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Unfall mit zwei beteiligten Motorrädern auf der A3 Nebenfahrbahn im Kurvenbereich zur B469 – Ein Fahrer verletzt

Am Abend des 24.07.2024 wurde die Freiwillige Feuerwehr Mainaschaff um 21:42 Uhr zu einem Verkehrsunfall alarmiert, bei dem zwei Motorräder beteiligt waren.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass glücklicherweise nur einer der beiden Motorradfahrer verletzt worden war. Der verletzte Fahrer wurde vor Ort durch den Rettungsdienst erstversorgt und anschließend in eine nahegelegene Klinik transportiert. Über den aktuellen Gesundheitszustand des Verletzten liegen derzeit keine weiteren Informationen vor.

Die Feuerwehr Mainaschaff sicherte die Unfallstelle ab und unterstützte die Polizei bei der Unfallaufnahme und der Wiederaufstellung eines der betroffenen Motorräder. Die ebenfalls mitalarmierte Feuerwehr Stockstadt mit dem Verkehrssicherungsanhänger konnte nach erster Lagebeurteilung vorzeitig die Einsatzfahrt abbrechen und zurück zum Standort verlegen.

Knapp 45 Minuten nach Eingang des Alarms konnte die Einsatzstelle an die Autobahnpolizei übergeben werden, und alle eingesetzten Fahrzeuge kehrten zum Standort zurück.

Die Ursache des Unfalls wird derzeit von der Polizei ermittelt. Weitere Details zum Unfallhergang und zu den beteiligten Personen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Kommandant Riccardo Martino konnte auf insgesamt drei Fahrzeuge und 14 Einsatzkräfte zurückgreifen.

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Bilder: Tim Langrock, FF Mainaschaff / Text: Max Oster, FF Mainaschaff

Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 25. Juli 2024

Rauchentwicklung in einem Wohngebäude – Rauch aus Waschetrockner im Keller 

Zu einer Rauchentwicklung in einem Wohngebäude wurde am Mittwoch gegen 13.00 Uhr, die Freiwilligen Feuerwehren aus Albstadt, Alzenau und Michelbach, zusammen mit Kreisbrandinspektor Georg Thoma, mit insgesamt 35 Einsatzkräften, in die Albstädter Zieglerstraße alarmiert.

Aus ungeklärter Ursache kam es an einem im Keller stehenden Wäschetrockner zu einer Rauchentwicklung. Zwei Trupps der Feuerwehren aus Albstadt und Michelbach suchten im Keller unter Atemschutz mit einer Wärmebildkamera nach der genauen Quelle der Rauchentwicklung. Offenes Feuer war im Raum nicht zu finden. Sie schalteten die Elektrogeräte im Waschkeller stromlos und beendeten damit auch die Rauchentwicklung aus dem Gerät. Nachdem der Keller mit einem Hochdrucklüfter entraucht worden war, konnte die Einsatzstelle an die Bewohner übergeben werden.

Die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge aus Albstadt und Michelbach wurde noch vor Ort durch frische Atemschutzgeräte und -masken aus dem Alzenauer Gerätewagen Umweltschutz sofort wiederhergestellt.

Besonders positiv zu erwähnen ist der von den Bewohnern im Kellerraum verbaute Rauchwarnmelder, der aufgrund der Rauchentwicklung auslöste und die Bewohner warnte. Auch wenn Rauchwarnmelder in Kellerräumen nicht verpflichtend sind, empfiehlt sich deren Installation gerade auch in Räumen mit Elektrogeräten, die dort unbeobachtet betrieben werden.

(Quelle und Bilder FF Albstadt)
20240724 Brand Alzenau Albstadt 1

20240724 Brand Alzenau Albstadt 220240724 Brand Alzenau Albstadt 320240724 Brand Alzenau Albstadt 420240724 Brand Alzenau Albstadt 520240724 Brand Alzenau Albstadt 6

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 24. Juli 2024

Bezirksjugendring Unterfranken - DEMOKRATIEBILDUNG – kostenlose Workshops nach der Methode LEGO® SERIOUS PLAY®

Eine Anmeldung für Jugendgruppen & Schulklassen von 14-27 Jahren für die kostenlosen Workshops zur DEMOKRATIEBILDUNG sind ab sofort möglich!

