Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Webseite akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies, weitere Informationen zur Datenschutzerklärung finden Sie unter der Schaltfläche "Datenschutz"

Der Verbandsausschuss des LFV Bayern hat am 06.05.2020 vereinbart, dass die oder der Verantwortliche für die Kinderfeuerwehr in ganz Bayern einheitlich als Kinderfeuerwehrbeauftragte bzw. Kinderfeuerwehrbeauftragter bezeichnet wird.

Man will damit verdeutlichen, dass die Kinder in der Kinderfeuerwehr keine Feuerwehrdienstleistenden sind und sich insgesamt von der Jugendgruppe bzw. der Jugendfeuerwehr unterscheiden. Man hat daher folglich keine Bezeichnung analog des Jugendfeuerwehrwart/in der Jugendfeuerwehr für die Kinderfeuerwehr gewählt.

Am Sonntag, 10.05.2020, wurde gegen 21:40 Uhr die Feuerwehr Stockstadt zu einem Verkehrsunfall in die Obernburger Straße alarmiert. Zum Alarmzeitpunkt befand sich ein großer Teil der Einsatzmannschaft schon im Gerätehaus, da kurz zuvor die Stockstädter Wehr von 13 Unwettereinsätzen zurückgekehrt war. Somit konnte sofort ein aus fünf Fahrzeugen bestehender Rüstzug zur nur wenige hundert Meter entfernten Einsatzstelle abrücken.FF Stockstadt Einsatz 111 2020 Bild 1

An der Unfallstelle fanden die Einsatzkräfte zwei verunfallte PKW mit drei Verletzten in den Fahrzeugen vor. Sanitäter der Feuerwehr begannen sofort mit der Erstversorgung der Verunfallten. In weiteren Einsatzverlauf kümmerten sich ein Notarzt und die Besatzung von zwei Rettungswagen und einem Krankenwagen um die zwei Schwerverletzen und eine Leichtverletzte. Um den Fahrer eines Unfallwagens schonend aus dem Fahrzeug zu retten, musste von Seiten der Feuerwehr mit hydraulischem Rettungsgerät das Dach eines PKW entfernt werden. Während den Rettungsarbeiten war die Obernburger Straße voll gesperrt. Gegen 23:00 Uhr konnte die Feuerwehr wieder abrücken.FF Stockstadt Einsatz 111 2020 Bild 2

Die Feuerwehr Stockstadt war unter Einsatzleiter Dirk Ohler mit fünf Fahrzeugen und 24 Personen im Einsatz. KBI Otto Hofmann und ein Einsatzleiter Rettungsdienst waren ebenfalls vor Ort.

FF Stockstadt Einsatz 111 2020 Bild 3

Text & Bilder: Armin Lerch, Feuerwehr Stockstadt

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat ruft alle im Bevölkerungsschutz ehrenamtlich Aktiven sowie alle dem Bevölkerungsschutz nahestehende Personen auf, ihre Ideen, Konzepte und Projekte bis zum 5. Juli 2020 für den Förderpreis „Helfende Hand“ einzureichen. Der Förderpreis ist eine Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz.

Weitere Informationen stehen unter https://www.helfende-hand-foerderpreis.de/ zur Verfügung.

Helfende_Hand_Anschreiben_Bewerbungsaufruf.pdf

Am Sonntagabend (10.05.2020) gegen 19:30 Uhr zog ein Unwetter über den Landkreis Aschaffenburg. Infolgedessen rückte die Feuerwehr zu insgesamt 29 Einsätzen aus. Der Markt Stockstadt, sowie die Gemeinden Mainaschaff, Glattbach und Johannesberg waren davon besonders betroffen. So pumpten die alarmierten Kräfte Keller aus, beseitigten Bäume von der Fahrbahn oder besetzten ihre Gerätehäuser aufgrund eines Stromausfalls. Des Weiteren gab es zwei Verkehrsunfälle auf der BAB45 bei denen die Feuerwehr die Absicherung der Unfallstellen übernahm. In Mainaschaff rückte die Feuerwehr insgesamt 17-mal mit 40 Einsatzkräften aus. Die Feuerwehr Stockstadt war an 13 Einsatzstellen mit 30 Feuerwehrleuten im Einsatz. Ebenfalls wurden die Feuerwehren aus Glattbach, Johannesberg, Steinbach, Sailauf, Alzenau, Karlstein, Kleinostheim, Hösbach, Hösbach-Bahnhof, Goldbach und Feldkahl-Rottenberg alarmiert.

IMG 4922

Gez. Tim Dedio
Pressesprecher der Kreisbrandinspektion

Foto: FF Stockstadt

112 Newsletter vom 10. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie jeden Tag möchte ich Ihnen auch heute zunächst einen kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern vermitteln. Stand heute, Sonntag, 10:00 Uhr, haben wir 44.627 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 100 mehr oder + 0,2 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind in Bayern statistisch bisher 341 Menschen an COVID-19 erkrankt.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 37.880 Personen, das sind 390 mehr als gestern (+ 1,0 Prozent). Aktuell sind in Bayern 4.580 Personen an COVID-19 erkrankt, das sind ca. 290 weniger als gestern (- 6,0 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner leiden aktuell 37 Bewohner Bayerns an Corona.

Erfreulich ist die außerordentlich niedrige Zahl der Corona-Toten des heutigen Tages. An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.167 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag lediglich + 3, oder insgesamt + 0,1 Prozent mehr.

Sowohl die Zahl der Neuinfektionen als auch die lediglich 3 neu gemeldeten COVID-Todesfälle stellen absolute Spitzenwerte dar, wie wir sie seit Wochen nicht mehr gesehen haben. Ganz sicher sind diese Werte Ausdruck einer insgesamt sehr positiven Tendenz und einer Entwicklung, die in die richtige Richtung zeigt. Ein bisschen skeptisch machen mich diese „positiven Ausreißer“ aber schon und ich möchte sie deshalb nicht unkommentiert lassen.

So könnten diese Zahlen zum einen der „Sonntags- oder Wochenenddelle“ geschuldet sein, mithin einer im Vergleich zur tatsächlichen Lage verringerten Labortestquote und einem reduzierten Meldeverhalten, nachdem verschiedene Labore Samstag und Sonntag nicht oder nur eingeschränkt arbeiten und auch die Datenweitergabe gelegentlich über das Wochenende verzögert ist. Insoweit kann es Anfang der neuen Woche zu gewissen und sicherlich überschaubaren Nachholeffekten kommen.

Zum anderen dürfen wir nicht den Fehlschluss ziehen, dass diese Zahlen so gut sind, obwohl wir seit einer Woche weitreichende Lockerungen haben, oder uns gar zu der Einschätzung versteigen, die beschränkenden Maßnahmen seien gar nicht erforderlich oder gar nachteilig gewesen, weil ohne diese jetzt die besten Werte zu konstatieren seien. So wird in Teilen der Anti-Corona-Maßnahmen-Szene argumentiert. Dies verkennt aber völlig die tatsächlich bestehenden Zusammenhänge. Die Infektionszahlen von heute spiegeln das Infektionsgeschehen von vor gut zwei Wochen wider. Denn ehe ein Infektionsfall den Weg in die Statistik findet, muss die Infizierte Person die Inkubationszeit von mindestens zehn Tagen durchlebt haben, bis erste Symptome auftreten und der Betroffene dann den Weg zum Arzt antritt. Sodann müssen der Abstrich genommen, dieser im Labor untersucht und das positive Testergebnis an die zuständige Behörde gemeldet sein. Erst wenn all diese Stufen durchlaufen sind, findet der Meldefall seinen Niederschlag in der hier Ihnen zum Stand heute, 10:00 Uhr, vorgelegten Statistik. Insoweit weist diese den Mehrwert der Eindämmungsmaßnahmen von vor mindestens zwei Wochen aus und nicht die tagesaktuelle Lage bei Neuinfektionen. Und zur Beantwortung der Frage, ob, und wenn ja, welche Auswirkungen die Lockerungen der letzten Woche auf das Infektionsgeschehen haben, müssen wir uns noch etwas gedulden.  

