Ideen, Giveaways und Leihmaterialien für die Mitgliedergewinnung - Wo finde ich was?
Eine Übersicht über die verfügbaren Angebote des Bayerischen Innenministeriums und des LFV Bayern findet ihr in beiliegendem Infozettel:
Infozettel_Unterstutzungsangebote_Mitgliedergewinnung.pdf
Im August startet der nächste durch den LFV Bayern organisierte Hilfskonvoi für die Feuerwehren in der Ukraine.
Feuerwehren, die mit Sachspenden aus dem Bereich Feuerwehrbedarf helfen möchten, können diese noch bis 15. Juli online melden.
Spendenmeldungen und mehr Informationen - auch für Unternehmen und Gemeinden - unter:
https://www.lfv-bayern.de/angebote/feuerwehrhilfe-ukraine/
Die Korbeinweisung für die Drehleiter ist nicht zu verwechseln mit der Ausbildung zum Drehleitermaschinisten. Der Drehleitermaschinist fährt nicht nur das Fahrzeug, sondern muss es wirklich vollumfänglich kennen. Er beurteilt mit dem Einheitsführer wie das Drehleiterfahrzeug sinnvoll eingesetzt werden kann, wo die Grenzen liegen und wie reagiert werden muss, wenn einmal etwas Unvorhergesehenes eintritt. Nach dem Eintreffen am Einsatzort ist der Drehleitermaschinist zunächst mit der Abstützung des Fahrzeugs beschäftigt. Er ist während des Einsatzes um das Drehleiterfahrzeug am Boden und am priorisierten Hauptsteuerstand am Drehkranz der Leiter tätig.
Eine Feuerwehrfrau oder ein Feuerwehrmann mit einer sogenannten "Korbeinweisung" kann den Drehleitermaschinisten aber umfangreich und zielführend vom Drehleiterkorb an der Leiterspitze unterstützen und auch selbst mit der Korbsteuerung Leiterbewegungen vornehmen. Die Einsatzkraft im Drehleiterkorb muss über die zusätzliche im Korb eingebaute Steuerung die Drehleiterbewegungen des Leiterparks sicher und kollisionsfrei fahren und dabei auch alle Anbaugeräte bedienen können, um ihren Einsatzauftrag auszuführen.
Anbaugeräte am Leiterkorb können eine Schnellangriffshaspel für die Brandbekämpfung vom Korb aus in ein Gebäude, das Wenderohr für eine Wasserabgabe im Außenangriff oder auch eine Krankentragenhalterung sein, mit der ein Patient schonend gerettet werden kann.
Aus diesem Grund wurden am Wochenende um den 15.06.2024 sechs Feuerwehrleute bei der Freiwilligen Feuerwehr Großostheim zeitnah nach ihrer erfolgreichen Teilnahme am Basismodul während ihrer weiteren laufenden modularen Truppausbildung (MTA) in den Drehleiterkorb der Großostheimer Drehleiter eingewiesen und auf die anfallenden Arbeiten im Korb intensiv praktisch geschult.
Alle sechs Teilnehmenden haben erfolgreich an dieser Fortbildung als ein weiterer Baustein bei ihrer Feuerwehrausbildung teilgenommen. Besonders interessant fanden sie die praktischen Übungen, bei den sie selbst das Gebäudefenster über die Korbsteuerung ansteuerten, Wasser über das Wenderohr am Drehleiterkorb abgaben und dabei über die Korbsteuerung die Position zur Wasserabgabe änderten und den Einsatz mit der Aufnahme einer Krankentrage mit einem Patienten in die Tragenhalterung am Drehleiterkorb.
Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband danken den Ausbilder der Großostheimer Feuerwehr und den sechs Teilnehmern für ihre Bereitschaft zur Weiterbildung.
(Quelle und Bilder: FF Großostheim)



Gewitter sind aber damit bei uns auch nicht vollständig auszuschließen.
Bitte verfolgen Sie in den kommenden Tagen aufmerksam die weitere Wetterentwicklung im Internet (www.dwd.de, www.wettergefahren.de) und in der WarnWetter-App des DWD.