Bitte schickt Euren jeweiligen Terminvorschlag für die Workshops an den Bezirksjugendring für die Zeit vom 10. September bis 15. November 2024.

mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

*Demokratie und Ich – Kurzworkshop (90 Minuten)*
Individuell wird das Verständnis von Demokratie in kleinen konkreten individuellen Modellen aufgebaut. Gemeinsam hören die Teilnehmer einander zu und entwickeln umsetzbare Strategien, wie das demokratische Verständnis in unserem Alltag umsetzbar/erweiterbar ist.

*Demokratie und Wir – Intensivworkshop (3 Stunden)*
Im Intensivworkshop besteht die Möglichkeit neben Einzelmodellen auch Gruppenmodelle zu kreieren. Dabei wird intensiv an der Frage gebaut, was Demokratie und Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungen bedeutet und welche Themen dabei eine besonders hohe Relevanz haben.

Die Workshops sind für Gruppen mit Jugendlichen von 14-27 Jahren aus Unterfranken kostenfrei!

Dieses Projekt wird aus dem "Demokratiebudget" des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert

Bei den kreativen Demokratie-Workshops nach der Methode LEGO® SERIOUS PLAY®, handelt es sich um moderierte Denk- und Austauschprozesse, die speziell für Jugendliche entwickelt wurden, um komplexe Probleme durch spielerisches Modellieren greifbar zu machen. Dabei fungieren die bekannten Klemmbausteine wie ein 3D-Drucker für die Gedanken der Jugendlichen. Die entstehenden Modelle werden von den Teilnehmenden erklärt und erhalten so eine metaphorische Ebene, die Zusammenhänge veranschaulicht. Denkprozesse in Verbindung mit körperlicher Bewegung, insbesondere mit den Händen, führen dabei zu einem tieferen Verständnis von Zusammenhängen.

Schwieriges einfach darzustellen: Das ist die Stärke von LEGO® SERIOUS PLAY®!

240724 BJR Demokratie

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 24. Juli 2024

Ein großer Baum in zwei Teilen treibt in der Fahrrinne auf dem Main und gefährdet die Binnenschifffahrt

Am 23.07.2024 wurden gegen 19:55 Uhr von der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain die Freiwillige Feuerwehr Kahl mit ihrem Rettungsboot (RTB 1) und die Freiwillige Feuerwehr Karlstein mit ihrem Mehrzweckboot (MZB) auf Anforderung der Wasserschutzpolizei zu einer technischen Hilfeleistung auf den Main alarmiert. Auf dem Main, vor dem Fluss-km 67, in Höhe der Kahlmündung, wurde ein größerer in der Fahrrinne flussabwärts treibender Baum gemeldet, der die Binnenschifffahrt gefährdet.

Die alarmierten Feuerwehrkräfte fanden kurze Zeit später mit ihren zwei Feuerwehrbooten kurz vor der hessischen Landesgrenze zwei große Teile eines Baumes, die in der Fahrrinne für die  Binnenschiffe in Richtung der Schleuse Krotzenburg schwammen.

Beiden Booten gelang es sehr schnell den ersten Teil des Baumes zu bergen und ihn auf dem gegenüberliegenden hessischen Ufer sicher abzulegen. Bei dem zweiten und größeren Teil des Baumes wurde es aufgrund des Gewichtes und der Strömung schwieriger. Es fand sich keine geeignete Stelle diesen Teil des Baumes sicher ans Ufer zu bringen. Kurzer Hand entschloss man sich als Alternative den Baum mit den beiden Booten in den Sportboot-Teil der Schleuse Krotzenburger bei Fluss-km 64 zu schieben und ihn dort zu sichern.

Damit war die konkrete Gefahr für die Binnenschifffahrt auf dem Main beseitigt und das Wasserschifffahrtsamt kann sich in der Folge mit seinen Mitarbeitern um die endgültige Beseitigung der beiden Baumteile kümmern.

Nach rund zwei Stunden war der Einsatz für die Feuerwehr beendet und alle Feuerwehrkräfte wieder zurück an Land.

(Quelle und 2 Bilder FF Karlstein; 2 Bilder FF Kahl)
20240723 Baum im Main Kahl 2
20240723 Baum im Main Kahl 1
20240723 Baum im Main Kahl 3
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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 23. Juli 2024

Verkehrsunfall auf der BAB A 3 kurz vor Aschaffenburg-West in Fahrtrichtung Frankfurt

Am Dienstag, den 23.07.2024 wurden die Freiwilligen Feuerwehren Mainaschaff, Stockstadt und Aschaffenburg gegen 10:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf die Bundesautobahn BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt zwischen den Anschlussstellen Aschaffenburg-Ost und Aschaffenburg-West alarmiert.