Wie Sie wahrscheinlich den tagesaktuellen Medien entnommen haben, liegt die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, nach den Auswertungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Deutschland bei 1,1. Das ist für sich genommen keine allzu gute Nachricht, könnte der deutliche Anstieg (vorher R=0,67) doch eine ins Negative führende Trendumkehr andeuten. So jedenfalls wird diese Entwicklung in vielen Sonntagsmedien heute diskutiert. Soweit würde ich im Moment noch nicht gehen, weist das RKI doch selbst auf seiner Homepage darauf hin, dass der Wert R=1,1 in der mathematisch-statistischen Herleitung mit gewissen Unsicherheiten versehen ist, die sich durch die aktuell geringen Fallzahlen tendenziell noch verstärken. Denn bei hohen Fallzahlen fällt eine einzelne Unschärfe nicht so sehr ins Gewicht, bei geringen Fallzahlen aber umso stärker. Und doch wäre mir deutlich wohler, hätte das RKI heute eine Reproduktionszahl vermeldet, die unter 1 liegt. Deshalb kann ich dem RKI nur beipflichten, wenn es den von ihm veröffentlichten Wert wie folgt kommentiert: „Der Anstieg des geschätzten R-Wertes macht es erforderlich, die Entwicklung in den nächsten Tagen sehr aufmerksam zu beobachten.“

Nach den am vergangenen Freitag veröffentlichten Zahlen des „ARD-Deutschlandtrend“ empfinden drei von zehn Deutschen (31 Prozent) die wegen der Corona-Pandemie geltenden Einschränkungen als sehr starke oder starke Belastung. 43 Prozent empfinden die bestehenden Auflagen als weniger stark. Ein Viertel (26 Prozent) fühlt sich durch den Lockdown überhaupt nicht belastet. Jüngere Menschen fallen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie schwerer. Bei den unter 40-Jährigen sprechen 41 Prozent von starken bis sehr starken Belastungen und damit doppelt so viele wie bei den über 65-Jährigen (21 Prozent).

Das ZDF-Politbarometer hat am selben Tag Zahlen zur Angemessenheit der am 6. Mai zwischen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentenkonferenz erarbeiteten weiteren Lockerungen publiziert. Demnach finden 47 Prozent das, was jetzt an Lockerungen beschlossen wurde, richtig. 11 Prozent meinen, man hätte das schon früher machen sollen und 38 Prozent halten sie für verfrüht (Rest zu 100 Prozent hier und im Folgenden jeweils "weiß nicht").

Besonders unterstützt werden die Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen: 67 Prozent bezeichnen sie als gerade richtig, 15 Prozent hätten sich das so schon früher gewünscht und 16 Prozent meinen, das komme zu früh. Dass die Bundesländer den Gastronomiebetrieben wie Restaurants und Cafés jetzt mit Einschränkungen erlauben, wieder zu öffnen, finden 52 Prozent richtig, 19 Prozent meinen, das hätte man besser schon früher machen sollen, und 26 Prozent denken, damit hätte man noch warten sollen.

Insgesamt lese ich aus diesen Zahlen eine breite Zufriedenheit der Menschen in Deutschland mit dem bisherigen Umgang der Politik mit der Pandemie. Das ist gut so, weil wir als die politisch Verantwortlichen auch für alle weiteren erforderlichen Schritte, die noch gegangen werden müssen, ehe die Pandemie durch einen Impfstoff und/oder Medikamente endgültig besiegt sein wird, einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung benötigen.

Die Regierungen in Bund und den Ländern könnten sich also zufrieden zurücklehnen und sich sagen „alles richtig gemacht, passt schon“. Dazu besteht aber kein Anlass, wenn ich mir das Demonstrationsgeschehen vor allem vom gestrigen Samstag vergegenwärtige. Denn dieses hat bundesweit Entwicklungen gezeigt, die eigentlich vermieden werden sollten. So etwa Demonstrationen mit teils mehreren tausend Teilnehmern. Zur Erinnerung: der Richtwert liegt bei 50. Viele Demonstranten haben nach einem anfänglichen Bemühen, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, diesen zum Ende der Demonstrationen hin aufgegeben und sind eng wie die Sardinen in der Büchse beieinanderstanden. Mund-Nasen-Bedeckungen wurden verschiedentlich offenbar bewusst nicht getragen. Und nicht selten wurden aus dem Demonstrationsgeschehen heraus Passanten sogar aufgefordert, sich der auf bestimmte Örtlichkeiten bezogenen Maskentragepflicht zu widersetzen, denn diese sei Ausdruck staatlicher Gängelei.

Meine Besorgnis besteht in zweierlei Hinsicht. Zum einen in Bezug auf epidemiologische Effekte, denn in den zurückliegenden Wochen waren es immer wieder einzelne Veranstaltungen gewesen, aus denen heraus sich hoch problematische Hotspots entwickelt haben. Zum anderen bin ich besorgt wegen der Bündnisse, die sich auf Seiten der Kritiker staatlicher Pandemiebekämpfungsmaßnahmen zu bilden scheinen. Dass Sie mich nicht falsch verstehen. Natürlich ist es eine gar nicht hoch genug einzuschätzende Errungenschaft unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, dass jedermann seine persönliche Meinung zur Corona-Pandemie äußern kann und darf, und sei diese persönliche Meinung auch noch so abstrus und noch so weit von jeder seriösen wissenschaftlichen Erkenntnis entfernt. Man kann den Regierungen dieses und Bill Gates jenes vorwerfen, das ist für sich genommen alles unbenommen und zulässig. Was mich aber wirklich beunruhigt, sind Anzeichen, dass die Corona-Proteste zu einem Sammelbecken für Extremisten unterschiedlichster Schattierungen werden könnten. So gab es wieder Versammlungen, bei denen gleichermaßen amtsbekannte Vertreter des rechts- und des linksextremen Spektrums zugegen waren, verschiedentlich ergänzt durch Angehörige der Reichsbürgerszene, sog. Selbstverwalter, Verschwörungstheoretiker, militante Umweltaktivisten, kategorische Impfgegner, Rocker, Türsteher, Ultras und andere zu einer gewissen Militanz neigende Personengruppen.

Angesichts einer solchen Melange von im politischen Alltag eher randständiger Akteure ist es für mich umso erstaunlicher, dass diesen eine offenbar wachsende Zahl von mitten im Leben stehenden Menschen eine Bühne bieten, um alle möglichen Verschwörungstheorien und Fakenews zu verbreiten. Diese gehen von der Behauptung, das Virus sei überhaupt nicht gefährlich und mit den staatlichen Maßnahmen würden ohne Not unzählige Existenzen vernichtet, bis hin zu der „These“, finstere Mächte einer „Weltverschwörung“ hätten die Pandemie bewusst herbeigeführt, um die Menschen ihrer Freiheit zu berauben, sie zu unterjochen und eine Art Weltherrschaft zu errichten. Mit einer solchen Andeutung bewusst Stimmung zu machen ist geradezu schauerlich, wurden Deutschland und die halbe Welt doch schon einmal mit der Begründung ins totale Unglück gestürzt, man müsse gegen eine drohende „Weltverschwörung“ vorgehen.

Für mich steht deshalb fest: Wir werden den Menschen unser Handeln noch stärker erläutern und sie noch mehr auf die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Lockdown hinweisen müssen. Denn es dürfte vielfach die Angst vor einer ungewissen Zukunft der eigenen Person, der Familie, des Arbeitgebers sein, die Menschen für krude Thesen und vermeintlich einfache Erklärungsmuster empfänglich(er) macht.

Und wir müssen die von mir skizzierten strukturellen Entwicklungen an den extremistischen Rändern sehr genau beobachten und immer dort, wo dies nach Recht und Gesetz angezeigt ist, mit den Mitteln der wehrhaften Demokratie und des Rechtsstaats vorgehen, um eine Verfestigung verfassungsfeindlicher Tendenzen zu unterbinden.

Einen guten Start in die neue Woche und bleiben wir wachsam!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Die Lehr- und Lernmittelstelle an der SFS Würzburg gibt bekannt, dass ab sofort das Merkblatt und die FwDV

- Körperschutz im ABC-Einsatz

- FwDV 810

abgerufen werden können.