Gerne geben wir die Einladung der Wasserschutzpolizei zu Ihrem Aktionstag am kommenden Samstag, 22. Juni von 12:00 Uhr - 17:00 Uhr im Aschaffenburger Floßhafen weiter. Es gibt ein buntes Programm und die Polizei freut sich auf Euer Kommen!
- Vorstellung des Polizeibootes
- Aktion "Aufgeklart" (sinnvolle Ausrüstung an Bord) durch unsere WSP
- Beratung zu allen für die Sportbootschifffahrt relevanten Themen durch die WSP
- Gravur von Außenbordmotoren (auf dem Wasser)
- Beratung zur Sicherheit an Steganlagen und Sportboothäfen
- Vorstellung verschiedener Einsatzmittel anderer Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, THW, etc.)
- und vieles mehr

Mit dem 1. April 2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz: Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland in Kraft getreten.
Als Kreisfeuerwehrverband wollen wir einige Informationen, Hinweise und Empfehlungen für den Feuerwehrdienst an unsere Feuerwehren weitergeben.
· Die beeinträchtigten Fähigkeiten in einem berauschten Zustand führen zu nicht situationsgerechten, gefährdeten Verhaltensweisen, was die Verletzungs- und Unfallgefahr erhöht und folglich die Verwendung bzw. Einsatzfähigkeit von Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrdienst ausschließen. Im berauschten Zustand darf keine Teilnahme am Dienst oder am Einsatz erfolgen, dies betrifft alle Positionen und Funktionen im Feuerwehrdienst.
Wer Feuerwehrdienst leisten will, darf nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen sein, durch den er oder sie sich selbst oder andere gefährden könnte. Zudem darf die Feuerwehr aus Gründen der Sicherheit und der Fürsorge, Feuerwehrleute, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, für diese Arbeit nicht zulassen.
· Dies gilt insbesondere auch für das Führen von Kraftfahrzeugen aller Art. Das Führen eines Kfz unter der Wirkung von Cannabis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn diese Substanz im Blut nachgewiesen wird (zur Information: der aktuelle Grenzwert liegt lt. regelmäßiger Rechtsprechung bei 1 ng THC/1 ml Blutserum).
· Da die Abbaugeschwindigkeit von Cannabis im menschlichen Körper von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, kann keine allgemein gültige Frist zur Wiederaufnahme des Feuerwehrdienstes nach einem Cannabiskonsum genannt werden. Auf keinen Fall sollte der Feuerwehrdienst vor Ablauf von 24 Stunden nach der Einnahme von Cannabis wieder durchgeführt werden.
· Für den Versicherungsschutz von Feuerwehrangehörigen, die im berauschten Zustand einen Unfall erleiden, ist entscheidend, ob die Wirkung des Rauschmittels ursächlich für den Unfall war oder der Feuerwehrdienst. Sollte der Feuerwehrdienst nicht ursächlich sein, ist der Versicherungsschutz nicht gegeben. Hier wird der Einzelfall durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger genau geprüft.
· Für die Kinder- und Jugendarbeit in den Feuerwehren gilt, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten ist. Mit diesem strikten Cannabisverbot sind alle Veranstaltungen der Kinder- und Jugendfeuerwehren im Feuerwehrhaus, auf dem Gelände der Feuerwehr und auch andere Orte außerhalb des Feuerwehrgeländes belegt, z.B. externe Übungsstellen, Ausflüge oder auf den Zeltplätzen bei einem Jugendfeuerwehrzeltlager.
Mit recht sind wir auf unsere gute, langjährige und erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit stolz. Daher raten wir zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in unseren Kinder- und Jugendfeuerwehren zu einem generellen und striktem Cannabisverbot in allen Liegenschaften der Feuerwehren und bei allen Feuerwehraktivitäten.
· Die Feuerwehrführung hat auch immer die Möglichkeit das Hausrecht auszuüben und entsprechende Regelungen für ein Cannabisverbot für Nicht-Feuerwehrangehörige (z.B. Besucher) in den Liegenschaften der Feuerwehr zu erlassen. Dies gilt z.B. auch für einen „Tag der offenen Tür“, ein Feuerwehrfest u. ä., an denen zwangsläufig auch Externe teilnehmen.