Bei einem Fahrstreifenwechsel hatte der Fahrer eines Tanksattelzuges einen von hinten kommenden Audi übersehen. Bei dem Versuch auszuweichen kollidierte der Audi mit einem Opel, welcher in das Heck eines weiteren Lastzuges geschleudert wurde. In allen Fahrzeugen wurden durch den Unfall keine Personen eingeklemmt.

Die beiden Fahrer der PKW’s verletzten sich bei der Kollision leicht und wurden vom ebenfalls alarmierten Rettungsdienst versorgt und in Krankenhäuser eingeliefert. Die Fahrer des Tanksattelzuges und des Lastkraftzuges blieben unverletzt und konnten ihre Fahrt eigenständig mit ihren Fahrzeugen fortsetzen.

Die erst eingetroffenen Kräfte der Feuerwehr Aschaffenburg sicherten die Unfallstelle ab und reinigten die Fahrbahn. Die Verkehrsabsicherung übernahm im weiteren Einsatzverlauf die Feuerwehr aus Mainaschaff und die Feuerwehr aus Stockstadt mit dem Verkehrssicherungsanhänger.

Die Polizei nahm den Unfall auf. Nach gut einer Stunde war die Unfallstalle geräumt und die Autobahn wieder frei befahrbar.

(Quelle: Benedikt Schlett; Bilder: Benedikt Schlett; Ralf Hettler)
20240723 VU BAB A 3 Mainaschaff 1 20240723 VU BAB A 3 Mainaschaff 2
20240723 VU BAB A 3 Mainaschaff 3 20240723 VU BAB A 3 Mainaschaff 4

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 23. Juli 2024

DWD informiert für Dienstag, den 23.07.2024 über die Gefahr möglicher Gewitter

Eine Einschätzung, wie kräftig die möglichen Gewitter ausfallen werden und wann sie in welchen Gebieten ankommen, liefert die nachfolgende Grafik des Deutschen Wetterdienstes.

Wie so oft gilt aber, dass es nicht jeden treffen wird und die Unwetter auch nur sehr lokal auftreten. Dieser Hinweis stellt noch keine Warnung vor Unwetters dar.

Bitte verfolgen Sie heute aufmerksam die weitere Wetterentwicklung im Internet (www.dwd.de, www.wettergefahren.de ) und in der WarnWetter-App des DWD.

240723 DWD Wettergefahren

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 23. Juli 2024

Brandschutzerziehung mit der Feuerwehr

Die Brandschutzerziehung ist im Lehrplan der Grundschule in Bayern fest verankert.

Die schulische Brandschutzerziehung dient zur Aufklärung der Kinder über die möglichen Gefahren von Feuer und einer frühen Einprägung von grundlegenden Verhaltensweisen im Falle eines Brandes.

Dabei sind primär folgende Lernziele, angepasst auf das Alter der Grundschulkinder, zu erreichen:
- Erkennen des Feuers als Freund
- Erkennen der Gefahren des Feuers
- Erlernen der Fähigkeit sich bei einem Brand richtig zu verhalten
- Kennen und richtiges Nutzen der Alarmierung über den Notruf 112
- Kennen der Feuerwehr und ihrer Ausrüstung

Für die Umsetzung des Lehrplans sind originär die Grundschulen mit ihren Lehrkräften selbst zuständig. Die örtlich zuständigen Feuerwehren unterstützen aber gerne ihre Grundschule bei der Brandschutzerziehung. So können z.B. ein Besuch der Feuerwehr in der Schule oder auch ein kleiner Ausflug der ganzen Klasse zur Feuerwehr die schulische Brandschutzerziehung ergänzen und bereichern. Bei vielen Feuerwehren stehen für diese Unterstützung der Grundschulen speziell für die Brandschutzerziehung fortgebildete Feuerwehrleute zur Verfügung, die bei diesen Kontakten für einen altersgerechten Umgang mit den Kindern geschult sind.

So haben beispielhaft für viele andere ähnliche Unterstützungen bei der Brandschutzerziehung durch unsere Feuerwehren im Landkreis in den letzten Wochen, in dem sich dem Ende zu neigenden Schuljahr, drei dritte Klassen der Karlsteiner Grundschule das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Karlstein besucht.