Die Online-Version aller Merkblätter und Feuerwehrdienstvorschriften steht allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden auf der Internetseite feuerwehr-lernbar.bayern zur Ansicht und zum Downloaden zur Verfügung.


 

In einem Einfamilienhaus am Unterklinger in Johannesberg-Steinbach, ist am Muttertagmorgen (10.05.2020, 08:21 Uhr) ein Feuer in einer Garage ausgebrochen. Der Brandrauch zog in die Kellerräume. Die Bewohner wurden glücklicherweise rechtzeitig durch die installierten Rauchmelder auf das Brandgeschehen aufmerksam gemacht. Sie konnten sich in Sicherheit bringen und den Notruf wählen. Geistesgegenwärtig wurde die Tür zwischen den Wohnräumen und  der Garage bzw. Keller  geschlossen, so dass kein giftiger Brandrauch in die Wohnräume ziehen konnte. In der Garage wurden noch vor der Ankunft der Feuerwehr erste Löschversuche vorgenommen.

Binnen weniger Minuten waren 37 Kräfte mit fünf Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren aus Steinbach, Johannesberg und die Drehleiter aus Aschaffenburg unter der Leitung von Kommandant Lukas Kehrer vor Ort. Aus der Garage und dem Keller drang dichter Rauch. In der Garage welche in das Haus integriert ist, war es aus derzeit ungeklärter Ursache im Bereich einer Werkbank zu einem Feuer gekommen Zwei Trupps unter Atemschutz mit je einem C-Rohr überprüften die Brandstelle und führten kleinere Nachlöscharbeiten durch. Der Keller wurde im Anschluss belüftet und die Brandstelle mit einer Wärmebildkamera kontrolliert. Kreisbrandinspektor Frank Wissel unterstütze den Einsatzleiter vor Ort. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Zwei der vier Hausbewohner hatten bei den Löscharbeiten Rauchgase eingeatmet und mussten vom Rettungsdienst, der mit zwei Rettungswagen anwesend war, vorsorglich in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Feuerwehr im Einsatz

112 Newsletter vom 9. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

auch heute darf ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Samstag, 10:00 Uhr, haben wir 44.527 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 232 mehr oder + 0,5 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner sind in Bayern statistisch bisher 341 Menschen an COVID-19 erkrankt. Hinzu tritt ein bei jeder Epidemie zu verzeichnendes Dunkelfeld, das bis dato aber noch nicht valide abgeschätzt werden kann. Hierzu führen u.a. die Ludwig-Maximilians-Universität München und in einer Kooperation mit der Universität Regensburg die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Studien durch, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben. Ich bin sehr gespannt, was die genannten Universitäten und weitere Studien in anderen Ländern sowie im benachbarten Ausland, etwa Österreich, zum Verhältnis von Hell- und Dunkelfeld zu Tage fördern werden.  

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 37.490 Personen, das sind 440 mehr als gestern (+ 1,2 Prozent). Aktuell sind in Bayern 4.870 Personen an COVID-19 erkrankt sind, das sind ca. 240 weniger als gestern (- 4,7 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell 37 Bewohner Bayerns erkrankt.

Ebenso erfreulich ist die niedrige Zahl der Corona-Toten des heutigen Tages. An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.164 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 30 oder insgesamt + 1,4 Prozent mehr.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, liegt nach den Berechnungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern nach wie vor bei R=0,71.

In der öffentlichen Wahrnehmung der Pandemielage liegt neuerdings ein besonderes auf der sog. „Sieben-Tage-Inzidenz-Rate 50“. Diese liegt vor, wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten innerhalb von 7 Tagen kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen sind.

Tagesaktuell steht der höchste Wert in Bayern für die Stadt Rosenheim zu Buche, für die eine 7-Tage-Inzidenz von 45,8 Neuinfektionen ermittelt wurde. Es folgen der Landkreis Traunstein mit 35,0 und der Landkreis Rosenheim mit 34,5. Am Ende der bayerischen Top Ten stehen der Landkreis Kulmbach mit 19,5 und der Landkreis Amberg-Sulzbach mit 18,4 statistischen Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Damit lässt sich zum einen sagen, dass sich die Hauptlast des Infektionsgeschehens im Freistaat anscheinend wieder etwas mehr in Richtung Süden verlagert, wenngleich auch auf wesentlich niedrigerem Niveau als zu den schlimmsten Zeiten vor gut vier Wochen.

Zum anderen sind auch heute alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte unterhalb der auf Bundesebene verabredeten kritischen Marke von 50, bei der ein Notfallmechanismus einsetzt und seitens der Gesundheitsbehörden lageangepasste Maßnahmen zu ergreifen sind. Dies ist aber kein Grund für Sorglosigkeit. Denn der Abstand des heutigen Spitzenwertes zur kritischen Marke ist nicht sehr groß. Und wie schnell es gehen kann, sich urplötzlich mit eben jener Herausforderung eines kritischen Hotspots konfrontiert zu sehen, müssen dieser Tage die Verantwortlichen im Landkreis Coesfeld/NRW erleben. Durch einen einzigen Fall, der im Wesentlichen seinen Ursprung wohl in einem großen fleischverarbeitenden Betrieb und den ganz offensichtlich problematischen Wohnverhältnissen in dem zum Betrieb gehörenden Arbeiter-Wohnheim hat, ist dort die 7-Tage-Inzidenz-Rate sprunghaft auf 84,6 gestiegen. Insoweit beobachte ich die Entwicklung dieses Parameters für alle Landkreise im Freistaat Tag für Tag sehr genau und hoffe, dass uns derlei Problemfälle wie in Coesfeld erspart bleiben.

Mehrere Kläger waren vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) gezogen und hatten die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) mit einer Popularklage angegriffen. Die Kläger hatten vorläufigen Rechtsschutz begehrt und hierzu beantragt, die Rechtsverordnung in ihrer aktuellen Fassung durch eine einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.

Hierzu trugen die Kläger unter anderem vor, die von der Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie etwa die starke Reglementierung von öffentlichen Gottesdiensten und Versammlungen, die Untersagung des Betriebs von sämtlichen Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, etwa Sport- und Freizeiteinrichtungen, die weit reichenden Restriktionen für Gastronomie-, Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser, die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum und viele andere Beschränkungen mehr würden in unverhältnismäßiger Weise in die von der Bayerischen Verfassung garantierten Grundrechte eingreifen.

Man kann also mit Fug und Recht sagen, dass die Kläger nahezu jede reglementierende Vorschrift der 3. BayIfSMV und damit das Herzstück der Corona-Bekämpfung in Bayern juristisch angegriffen haben. Insoweit kam diesem Eilverfahren vor dem höchsten bayerischen Gericht erhebliche Bedeutung für den weiteren Fortgang des Schutzes der Bevölkerung vor den Folgen der Pandemie zu.

Der BayVerfGH hat es in seiner Entscheidung vom gestrigen Tage (8. Mai 2020) abgelehnt, die 3. BayIfSMV durch eine einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Nach Auffassung des Gerichts konnte im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens bei einer überschlägigen Prüfung nicht von offensichtlichen Erfolgsaussichten, aber auch nicht von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden. Ob die 3. BayIfSMV insgesamt oder teilweise gegen die als verletzt gerügten Grundrechte verstoße, bedürfe einer eingehenden Prüfung, die aber im Rahmen des Eilverfahrens nicht möglich sei, so der BayVerfGH.

Jedenfalls sei die Einschätzung des Normgebers, wonach die Gefahrenlage für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen mit einer nicht auszuschließenden Überforderung des Gesundheitssystems weiterhin vorliege, nachvollziehbar.

Es widerspreche auch nicht offenkundig dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass sich der Verordnungsgeber für eine weitere Woche bis zum 10. Mai 2020 zur Fortführung der Eindämmungsmaßnahmen und der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe entschieden habe.

Und es sei auch nicht ersichtlich, dass die aktuell geltenden Eindämmungsmaßnahmen insgesamt oder teilweise ungeeignet wären, den mit der Verordnung verfolgten Zweck zu fördern. Dies gelte insbesondere für die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, der sog. Maskenpflicht. Es liege zudem auf der Hand, dass im Unterschied zu einer Pflicht die bloße Empfehlung, bei Aufenthalten an den in der Verordnung bezeichneten Orten – das sind insbesondere die Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs und die geöffneten Ladengeschäfte –, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, in deutlich geringerem Maße befolgt würde.

