Nachdem am 09.12.2024 der Kreistag den Kreishaushalt für das Jahr 2025 mit einem Volumen von rund 256 Millionen Euro beschlossen hat und dabei auch die Kreisumlage deutlich auf 52,1 Punkte erhöht wurde, kamen natürlich auch die Ausgaben für das Feuerwehrwesen im Landkreis in den Reden der Fraktionen zum Haushalt kurz zur Sprache.
Wir möchten nachfolgend unseren Feuerwehrleuten einige Informationen zum Landkreis selbst geben und die Kreisumlage und die Aufgaben des Kreises im Feuerwehrwesen kurz erläutern.
Der Landkreis Aschaffenburg ist eine kommunale Gebietskörperschaft, der sich aus den 32 Gemeinden im Kreisgebiet bildet. Der Landkreis hat die Aufgabe überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Der Landkreis ist zuständig für alle öffentlichen Aufgaben, die das Leistungsvermögen der kreisangehörigen Gemeinden übersteigen.
Der Landkreis soll die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind. Insbesondere sind sie verpflichtet, erforderliche Maßnahmen auf den Gebieten
- der Straßenverwaltung,
- der Feuersicherheit,
- des Gesundheitswesens sowie
- der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege
zu treffen oder die nötigen Leistungen für solche Maßnahmen aufzuwenden.
Durch zahlreiche Gesetze werden dem Landkreis konkrete Aufgaben im eigenen Wirkungskreis als Pflichtaufgabe oder als freiwillige Aufgabe übertragen, wie z. B.
- die Abfallentsorgung,
- die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs und
- die Betreuung Volljähriger.
Zugleich ist das Landratsamt nicht nur Verwaltungsbehörde für den Landkreis, sondern auch als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Staatliches Landratsamt) zuständig z. B. für
- Amtsärztliche Gutachten,
- Baugenehmigungen
- Führerscheine und Kfz-Zulassung
- Gaststättenerlaubnisse
- Lebensmittelüberwachung
- Rechtsaufsicht über Gemeinden
- Umweltschutz und Immissionsschutz
Wenn das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig ist, hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier trägt der Landrat die alleinige Verantwortung.
Der Landkreis deckt im Wesentlichen seinen Finanzbedarf für den jährlichen Haushalt aus der Kreisumlage, aus der Einnahme von Gebühren und finanziellen staatlichen Zuweisungen und Zuwendungen. Für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben des Landratsamtes weist der Staat zusätzliches staatliches Personal dem Landratsamt als Mitarbeiter zu.
Da der Landkreis selbst keine Steuern erhebt, erhält er den Großteil seiner finanziellen Mittel über die Kreisumlage, deren Hebesatz wegen steigender Ausgaben des Landkreises in der letzten Kreistagssitzung auf 52,1 Punkte erhöht wurde. Unter der Kreisumlage versteht man eine Umlagezahlung der kreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis. D. h. die Umsetzung der meisten Kreisaufgaben sind zum großen Teil über diese Umlage von den Gemeinden finanziert. Für 2025 sind rund 130 Millionen Euro von den 32 Gemeinden fällig, was der bislang höchste Betrag ist.
Im Feuerwehrbereich trägt der Landkreis die Kosten für die Kreisbrandinspektion als Teil des staatlichen Landratsamtes und nimmt die im Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) geregelten überörtlichen Aufgaben im Feuerwehrwesen wahr.
Nach dem Art. 2 BayFwG haben die Landkreise als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten und geeigneten gemeindlichen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann der Landkreis auch, wenn Gemeinden über ihre Grenzen hinaus zusätzlich besondere überörtliche Feuerwehraufgaben übernehmen, hierfür Zuschüsse an die jeweiligen Gemeinden gewähren. Die Landkreise können gemeinsame Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende aus dem Kreisgebiet überörtlich organisieren und durchführen.
Da die im Art. 2 BayFwG vorstehend festgelegten Aufgaben des Landkreises von allen Gemeinden gemeinsam umlagefinanziert sind, muss immer geprüft werden, ob und wie weit sie nicht schon örtlich in den im Art. 1 BayFwG festgelegten Aufgabenbereich einer einzelnen Gemeinde fallen.
Über einen vom Kreistag beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan für die überörtlichen Aufgabenstellungen des Landkreises Aschaffenburg sind in Verbindung mit einer ebenfalls beschlossenen Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät und Stellplätzen im Landkreis Aschaffenburg klare Regelungen und Handlungssicherheit für alle Beteiligte getroffen worden. Sowohl der Feuerwehrbedarfsplan für den Kreis als auch die Förderrichtlinie werden in gewissen Abständen überprüft und ggf. angepasst.
Investitionen im Kreishaushalt für die Feuerwehren im Landkreis sind 2025 insbesondere:
- die Beschaffung von drei Waldbrand-TLF für die Feuerwehren Hörstein, Laufach und Waldaschaff für 1.700.000 Euro. Auf der Einnahmeseite erhält der Landkreis dafür eine staatliche Zuwendung in Höhe von 310.500 Euro,
- die Beschaffung von 3 Wechselladerfahrzeugen für ca. 825.000 Euro für die Feuerwehren Großostheim, Goldbach und Karlstein – hier erhält der Landkreis eine staatliche Zuwendung in Höhe von 354.510 Euro,
- Zuschuss für den Markt Großostheim zum Kauf eines weiteren Wechselladerfahrzeuges in Höhe von 82.500 Euro,
- Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zur Ertüchtigung des Feuerwehrhaues in Michelbach zum Versorgungszentrum für Einsatzkräfte und
- ergänzende Beschaffungen im Bereich Sandsackfüllmanagement, Verpflegung und Versorgung von Einsatzkräften, Einsatzlogistik und Materialerhalt an der Einsatzstelle mit 100.000 Euro.
Alle diese überörtlich notwenigen Feuerwehrausstattungen machen in unserem Landkreis die gemeindlichen Feuerwehren fit für die zukünftigen steigenden Anforderungen im Bevölkerungsschutz, insbesondere durch die Zunahme von Katastrophen durch klimabedingte Extremwetterereignisse und im Zivilschutz durch die sich ständig verändernde Sicherheitslage und einem hoffentlich nie eintretenden Bündnis- oder Verteidigungsfall.