Insgesamt konnten 58 Kinder an vier Stationen im Feuerwehrhaus einiges Interessante über die Freiwillige Feuerwehr erfahren.

Neben einer Station in der Atemschutzwerkstatt, konnte ebenfalls praktisch der Umgang mit einem Strahlrohr getestet werden. Ein großes Highlight war natürlich auch die Vorstellung der Drehleiter.

Die Karlsteiner Feuerwehr bedankt sich bei ihrer Grundschule für die gute Zusammenarbeit und hofft, dass die Kinder eine schöne Zeit bei der Feuerwehr hatten und ihre Brandschutzerziehung mit ihrem Besuch bei der Feuerwehr erfolgreich abgerundet werden konnte.

(Quelle und Bilder FF Karlstein)
Brandschutzerziehung 3
Brandschutzerziehung 1
Brandschutzerziehung 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 23. Juli 2024

Broschüre für die Sicherheit im Jugend- und Kinderfeuerwehrdienst

Herunterladen: Unfallverhuetung-bei-Kindern-und-Jugendlichen-in-der-Feuerwehr.pdf

Von den drei gesetzlichen Unfallversicherer für die Feuerwehren der Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde die Broschüre für die Sicherheit im Jugend- und Kinderfeuerwehrdienst herausgegeben, die als Anlage zur weiteren Verwendung beiliegt.

Inhaltlich sind die meisten Aussagen in der Broschüre, die sich ja überwiegend aus den bundesweit geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch auf Bayern zu übertragen.

Zu Unsicherheiten bei den landesrechtlichen Abweichungen können unsere Feuerwehren den  Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) als unseren gesetzlichen Unfallversicherer unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktieren.

Für uns gelten natürlich abweichend von einigen in der Broschüre aufgeführten anderer landesrechtlichen Vorgaben unsere nachfolgenden Vorgaben aus dem bayerischen Feuerwehrecht:

Art. 7 BayFwG Kinder- und Jugendfeuerwehr

(1) Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.

(2) 1Minderjährige können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten. 2Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. 3Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden. 4Zum Jugendwart kann nur ein geeigneter volljähriger Feuerwehrdienstleistender bestellt werden.

Vollzugsbekanntmachung zu Art. 7 BayFwG Kinder- und Jugendfeuerwehr

1Die Jugendarbeit, die letztlich der Nachwuchsgewinnung und damit dem Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehren dient, ist besonders zu unterstützen. 2Deshalb sieht Art. 7 BayFwG die Bildung von Kindergruppen und die Möglichkeit des Anwärterdiensts bei den Freiwilligen Feuerwehren vor. 3In welchem Umfang und ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in eine Feuerwehr aufgenommen werden, wird nach den örtlichen Gegebenheiten (Zahl der Feuerwehrdienstleistenden, vorhandene Betreuer, geeignete Räumlichkeiten) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Altersgrenze entschieden. 4Es wird empfohlen, die von Feuerwehranwärtern gebildeten Jugendgruppen nach einer Jugendordnung zu organisieren. 5Die Jugendfeuerwehr Bayern im Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. stellt hierfür auf ihrer Internetseite ein Muster zur Verfügung. 6Kinder in Kindergruppen der Feuerwehr müssen in geeigneter, ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand entsprechender Form betreut und beaufsichtigt werden. 7Die Betreuer müssen über die hierfür erforderliche persönliche und fachliche Eignung verfügen. 8Der Übergang von der Kinderabteilung in die Feuerwehranwartschaft in der Jugendgruppe vollzieht sich nicht automatisch bei Vollendung des zwölften Lebensjahres kraft Gesetzes. 9Es ist ein ausdrücklicher Antrag auf Aufnahme in die Jugendfeuerwehr mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. 10Daneben können potentielle Nachwuchskräfte für die Feuerwehren auch über Kinder- und Jugendgruppen und Aktivitäten des Feuerwehrvereins gewonnen werden. 11Anders als Feuerwehranwärter und Mitglieder in Kindergruppen der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr stehen Mitglieder von Kinder- und Jugendgruppen des Feuerwehrvereins nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 12Der Feuerwehrverein kann jedoch für sie eine private Unfall-Zusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abschließen.

