Bei der Feuerwehr Kiel kam es am Donnerstagmittag, den 17. Oktober 2024 während einer Ausbildungseinheit für sechs Einsatzkräfte zu einem schweren Unfall mit einer Drehleiter. Bei dem Unfall wurden zwei Einsatzbeamte der Berufsfeuerwehr Kiel schwer verletzt.
Nach einer Meldung der Stadt Kiel ereignete sich der Unfall während der Ausbildung neuer Drehleitermaschinisten auf dem Gelände der feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Preetz im Landkreis Plön.
Zum Zeitpunkt des Unfalls befanden sich ein Drehleiterausbilder und ein Auszubildender im Korb der Drehleiter DLA K 23/12 (Magirus M32L-AS) Baujahr 2016.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war die Drehleiter ausgefahren, der Korb befand sich in etwa 24 Metern Höhe. Aus bislang ungeklärter Ursache kam es zu einem schnellen, unkontrollierten und ungebremsten Einfahren der Drehleiter bis zum Endanschlag mit Abknicken des Korbes.
Ein Feuerwehrmann wurde aus dem Korb geschleudert, der andere verblieb verletzt im Korb hängen. Die angelegte Sicherung gegen ein Herausfallen (statisches System) hat für beide Feuerwehrleute offenbar Schlimmeres verhindert.
Neben dem Rettungsdienst des Kreises Plön flog der Rettungshubschrauber „Christoph 12“ den Einsatzort auf dem Gelände der FTZ an. Nach einer medizinischen Versorgung vor Ort wurden beide Feuerwehrmänner ins Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestehe nach ersten Informationen nicht.
Beide Seile des Drehleiter-Aus- und Einzugssystems sind bei dem Unfall offenbar an mehreren Stellen gerissen.
Die Feuerwehr hat einen externen Sachverständigen mit Untersuchungen zum Unfallhergang beauftragt und eine eigene Ad Hoc Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung des Unfallhergangs eingerichtet. Die Firma Magirus wird zudem eigene Ursachenermittlungen durchführen.
Wir wünschen an dieser Stelle den beiden verletzten Feuerwehrleuten eine schnelle und vollständige Genesung.
Die Sicherung gegen Absturz, gegen ein Herausfallen aus dem Korb einer Drehleiter wird immer wieder kontrovers diskutiert. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat 2021 einen regulativen Rahmen für eine Absturzsicherung im Korb einer Drehleiter mit der FBFHB-029 "Absturzsicherung im Korb einer Drehleiter" veröffentlicht.
Download: FBFHB-029_Absturzsicherung_im_Korb_einer_Drehleiter.pdf
Wichtigste Regelung dabei ist: Das vollständig geschlossene Geländer des Korbes einer Drehleiter ist geeignet, um Personen gegen Absturz zu sichern. Ein Feuerwehr-Haltegurt kann als zusätzliche Maßnahme trotzdem zum Sichern an einem möglichst tief gelegenen Anschlagpunkt verwendet werden, um ein Hinausfallen über das Korbgeländer auszuschließen.
Zu diesem Grundsatz gibt es weitere wichtige Ergänzungen und auch Abweichungen, die in der DGUV-Veröffentlichung klar beschrieben sind. Mit diesem DGUV-Papier gibt es einen eindeutigen, für alle Einsatzkräfte nachvollziehbaren regulativen Rahmen, wann ein zusätzlicher Schutz mit besonderer persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) aus dem Drehleiterkorb genutzt werden muss und wann die Umwehrung / das geschlossene Geländer des Korbes, ggf. mit einem Haltegurt, ausreichend ist.
Auch der DFV-AGBF Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren hat 2022 in einer Fachempfehlung das Thema "Absturzsicherung im Rettungskorb von Hubrettungsfahrzeugen" aufgegriffen.
Download: DFV-AGBF-Fachempfehlung_Absturzsicherung_Rettungskorb_02-2022.pdf
Wir bitten alle Feuerwehren an den Drehleiterstandorten in unserem Landkreis ihr Handlungsanweisungen für den sicheren Einsatz im Korb eines Hubrettungsfahrzeuges zu überprüfen und ihre Drehleitermannschaften aus gegebenem Anlass erneut zum Einsatz im Rettugnskorb zu informieren.
