Der Deutsche Wetterdienst (DWD) weist darauf hin, dass in der Nacht zum Sonntag und am ganzen Sonntag, den 21.07.2024 und auch in der Nacht zum Montag das Potential für eine gefährliche Wetterlage nach aktuellem Stand der Modellprognosen in Deutschland gegeben ist und möchte die Bürgerinnen und Bürger entsprechend sensibilisieren. Diese Information ist als ein 1. Hinweis auf Wettergefahren zu verstehen und stellt jedoch noch keine Warnung dar.
Bitte verfolgen Sie daher in den kommenden Tagen aufmerksam die weitere Wetterentwicklung im Internet (www.dwd.de, www.wettergefahren.de ) und in der WarnWetter-App des DWD.
Nachdem die Anfang 2020 angestoßene Reform der Notfallversorgung mit einem Entwurf aus dem BMG, damals noch unter Leitung von Jens Spahn, aufgrund „Corona“ zum Erliegen gekommen ist, hat nunmehr das BMG unter neuer Leitung Anfang Juni einen neuen Entwurf eines Notfallgesetzes (NotfallG) zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland vorgelegt, mit dem Ziel, dass dieses Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Die Chancen hierfür stehen gut, da anders als beim Gesetzesentwurf Anfang 2020 grundsätzliche Änderungen bei der Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und Steuermitteln sowie bei den Verantwortlichkeiten und Mitbestimmungsrechten zwischen Bund, Ländern und Kommunen nach derzeitigem Stand nicht geplant sind.
Ziel des Gesetzes ist es ausdrücklich, die drei Versorgungsbereiche des (vertrags)ärztlichen Notdienstes, der Notaufnahmen in Krankenhäusern und des Rettungsdienstes im Sinne eines echten Kooperationsgedankens besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Damit ist eine verbesserte und effizientere Steuerung von Hilfesuchenden in die jeweils richtige Versorgungsebene angestrebt, was zu finanziellen Einsparungen, insbesondere aber zu einer sachgerechten Auslastung des Personals insbesondere im Vergleich zur heutigen Überlastung gerade im Rettungsdienst führen soll.
Die wesentlichen Bereiche der Neuerungen im Gesetz und die zugehörigen Positionen des DFV sind in diesem Positionspapier zusammengefasst.
1. notdienstliche Akutversorgung und Akutleitstelle
Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung wird um eine notdienstliche Akutversorgung 24/7 erweitert. Der bisherige „Fahrdienst“ im Rahmen des vertragsärztlichen Not- bzw. Bereitschaftsdienstes wird damit erstmals mit Gesetzesrang geregelt. Der Leistungsrahmen wird zudem deutlich ausgeweitet, da auch dieser aufsuchende Dienst zu regulären Praxiszeiten vorzuhalten ist.
Diese Regelung wird ausdrücklich begrüßt, da hiermit die Erwartung verbunden ist, dass in diesem Zusammenhang insbesondere die Versorgung derjenigen Patienten übernommen wird, bei denen ein Transport in ein Krankenhaus nicht notwendig ist und die zurzeit zur Überlastung der Rettungsdienste beitragen. Die Vorschriften sehen vor, dass das zugehörige nichtärztliche Personal auch in Kooperation mit dem Rettungsdienst eingesetzt werden kann, was eine Anbindung über die Leitstelle des Rettungsdienstes bzw. des neuen „Gesundheitsleitsystems“ (s.u.) ermöglicht.
Ein zeitlicher Rahmen für die aufsuchende notdienstliche Akutversorgung ist bislang nicht vorgesehen. Um die Akzeptanz für den aufsuchenden nichtärztlichen Dienst bei der Bevölkerung sicherzustellen und ein Ausweichen auf den Notruf zu vermeiden, sollte der zeitliche Rahmen nicht über drei Stunden liegen.
Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang auch die geplante Verzahnung mit telemedizinischen Konsilen in der Kinder- und Jugendmedizin. Es sollte erwogen werden, diese auch auf andere Fachrichtungen auszuweiten.
Die ebenfalls neu vorgesehene Akutleitstelle soll bei der Terminvermittlung in Akutfällen und bei der Wahrnehmung der aufsuchenden notdienstlichen Akutversorgung vermitteln. Dabei ist angedacht, dass diese 24/7 spätestens innerhalb von 3 Minuten in 75 % der Anrufe und innerhalb von 10 Minuten in 95 % der Anrufe erreichbar ist. Hier bietet es sich an, ebenfalls mit Blick auf die Akzeptanz bei Anrufern zur Vermeidung des Ausweichens auf die Rufnummer 112 die Zeit zur Anrufannahme im Median bei 1 Minute und in 90% der Anrufe bei 3 Minuten festzuschreiben.
