Wir trauern mit den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden aus Großostheim um den aktiven Feuerwehrkameraden Klaus Zabransky, der im Alter von 62 Jahren plötzlich und unerwartet an einer Krankheit verstorben ist.
Klaus Zabransky war seit fast 48 Jahren aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Großostheim. Klaus war immer zuverlässig zur Stelle, wenn er gebraucht wurde.
Seine Kameradinnen und Kameraden in Großostheim sind über seinen Tod zutiefst erschüttert. Besonders belastend kommt für die Großostheimer Einsatzkräfte hinzu, dass sie, nachdem er von der Nachbarschaft die letzten Tage nicht mehr gesehen wurde, nach einer Alarmierung seine Wohnung öffneten und ihm gemeinsam mit dem Rettungsdienst leider nicht mehr helfen konnten.
Unser aller Mitgefühl und aufrichtige Anteilnahme gehören seiner Familie.
Die Beisetzung findet am 18.07.2024 um 14:30 Uhr auf dem Alten Friedhof in Großostheim statt.

Am 04.07.2024 wurden auf einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heigenbrücken wichtige personelle Entscheidungen getroffen. Jörg Hackl wurde zum neuen Kommandanten gewählt. Zum 1. stellvertretenden Kommandanten wurde Fabian Lehrmann gewählt, und Kevin Ritter übernimmt die Position des 2. stellvertretenden Kommandanten.
Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg gratulieren den Gewählten herzlich und wünschen ihnen viel Erfolg bei ihren zukünftigen Aufgaben.
Die Online-Spendenliste für die Ukrainehilfe 2024 durch die Feuerwehren Bayerns wird am Montag, den 15.07.2024 um 12:00 Uhr geschlossen, danach können weitere Spenden nur noch direkt unter
Als Spenden können jegliche einsatzfähige Ausrüstungen angemeldet und angeliefert werden!
Aufgrund der bisher eingegangenen Spendenanmeldungen, sind nun die Abgabezeiten mit den Sammelstellen Nord- und Südbayern wie folgt abgestimmt worden:
Öffnungszeiten für die zentrale Spendenannahme:
Sammelstelle NORDBAYERN – Freitag, 02.08.2024 von 08:00 bis 16:00 Uhr!
Feuerwehrhaus Großostheim, Großostheimer Straße 33, 63762 Großostheim
Ansprechpartner: Kommandant Alan Friedreich – Mobil: 0176 10548581
Eine telefonische Vorankündigung der Lieferung ist ausdrücklich gewünscht!
Sammelstelle SÜDBAYERN – Samstag, 03.08.2024 von 09:00 bis 15:00 Uhr!
Feuerwehrübungsplatz, Birkenhofstraße 14, 85774 Unterföhring
Ansprechpartner: Kilian Wimmer – Mobil: 0171 7331192
Eine telefonische Vorankündigung der Lieferung ist ausdrücklich gewünscht!
Die Feuerwehren aus dem Landkreis Aschaffenburg liefern ihre Spenden direkt an der Sammelstelle Nordbayern bei der Freiwilligen Feuerwehr Großostheim an.
Grundsätzlich bittet der LFV Bayern die KBR/SBR die Spenden ev. aus dem jeweiligen Landkreis/kreisfreien Stadt zusammen zu fassen und die Ausrüstungsgegenstände mit z.B. einem V-Lkw gesammelt an den Sammelstellen anliefern zu lassen. Die KBR/SBR erhalten am 16.07.2024 eine Liste der angemeldeten Spenden aus Ihrem Landkreis/Stadt.
Für Rückfragen steht beim LFV Bayern Herr Jürgen Weiß und Herr Marius Rabe unter 089 388 372 19 oder 
Der Rückstau aus dem öffentlichen Abwasserkanal ins eigene Abwasserrohrnetz im Haus ist eine der häufigsten Schadensursachen bei Starkregenereignissen und liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers!
Niederschlag führt immer zu einem Anstieg des Wasserspiegels im Kanal. Das öffentliche Kanalnetz ist auf mittlere Regenereignisse ausgelegt, wie sie statistisch alle drei bis fünf Jahre einmal vorkommen können. Würde das Kanalnetz auf die Abdeckung sämtlicher Starkregenereignisse ausgelegt werden, müssten die Rohrleitungen deutlich größer ausgelegt werden. Dies hätte wesentliche höhere Abwasserbeseitigungskosten zur Folge und diese überdimensionierten Rohre würden auch im Regelbetrieb nicht ausreichend gespült werden.
