Boote der Feuerwehr sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete und einsatzbereit gehaltene Wasserfahrzeuge, welche mit Mannschaft, bootstechnischer Ausrüstung und feuerwehrtechnischer Beladung eine taktische Einheit bilden. An Boote für die Feuerwehr werden daher spezielle Anforderungen gestellt, die in der Norm 14961 beschrieben sind. So dürfen sie beispielsweise im vollgeschlagenen Zustand nicht kentern oder untergehen. Für unterschiedliche Gewässer und den jeweiligen Einsatzzweck gibt es unterschiedliche Bootsgrößen und Typen.
Neben redaktionellen Anpassungen wurde neben den bisher in der Norm 14961 schon beschriebenen Rettungsboote RTB1 und RTB2 und dem Mehrzweckboot nun auch ein Schnelleinsatzboot (SEB) mit aufgenommen. Mit dem SEB werden die Anforderungen an ein kleineres Boot beschrieben, das erst an der Einsatzstelle mit einer Druckluftflasche aufgeblasen wird, unmittelbar nach dem Aufblasen zum Einsatz gebracht werden kann und das vornehmlich zum schnellen Retten von Personen dient. 