2. Integrierte Notfallzentren (INZ)
Die Einrichtung von INZ zur Vernetzung von Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Notaufnahmen der Krankenhäuser mit einer zentralen Ersteinschätzungsstelle und der Verbindung mit Kooperationspraxen niedergelassener Ärzte für eine 24/7-Versorgung unter einem Dach ermöglicht eine unmittelbare Versorgung von Patienten in der richtigen Versorgungsebene außerhalb des Rettungsdienstes. Dabei ist auch eine Flexibilisierung bei der Arzneimittelversorgung in Akutfällen vorgesehen, die einen sinnvollen Baustein der reibungslosen Patientenversorgung darstellt. Auch mit diesen gesetzlichen Maßnahmen besteht die Chance, eine Entlastung des Rettungsdienstes weiter auszubauen.
Dabei sollte erwogen werden, auch weitergehende Regelungen zur Patientenübergabe durch den Rettungsdienst an die INZ und die Kooperationspraxen für Patienten zu schaffen, die nicht der Notfallrettung bedürfen.
3. Gesundheitsleitsystem
Das Notfallgesetz sieht vor, dass die Träger der Rettungsleitstellen und die Kassenärztlichen Vereinigungen als Träger der Akutleitstelle auf Antrag des Trägers der Rettungsleitstelle eine Kooperation eingehen können und sodann im Rahmen einer digitalen Vernetzung dieser Leitstellen verbindlich zusammenarbeiten und ein „Gesundheitsleitsystem“ bilden. Diese gesetzliche Vorgabe entspricht den bereits in allen Bundesländern zu verzeichnenden Entwicklungen der letzten Jahre zur telefonischen Weiterleitung von Anrufern und der digitalen Weitergabe der erhobenen Daten zwischen den Rettungsleitstellen unter der Rufnummer 112 und den Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Rufnummer 116117 mit der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung gestellten technischen Schnittstelle. Grundlage der Kooperation ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung, welche die wesentlichen Anforderungen nach den gesetzlichen Vorgaben sicherstellt, insbesondere die Verwendung eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie eine digitale standardisierte Notrufabfrage in den Rettungsleitstellen sowie eine medienbruchfreie Datenübertragung mithilfe der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung gestellten technischen und inhaltlichen Schnittstelle. Auch dies entspricht den tatsächlichen Entwicklungen. Das Ersteinschätzungsverfahren SmeD wird bereits flächendeckend in der ambulanten Versorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen genutzt. Die digitale standardisierte Notrufabfrage ist durch die Fachgremien des DFV und der AGBF-Bund ausdrücklich empfohlen.
Ergänzend wäre hier eine Regelung zu den weiteren Kosten auch für die Installation der zugehörigen Ressourcen auf Seiten der Rettungsleitstellen sowie der gesetzlich angelegten Evaluation und Qualitätssicherung und auch der Verhandlungen und des Abschlusses der vorgesehenen Kooperationsverträge durch die Kostenträger des SGB V zu begrüßen.
Eine sinnvolle Ergänzung der Kooperation zwischen Akutleitstelle und Rettungsleitstelle wären weitergehende Vorgaben zur unmittelbaren Patientenvermittlung auch durch die Rettungsleitstellen an Arztpraxen, Pflegedienst, palliativ Betreuung oder ähnlichem.
Ob und inwieweit über die Kooperation hinaus eine weitere Formen der Zusammenarbeit bis hin zu einer gemeinsamen Trägerschaft etabliert werden soll, überlässt der Gesetzgeber in dem Entwurf des Notfallgesetzes richtigerweise den Kooperationspartnern.
4. Bewertung des Gesetzesentwurfes
Der Gesetzesentwurf enthält aus Sicht der Deutschen Feuerwehren grundsätzlich einen guten Ansatz für eine notwendige Reform zur Versorgung und Steuerung der Patienten im Zusammenspiel zwischen Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge. Eine Entlastung des funktionierenden Systems des Rettungsdienstes ist insbesondere durch die höhere Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen im Bereich des Sicherstellungsauftrages für notdienstliche Akutversorgung und Akutleitstelle 24/7 im Entwurf angelegt. Ein wesentliches Element dabei wird auch die Möglichkeit der Einbindung von entsprechend qualifizierten nichtärztlichen Personals sein.