Hiervon ausgehend hatte der BayVerfGH im Rahmen einer Folgenabwägung die sich gegenüberstehenden Rechtspositionen gegeneinander abzuwägen. So hatte das Gericht zu prüfen, ob die Nachteile für den Antragsteller und alle anderen von der Verordnung betroffenen Menschen in Bayern diejenigen Nachteile so stark überwiegen würden, die für den Gesundheitsschutz entstünden, wenn das Gericht die 3. BayIfSMV vorläufig außer Vollzug setzen würde.

Hierbei kam der BayVerfGH zu dem Ergebnis, dass der Vollzug der 3. BayIfSMV in ihrer aktuell geltenden Fassung weder ganz noch teilweise auszusetzen ist. Die Gefahren für Leib und Leben würden schwerer wiegen als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Bei der Folgenabwägung hat das Gericht auch berücksichtigt, dass die 3. BayIfSMV und die inzwischen in Kraft getretenen Änderungen für große Bereiche bereits zu spürbaren Lockerungen gegenüber der früheren Rechtslage führen.

Ich bin sehr zufrieden, dass die von der Staatsregierung gebilligte Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums der Prüfung im Eilverfahren durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof Stand gehalten hat. Ich hatte aber auch keinen ernsthaften Zweifel, dass unsere Maßnahmen, die wir stets am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet haben, nicht mit der Bayerischen Verfassung in Einklang stehen könnten. Damit können wir auch weiterhin bei der Bekämpfung der Pandemie den Kurs von „so viel Freiheit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig“ verfolgen.

Haben Sie einen schönen Sonntag!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Deine Mutter und die Feuerwehr – sie haben mehr gemeinsam, als du denkst! 😉
Zeit für ein großes Dankeschön zum #Muttertag!

(gefällt mir = Alles Liebe zum Muttertag)

Muttertag

Danke auch an die freiwillige-feuerwehr.nrw für die Überlassung des Bildes !

112 Newsletter vom 08. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser, 

wie immer darf ich auch diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Freitag, 10:00 Uhr, haben wir 44.295 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 231 mehr oder + 0,5 Prozent.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 37.050 Personen, das sind 630 mehr als gestern (+ 1,7 Prozent). Aktuell in Bayern an COVID-19 erkrankt sind 5.510 Personen.

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.134 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 63 oder insgesamt + 3,0 Prozent mehr.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, liegt nach den Berechnungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Bayern bei einen Wert von R=0,71.

Nicht zuletzt nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), die am Mittwoch gemeinsam mit der Bundeskanzlerin getagt hatte, liegt ein besonderes Augenmerk der öffentlichen Wahrnehmung auf der sog. „Sieben-Tage-Inzidenz-Rate 50“. Diese liegt vor, wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten innerhalb von 7 Tagen kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen sind.

Tagesaktuell ist der höchste Wert in Bayern für den Landkreis Traunstein zu verzeichnen, wo für diesen Parameter 34,5 Neuinfektionen zu verzeichnen sind. Es folgen die Stadt Straubing mit 33,5 und der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit 31,0. Am Ende der bayerischen Top Ten stehen die Stadt Weiden i.d.Opf. mit 23,5 und der Landkreis Straubing-Bogen mit 21,9 statistischen Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Insoweit können aktuell alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte einen passablen Abstand auf die Grenzmarke 50 vorweisen. Man darf sich aber nicht täuschen lassen. Ein massiver Infektionsherd in einer größeren Einrichtung der Altenpflege, einem Klinikum oder einem Großbetrieb und die Lage stellt sich von einem Tag auf den anderen gänzlich anders dar.

Insgesamt weisen damit die wesentlichen Kennzahlen zur Corona-Pandemie weiterhin eine gute Entwicklung aus. Deshalb konnte der Ministerrat am vergangenen Dienstag angesichts dieser sich stabil zeigenden Infektionslage eine Reihe weiterer Lockerungen auf den Weg bringen. Soweit einzelne Aspekte wie insbesondere der Wechsel vom Prinzip der Ausgangsbeschränkung hin zum Prinzip der Kontaktbeschränkung im öffentlichen und privaten Raum nicht ohnehin schon in Kraft sind, werden weitere Regelungen am morgigen Samstag sowie am kommenden Montag wirksam werden. Ich hatte Sie darüber im Detail bereits informiert.

Daneben hatte sich am vergangenen Mittwoch die MPK gemeinsam mit der Bundeskanzlerin zum weiteren Vorgehen bei der Bekämpfung der Pandemie beraten. Nahezu alle von den Regierungschefinnen und Regierungschefs getroffenen Lockerungs- und Kompensationsmaßnahmen hat die in Bayern geltende Regelungs- und Beschlusslage bereits abgedeckt. Eine Ausnahme bildete allerdings die Frage, mit wie vielen „fremden“ Personen sich die Angehörigen eines Hausstandes treffen dürfen. Seit Mittwoch waren für die Angehörigen eines Hausstands Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum mit Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie – also Urgroßeltern, Großeltern, Eltern, Kinder –, Geschwistern sowie einer weiteren hausstandsfremden Person erlaubt. Oder – ganz praktisch gesprochen: Neben den Angehörigen eines Hausstands und den „nahen Angehörigen“ war nur eine nicht zum Hausstand gehörende Person erlaubt, etwa ein Nachbar / eine Nachbarin, eine Freundin / ein Freund, eine Arbeitskollegin / ein Arbeitskollege.

Seit heute gilt nun entsprechend der Beschlusslage der MPK eine Regelung, die den begünstigten Personenkreis erweitert: An die Stelle der „weiteren Person“ treten die „Angehörigen eines weiteren Hausstands“. Unverändert geblieben ist die Aufzählung der „nahen Angehörigen“. Dies bedeutet im Kern, dass sich mit Ihnen und den Angehörigen Ihres Hausstands sowie den beschriebenen „nahen Angehörigen“ nun auch, um im obigen Beispiel zu bleiben, der Nachbar und die Nachbarin und auch die mit diesen in einer Wohnung lebenden Kinder treffen dürfen. Wohlgemerkt: Es geht um Zusammenkünfte mit EINEM weiteren Hausstand, gleichzeitige Treffen mit weiteren Hausständen sind nicht möglich, zeitlich versetzt aber schon. Insgesamt soll aber keine Situation entstehen, bei der sich privilegierte Kommunikationspartner gleichsam die sprichwörtliche Klinke in die Hand geben, denn das würde den mit allen Regelungen verfolgten Infektionsschutzgedanken ad absurdum führen.

Nach und nach verstärken sich die öffentlichen Diskussionen, wie es mit den temporären Grenzkontrollen vor allem an der deutsch-österreichischen Grenze weitergehen soll. In dieser Diskussion geht einiges durcheinander, deshalb erlaube ich mir an dieser Stelle einige Erläuterungen.

Fakt ist zunächst, dass das Bundesinnenministerium schon seit Längerem für die deutsch-österreichische Grenze grenzpolizeiliche Personenkontrollen angeordnet hat. Diese dienen der Bekämpfung der internationalen Kriminalität und der illegalen Migration. Diese Maßnahme – ihrer Rechtsnatur nach eine nach EU-Recht temporär wiedereingeführte Personenkontrolle an einer Schengen-Binnengrenze – ist bis zum 11. November 2020 angeordnet. Daran kann und darf sich unter anderem wegen der unklaren Lage an der griechisch-türkischen Grenze, einer unübersichtlichen Migrationslage auf dem Westbalkan sowie nach wie vor nicht ausreichender Kontrollstandards an vielen Abschnitten der Schengen- bzw. EU-Außengrenzen nichts ändern. Diese Kontrollen werden an den drei Autobahngrenzübergängen bei Passau/Suben, Walserberg/Salzburg und Kiefersfelden/Kufstein sowie vielen Bundes- und Staatsstraßen vollzogen.

