nach dem üblichen Verfahren zwischen den Bundesländern muss eine Hilfe angefordert werden, bevor diese geleistet wird. Sofern also bis Freitag kein weiteres Hilfeersuchen gestellt wird, würde der Einsatz am 06.08.2021 für die Feuerwehreinheiten aus Bayern enden.
 
Auch hier sei nochmal ein herzliches Dankeschön an alle eingesetzten Einheiten aus Bayern gesagt. 
 
Wir sind weiter in engem Kontakt mit dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz und werden insbesondere auch das Thema Unterstützung betroffener Feuerwehren und ihrer Mitglieder bereits morgen bei einem erneuten Besuch vor Ort vertiefen. 
 
Nun noch ein Hinweis für unsere eingesetzten Kräfte:
 
Gesprächsbedarf nach dem Hilfseinsatz?
 
Für zurückkehrende Einheiten die Gesprächsbedarf haben, um das Gesehene und  Erlebte zu verarbeiten, wurde unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder der Telefonnummer  089 388 372 25 eine Telefonhotline eingerichtet. Sofern also vor Ort oder in dem entsendenden Landkreis kein Ansprechpartner zur Verfügung steht, kann man sich gerne an die v.g. Ansprechpartner wenden.
 
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen an alle, die in der verdienten Urlaubszeit etwas Ruhe finden!
  
Johann Eitzenberger
Vorsitzender
 
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

Gemeinsame Pressemitteilung

Dezentrale Impfangebote im Spessart

In der Kalenderwoche 32 kommt das dezentrale Impfangebot in den Spessart:

  • • 09.08.2021 in der Pfarrscheune in Rothenbuch
  • • 10.08.2021 im Feuerwehrgerätehaus in Heimbuchenthal
  • • 11.08.2021 im Lesesaal des Rathauses in Heigenbrücken
  • • 12.08.2021 im Bürgerzentrum in Dammbach
  • 13.08.2021 im neuen Feuerwehrgerätehaus in Wiesen

Das mobile Impfteam steht jeweils von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr parat. Eine vorige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zur Auswahl stehen die Impfstoffe von BioNTech sowie Johnson&Johnson.

Für eine Impfung mit Johnson&Johnson ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Eine Impfung mit BioNTech ist ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren ist die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person erforderlich. Wer sich für BioNTech entscheidet, erhält die Zweitimpfung vier Wochen später wieder am gleichen Ort in der jeweiligen Gemeinde.

Wie bei allen übrigen Impfangeboten des Impfzentrums muss lediglich ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Soweit vorhanden, empfiehlt sich die Mitnahme des Impfpasses.

Am 29.07.2021 wurde auf einer Mitgliederversammlung des Feuerwehrvereins Hösbach Marie Luise Spatz zur 1. Vorsitzende und Manuel Hennrich zum 2. Vorsitzenden gewählt.

Feuerwehr-Lernbar Newsletter

Herzlich Willkommen zur neuen Ausgabe des Feuerwehr-Lernbar Newsletters! Diese Themen haben wir für Sie vorbereitet:

•  Ausbildung im Digitalfunk
•  Videoclips zur BMA-Lernanwendung
•  Kein Merkblatt-Versand im August

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Ausbildung im Digitalfunk


Kommunikation mit bzw. trotz Abstand war schon immer ein Thema der Rettungskräfte an Einsatzstellen. Hierzu wurde in den letzten Jahren deutschlandweit ein engmaschiges digitales Netz für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgebaut.

Die Software der dazu nutzbaren Geräte muss regelmäßig aktualisiert werden. Hierbei werden neben dem Schutz vor Hackerangriffen auch Funktionen ergänzt und Zugriffswege auf den Geräten vereinfacht. Die Staatlichen Feuerwehrschulen bieten nach Updates immer wieder aktualisierte Lernanwendungen an, um den Einsatzkräften die Neuerungen mitzuteilen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, den Umgang mit den Geräten zu trainieren.    