Umgekehrt kann die engere Zielausrichtung zur Zusammenarbeit und zur Patientenversorgung in den INZ zur Erhöhung der Leistungserbringung im Rettungsdienst, insbesondere bei den Fahrzeiten und damit auch der Vorhaltung führen. Durch den Wegfall von Akutfällen und Notfällen, die über die ambulante vertragsärztliche Versorgung abgedeckt werden können, ist eine Entlastung und damit auch ein reduzierter Aufwand auf Seiten der Feuerwehren in den Rettungsleitstellen unter der Rufnummer 112 und bei der tatsächlichen Patientenversorgung zu erwarten.
Ein Text von Rechtsanwalt Jörg Müssig, Fachanwalt für Medizinrecht, Brandinspektor Feuerwehr Dortmund
Ein Bild von Ralf Hettler; FF Bessenbach im Einsatz
Wir haben kurzfristig einen weiteren Lehrgang für euch im Angebot:
Lehrgangsart: Ausbilder in der Feuerwehr
Lehrgangsdauer: 23.09. - 27.09.20204
Schulungsort: SFS Würzburg
Interessierte melden sich bitte bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120 oder per Email unter
Am 18.07.2024 wurde gegen 15:45 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Großostheim und der Rettungsdienst zu einem Verkehrsunfall auf die Kreuzung der Staatstraße 3115 von Großostheim nach Aschaffenburg mit der Kreisstraße AB 16 von Stockstadt nach Niedernberg alarmiert. Die erste Unfallmeldung erfolgte automatisch über ein eCall-System aus einem der verunfallten Fahrzeuge.
Auf der ampelgesteuerten Kreuzung waren ein Geländewagen mit einem Cabrio zusammengestoßen. Bei der Kollision wurden beide Fahrer leichter verletzt. Sie wurden nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst mit zwei Rettungsfahrzeugen in Krankenhäuser abtransportiert.
Die Freiwillige Feuerwehr aus Großostheim, die mit vier Einsatzfahrzeugen vor Ort war, sicherte die Unfallstelle ab, nahm ausgelaufene Betriebsstoffe auf, reinigte abschließend die Fahrbahn und unterstützte die Polizei bei der Verkehrsregelung.
Die Polizei nahm den Unfall auf. Während des am Nachmittag einsetzenden Berufsverkehr kam es rund um die vielbefahrene Kreuzung bis zur Räumung der Unfallstelle zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
(Quelle und Bilder FF Großostheim)
Am 17.07.2024 übte die Freiwillige Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund bei der Freiwilligen Feuerwehr Königshofen die technische Hilfe bei PKW-Unfällen. Die Übung in Königshofen bot sich an, da hier der auch für den mittleren Kahlgrund zuständige Rüstwagen stationiert ist.
Bei dem lehrreichen und interessanten Übungsabend ging es insbesondere um das Sichern und Stützen eines Unfallfahrzeugs, die Schaffung einer Öffnung mit einfachen Gerätschaften als erster schneller Zugang zu den Verletzten und die Öffnung zur schonenden Personenrettung mit hydraulischen Rettungsgeräten.
Die Freiwillige Feuerwehr Mömbirs-Hutzelgrund dankt den Kameradinnen und Kameraden aus Königshofen für die tolle Unterstützung bei ihrer Ausbildung.
(Quelle und vier Bilder FF Mömbris-Hutzelgrund; Bild RW FF Königshofen)
Hinrich Struve hat sich große Verdienste um die deutsche Einheit der Feuerwehrverbände erworben!
Hinrich Struve, Ehrenpräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), ist im Alter von 95 Jahren verstorben. Der Nordfriese war von 1981 bis 1993 Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. „Wir verlieren in ihm einen großen und national wie international anerkannten Feuerwehrmann, Kameraden und Freund. Wir trauern um einen starken Präsidenten, der sich große Verdienste um die deutsche Einheit der Feuerwehrverbände erworben hat“, sagt DFV-Präsident Karl-Heinz Banse. „Hinrich Struve hat in seiner nordisch-ruhigen, bestimmten Art tiefe Fußspuren hinterlassen. Er hat den Verband weise und vorausschauend geführt“, so Banse.
Struve führte den Verband unter anderem durch die Zeit der Wiedervereinigung Deutschlands. Mit großem persönlichen Einsatz begleitete er den Wiederaufbau des kommunalen Feuerwehrwesens in den ostdeutschen Bundesländern. Besonders am Herzen lag ihm hierbei die Wiedergründung der dortigen Landesfeuerwehrverbände als Fachverbände und Interessenvertreter der Feuerwehrangehörigen. Wichtig war ihm auch immer der Schulterschluss der Feuerwehren und ihrer Verbände.