Bei starken Regenereignissen kann es kurzfristig zu einer Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes kommen. Dies hat zur Folge, dass sich die Abwasserrohre in kurzer Zeit bis zur Straßenoberkante – der sogenannten Rückstauebene – füllen und damit auch die privaten Entwässerungen erreichen. Das Wasser verteilt sich dann in allen Rohren und Räumen, die es ungehindert erreichen kann. Dabei werden insbesondere Kellerräume mit ungesicherten Abflüssen überschwemmt.
Kommt es nun zu einem mittleren oder starken Regenereignis, schützen Hebeanlagen oder Rückstausicherungen bzw. -klappen vor Überschwemmungen im Haus. Im Regelfall sind Bürger*innen verpflichtet, sich selbst gegen einen solchen Rückstau ins eigene Abwassersystem abzusichern. Die Umsetzung einer Rückstausicherung erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 12056. Bestehende Rückstausicherungen sind regelmäßig zu warten.
Mangelnde Vorsorge am eigenen Haus kann teuer werden.
Fachleute empfehlen, dass Sie bei Bedarf Ihre Hausentwässerungsanlagen, insbesondere unterhalb der Rückstauebene, auf die technischen und rechtlichen Vorgaben prüfen lassen und falls erforderlich nachrüsten. Lassen Sie sich dazu von Fachleuten (z.B. Sanitärinstallateuren) beraten und sorgen Sie für die regelmäßige Wartung Ihrer Rückstausicherung, um ihre Funktion sicherzustellen.
Auch kann durch länger anhaltende Regenfälle, insbesondere in Gebieten mit von Natur aus schon hohem Grundwasserstand, das Grundwasser so weit ansteigen, dass durch nicht dichte Stellen im Boden und in den Außenmauern des Kellers von außen das drückende Grundwasser in das Gebäude eindringt. Lassen Sie sich bei Bedarf in gefährdeten Gebieten auch hier fachlich zur Dichtigkeit ihres Kellerbodens und der Kelleraußenwände beraten.
(Bilder von Wasserschäden in Kellern: Archiv KFV AB)

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann plant derzeit eine Verschärfung des Strafrechts, um unter anderem Einsatz- und Rettungskräfte besser vor Anfeindungen und Gewalt zu schützen. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) unterstützt das Vorhaben ausdrücklich.
DFV-Präsident Karl-Heinz Banse sagt dazu: „Nachdem der DFV seit Jahren über das Thema aufklärt und sich auch bereits persönlich an Herrn Dr. Buschmann gewandt hat, freuen wir uns, dass er die gesetzliche Lage genauso einschätzt: Gewalt gegen Einsatzkräfte kann nicht als Bagatelldelikt geahndet werden. Daher begrüßen wir die avisierten Veränderungen bei der Strafzumessung und im Strafrecht.“
Hintergrund der aktuellen Debatte sind die Krawalle in der Silvesternacht 2022/2023, bei denen Einsatzkräfte nicht nur angegriffen, sondern sogar gezielt in Hinterhalte gelockt wurden, um sie leichter angreifen zu können. Neben dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll laut des aktuellen Referentenentwurfs zukünftig daher auch ein „hinterlistiger Überfall“ als besonders schwerer Fall des Widerstands gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten sowie maximal fünf Jahren bestraft werden. Zudem sieht der Entwurf vor, nun auch vor Gericht zu berücksichtigen, ob die „Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.“ Hiermit soll auch der Schutz der Feuerwehrangehörigen verbessert werden.
Sowohl Bundesinnenministerin Nancy Faeser als auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hatten bereits ihre Dankbarkeit für die Vorschläge ausgedrückt.
Am 02.07.2024 wurde kurz nach 21 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Kahl zu einem Verkehrsunfall auf die Staatstraße 2305 zwischen Kahl und der Anschlussstelle zur A 45 Alzenau-Nord alarmiert.
Ein PKW war im Kurvenbereich der Staatstraße 2305 alleinbeteiligt in den Seitenstreifen geraten und kam beschädigt auf der Fahrbahn zurück zum Stehen. Bei seiner Fahrt abseits der Fahrbahn im Seitenstreifen hatte sich das Fahrzeug an einem Baumstumpf seinen kompletten Unterboden so stark beschädigt, dass Betriebsstoffe und Motoröl in großen Mengen auf die Fahrbahn liefen und sich dort verteilten.
Die Kahler Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle ab und leuchtete diese aus. Der verunfallte Fahrer wurde durch Feuerwehrsanitäter erstversorgt. Der verschmutzte Bereich der Staatsstraße musste abgesperrt werden, um eine Gefahr für den fließenden Verkehr zu unterbinden und eine Ausbreitung einzudämmen.