Hiervon zu unterscheiden sind die pandemiebezogenen Grenzkontrollen u.a. an der Schengen-Grenze zu Österreich. Auch diese Maßnahme ist dem Grunde nach eine temporär wiedereingeführte Kontrolle an einer Schengen-Binnengrenze nach EU-Recht, die sich jedoch aus einem anderem Sachverhalt heraus begründet als bei der erstgenannten Variante.

Die pandemiebezogene Variante dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Deutschland, deren wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsschutz einschließlich der Seuchenbekämpfung ist. Das hat Auswirkungen in der Kontrollpraxis. So trifft diese Kontrolle, einschließlich der darauf fußenden Zurückweisungen und dies im Unterschied zur Bekämpfung der illegalen Migration und Kriminalität nicht etwa zu aller erst Drittstaatsangehörige, sondern vor allem EU-Bürger. Und deshalb bezieht sich diese Kontrolle auch nicht auf einzelne, für Schleusungsrouten besonders relevante Grenzübergänge, sondern im Grundsatz auf alle Grenzübergangstellen. Denn eine infektiologische Gefahr hat nichts mit der Nationalität der einreisenden Person zu tun, sondern allein mit dem Umstand, dass das Virus auch über abgelegene Grenzabschnitte hereingetragen werden kann.

Weiterhin darf ich ausdrücklich herausstellen, dass keiner der beiden Kontrollmechanismen eine Grenzschließung darstellt. Die Grenze zu Österreich war zu keinem Zeitpunkt geschlossen, sie war für Berufspendler und andere relevante Gruppen zu jeder Zeit passierbar – wenn auch nur unter Bedingungen. Und nur am Rande sei angemerkt, dass der Waren- und Güterverkehr zu jeder Zeit ungehindert gelaufen ist und weiterhin ungehindert läuft.  

Die aktuelle Debatte kann sich also nur um die pandemisch begründeten Grenzkontrollen drehen. Diese sind seitens Deutschlands bis zum 15. Mai 2020 angeordnet. Für Österreich hat die Regierung in Wien entschieden, die Kontrollen gegenüber Deutschland zunächst bis zum 31. Mai fortzuführen.

Ich sehe auf absehbare Zeit keine Möglichkeit, auf die epidemiologisch begründeten Grenzkontrollen zu verzichten. Dafür ist die Pandemielage noch viel zu relevant und das COVID-Virus noch viel zu gefährlich. Deshalb ist auch der Vollzug der Quarantäneverordnung nicht verzichtbar, der seinerseits ohne eine grenzpolizeiliche Einreisekontrolle keinen Sinn machen würde.

Dass eine Rückkehr zur Schengen-Normalität derzeit ausscheidet, bedeutet jedoch kein Verbot, über punktuell sinnvolle Verbesserungen nachzudenken und diese zu realisieren. So habe ich in den letzten Wochen mit Erfolg beim Bund auf praktikable Lösungen für das „Kleine deutsche Eck“ im Raum Freilassing/Salzburg und die Enklaven im vorarlberger Kleinwalsertal sowie Jungholz und Hinterriss in Tirol hingewirkt. Des Weiteren sind wir in Abstimmung mit der Bundespolizei dabei, kleine Grenzübergänge, die in der ersten Kontrollphase gesperrt und hierfür baulich unpassierbar gemacht wurden, wieder passierbar zu machen und so einen polizeilich kontrollierten grenzüberschreitenden Personenverkehr zu ermöglichen. Hier geht es vor allem darum, dass Landwirte ihre jeweils auf der anderen Grenzseite liegenden Felder bestellen können, die für die Borkenkäferbekämpfung essentielle Holzabfuhr aus den grenzanliegenden Waldgebieten vereinfacht wird, für die örtliche Bevölkerung weite Umwege zur nächsten größeren Ortschaft bzw. zur Arbeit entfallen oder dass örtliche Kooperationen grenzanliegender Gemeinden wieder in Gang kommen. Nachdem heute bereits ein Grenzübergang im Bereich Schwaben und einer in niederbayerischen Landen geöffnet wurden, bin ich guter Dinge, dass wir im Laufe der nächsten Woche Ähnliches für ca. ein Dutzend weiterer Grenzübergangstellen realisieren können.

Das sind kleine, aber wichtige Schritte hin zu einer hoffentlich bald wiederkehrenden Lebenswirklichkeit. Bis es aber wieder so weit ist, werden wir noch einige Zwischenschritte gerade für den kleinen Grenzverkehr machen müssen.

Abschließend noch ein kurzer Hinweis zum kommenden Wochenende: am Sonntag ist Muttertag. Wie jedes Jahr hat das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auch heuer wieder per Allgemeinverfügung geregelt, dass abweichend vom generellen sonntäglichen Verkaufsverbot Blumenläden zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr öffnen dürfen. Alle, die also der Mama oder der Oma mit einem Blumengruß ihre Zuneigung zeigen wollen, ist dies auch in Zeiten der Corona-Pandemie möglich. Das ist eine schöne, ja menschliche Geste und gerade für diejenigen Seniorinnen und Senioren von höchster Bedeutung, die in Alten- und Pflegeheimen leben und die nach Quarantäne und Betretungsverboten dem lange und schmerzlich vermissten Besuch lieber Menschen entgegenfiebern. Aber bei allem Verständnis muss auch hier gelten: Sicherheit geht vor, deshalb bitte unbedingt alle vorgeschriebenen Infektionsschutzstandards einhalten!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Die Leiterin des Diözesanbüro Gabriele Flügel dankt dem Beschaffungs- und Verteilzentrum im Namen aller katholischen Pfarreien im Landkreis Aschaffenburg sehr herzlich für die schnelle Anweisung und die Koordinierung der Schutzmittel sowie die reibungslose Auslieferung über die Feuerwehren. Wie die positiven Rückmeldungen aus den Pfarreien ihr bestätigt haben,  ist dank so vieler UnterstützerInnen alles optimal abgelaufen.

112 Newsletter vom 7. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie immer leite ich auch diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern ein: Stand heute, Donnerstag, 10:00 Uhr, haben wir in Bayern 44.064 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind + 257 im Vergleich zum Vortag oder + 0,6 Prozent.

Wieder genesen sind laut LGL rund 36.420 Personen, das sind 620 mehr als gestern (+ 1,7 Prozent). Setzt man diesen Wert in Beziehung zu den Neuinfektionen (+ 257), dann liegt die Zahl der Genesenen um den Faktor 2,4 über dem Wert für die Neuinfektionen. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind in Bayern mittlerweile 2.071 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 28 oder insgesamt + 1,4 Prozent mehr.

Aktuell an Corona erkrankt sind derzeit ca. 5573. Diese Zahl geht damit weiter nach unten – allein im Vergleich zu gestern sind es 391 aktiv Erkrankte weniger. Im Moment sind 1.291 COVID-19-Patienten hospitalisiert. Von diesen liegen 1.310 auf einer Normalstation, nur mehr 481 befinden sich auf einer Intensivstation. Letztere differenzieren sich nach einer Behandlung im Intensivbett mit Beatmungsgerät. Das trifft auf 428 Fälle zu; wohingegen 53 Patienten im Intensivbett ohne Beatmungsgerät behandelt werden.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, liegt nach den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts bei R=0,71. Dieser Wert ist im Vergleich zu den zurückliegenden Tagen stabil.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nach wie vor der Aufgabenbereich Material, Logistik und Transport von herausragender Bedeutung. Hier kann ich von der Führungsgruppe Katastrophenschutz Bayern (FüGK) ausgesprochen positive Ergebnisse berichten:

Zum einen feierte die FüGK am letzten Montag ihren 50. „Geburts-Tag“ und hat seither durch das gemeinsame Zusammenwirken mit dem Gesundheitsministerium, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und zahlreichen Stellen des Landes und des Bundes enorm viel vorangebracht. Zum anderen ist es ihr auch gelungen, das in der Gesundheitsverwaltung seit jeher zur Beschaffung medizinischer Geräte und Ausstattungsgegenstände vorhandene Know-how so mit unterstützendem Personal und logistischer Kompetenz zu unterfüttern, dass man gemeinsam der besonderen Herausforderungen dieses in der Bundesrepublik beispiellosen pandemischen Geschehens Herr werden konnte.