Über Grenzen hinweg engagierte sich Hinrich Struve auch für die internationale Völkerverständigung als Vizepräsident im Weltfeuerwehrverband CTIF. Sein Herzensanliegen war die lebendige Vermittlung von historischem Feuerwehrwissen an künftige Generationen: Während seiner Amtszeit wurde das Deutsche Feuerwehr-Museum in Fulda in der heutigen Form gebaut, dessen Stiftungsvorsitz er noch bis 2010 innehatte.
Der Nordfriese war Ehrenpräsident des DFV, Ehrenmitglied des CTIF, Ehrenlandesbrandmeister im Landesfeuerwehrverband seiner Heimat Schleswig-Holstein und Ehrenkreisbrandmeister von Nordfriesland.
Seine Verdienste wurden unter anderem mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber und Gold, der Goldenen Ehrennadel des DFV, der Silbernen und Goldenen Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr und der Medaille für internationale Zusammenarbeit in Gold ausgezeichnet. Der Bundespräsident würdigte seine Leistungen mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande, dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und dem Großen Bundesverdienstkreuz.
Vita von Hinrich Struve
- 1943 Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr Niebüll, Kriegseinsätze
- 1963 Wahl zum Wehrführer der FF Reußenköge/Bereitschaftsführer
- 1972 Wahl zum Kreiswehrführer Kreis Nordfriesland
- 1974 Wahl zum stellvertretenden Landesverbandsvorsitzenden
- 1980 bis 1985 Vorsitzender des LFV Schleswig-Holstein
- 1981 bis 1993 Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes
- seit 1. Januar 1994 Ehrenpräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes
- bis 12/2010 Vorsitzender der Stiftung Deutsches Feuerwehr-Museum in Fulda
Das im Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Bessenbach betriebene Landkreislager für medizinische Verbrauchsmittel wird von den Feuerwehren zur Nach- und Ersatzbeschaffung sehr gut genutzt.
Das aktuelle Bestellformular (Stand 07/2024) kann als ausfüllbare pdf-Datei hier heruntergeladen werden:
20240717_Bestellliste_med._Landkreislager.pdf
Sollte etwas benötigt werden, was evtl. nicht auf der Liste steht, dann meldet Euch bei unserem Lager unter
An dieser Stelle auch ein herzlicher Dank an unseren Lagerverwalter Jochen Hufnagel.
Am Donnerstagmorgen, den 18.07.2024 wurden um 06:06 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren aus Wasserlos, Hörstein und Alzenau in den Alzenauer Ortsteil Wasserlos alarmiert. In einem Wohngebäude am Dachsberg wurde ein Kellerbrand gemeldet. Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte wurde eine Rauchentwicklung am Wohngebäude festgestellt.
Alle Bewohner hatten das Anwesen unverletzt verlassen können. Sofort wurde ein Trupp unter schwerem Atemschutz mit einem C-Rohr zur Brandbekämpfung entsandt. Weitere Atemschutztrupps standen vor dem Anwesen in Bereitschaft. Als Brandursache konnten in Brand geratene Kleidungsstücke in einem Kellerraum ausgemacht werden. Das Brandgut wurde von den Einsatzkräften mit Schuttmulden ins Freie transportiert und dort abgelöscht.
Nach den umfangreichen Belüftungsmaßnahmen wurde die Einsatzstelle den Bewohnern übergeben. Der zuständige Kreisbrandinspektor Georg Thoma machte sich vor Ort ebenfalls ein Bild von der Lage. Die Polizei hat die Brandursachenermittlung aufgenommen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) braucht Unterstützung – und ihr profitiert durch mehr Reichweite!
Im Rahmen der Ehrenamtskampagne „Mit dir für uns alle“ wird auf der Kampagnenwebsite in diesem Jahr eine interaktive Karte veröffentlicht und beworben. Dort finden Interessierte sämtliche Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes per PLZ- oder Bundeslandsuche. Damit auch Eure Feuerwehr schnellstmöglich gefunden wird, braucht es Eure Unterstützung!
Wie’s funktioniert? Ganz einfach: Unter mit-dir-fuer-uns-alle.de/standorte-finden die eigene Gliederung/Feuerwehr online mit Name und Adresse eintragen.
Um noch leichter gefunden zu werden, können optional die URL einer Webpräsenz bzw. ein Social-Media-Auftritt hinterlegt werden. Wenn vorhanden, können außerdem die Telefonnummer und/oder die E-Mail-Adresse einer Kontaktperson angegeben werden. Wichtig zu wissen: Alle Angaben, die in das Formular eingegeben werden, werden auch veröffentlicht.
Bitte macht mit! Füllt die Karte mit den Daten aller Feuerwehren!
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Die Freiwillige Feuerwehr Mömbris ist die erste registrierte Feuerwehr aus unserem Landkreis! Danke!