Wenn uns weitere Informationen zur genauen Unfallursache bekannt werden, informieren wir die Drehleiterstandorte.
In der vergangenen Woche fand eine gemeinsame Einsatzübung der Freiwilligen Feuerwehren Stockstadt und Mainaschaff statt. Das Szenario: Bei Verladearbeiten rammte ein Gabelstaplerfahrer versehentlich einen IBC-Behälter, wodurch eine erhebliche Menge einer unbekannten Flüssigkeit austrat.
Die alarmierten Feuerwehren reagierten sofort. Der erste Trupp, ausgerüstet mit Chemikalienschutzanzügen (CSA), übernahm unverzüglich das Abdichten des Lecks, um eine weitere Ausbreitung der Flüssigkeit zu verhindern. Die Gefahrgutkennzeichnung des beschädigten Behälters wurde umgehend weitergegeben, um gezielte Maßnahmen zur Eindämmung zu ermöglichen und die Art des Gefahrstoffs mitsamt seinen Gefahren und Sicherheitshinweisen zu ermitteln. Während des Einsatzes stellte sich heraus, dass eine zweite Leckage aufgetreten war, wodurch weitere Flüssigkeit austrat. Um eine Verunreinigung der Kanalisation zu vermeiden, verschloss ein weiterer CSA-Trupp den Kanaleinlauf fachgerecht mit einem Rohrdichtkissen. Nach Beendigung des Einsatzes wurden die eingesetzten Trupps, die sich im kontaminierten Bereich befanden, am speziell eingerichteten Dekontaminationsplatz der Feuerwehr Stockstadt dekontaminiert.
Die Übung verlief erfolgreich und bot den Einsatzkräften die Möglichkeit, den Ernstfall realistisch zu trainieren. Im Anschluss wurde die Kameradschaft bei Speisen und Getränken im Feuerwehrgerätehaus weiter gepflegt. Ein herzlicher Dank gilt allen beteiligten Einsatzkräften für ihr Engagement und ihre professionelle Zusammenarbeit!
Welches Fahrzeug hat den größten Tank? Gehört die Seilwinde zur Normbeladung? Wie viele Feuerwehrleute bilden eine Staffel?
Auf diese Fragen mussten die 375 Jugendlichen beim diesjährigen Wissenstest gefasst sein. Doch die gute Nachricht vorweg: Alle Teilnehmer der 44 Jugendfeuerwehren aus dem Landkreis Aschaffenburg haben bestanden und dürfen nun stolz das neue Abzeichen tragen. Der alljährliche Wissenstest findet bayernweit statt. So sind Fragenkatalog, Aufgaben und Ausbildungsmaterialien einheitlich vorgegeben. Dieses Jahr lernten die Jugendlichen alles Wichtige rund um Feuerwehrfahrzeuge. Also wozu die jeweiligen Fahrzeuge geeignet sind, welche Beladung man auf ihnen findet und wie viele Feuerwehrleute darin Platz finden. Insgesamt können im Landkreis Aschaffenburg sechs Stufen abgelegt werden, sodass man nach sechs erfolgreichen Teilnahmen das gold-rote Abzeichen tragen darf. Doch mit jeder Stufe wird es etwas kniffliger. Denn es werden nicht nur mehr Fragen, sondern es kommt immer auch eine praktische Aufgabe hinzu.
Dieses Jahr wurde die Abnahme durch Kreisjugendwartin Eva Freudenberg und ihr Schiedsrichterteam vom 11. bis 18. Oktober 2024 an den Standorten der Freiwilligen Feuerwehren Großostheim, Kleinostheim, Laufach, Waldaschaff, Johannesberg und Wiesen angeboten.
Vielen Dank an alle Unterstützer, Ausbilder und Teilnehmer. Herzlichen Glückwunsch an alle, die erfolgreich bestanden haben!
Vor einiger Zeit wurde zufälligerweise Brandgeruch und eine Rauchentwicklung aus der Warnleuchte festgestellt, welche bei der betroffenen Feuerwehr in einer fahrbaren Einpersonen-Haspel zur Verkehrsabsicherung am HLF 20 gelagert und dort permanent geladen wird. Die Einpersonen-Haspel war mit allen darauf gelagerten Geräten und Anschlüssen Bestandteil einer Fahrzeugausschreibung.