Kernelemente sind hierbei ein zentrales Beschaffungs- und ein zentrales Verteilmanagement. Der Markt für nahezu alles, was in der Anfangsphase der Pandemie in Deutschland an Schutzausstattung gebraucht wurde, war von einer völlig überbordenden Nachfrage geprägt. OP-, FFP2- und FFP3-Masken, Schutzkittel, -handschuhe, und -brillen sowie vor allem Desinfektionsmittel und Beatmungsgeräte waren nicht mehr zu bekommen. Die jeweiligen Märkte waren völlig leergefegt.

Dazu kam ein teilweise irrationales Einkaufverhalten auf Nachfrageseite. Wenn tatsächlich mal Material am Weltmarkt vorhanden war, haben die gerade am Zug befindlichen Akteure gleichsam hamsternd alles aufgekauft, was nicht niet- und nagelfest war. Teilweise wurden geradezu irrwitzige Preise gefordert und vielfach auch bezahlt. Für OP-Masken, im Grunde ein Cent-Artikel, waren teilweise mehrere Euro aufgerufen – pro Stück wohlgemerkt.

Der völlig überhitzte Markt hat natürlich auch sehr schnell Ganoven aller Art wie das sprichwörtliche Licht die Motten angezogen. Damit wurde das Beschaffungsgeschehen noch unübersichtlicher, als es ohnehin durch die überbordende Nachfrage wurde und das war alles in seinen Abläufen sehr weit weg von dem, was die Beschaffung in Normalzeiten ausmacht.

Wir haben auf diese schwierige Lage kurzfristig mit der Gründung einer Unterstützungseinheit Beschaffung reagiert. Sie ist bei der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried angesiedelt und setzt sich in ungefähr gleicher Zahl aus technisch und kaufmännisch qualifizierten Ehrenamtlichen des THW und aus im Beschaffungswesen der Bayerischen Polizei tätigen Verwaltungs- und Vollzugsbeamten zusammen. Auch Bedienstete der Feuerwehrschule helfen, insbesondere durch die Bereitstellung gebündelter Informationen und der für ein stabsmäßiges Arbeiten nötigen Infrastruktur mit. Fallweise treten Spezialisten der Messe München hinzu, die über belastbare internationale Kontakte vor allem in den asiatischen Raum verfügen. Die Stelle steht in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums. Ihr gehören insgesamt knapp 30 Beschäftigte an. Die Leitung obliegt einem sehr erfahrenen höheren Führungsbeamten der Bayerischen Polizei.

Die Unterstützungseinheit filtert aus der Flut der Zuschriften – es sind permanent zwischen 500 und 600 Vorgänge in Bearbeitung – die von seriösen Anbietern zu angemessenen preislichen Vorstellungen abgegebenen Angebote heraus und bereitet die annahmefähigen Vorgänge bis zur Entscheidungsreife vor. Die rechtlich verbindliche Bestellung geben dann entweder das LGL oder das Gesundheitsministerium ab.

Gerade dieses konzertierte Vorgehen von Beschaffern und den Entscheidern/Bestellern hat zu einer außerordentlichen Steigerung der Effizienz im Umgang bei einem zunächst kaum mehr zu durchdringenden Marktgeschehen geführt. Diese zentrale Beschaffung hat die Versorgung in Bayern mit vormals vielfach extrem knapper Schutzausstattung deutlich entspannt.

Auch Desinfektionsmittel sind mittlerweile flächendeckend so auskömmlich vorhanden, dass die Beendigung der zentralen Beschaffung ins Auge gefasst werden kann. Der Einkauf wurde bereits reduziert, nachdem die weit überwiegende Zahl der Kreisverwaltungsbehörden mittlerweile genügend Vorräte hat.

Bei OP- und FFP2-Masken konnten mittlerweile so große Mengen beschafft werden, dass die Lagerbestände eine logistische Reichweite von 11 bis 13 Wochen haben. Hier sind wir somit ebenfalls auf der sicheren Seite.

Schwieriger verhält es sich mit Einweghandschuhen. Diese sind nach wie vor in guter Qualität und zu akzeptablen Preisen nicht ganz leicht zu beschaffen, sodass wir hier über Bestände für den Bedarf von etwa vier Wochen verfügen.

Als nach wie vor angespannt zu bezeichnen ist hingegen die Beschaffungslage bei FFP3-Masken, Schutzkitteln, Schutzanzügen und Schutzbrillen. Diesbezüglich haben wir aktuell nur genügend Vorräte für ein paar Tage.

Diese enormen Mengen an Material zu beschaffen ist das eine. Es in die Fläche zu den Landratsämtern bzw. Verwaltungen der kreisfreien Städte und den dort angesiedelten 96 Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) zu bringen, ist das andere. Dort wiederum kann es anschließend an die Bedarfsträger –  Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Ärzte und viele mehr – verteilt werden.

Diese logistische Herausforderung meistert der Landesverband Bayern des Technischen Hilfswerks von Beginn an mustergültig. Er managt seit vielen Wochen das in der Nähe von München befindliche Zentrallager, über das sämtliche für Bayern bestimmte Lieferungen an Schutzausrüstung eingehen. Zunächst überprüfen dort Mitarbeiter des LGL die Qualität der Ware. Das THW erledigt die Erfassung des Bestandes, die Kommissionierung und sodann den Transport in die Fläche. Für das Lagermanagement sind täglich rund 40 Helferinnen und Helfer vor Ort. Weitere ehrenamtliche Einsatzkräfte aus ganz Bayern kommen an den sogenannten „Transporttagen“ mit eigenen LKWs dazu. Um all diese Aufgaben zu erfüllen, hat das THW täglich bis zu 350 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz. Den bis dato volumenmäßig größten Flächentransport hat es Anfang dieser Woche abgewickelt: Binnen eines Tages wurden gut 900 Palletten verladen und zu den Empfängern verbracht. Diese erhielten insgesamt mehr als 10 Millionen OP-Masken, 1,4 Millionen FFP2-Masken, 40.000 Liter Desinfektionsmittel und größere Mengen Schutzanzüge und Schutzkittel.

Jenseits solcher Großtransporte hilft das THW aber auch, wenn etwa aus unvorhersehbaren Umständen kurzfristig in einer Klinik oder einem Pflegeheim ein akuter Mangel an einer Ressource auftritt. So hatten wir an einigen Hotspots immer wieder den Fall, dass Kliniken binnen weniger Stunden mit einer derart großen Anzahl an neu infizierten Patienten konfrontiert waren und deshalb alles verfügbare Personal aus der Freizeit holen mussten, dass in kurzer Frist einzelne Schutzmittel bedenklich knapp wurden. In solchen Fällen fährt kurzfristig ein Kleintransporter des THW von München aus los, um z. B. einige hundert Schutzmasken auszuliefern. Das verschafft dem unter Druck geratenen Bedarfsträger genügend Zeit, um sich auf regulärem Wege wieder zu versorgen und die Bestände aufzufüllen.

Gemeinsam bringen wir was weiter!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Am Donnerstagabend, 07.05.2020, wurde gegen 18:50 Uhr die Feuerwehr Stockstadt neben weiteren Hilfskräften von der Polizei zu einer Vermisstensuch alarmiert. In Stockstadt war seit den Nachmittagsstunden ein 85-jähriger vermisst. Es bestand der Verdacht, dass er sich in einer hilflosen Situation befinden könnte. FF Stockstadt Einsatz 097 2020 Bild 2 web

An der Frankenhalle in Stockstadt wurde gemeinsam mit der Polizei eine Einsatzleitung für alle Hilfsdienste eingerichtet. Neben der Feuerwehr Stockstadt wurde auch die Feuerwehr Karlstein mit einer Drohne eingesetzt. Kreisbrandmeister Marco Eich war ebenfalls vor Ort. Von Seiten des Roten Kreuz war Ortsgruppe Stockstadt, die Bergwacht, die Rettungshundestaffel und ein Einsatzleiter Rettungsdienst im Einsatz. Das Suchgebiet der Einsatzkräfte umfasste das Ortsgebiet Stockstadt sowie den angrenzenden Hübnerwald. Gegen 20:20 Uhr konnte der Vermisste dann in gutem Allgemeinzustand am Waldschwimmbad Stockstadt angetroffen werden. Er wurde zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Von Seiten Feuerwehr und Rotem Kreuz kamen 60 Helfer mit 17 Fahrzeugen zum Einsatz.