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 23. Juli 2024

Terminerinnerung – Helferfest für alle Feuerwehrleute, die mit dem Hilfeleistungskontingent von Stadt und Landkreis Aschaffenburg im Landkreis Aichach-Friedberg im Einsatz waren

Am Freitag, den 26.07.2024 sind ab 18.00 Uhr alle, die zum erfolgreichen Einsatz unseres Hilfeleistungskontigent Hochwasser/Pumpen in irgendeiner Weise beigetragen haben, in den Hof der Feuerwache in Aschaffenburg zu einem Helferfest eingeladen.

Essen und Getränke gibt es als kleines Dankeschön hier selbstverständlich kostenlos.

Es ist keine Anmeldung erforderlich – einfach alle kommen und nach getaner, erfolgreicher Arbeit gemeinsam einen schönen Abend in kameradschaftlicher Runde verbringen.
240723 Prost

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 23. Juli 2024

Neue hauptamtliche Mitarbeiterin im Landratsamt für die Brandschutzdienststelle im Bereich des Feuerwehrwesens

Der Kreisbrandrat hat nach dem Bayer. Feuerwehrgesetz das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen. 

Nach der Vollzugsbekanntmachung zum Bayer. Feuerwehrgesetz nimmt der Kreisbrandrat im Rahmen seiner beratenden und unterstützenden Funktion als Vertreter der Feuerwehren auch die Aufgaben der Brandschutzdienststelle wahr. Die Brandschutzdienststelle im Bereich des Feuerwehrwesens vertritt insoweit die Belange des abwehrenden Brandschutzes, insbesondere mit Stellungnahmen zu den Bereichen

- Schadens- und Gefahrenabwehr- sowie Rettungsmaßnahmen,
- Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung,
- Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
- Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen,
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
- betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne).

Der Kreisbrandrat muss seine Aufgaben für den Bereich der Brandschutzdienststelle nicht alle zwingend persönlich wahrnehmen. Er kann hierzu zu seiner Unterstützung Mitglieder der Kreisbrandinspektion heranziehen oder auch Unterstützung durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiters des Landratsamtes erhalten.

Die Grundlage für die Arbeit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der Brandschutzdienststelle im Feuerwehrwesen leitet sich aus den Aufgabenzuweisungen an den Kreisbrandrat im Feuerwehrrecht ab.

Nachdem der bisherige Mitarbeiter Herr BI Michael Bauecker das Landratsamt leider verlassen hat, besetzt Frau Nathalie Germann seit dem 01.07.2024 in unserem Landratsamt die Stelle für eine qualifizierte Mitarbeit in der Brandschutzdienststelle neu.

Beruflicher Werdegang:

- 2008 Abitur
- 2008 bis 2010 Gesellenbrief im Schreinerhandwerk
- 2010 bis 2017 Architekturstudium mit Abschluss Bachelor und Master
- Von 2017 bis 2024 Angestellte im Architekturbüro schneider+schumacher in Frankfurt im Bereich Bau- und Projektmanagement
- Seit 2021 eingetragene Architektin in der Architektenkammer Hessen (AKH)
- Seit 01.07.2024 Sachbearbeiterin in der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Aschaffenburg

Werdegang im Feuerwehrwesen:

- Im Mai 1999 Beginn der Feuerwehrlaufbahn in der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach
- Seit 2006 Mitglied in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach
- Von 2018 bis 2023 stellvertretende Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach
- Seit 2023 Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach mit zurzeit 44 Einsatzkräften
- Seit Sommer 2021 Kreisausbilderin Atemschutz im Odenwaldkreis
- Seit 2024 Hauptbrandmeisterin (nach der hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung – HFDV)

Frau Germann wird insbesondere bei der Erstellung von Stellungnahmen der Feuerwehr in Baugenehmigungsverfahren und zur Bauleitplanung tätig und unterstützt bei der Aufschaltung und beim Betrieb von Brandmeldeanlagen und der Erstellung und Pflege der Feuerwehrpläne.

Die Kreisbrandinspektion, der Kreisfeuerwehrverband und die Feuerwehren im Landkreis freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Frau Nathalie Germann und wünschen ihr viel Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit.

Frau Germann hat folgende Erreichbarkeiten:

Landratsamt Aschaffenburg
Fachbereich 53.2 Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz
Brandschutzdienststelle
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Tel. 06021 / 394 – 7336
Mobil: 0160 / 962 923 07

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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240723 Nathalie Germann

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 23. Juli 2024

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