Die Begeisterung junger Mitglieder für die Feuerwehr ist groß – die Kinder und Jugendlichen in der Feuerwehr wollen helfen, anpacken und ihren Vorbildern nacheifern.
Doch gerade beim Umgang mit feuerwehrtechnischen Geräten muss die körperliche Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden. Geräte wie Tragkraftspritzen oder Stromaggregate sind nicht geeignet für den Einsatz in der Kinder- oder Jugendfeuerwehr. Bereits ein Schlauchtragekorb mit rund 20 kg Gewicht oder hydraulische Rettungsgeräte können eine Überlastung darstellen.
Das Heben, Absetzten, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer größeren Last birgt insbesondere für unsere jungen Feuerwehrangehörigen Gefahren, die wir als Erwachsene völlig unterschätzen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, der Kinderarbeitsschutzverordnung und den Empfehlungen der DGUV Vorschrift 49 gelten folgende Richtwerte für das Heben und Tragen von Lasten.
- Kinder bis 10 Jahre: kein Umgang mit schweren Lasten
- Jugendliche 10–13 Jahre: bis 7,5 kg regelmäßig, bis 10 kg gelegentlich
- Mädchen 14–17 Jahre: bis 10 kg regelmäßig, bis 15 kg gelegentlich
- Jungen 14–17 Jahre: bis 20 kg regelmäßig, bis 35 kg gelegentlich
(Hinweis: auch wenn die sog. "Hettinger"-Tabelle von Prof. Hettinger von 1981 veraltet ist, kann sie noch zur Abschätzung der Gefährdung herangezogen)
Diese Werte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Gefährdungsbeurteilung.
Ein bewährtes Hilfsmittel hierfür ist heute die Leitmerkmalmethode „Heben, Tragen und Halten von Lasten“ die der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) entwickelt hat. Sie unterstützt nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV Vorschrift 49 (UVV „Feuerwehren“) die Bewertung körperlicher Belastungen und hilft, Risiken systematisch einzuschätzen.
Nur wer früh lernt, verantwortungsbewusst und gesund mit körperlicher Belastung umzugehen, kann später als Einsatzkraft sicher und stark im Dienst stehen. Denn bei allem Engagement steht der Schutz der Gesundheit an erster Stelle.
(Quelle FUK Niedersachsen)