FF Stockstadt Einsatz 097 2020 Bild 1 web

Text & Bilder: Armin Lerch, FF Stockstadt

KLEINOSTHEIM, LKR. ASCHAFFENBURG. In der Nacht zum vergangenen Mittwoch sind auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr drei Schrottfahrzeuge in Flammen aufgegangen. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand kann Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden. Daher bittet die Kripo Aschaffenburg nun auch um Hinweise von möglichen Zeugen.

Gegen 01.30 Uhr am Mittwochmorgen erreichte die Polizei die Mitteilung über den Brand auf dem Gelände in der Industriestraße. Insgesamt standen drei Schrottfahrzeuge, die zu Übungszwecken im Hinterhof der Freiwilligen Feuerwehr abgestellt waren, in Vollbrand. Der entstandene Sachschaden hält sich einigermaßen in Grenzen und dürfte sich nach ersten Schätzungen auf einige hundert Euro belaufen. Ein Feuerwehrmann verletzte sich bei den Löscharbeiten leicht an der Hand.

Die Ermittlungen zur Brandursache übernahm in der Folge die Kriminalpolizei Aschaffenburg. Da Brandstiftung nicht auszuschließen ist, bittet der Sachbearbeiter nun auch um Zeugenhinweise:

  • Wer hat in der Nacht zum Mittwoch im Bereich des Feuerwehrhauses eine verdächtige Person beobachtet?
  • Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben, die zur Aufklärung des Falles beitragen könnten?

Hinweise werden unter Tel. 06021/857-1732 entgegengenommen.

800 halt polizei

In der vergangenen Nacht gegen 03:30 Uhr wurde die Kahler Feuerwehr zusammen mit einem Rettungswagen, der Polizei und Kreisbrandinspektor Frank Wissel, zu einer gemeldeten Rauchentwicklung in einem Werkstattgebäude ins Kahler Feriengebiet alarmiert. Durch den ersteintreffenden Rettungswagen wurde der Brand bestätigt. Anwohner versuchten bereits von außen mit Feuerlöschern und Gartenschläuchen das Feuer zu bekämpfen, jedoch ohne Erfolg, der Brand war bereits zu sehr Fortgeschritten.

20200507 B3 Kahl 3
Bei Eintreffen befanden sich glücklicherweise keine Personen im Gebäude. Umgehend begaben sich zwei Trupps unter schwerem Atemschutz in das Gebäude und konnten den Brand schnell löschen. Gleichzeitig wurde eine Löschwasserversorgung aufgebaut. Anschließend wurde das Gebäude noch auf mögliche Glutnester mittels Wärmebildkamera überprüft und durch Überdrucklüfter vom Brandrauch befreit.
20200507 B3 Kahl 2
Die Feuerwehr rückte mit einem Mehrzweckfahrzeug, zwei Löschgruppenfahrzeugen, der Drehleiter, dem V-LKW und dem Tanklöschfahrzeug aus. Besonders bewährt hatte sich hierbei, das neu beschaffte Tanklöschfahrzeug, das zum ersten Mal zum Einsatz ausrückte. Aufgrund des 5.000 Litern Löschwassertankes konnte eine ununterbrochene Löschwasserversorgung sichergestellt werden. Besonders in Gebieten mit schlechter Wasserversorgung über Hydranten oder offene Löschwasserentnahmestellen ist dies für eine schnelle Brandbekämpfung von Nöten.

20200507 B3 Kahl 1

Text&Bilder: FF Kahl

Nach ABC 1 wurde die Feuerwehr Karlstein am Mittwoch um 17: 26 Uhr, in den Ortsteil Karlstein-Dettingen alarmiert. Ausgerückt im Zug mit Führungsfahrzeug, Hillfeleistungslöschfahrzeug 20/16, Löschfahrzeug 16/12 und Gerätewagen Umweltschutz kurz GW-U, konnte vor Ort schnell Entwarnung gegeben werden. Ein Ereignis vom Vortag hatte sich in den Abluftfiltern festgesetzt und auf Grund der Wärme am heutigen Tag, noch einmal für nicht gewohnte und undefinierbare Gerüche gesorgt. Die Filter wurden kurzerhand ausgebaut und den Eigentümern zur Reinigung übergeben. Zur Sicherheit wurde die Abluftanlage noch einmal, mit einer Wärmebildkamera kontrolliert. Einsatzende und Rückfahrt zum Gerätehaus. 
Text: Andreas Emge, FF Karstein
Feuerwehr im Einsatz

112 Newsletter vom 6. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie immer darf ich auch diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Mittwoch, 10:00 Uhr, haben wir in Bayern 43.807 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind + 211 im Vergleich zum Vortag oder + 0,5 Prozent.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 35.800 Personen, das sind 610 mehr als gestern (+ 1,7 Prozent). Setzt man diesen Wert in Beziehung zu den Neuinfektionen (+ 211), dann liegt die Zahl der Genesenen um den Faktor 2,9 über dem Wert für die Neuinfektionen. Das ist ein sehr gutes Ergebnis.

An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind in Bayern mittlerweile 2.043 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 69 oder insgesamt + 3,5 Prozent mehr.

Der Blick auf die aktuelle Belastung des bayerischen Gesundheitssystems beginnt mit der Frage nach der Zahl der aktiv erkrankten und erkannten Corona-Patienten. Zieht man von 43.807 erkannten Infektionen die Zahl der genesenen Patienten, also - 35.800, ab und subtrahiert weiterhin die Anzahl der Verstorbenen, - 2.043, dann kommt man auf 5.964 aktuell erkrankte Corona-Patienten, die sich gleichsam „im System“ der bayerischen Gesundheitsstrukturen befinden. Diese Zahl geht rasant nach unten – allein im Vergleich zu gestern sind es ca. 450 aktiv Erkrankte weniger. Damit ist heute erstmals seit Wochen die 6.000er-Marke unterschritten.

Hospitalisiert sind aktuell 1.933 COVID-19-Patienten. Von diesen liegen 1.432 auf einer Normalstation, nur noch 501 befinden sich auf einer Intensivstation. Letztere differenzieren sich nach einer Behandlung im Intensivbett mit Beatmungsgerät, dies ist in 439 Fällen gegeben, und einer Behandlung im Intensivbett ohne Beatmungsgerät, was für 62 Patienten gilt.

Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, liegt nach den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts bei R=0,71. Dieser Wert ist im Vergleich zu den zurückliegenden Tagen stabil.

Sicherlich haben Sie den Medien entnommen, dass heute wieder die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin getagt haben, um zu besprechen, wie es bei den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie weitergehen soll. Unmittelbar vor Ort im Bundeskanzleramt waren neben der Bundeskanzlerin unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder als derzeitiger Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), sowie sein Vorgänger in dieser Funktion und gleichzeitig Sprecher der SPD-regierten Bundesländer, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher. Die übrigen Regierungschefinnen und Regierungschefs waren per Videokonferenz zugeschaltet. Ich darf Sie über einige wesentliche Ergebnisse der heutigen Bund-Länder-Beratungen informieren:

Der Bayerische Ministerrat hatte sich ja bereits gestern mit den weiteren Planungen für den Eintritt in eine „neue Normalität“ befasst und hierzu mit einer zeitlichen Perspektive bis Pfingsten teils verbindliche Beschlüsse gefasst, teils ergänzende Schritte politisch in Aussicht gestellt. Die erste Frage lautet deshalb, ob es zwischen dem, was gestern das Kabinett beschlossen, und dem, worauf sich das Bund-Länder-Gremium heute verständigt hat, Widersprüche auftreten. Die Antwort ist: Nein.

Der politische Gleichklang hat seinen Ausgangspunkt in einem völlig übereinstimmenden staats- und grundrechtspolitischen Grundverständnis der aktuellen Situation. Heißt es in Bayern, soviel Freiheit wie möglich zu gewährleisten und so viel Sicherheit wie nötig zu schaffen, so kommt dieser Ansatz auf Bundesebene in der Maßgabe zum Ausdruck, die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.