Die neuen Lernanwendungen hierfür werden auf der BayLern-Plattform zur Verfügung gestellt, die über die Feuerwehr-Lernbar.bayern erreichbar ist.

Nachfolgender Link führt direkt zur Kategorie Digitalfunk im Bereich E-Learning.

Digitalfunk-Endgeräte – Neue Programmierung 2021

Videoclips Lernanwendung Brandmeldeanlage

Mit der neuen Lernanwendung können Einsätze an Brandmeldeanlagen anhand der fünf Szenarien online trainiert werden.

Nun steht zusätzlich eine Sammlung der darin verwendeten Videoclips auf der Feuerwehr-Lernbar zur Verfügung.

Mediensammlung: Videoclips

Kein Merkblatt-Versand im August:
Bitte beachten Sie, dass der Merkblatt-Versand den gesamten August aufgrund unseres Sommerurlaubs entfällt. Ab KW36 werden wir Sie wieder regelmäßig beliefern.

Nächster Newsletter im Oktober:
Unser nächster regulärer Newsletter wird Sie aufgrund unserer Sommerpause Anfang Oktober wieder erreichen. Bis dahin wünschen wir Ihnen eine schöne Sommerzeit!

Lust auf noch mehr?
Dann schauen Sie doch auf unserem YouTube-Kanal vorbei!

YouTube-Kanal der Feuerwehr-Lernbar

Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Sachgebiet Lehr- und Lernmittel
Weißenburgstraße 60
97082 Würzburg
Deutschland

+49 931 410219-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Forum Brandschutzerziehung 2021 im digitalen Format
Vorträge und Austausch / Ab jetzt anmelden für Fortbildung am 5./6. November

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Berlin – Eine virtuelle Fortbildung mit handfesten Inhalten bietet das Forum Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung 2021 des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) am 5. und 6. November 2021. Acht Referate befassen sich mit den unterschiedlichsten Aspekten des weiten Themenbereichs. „Der Besuch von Ausstellern, der Austausch von Erfahrungen und auch der gemeinsame Ausklang sollen ebenfalls Raum im digitalen Format finden“, wirbt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck für die Teilnahme. „Die bundesweit größte Fortbildungsveranstaltung für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung wird damit trotz der aktuell wieder steigenden Zahlen der Corona-Pandemie sicher stattfinden“, erklärt Frieder Kircher, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses von DFV und vfdb. 
 
Auf dem Programm des Forums stehen unter anderem die Erfahrungen der Brandschutzerziehung und -aufklärung in der Corona-Pandemie, einfache Versuche für Grundschulen und Einblicke in den betrieblichen Brandschutz. Auch die neuesten Fachempfehlungen des Gemeinsamen Ausschusses von DFV und vfdb zum Verhalten im Brandfall in Pflegeeinrichtungen sowie der Brandschutzprävention für die Personengruppe 60+ werden vorgestellt.
 
Die Tagungspauschale beträgt pro Person 59 Euro. Sie beinhaltet die Teilnahme am Forum 2021 sowie ein Teilnahmezertifikat. Die Anmeldung ist ab sofort unter https://www.feuerwehrverband.de/veranstaltungen/forum-beba/ möglich. Die Teilnahme ist begrenzt und erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen.

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Bei den 3 Seminaren "Mitglieder finden und binden" am

09.08.2021

10.08.2021

11.08.2021

sind noch einige Plätze für Teilnehmer aus dem Landkreis Aschaffenburg frei.

Das Thema Mitglieder/Aktive zu finden und an die Feuerwehr zu binden ist ein ganz wichtiger Punkt für die Zukunft unserer Feuerwehren - es wäre daher schön, wenn sich kurzfristig noch Kommandanten, Stellvertreter, Vereinsvorstände, Gruppenführer, Jugendwarte usw. hier anmelden würden.

Die Seminare sind kostenlos.