Für die vollständige Reinigung der Fahrbahn im Kurvenbereiches wurde von der Straßenmeisterei als Straßenbaulastträger eine Fachfirma mit einer Reinigungsmaschine an die Einsatzstelle bestellt. Durch ein Feuerwehrfahrzeug mit LED-Warntafel wurde im Bereich vor der Kurve frühzeitig auf die Unfallstelle und die Reingigungsarbeiten aufmerksam gemacht.
Die Polizei Alzenau hat den Unfall aufgenommen.
Vonseiten der Feuerwehr Kahl waren vier Fahrzeuge mit 15 Einsatzkräften vor Ort. Es kam über einen Zeitraum von zwei Stunden wegen der aufwändigen Reinigungsarbeiten zu Verkehrsbehinderungen im Bereich der St.3308 / St.2305.
(Quelle und Bilder FF Kahl)


Am Samstag 27.07.2024 findet von 9.00 -16.30 Uhr im Feuerwehrzentrum des Landkreises Würzburg im Klingholz (Georg-Heinrich-Appl-Straße 5, 97234 Reichenberg) ein Workshop über die Social Media Arbeit bei den Feuerwehren statt.
Der kostenlose Workshop beschäftigt sich mit Strategie, Kommunikation und konkreter Umsetzung der Arbeit über Social Media und richtet sich an Kommandant/-in, Stellvertreter/-in, Jugendwart/-in und alle, die für die Mitgliedergewinnung und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich sind.
Bei diesem Workshop sind derzeit noch 4 Plätze frei. Eine Anmeldung für die vier freien Plätzen muss unbedingt bis zum Donnerstag, den 04.07.2024 um 17 Uhr an Sabrina Rohmann unter 0160/90750940 oder E-Mail
Beschreibung des Workshops:
Social Media Plattformen werden für die Steigerung der Wahrnehmung der Feuerwehren in der Öffentlichkeit und der Gewinnung von neuen Mitgliedern immer wichtiger. Das Social Media Universum unterliegt ständigen Veränderungen und wird stark von den jeweiligen Nutzergruppen geprägt. Der Workshop vermittelt den Verantwortlichen für die Mitgliedergewinnung das grundlegende Wissen und die Kompetenz, um die Zielgruppen zu erreichen und neue Mitglieder für ihre Feuerwehren zu gewinnen.
Ziele des Workshops:
- Überblick über die gängigen Social Media Kanäle
- Methoden und Strategien, um die Kanäle für die eigenen Ziele bestmöglich zu nutzen
- Erarbeitung von Inhalten, die sich für die Kommunikation eignen
- Erarbeiten eines Fahrplans für eine effektive und reibungslose Umsetzung
Ergebnisse:
- Festlegung des wichtigsten Kanals für die Kommunikation
- Definition der Ziele im Hinblick auf die Zielgruppe
- Definition der Inhalte und die Produktion
- Fahrplan für die Umsetzung der Strategie
- Rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. Datenschutz & Bildrechte)
- Tipps zu (kostenlosen) Tools für Planung und Bildbearbeitung
Am Samstag, dem 22.06.2024 unterzogen sich elf Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wenighösbach der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“ in verschiedenen Stufen.
Unter den wachsamen Augen der Schiedsrichter der Kreisbrandinspektion Lukas Kehrer, Andreas Kerber und Boris Bendiek konnten die Leistungsprüfungen in den Stufen 4 x Bronze, 2 x Silber, 3 x Gold, 1 x Gold/Blau und 1 x Gold/Grün erfolgreich abgelegt werden.
Dem Tag der Leistungsprüfung waren einige Übungstermine vorausgegangen, bei denen sich die im Alter doch unterschiedlichen Teilnehmer auf ein gemeinsames Ziel vorbereiteten.
Mit dieser gemeinsamen Teamleistung dient die Prüfung nicht nur der Verbesserung der Ausbildung, sie dient auch dem gemeinsamen Miteinander und festigt nachhaltig die Kameradschaft zwischen den jüngeren und älteren Kameradinnen und Kameraden.
Die Führung der Wenighösbacher Feuerwehr dankt Yvonne Bergmann-Seitz und Christian Seitz für die Vorbereitung und Organisation der Leistungsprüfung und gratuliert den elf Prüflingen zur erfolgreichen Prüfung.
Alle Beteiligten der FF Wenighösbach waren sich einig, dass es weitere Leistungsprüfungen geben wird. Für 2025 ist die Leistungsprüfung für technische Hilfeleistung ins Auge gefasst.



Wir haben kurzfristig folgenden Lehrgangsplatz für Euch im Angebot:
Lehrgangsart: ABC-Einsatz Strahlenschutz
Lehrgangsdauer: 15.07. - 19.07.2024
Schulungsort: SFS Regensburg
Interessierte melden sich bitte bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120 oder per Email unter