Ein Bauteil in der Warnleuchte war stark verschmort und der Akku aufgebläht (siehe beigefügte Bilder).
Die Warnleuchte war aus 2017 und somit gut 6 Jahre alt.
Die Warnleuchte wurde zum Hersteller eingeschickt und dort überprüft – als Ursache wurde ein technischer Defekt am Akku festgestellt und die Betriebsanleitung daraufhin überarbeitet. Auf Seite 3 der aktuellen Betriebsanleitung wurde der Passus „Bei sachgemäßer Handhabung beträgt die Lebensdauer des Akkus ca. 3 Jahre“ eingefügt.
Auszug_aus_der_Betriebsanleitung.pdf
Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass alle Hinweise zum bestimmungsgemäßen Betrieb in der vom Hersteller herausgegebenen Betriebsanleitung bei den akkubetriebenen Einsatzgeräten unbedingt zu beachten sind.
(Quelle und Bilder FF Krombach)
Bevölkerungsschutz Ausgabe 3 / 2024
In der dritten Ausgabe 2024 steht die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung im Fokus.
Link zum Magazin
Im Rahmen der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes soll es ermöglicht werden, dass sich Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden in Bayern künftig zwei Jahre länger in ihrer Feuerwehr engagieren können. Entsprechend den Stellungnahmen des Landesfeuerwehrverbands Bayern, des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags schlägt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. "Die Verbände sprechen sich für eine Höchstaltersgrenze analog dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus", erklärte Herrmann. "Eine völlige Aufhebung der Höchstaltersgrenze dagegen erscheint nicht sinnvoll." Herrmann kündigte an, den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes noch in diesem Jahr vorzulegen. Neben der Anhebung des Höchstalters soll es unter anderem auch um Anpassungen bei den Regelungen zum Kostenersatz gehen.
Wie der Innenminister erläuterte, ist die Höchstaltersgrenze eine klare und eindeutige Regelung für alle Feuerwehrdienstleistenden. Im Vergleich zu einer völligen Aufhebung sei weniger Bürokratie und ein einfacherer Vollzug zu erwarten. Denn bei einer vollständigen Aufhebung müssten Überlegungen zu Eignungsuntersuchungen angestellt werden. Zusätzlich trage die Anhebung auch dem demografischen Wandel Rechnung und ermögliche es älteren Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, weiterhin ihre Erkenntnisse und Erfahrungen einzubringen.
(Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 17.10.2024)
Um auf diese wachsende Gefahr besser vorbereitet zu sein, gibt es jetzt das neue Nachschlagewerk „Vegetationsbrände“, das von der Feuerwehr Frankfurt in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katstrophenhilfe (BBK) entwickelt wurde.
Das umfassende Werk bietet wertvolles Wissen für Feuerwehren, Forstwirtschaft und Ausbildungseinrichtungen.
Das Nachschlagewerk zu Vegetationsbränden umfasst insgesamt 17 Module zu den Themen Brandverhalten, Technik, Brandbekämpfung, Forstwirtschaft und Grundlagen Feuerwehr.
Die ersten Module A/1 und A/2 stehen bereits im Internet zum Download bereit – die restlichen Module folgen Stück für Stück. Der Downloadbereich wird sich in den kommenden Wochen und Monaten sukzessive füllen.
Alle Infos und die ersten Downloads gibt es unter: www.vegetationsbraende.de
Es gibt noch freie Restplätze für die Löschübung in der Feuerlöschgrube Michelbach, diese haben wir von der Rhein Main Netzdienste GmbH zur Verfügung gestellt bekommen.
Der Termin hierfür ist Dienstag, der 22.10.2024 mit Beginn um 17:00 Uhr.