Eine gleichermaßen bundesweite Einheitlichkeit besteht auch bei der Beurteilung der Lage. In Deutschland ist es demnach politischer Konsens, dass, Stand heute, keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar ist. Gleichwohl ist es aber erforderlich, wachsam zu bleiben und bei einem eventuellen Wiederaufflammen von Pandemieherden sofort und entschlossen zu handeln. Denn mit jedem weiteren Grad der Öffnung steigt aufgrund einer zunehmenden Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten, wie es in dem Papier von heute völlig zutreffend heißt. Deshalb bleibt der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso unangetastet, wie die in bestimmten Bereichen bestehende Maskenpflicht und das Prinzip der Kontaktbeschränkung. Dieses ist nach dem heutigen Beschluss der MPK zunächst bis zum 5. Juni 2020 maßgeblich.

Gleichzeitig haben sich die Regierungschefs auf eine gewisse Lockerung verständigt. Danach sollen sich nicht nur die Angehörigen eines Hausstandes und eine hausstandsfremde Person treffen dürfen, vielmehr soll es künftig möglich sein, dass sich die Mitglieder zweier Hausstände treffen – selbstverständlich unter Einhaltung der bekannten Hygieneauflagen. Für Bayern wird sich zunächst nichts ändern, denn bestehende Regelungen der Länder, wie etwa die gestern vom Ministerrat beschlossene, bleiben nach dem Beschluss der MPK ausdrücklich unberührt.

An vielen Stellen des heutigen Beschlusspapiers blitzt die besondere Stärke eines föderalen Systems auf. Diese liegt darin, nicht nur um des Prinzips oder der Einheitlichkeit willen in einem Staat mit 82 Millionen Einwohnern an jedem Ort alles gleich behandeln zu müssen, sondern regional Ungleiches ungleich behandeln zu können und zu dürfen. Besonders deutlich wird diese Flexibilität in der Festlegung, dass bei einem weiterhin unauffälligen Infektionsgeschehen die Länder in eigener Verantwortung die verbliebenen Schritte hin zu einer Normalisierung gehen sollen. Im Klartext bedeutet dies: Abhängig von der jeweiligen Pandemielage entscheiden die Landesregierungen selbst, ob und wann beispielsweise die Gastronomie und die Hotellerie in landesspezifisch gestalteten Schritten wieder öffnen dürfen. Damit ist der Ansatz der pandemisch wesentlich schwächer betroffenen Küstenländer, manche Maßnahmen vorzuziehen, ebenso vom gemeinsamen Willen der Länderchefs und der Bundeskanzlerin gedeckt, wie der bayerische Weg, sich angesichts einer starken Betroffenheit mit weiteren Lockerungen etwas mehr Zeit zu lassen.  

Die Länder stehen aber auch dann zu allererst in der Verantwortung, sollte sich die Infektionssituation wieder verschärfen. Die Länder haben im Rahmen eines Notfallmechanismus` durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sich nicht aus einem kleinen lokalen Infektionsherd urplötzlich ein Problem für ein Bundesland oder gar für ganz Deutschland entwickelt. Um hierfür einen Indikator zu haben, wurde zunächst eine Richtgröße vereinbart, nach der vom Vorliegen einer gewissen Relevanz des Infektionsgeschehens auszugehen ist. Diese liegt vor, wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten innerhalb von 7 Tagen kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen sind. Das ist die sog. „7-Tage-Inzidenz“, über die ich Ihnen im Zusammenhang mit Hotspots in Bayern bereits mehrfach berichtet hatte.

Dieser Schwellenwert – bundesweit liegt momentan nur noch eine einzige kreisfreie Stadt, die bedauerlicherweise in Bayern liegt und für die ein Wert von 52,1 ausgewiesen ist, jenseits des Grenzwertes (für die nächstbelastete Gebietskörperschaft in Bayern liegt der Wert bei 34,1) – wird dann nicht einen starren Maßnahmenautomatismus in Kraft setzen. Vielmehr gibt dies Anlass, sich das Zustandekommen des Wertes genau anzusehen, um dann zu entscheiden, was lageentsprechend zu tun ist. Denn die rechnerische Größe könnte sich ebenso aus dem Infektionsgeschehen in einem großen Altenheim ergeben, aber auch aus zahlreichen Einzelinfektionen verteilt über das Kreis- oder Stadtgebiet.

Die dahinterstehende Idee des landesweiten Hotspot-Monitorings entspricht voll und ganz der bayerischen Praxis, wonach die Task Force des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei entsprechenden Problemfällen vor Ort geht, um mit der örtlichen Gesundheitsbehörde die zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen und zu veranlassen. Insoweit richtet sich dieser Beschlusspunkt der MPK vor allem an die erhebliche Zahl von Ländern, die – im Unterschied zu Bayern – den öffentlichen Gesundheitsdienst nicht mehr staatlich betreiben, sondern umfassend kommunalisiert haben.

Ein wichtiges Mittel der Unterbrechung von Infektionsketten soll das sog. Contact Tracing sein, also die unverzügliche Nachverfolgung der Sozialkontakte einer infizierten Person, um deren Kontaktpartner sofort auf eine eventuelle Ansteckung testen und ggf. Quarantänemaßnahmen anordnen zu können. Auch hierauf ist Bayern vorbereitet und hat den Gesundheitsbehörden zur Verstärkung bereits ca. 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden zugewiesen.

Einmal mehr hat sich die MPK mit dem Einsatz einer Tracing App befasst. Ist diese auf Mobilfunkgeräten installiert, verzeichnet sie fortlaufend technische Kennungen anderer, ebenfalls mit einer Tracing App ausgestatteter Mobilfunkgeräte, die an besagtem Mobilfunkgerät und damit – nach dem Prinzip „Gerät am Mann oder der Frau“ – an dessen Besitzer in infektionsrelevantem Abstand vorbeigeführt werden. Wird später die Infektion eines App-Nutzers bekannt, kann nachvollzogen werden, wer zu warnen und darauf hinzuweisen ist, dass er sich in den letzten drei Wochen in einer infektionskritischen Distanz zu einer infizierten Person befunden hat. Dies erfolgt anonymisiert. Der Gewarnte erhält eine technisch generierte Mitteilung und muss sich um alles Weitere selbst kümmern. Das gilt insbesondere für die Durchführung eines Corona-Tests.

Für den Einsatz der App, die derzeit noch nicht verfügbar ist, soll das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit gelten. Freiwillig ist es, sich die App auf das eigene Mobilfunkgerät herunterzuladen, und freiwillig ist außerdem die anonymisierte Weitergabe der Daten an das Robert-Koch-Institut zu Zwecken der App-Optimierung.

Es bleibt abzuwarten, bis wann die App technisch so ausgereift ist, dass sie in an Interessierte ausgeliefert werden kann.

Die medial größte Aufmerksamkeit galt heute in Bezug auf die MPK ganz sicher der Frage, ob, und wenn ja, ab wann und unter welchen Bedingungen die 1. und 2. Fußballbundesliga den unterbrochenen Spielbetrieb wiederaufnehmen können. Die MPK hat beschlossen, dass der Ball ab der zweiten Maihälfte wieder rollen kann. ABER: Dies wird unter einschneidenden Auflagen geschehen. Zu aller erst heißt dies, dass die Spiele ohne Publikum stattfinden. Zusätzlich wird ein restriktives Hygiene- und Infektionsschutzregularium zur Anwendung kommen. Dieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende vorausgehende Quarantäne für alle Teams, die z.B. in Form eines Trainingslagers organisiert werden kann. Weitergehende Anforderungen werden sich an den Vorschlägen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) orientieren und von den zuständigen Gesundheitsbehörden verbindlich zu erlassen sein.

Der Ball kann wieder rollen!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Mit Ablauf des 10.05.2020 verliert die Dritte Bayerische Infektionsschutzverordnung ihre Gültigkeit. Die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft. Abweichend davon tritt § 23 Abs. 1 und 2 bereits am 6. Mai 2020 und § 23 Abs. 3 bereits am 9. Mai 2020 in Kraft.

4._BayIfSMV.pdf