Folgender Ablauf ist hierbei geplant:
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Theorieteil, Dauer ca. 45 Minuten
(Energieversorgung Main-Spessart GmbH, Zufahrt über den Streuweg in Michelbach, Löschgrube neben der Kahltalhalle)
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Dauer der Löschübung ca. 1 Stunde
Mitzubringen ist von jedem Teilnehmer:
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Komplette persönliche Schutzausrüstung
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Mindestens 2 Feuerlöscher (Pulver)
Interessierte melden sich bitte bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120
Schock für die Freiwillige Feuerwehr Stadtallendorf: In der Nacht zum 16.10.2024 brach im Feuerwehrhaus der Feuerwehr in Stadtallendorf (Lkr. Marburg-Biedenkopf) ein verheerendes Feuer aus. Das moderne Gebäude, das erst im Dezember 2023 fertiggestellt und im Januar dieses Jahres feierlich eingeweiht wurde, wurde komplett mit allen Einsatzfahrzeugen zerstört. Ein Totalschaden, der auf 20 bis 24 Millionen Euro geschätzt wird – ein Albtraum für die Kameradinnen und Kameraden vor Ort.
Dieses traurige Ereignis möchten wir zum Anlass nehmen, für einen guten Brandschutz in unseren Feuerwehrhäusern im Landkreis zu werben. Brandereignisse, wenn nicht auch in dieser Schadenshöhe, fanden ja auch schon in Feuerwehrhäusern in unserem Kreis statt. Neben der Einhaltung aller organisatorischen und bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen im Feuerwehrgebäude steht die Brandfrüherkennung und die damit verbundene automatische Brandmeldung immer mehr im Fokus, um den eigenen Brandschutz des Feuerwehrhauses mit seinem ganzen Inventar, als Teil der kritischen Infrastruktur einer Kommune, zu gewährleisten.
Da zunehmend immer mehr Einsatzgeräte in den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr über Akkus verfügen und diese stets geladen sein müssen, hängen diese Geräte permanent in den Feuerwehrfahrzeugen an einer Ladetechnik. Leider kommt es mittlerweile in Feuerwehrhäusern häufiger zu Bränden, die meist durch einen Defekt beim Ladevorgang eines Akkus im Fahrzeug ausgelöst werden. Um solche Brände frühzeitig zu erkennen, bietet sich die Überwachung über eine Brandmeldeanlage an. Jedoch verfügen in unserem Landkreis nur wenige große Feuerwehrhäuser über eine bauordnungsrechtlich geforderte Brandmeldeanlage, die ihren Ursprung aus bauordnungsrechtlichen Abweichungen haben. Bei einem BMA-Alarm aus einem dieser Feuerwehrhäuser mit einer zur Integrierten Leitstelle aufgeschalteter Brandmeldeanlage wird auch immer die nächste benachbarte Feuerwehr zur Sicherheit mit mind. einem Löschfahrzeug mitalarmiert.
Wie der Brand im Feuerwehrhaus in Kleinostheim gezeigt hat, kann sich die Brandfrüherkennung verzögern, bis ein Entstehungsbrand im geschlossenen Mannschaftsraum eines Fahrzeuges zum Auslösen der vorhandenen Brandmeldeanlage des überwachten Feuerwehrhauses führt. Eine Lösung für eine zusätzliche Brandfrüherkennung innerhalb der Feuerwehrfahrzeuge wäre sicherlich hilfreich, die sich beispielsweise beim Aus- und Einfahren des Fahrzeugs in das Brandmeldesystems des Gebäudes aus- und einloggt.
Um auch kleinere Feuerwehrhäuser durch eine permanente Brandfrüherkennung zu schützen, haben in unserem Landkreis bereits einige Feuerwehren ihre Feuerwehrhäuser und ihre Feuerwehrfahrzeuge mit einer kostengünstigen, wenn auch nicht DIN- bzw. VdS-konformen aber funktionstüchtigen Brandmeldetechnik ausgestattet.
Ein Bericht über dieses Rauchwarnmeldersystem steht hier allen Feuerwehren nochmals zur Verfügung:
Rauchwarnmeldersystem_im_Feuerwehrhaus.pdf
Für weitere detaillierte Auskünfte hierzu steht unser Feuerwehrkamerad Bernd Belz gerne unter der E-Mail
(Bild KFV-Archiv, Brand Feuerwehrhaus Kleinostheim, Brandausbruch im Mannschaftsraum des TLF 16/25)